Aussagen zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit
Die Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO ist eine unabhängige Einrichtung der TUM vertreten durch das MPA BAU TUM. Fachliche Entscheidungen der Zertifizierungsstelle werden nicht von der überge-ordneten Dienststelle beeinflusst. Die Zertifizierungsstelle übt alle im Zusammenhang mit der Zertifi-zierung stehenden Rechte und Pflichten eigenverantwortlich aus.
Die Wahrung der Unparteilichkeit ist eine grundlegende Anforderung an jede staatliche Dienststelle, auf deren Erfüllung im gesamten MPA BAU TUM - nicht nur in der Zertifizierungsstelle - von allen Mitarbeitern ständig streng geachtet wird. Das Personal der Zertifizierungsstelle steht im Angestellten- oder Beamtenverhältnis mit dem Freistaat Bayern und kann deshalb frei und unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter entscheiden.
Zum Schutz der Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO ist ein Beirat als beratendes Gremium installiert. Die Mitglieder des Beirates sind aus den am Zertifizierungssystem interessierten Gruppen so ausgewählt, dass keine Einzelinteressen dominieren. Um mögliche Interessenskonflikte, die aus Zertifizierungstätigkeiten entstehen, zu verhindern, werden jährlich im Rahmen einer Managementbewertung mögliche Gefährdungen analysiert und geeignete Maßnahmen ergriffen. Die Verpflichtung und Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Inspektoren wird gewährleistet. Die Zertifizierungsstelle und ihre Inspektoren stehen in keinerlei Verbindung mit Herstellern oder Bauprodukten, die sie bewerten. Beratungen werden nicht durchgeführt.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle wird nicht an Bedingungen, wie dne Umsatz oder die Mitarbeiterzahl des Antragstellers oder die Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder Gruppe, geknüpft. Die Verfahren, nach denen die Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO arbeitet, sind neutral und werden ohne Diskriminierung angewendet. Die Teilnahme von Antragstellern an Zertifizierungsverfahren der Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO wird nicht erschwert oder verhindert. Die Zertifizierung ist nicht abhängig von der Zahl der bereits ausgegebenen Zertifikate.
Alle Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle und Mitglieder des Beirates sind besonders zur Vertraulichkeit verpflichtet und haben dies mit ihrer Unterschrift ausdrücklich bestätigt. Auskünfte an Dritte über Vorgänge im Zusammenhang mit der Zertifizierung und Überwachung dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden. Ausgenommen sind Auskünfte gemäß den entsprechenden Regelungen in den Zertifizierungsverträgen.