
Urbanistik – Landschaft und Stadt M.Sc.
Wie wollen wir morgen leben – und wie gestalten wir unsere Städte und Landschaften dafür? Wie können wir auf die aktuellen Herausforderungen urbaner Lebensräume reagieren? Der interdisziplinäre Masterstudiengang M.Sc. Urbanistik der TUM bildet Fachpersonen aus, die räumliche Transformationsprozesse in Deutschland, Europa und weltweit verstehen und aktiv gestalten können. Im Mittelpunkt steht die nachhaltige und entwerferisch fundierte Umgestaltung urbaner Systeme – basierend auf der engen Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen wie Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung sowie Geistes- und Naturwissenschaften.
Das Studium richtet sich an alle, die urbane Räume sozial, ökologisch und gestalterisch weiterentwickeln wollen. Mit interdisziplinären Perspektiven und einem hohen Maß an Gestaltungsspielraum bereitet der Studiengang auf die komplexen Herausforderungen urbaner Transformationsprozesse vor – von Klimawandel bis Digitalisierung.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | München |
| Regelstudienzeit | 4 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 01.04. – 31.05. |
| Credits | 120 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch |
| Studienbeginn | Wintersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Der Masterstudiengang Urbanistik beschäftigt sich mit den komplexen Herausforderungen der weltweiten Verstädterung. Im Mittelpunkt stehen interdisziplinäre Ansätze, die urbane Transformationsprozesse nachhaltig, sozial gerecht und zukunftsfähig gestalten.
Studierende lernen unter anderem:
- urbane Räume zu analysieren – von Megacities bis zu ländlich geprägten Kulturlandschaften
- räumliche Strategien (z.B. für Quartiersentwicklung, Mobilität, Wohnen, Klimaanpassung und Teilhabe) entwerferisch zu entwickeln
- interdisziplinär mit Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Planung und Gesellschaft zusammenzuarbeiten
Das Studium verbindet Theorie und Praxis und bereitet auf vielfältige Berufsfelder in Stadtplanung, Forschung und internationalen Organisationen vor.
Als Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Urbanistik verfügen Sie über fundierte methodische, fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen für die räumliche Planung und Gestaltung im städtischen Maßstab.
Sie können:
- disziplinäres Fachwissen aus (Landschafts-)Architektur, Stadtplanung, Sozial- und Umweltwissenschaften methodisch verknüpfen
- neue Lösungsansätze für nachhaltige Raumgestaltung entwickeln
- räumliche Strategien für komplexe Zukunftsfragen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben entwerfen
- wissenschaftliche Methoden wie Research by Design, Cultural Studies und Mapping anwenden
- Ihre Ergebnisse professionell präsentieren – mit analogen und digitalen Darstellungstechniken
Diese Fähigkeiten machen Sie zu gefragten Expertinnen und Experten in Planung, Forschung, Beratung und internationalen Projekten.
Als Absolventinnen und Absolventen der Urbanistik können Sie Positionen in öffentlichen Bau- und Planungsbehörden sowie in privaten Architektur-, Ingenieurs- und Planungsbüros übernehmen. Eine weitere Möglichkeit ist die Tätigkeit in Unternehmen im Bauplanungssektor oder der Immobilienwirtschaft. Zudem berechtigt und ermuntert der Abschluss zur Promotion und eröffnet Perspektiven in verschiedenen Forschungsgebieten.
Sie studieren bei uns einen 4-semestrigen Masterstudiengang in Vollzeit und erbringen bis zum Studienende 120 Credits. Im Mittelpunkt des Studiums steht die Projektarbeit, die durch Wahlmodule begleitet wird. Das bedeutet:
- Sie arbeiten an ein- oder zweisemestrigen Studienprojekten
- Sie verfassen eine Masterarbeit zu einer selbstentwickelten wissenschaftlichen Fragestellung
- Sie setzen in der Auswahl der Wahlmodule und Projektarbeiten eigene inhaltliche Schwerpunkte oder wählen aus Themen der beteiligten Professuren
Ergänzt wird das Studium durch:
- verpflichtende Grundlagenmodule
- frei wählbare Vertiefungsmodule – z. B. aus Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Sozial- und Umweltwissenschaften
Das flexible Studienmodell fördert eigenständiges Arbeiten und inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie interdisziplinäres Denken. So ermöglicht es mehrere Studienverläufe:
- Ein Studium mit Projektfokus entlang vorgegebener Aufgabenstellungen der verschiedenen am Studiengang beteiligten Professuren.
- Ein Studium entlang einer selbst gewählten thematischen und geographischen Vertiefung.
- Ein Studium mit einem Fokus auf eigenständige wissenschaftliche Ausarbeitungen raumbezogener Fragestellungen.
Daneben sind auch Mischungen dieser Verläufe denkbar.
Im Detail: Studiengangsdokumentation
Bewerbung und Zulassung
Bewerbung zum Wintersemester
- Sie erlangen Ihre Masterzugangsberechtigung.
- bis 31. Mai: Sie bewerben sich für den Studiengang.
- Juni bis September: Sie nehmen am Eignungsverfahren teil.
- Juli bis August: Ggf. nehmen Sie an einem Eignungsgespräch teil - Terminfenster für die Eignungsgespräche: 1. Juli bis 31. August
- ab Juli bis September: Sie erhalten die Zulassung.
- Anschließend nehmen Sie den Studienplatz an und werden immatrikuliert.
- Anfang Oktober: Sie beginnen Ihr Studium.
Bewerbung über TUMonline: Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Masterstudiengang (Schritt-für-Schritt) und Infoportal Bewerbung
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) (Verlinkung folgt)
Bewerbung zum Sommersemester
Sie können sich nur für das Sommersemester bewerben, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule im fachspezifischen Master studieren. Im Sommersemester ist die Bewerbung nur für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger möglich. Sie starten dann mindestens im zweiten Fachsemester und müssen eine entsprechende Creditzahl aus dem ersten Semester mitbringen. Bewerbungen können bis zum 15. Januar eingereicht werden.
Die Terminfenster für die Eignungsgespräche liegen im Februar und März.
Weitere Informationen zum Quereinstieg.
Bitte beachten: Sie können sich maximal zweimal für den Masterstudiengang Urbanistik - Landschaft und Stadt bewerben und am Eignungsverfahren teilnehmen. Wenn Sie Ihre Bewerbung stornieren, zählt diese Bewerbung nicht mit. Eine Stornierung ist unter studium@tum.de unter Angabe Ihrer Bewerbernummer möglich.

- Einen qualifizierten Bachelorabschluss in den Studiengängen Architektur, Landschaftsarchitektur und -planung, Stadt-, Regional- und Raumplanung, Geografie, Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung, Stadt- und Architektursoziologie, Umweltwissenschaften oder vergleichbaren Studiengänge (mind. 6 Semester).
- Auch Studierende, die ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen haben, können sich bewerben – wenn sie bereits einen Großteil der Studienleistungen erbracht haben (bei 6-semestrigen BA-Studiengängen mind. 140 Credits, bei 7-semestrigen 170 Credits und bei 8-semestrigen Studiengängen 200 Credits). Der Abschluss muss spätestens ein Jahr nach Studienbeginn nachgewiesen werden.
2. Berufspraktische Erfahrung oder Auslandserfahrung
- auf das Berufsfeld bezogene Praktika (berücksichtigt werden Tätigkeiten im Bereich Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung, Landschaftsarchitektur bzw. Architektur mit Bezug zu großräumigen Maßstäben) im In- oder Ausland mit einer Mindestdauer von insgesamt sechs Monaten
oder ein einsemestriges Studium im Ausland mit mind. 20 Credits.
Das Praktikum muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein - eine Nachreichung ist nicht möglich.
3. Sprachkenntnisse in Deutsch
4. Studiengangspezifische Anforderungen / Eignungsvoraussetzungen
- Kompetenzen in sowohl empirisch-analytischen wie gestalterischen Methoden.
- vorhandene Fachkenntnisse aus dem Erststudium in einer raumorientierten Wissenschaft (s. qualifizierter Bachelorabschluss).
- Fähigkeit zu interdisziplinärer wissenschaftlicher Arbeitsweise.
Im Rahmen eines zweistufigen Eignungsverfahrens wird beurteilt, ob Sie die o.g. spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen. Weitere Informationen zum Eignungsverfahren und Auswahlprozess.
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript
- Transcript of Records mit folgenden Mindestleistungen:
- 140 ECTS bei einem 6-semestrigen Bachelor
- 170 ECTS bei einem 7-semestrigen Bachelor
- 200 ECTS bei einem 8-semestrigen Bachelor
- Liegt ein Transcript mit mehr als 140 ECTS vor, müssen die 140 am besten bewerteten Credits im Antrag aufgelistet werden. Der Bachelorabschluss ist spätestens ein Jahr nach Studienbeginn nachzuweisen.
- Nachweis von Praktikum im Berufsfeld oder Auslandsstudium
- Praktika mit Bezug zum Berufsfeld,
z. B. in den Bereichen Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung, Landschaftsarchitektur oder Architektur mit großräumigem Fokus – mit einer Mindestdauer von insgesamt sechs Monaten, im In- oder Ausland. Es können mehrere Praktika eingebracht werden, um die Gesamtdauer von sechs Monaten zu erreichen
oder - Ein zusätzliches Auslandsstudium,
mindestens ein Semester an einer ausländischen Hochschule oder Institution mit fachlichem Bezug – mit mindestens 20 ECTS-Credits
Hinweis: Die verpflichtenden Auslandsaufenthalte in den Bachelorstudiengängen Architektur und Landschaftsarchitektur/-planung an der TUM erfüllen diese Voraussetzung.
- Praktika mit Bezug zum Berufsfeld,
- Begründungsschreiben (Motivationsschreiben)
- Begründung für die Wahl des Studiengangs sowie spezifische Begabungen und Interessen aufgrund derer sich Bewerbende für den Studiengang besonders geeignet halten (max. zwei Seiten Din-A4)
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Mappe mit Arbeitsproben
- (maximal zehn Seiten, DIN A3-Format) oder die Abschlussarbeit des Bachelorstudiums (=Thesis, maximal DIN A3-Format).
- Die Abgabe erfolgt als PDF-Datei, max. 20 MB, Upload im Bewerberportal der TUM.
- Wichtig: Der Einsatz von KI ist bei Erstellung der Mappe nur für die Übersetzung und Textkorrektur zulässig.
- Aufsatz
- Aufsatz nach wissenschaftlichen Standards zu einem urbanistischen Thema (max. 10 Seiten, deutsch oder englisch).
- Dieser Aufsatz kann auch eine eigene urbanistische Themenstellung in Form eines Exposés sein.
- Wichtig: Der Einsatz von KI ist bei Erstellung des Aufsatzes nur für die Übersetzung und Textkorrektur zulässig.
- Personalausweis oder Reisepass
- Sprachnachweis Deutsch
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei Bewerbung mit internationaler Masterzugangsberechtigung
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten Sie in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Die Auswahl erfolgt über ein Eignungsverfahren. Das ist ein zweistufiger Prozess, bei dem die TUM School of Engineering and Design nach einer offiziellen Bewerbung prüft, ob Sie die spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen.
Stufe 1
In der ersten Stufe werden dabei die Bachelor-Abschlussnote (max. 60 Punkte), die Mappe / die Abschlussarbeit (max. 20 Punkte) und der Aufsatz (max. 20 Punkte) mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerberinnen und Bewerber entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Sie können in Stufe 1 maximal 60 Punkte erreichen:
- Bis einschließlich 42 Punkten erhalten Sie eine Direktablehnung.
- Wenn Sie 43 bis 59 Punkte erreichen, werden Sie zum Eignungsgespräch (Stufe 2) eingeladen.
- Ab 60 Punkten erhalten Sie eine Direktzulassung.
Stufe 2
In der zweiten Stufe werden Sie zu einem Eignungsgespräch (in Präsenz) eingeladen. Die Eignungsgespräche finden zwischen 1. Juli und 31. August statt. Eine konkrete Einladung erfolgt spätestens eine Woche vor Gesprächstermin per Mail. Bitte bestätigen Sie diesen Termin. Der Termin ist verpflichtend und kann nur in dringenden Ausnahmefällen (auf Antrag und mit Nachweis) verschoben werden. In der zweiten Stufe werden die Punkte des Eignungsgesprächs (maximal 28 Punkte) zu den Punkten aus Stufe 1 addiert. Eine Zulassung wird dann ab 70 erreichten Punkten erteilt.
Detaillierte Informationen zum Eignungsverfahren.
Sie studieren bereits an einer Hochschule und möchten nun Ihr Studium an der TUM fortsetzen? Ein Wechsel zu diesem Studiengang ist grundsätzlich möglich. Klären Sie unbedingt im Vorfeld mit der Studienfachberatung (Studium & Bewerbung), ob Sie für einen Quereinstieg die nötigen Qualifikationen mitbringen. Wir empfehlen Ihnen, sich für ein Studium zum Sommer- oder Wintersemester für das erste Fachsemester zu bewerben. Je nach Anzahl der anerkannten Credits werden Sie dann in der Fachsemesterzahl hochgestuft. Anträge auf Anerkennung können erst nach der Immatrikulation an der TUM gestellt werden.
Sie müssen zusätzlich zu den restlichen Bewerbungsunterlagen eine Semestereinstufungsbescheinigung (vorgelagerter Prozess) einreichen. Bitte kontaktieren Sie hierzu per E-Mail die Studienfachberatung (Prüfungen). Ihrer E-Mail fügen Sie bitte folgende Angaben bei:
- Ihre Bewerbernummer,
- die voraussichtliche Creditanzahl, die sie mitbringen werden, und
- den Namen der Hochschule, an der die Credits erbracht wurden.
Falls Sie in Ihrem bisherigen Studiengang mindestens 30 Credits nachweisen können, ist ein Einstieg ins Sommersemester möglich.
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (authentisches Dokument)
- Transcript of Records (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
- Bei Quereinstieg: Semestereinstufungsbescheinigung (s. Quereinstieg)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Bitte beachten: Informationen zur Studienplatzannahme.
Aktuelle Informationen
Der Projectmarket M.Sc. Urbanistik wird für das Sommersemester 2026 im Zeitraum vom 27. bis zum 29. März geöffnet.
Sie wählen die Projekte über folgenden Link: Projectmarket
Im Studium
Zum Beginn des Wintersemesters findet eine offizielle Einführungsveranstaltung statt für alle neu startenden Masterstudierenden der Urbanistik.
Informationen für das Wintersemester 2026/2027 folgen.
Einen allgemeinen Überblick über das Curriculum des viersemestrigen Studiengangs bietet der Studienplan .
Weitere Informationen zum Aufbau des Studiums.
Bei Fragen zu Bestätigungen (z.B. Credits für den BAföG-Antrag, Waisenrente, Unterlagen den Studiengang betreffend, Regelstudienzeit etc.) wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung (Prüfungen).
Die Fachschaft Architektur vertritt die Interessen der TUM-Studierenden aus dem Fachbereich Architektur. Sie ist Sprachrohr der Studierenden und vertritt die Studierendenschaft auch hochschulpolitisch in den verschiedenen Gremien und Kommissionen.
Während des Semesters organisiert die Fachschaft außerdem kleine und größere Veranstaltungen für einen starken Zusammenhalt zwischen den Studierenden unterschiedlicher Semester und ist die erste Anlaufstelle bei Wünschen, Problemen und Fragen.
Fachprüfungs- und Studienordnung
Für alle Studierenden gilt verbindlich die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) der TUM, die
- den Aufbau des Studiengangs regelt.
- festlegt, wie Prüfungen ablaufen.
- Fristen und Abläufe bestimmt.
Spezielle Informationen sind in der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Hier finden Sie die FPSO 2026. Für ältere Versionen klicken Sie bitte hier.
Die FPSO wird durch den semesterweise aktualisierten Modulkatalog ergänzt:
- Aktueller Modulkatalog M.Sc. URB zur FPSO 2026 (in Kürze hier zu finden).
- Aktueller Modulkatalog M.Sc. URB zur FPSO 2021
Studienfortschrittskontrolle
Die Studienfortschrittskontrolle ist in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie für studiengangspezifische Regelungen in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO 2026) geregelt. Bitte beachten Sie folgende in § 38 FPSO in Verbindung mit § 10 APSO aufgeführten Fristen:
- Bis zum Ende des 2. Fachsemesters ist mindestens eine der in Anlage 1 FPSO aufgeführten Modulprüfungen aus den Pflichtmodulen des ersten Semesters zu erbringen.
- Die aufgeführten Mindestcreditsummen sind fristgerecht zu erbringen:
- nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
- nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
- nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
- nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits
Prüfungsbescheide
Sie erhalten nach jedem Semester von der Abteilung Graduation Office and Academic Records einen sogenannten Prüfungsbescheid. Entweder werden Sie per E-Mail informiert, dass Ihr Prüfungsbescheid in TUMonline zum Download bereitsteht, oder Sie erhalten ihn direkt per Post.
In dem Bescheid werden Ihnen alle Ihre bisher abgelegten Prüfungen mit den jeweiligen Noten und Credits bekanntgegeben; er dient Ihnen als Kontrolle. Außerdem werden Sie auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hingewiesen. Bitte lesen Sie den für Sie erstellten Prüfungsbescheid umgehend und sorgfältig durch. So können Sie und wir sicherstellen, dass Ihre Prüfungs- und Studienleistungen richtig in TUMonline verbucht wurden und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Bei Fragen zu den Prüfungsbescheiden können sie sich an Ihre Studienfachberatung (Prüfungen) wenden.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen rund um Prüfungsangelegenheiten zuständig. Ihm obliegt die Durchführung sämtlicher Prüfungsverfahren. Zudem trifft er alle erforderlichen Entscheidungen, soweit diese nicht in der APSO den Prüfenden zugewiesen sind oder während des Prüfungsvorgangs selbst notwendig werden.
Auch über Anliegen wie Fristverlängerungen/Härtefallanträge bei Problemen im Studienverlauf wird im Prüfungsausschuss beschlossen. Er tagt einmal pro Semester.
Zusammensetzung
- Prof. Benedikt Boucsein (Vorsitz)
- Prof. Mark Michaeli (stv. Vorsitz)
- Prof. Lindsay Howe
- Prof. Regine Keller
- Dr. Nadia Alaily-Mattar
>> Kontakt: Schriftführung Julie Strickland
Nachteilsausgleich
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung kann Ihr Studium beeinflussen. Damit Sie gut unterstützt werden, beachten wir sowohl die Anforderungen Ihres Studienfachs als auch Ihre individuellen Bedürfnisse. Wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (Prüfungen).
Nachteilsausgleiche helfen, beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen auszugleichen.
- Sie werden individuell und situationsbezogen festgelegt, nicht pauschal.
- Die Gestaltung hängt von Ihrer Beeinträchtigung und dem Studienfach ab.
- Wichtig: Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Prüfungs- und Studienordnung bleiben bestehen.
- Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich so früh wie möglich!
Informationen zur Einteilung des Semesters, der Vorlesungszeit wie auch der vorlesungsfreien Zeit, zu wichtigen Fristen (z.B. Bewerbung, Beurlaubung, Immatrikulation und Rückmeldung) sowie zu Feiertagen und Fachschaftsversammlungen finden Sie unter Termine und Fristen der TUM.
Informieren Sie sich über vorgesehene Module Ihrer Fachprüfungsordnung. Bereits positiv abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird. Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen können keine Credits angerechnet werden.
Bitte informieren Sie sich zu Ihren Prüfungen regelmäßig in TUMonline, insbesondere kurz vor den Prüfungen, ob eventuell Änderungen vorliegen.
Die genauen Anmeldetermine werden in TUMonline veröffentlicht und sind unbedingt einzuhalten. Sie erhalten vor Beginn sowie kurz vor Ende des Prüfungsanmeldezeitraums eine E-Mail Ihrer Studienfachberatung (Prüfungen).
Prüfungsanmeldung
Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie im Wiki für zentrale IT-Themen sowie generell für TUMonline unter https://www.it.tum.de/it/tumonline/studieren/.
Melden Sie sich für alle Leistungen, die Sie im jeweiligen Semester belegen, zur Prüfung an. Nur wenn Sie ordnungsgemäß in TUMonline zu den Prüfungen angemeldet sind, hat der Lehrstuhl Zugriff auf Ihren Account und kann Ihre Prüfungsergebnisse eintragen.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich zeitnah (noch innerhalb der Prüfungsanmeldezeit) per E-Mail an die Studienfachberatung (Prüfungen).
Prüfungsabmeldung
Prüfungsabmeldungen sind nur bis sieben Tage vor Prüfungstermin in TUMonline möglich. Werktage und Wochentage werden hier gleichbehandelt.
Wiederholungsprüfung
In der Regel finden Wiederholungsprüfungen im nächstfolgenden Semester statt. Infomieren Sie sich jedoch immer beim zuständigen Lehrstuhl.
Zu Wiederholungs-/Nachholprüfungen aller Module - sowohl für Pflichtmodule wie auch Wahlmodule aller Semester - müssen Sie sich eigenständig via TUMonline anmelden.
Beurlaubung
Sollten Sie für ein Semester beurlaubt sein, können Sie keine Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist jedoch möglich.
Ausnahme: Bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege naher Angehöriger ist eine Ablegung auch von Prüfungen im Erstversuch möglich.
Weitere Informationen zur Beurlaubung.
Allgemeines
- Die Masterthesis ist regulär im 4. Studiensemester vorgesehen.
- Das Thema der Thesis wird im Rahmen des Pflichtseminars Reflexion erarbeitet und vorbereitet.
- Die Zeit von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master‘s Thesis darf 6 Monate nicht überschreiten.
- Die Masterarbeit soll die letzte Leistung des Studiums darstellen.
- Zur Master's Thesis ist zugelassen, wer Prüfungsleistungen im Umfang von 85 Credits erreicht hat.
- Die Master's Thesis wird mit 30 Credits gewertet.
- Über die Master's Thesis müssen Sie einen Vortrag halten.
Termine
Diese Termine sind Empfehlungen, individuelle Arbeiten können abweichende Termine haben.
- Ausgabe Master's Thesis: 1. Oktober oder 1. April
- Abgabe Master's Thesis: März oder September
- Präsentation Master's Thesis: April oder Oktober
- Verabschiedung Masterstudierende: April oder Oktober
Spezifische Information zur Master´s Thesis insbesondere zu Beginn, Ablauf und Abgabe, werden zu Beginn jedes Semesters via Mail bekanntgegeben.
Die Vorbereitung eines eigenen Thesis-Themas wird je Lehrstuhl individuell gehandhabt. Die Fragestellungen für individuelle Masterarbeiten werden im Rahmen des Seminars Reflexion erarbeitet und mit den jeweiligen Betreuenden abgestimmt. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über Ablauf und Termine an den einzelnen Lehrstühlen:
Leistungen können anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied in den zu erwerbenden Kompetenzen vorliegt. Eine Überprüfung findet durch die jeweiligen Modulverantwortlichen statt. Eine Anerkennung kann nur für Module bzw. Prüfungen erfolgen, für welche an der TUM noch kein Prüfungsverfahren im aktuellen Studiengang begonnen wurde, d.h. es wurde noch keine Prüfung angemeldet. Gemäß § 4 Abs. 5 Immatrikulationssatzung vom 06.02.2023 erfolgt eine Höherstufung des Fachsemesters um ein Semester je angerechneter 30 Credits, ab 22 darüber hinausgehenden Credits wird um ein weiteres Semester höhergestuft.
Anerkennung von Leistungen, die vor dem Studium an der TUM an einer Hochschule erbracht wurden
- Kontaktieren Sie nach Immatrikulation die Studienfachberatung (Prüfungen) und schicken Sie die Leistungsübersicht (Transcript) Ihres vorangegangenen Studiengangs. Das Transcript wird geprüft, und Sie erhalten anschließend Hinweise dazu, wie Sie den Anerkennungsprozess abschließen können.
- Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Credits nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (§16 APSO). Eine Überprüfung findet durch die jeweiligen Modulverantwortlichen statt.
- Für die anschließende Beantragung der Anerkennungen verwenden Sie bitte folgendes Formular Anerkennung.
- Wichtig: Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die vor Beginn des aktuellen Studiums absolviert wurden, kann nur einmal, und zwar innerhalb des ersten Studienjahres, erfolgen.
Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Studiums an der TUM während eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden
- Sie sollten die Module der TUM mit den Modulen Ihrer Gast-Universität vergleichen und ein entsprechendes TUM-Modul auswählen, für das eine Anerkennung möglich sein könnte. Prüfen Sie dazu Ihre Studienstruktur in TUMonline und identifizieren Sie den Fachbereich, in dem Sie die Anerkennungen eintragen möchten.
- Bitte senden Sie Ihr vollständig ausgefülltes Anerkennungsformular an den zuständigen Lehrstuhl. Für die Genehmigung der Anerkennung benötigt der Lehrstuhl eine Kopie der folgenden Unterlagen: Transcript, Modulbeschreibung und Kopie Ihrer erbrachten Leistungen.
- Sobald Sie die Genehmigung des Lehrstuhls erhalten haben und eine Unterschrift und/oder ein Stempel vorliegt, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular sowie eine Kopie Ihres Transcripts an Ihre Studienfachberatung (Prüfungen).
- Im Ausland erbrachte Module deren Inhalt dem Inhalt von Urbanistik-Modulen der Modulkategorie „fachliche Vertiefungen“ (FPSO 2021) bzw. “angrenzende Fachgebiete” (FPSO 2026) entsprechen können im Rahmen eines Container Anerkennungsmoduls als fachliche Vertiefungen anerkannt werden (maximal 9 Credits).
Allgemeines
- Für eine Beurlaubung während des Studiums müssen wichtige Gründe vorliegen. Hier finden Sie anerkannte Gründe und weitere wichtige Informationen zur Beurlaubung.
- Der Antrag auf Beurlaubung muss spätestens am ersten Vorlesungstag des entsprechenden Semesters gestellt werden, in dem Sie sich beurlauben lassen möchten. Nachweise, z.B. den Praktikumsvertrag, können Sie nachreichen.
- Eine Beurlaubung wird in der Regel für ein Semester gewährt und soll während des gesamten Studiums eine Dauer von zwei Semestern je Person nicht überschreiten.
- Während des Urlaubssemesters bleiben Studierende immatrikuliert, das Semester zählt jedoch nur als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Erstprüfungen sind nicht zulässig, dafür können Wiederholungsklausuren geschrieben werden.
- Während einer Beurlaubung dürfen keine Abschlussarbeiten angemeldet und abgegeben werden. Ausnahme ist auch hier ein Zweitversuch. Eine Unterbrechung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit durch ein Urlaubssemester ist ebenfalls nicht möglich (Ausnahme: Elternzeit).
Praktikum (freiwillig)
- Im Curriculum des B.A. Architektur, M.A. Architektur, M.A. Landschaftsarchitektur und M.Sc. Urbanistik ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen.
- Das Absolvieren eines freiwilligen Praktikums ist dennoch möglich.
- Um eine Beurlaubung zu erhalten, muss das Praktikum mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit beanspruchen (s. https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/beurlaubung). Die Abteilung für Bewerbung und Immatrikulation benötigt dafür zudem eine schriftliche Zustimmung des School Offices. Schicken Sie bitte Ihre Anfrage an die jeweilige Studienfachberatung (B.A. Architektur, M.A. Architektur, M.A. Landschaftsarchitektur und M.Sc. Urbanistik). Die Stellungnahme wird erstellt, wenn eine Kopie des Praktikumsvertrags vorliegt bzw. eine Bestätigung über die geforderte Länge des Praktikums nachweisbar ist.
Auslandsaufenthalt (Master)
Ein Studium an einer Hochschule im Ausland ist ein an der TUM anerkannter Grund für eine Beurlaubung. Wir raten Ihnen dringend, sich für ein Auslandsstudium im Master beurlauben zu lassen, um nicht in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle zu geraten.
Im Bachelorstudiengang Architektur ist für das verpflichtende Auslandsstudium eine Beurlaubung nicht notwendig.
Wir möchten Sie ermutigen, bereits während Ihres Studiums global zu denken. Auf den Seiten des TUM ED Wiki finden Sie wichtige Informationen für die Planung Ihres Auslandsaufenthaltes. Im Masterstudiengang Urbanistik ist ein Auslandsstudium nicht verpflichtend.
Satzungen
- Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO)
- Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO 2026)
- Aktueller Modulkatalog M.Sc. URB zur FPSO 2026 (Verlinkung folgt in Kürze)
- Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO 2021)
- Aktueller Modulkatalog M.Sc. URB zur FPSO 2021
- Aktuelles Eigungsverfahren M.Sc. URB (Anlage 2, FPSO 2026)
- Ältere Satzungen


