Zertifizierungsstelle für Bauprodukte nach Landesbauordnung
Innenstadt: Dipl.-Ing. F. Nitzsche
Pasing: Dr.-Ing. B. Wallner
Die Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung erteilt für ein Bauprodukt ein Übereinstimmungszertifikat, wenn das hierfür vorgeschriebene Nachweisverfahren erfolgreich durchgeführt wurde. Hierzu kontrolliert sie die Übereinstimmung der Ergebnisse der Prüfungen in der Prüfstelle mit den Anforderungen der entsprechenden Technischen Regel sowie die Erfüllung der Voraussetzungen im Herstellwerk an Hand des Überwachungsberichts der Überwachungsstelle.
Im laufenden Überwachungsverfahren arbeitet sie eng mit der Überwachungsstelle zusammen und wird in Abhängigkeit von positiven/negativen Überwachungsergebnissen tätig.
Die Zertifizierungsstelle ist im gesetzlich geregelten Bereich nach Artikel 23 BayBO (= § 25c MBO) durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren bzw. durch das Deutsche Institut für Bautechnik anerkannt.
In diesem Rahmen ist sie für viele Bauprodukte nach den Bauregellisten A und B und nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen tätig, dokumentiert im entsprechenden Sonderheft des DIBt. Das Spektrum umfasst:
- Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau
- Bauprodukte für den Mauerwerksbau
- Bauprodukte für den Holzbau
- Bauprodukte für den Metallbau
- Dämmstoffe für den Wärme- und Schallschutz
- Bauprodukte für Wand- und Deckenbekleidungen und nichttragende Innenwände
- Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung
- Bauprodukte aus Glas
- Bauprodukte der Grundstücksentwässerung
- Bauprodukte für Abwasserbehandlungsanlagen
- Bauprodukte für Feuerungsanlagen
- Gerüstbauteile