
Earth Oriented Space Science and Technology M. Sc.
Der Masterstudiengang Earth Oriented Space Science and Technology (ESPACE) ist ein interdisziplinärer Studiengang, der an der Schnittstelle zwischen Raumfahrttechnik und der ingenieur- und naturwissenschaftlichen Nutzung von Satellitendaten angesiedelt ist.
Er wird als zweijähriger Masterstudiengang mit der Option eines Double Degree in Kooperation mit der Wuhan Universität, China, durchgeführt. ESPACE verbindet die technischen Aspekte der Satelliten- und Beobachtungssysteme mit wissenschaftlichen und kommerziellen Anwendungen. Dies erfordert interdisziplinäres Wissen über die Grenzen verschiedener Ingenieurdisziplinen wie Geodäsie, Maschinenbau und Elektrotechnik sowie Physik, Informatik und Geowissenschaften hinweg.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | TUM Campus München |
| Regelstudienzeit | 4 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 01.01. – 31.05. |
| Credits | 120 ECTS | Sprachnachweis | Englisch |
| Studienbeginn | Wintersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Der Masterstudiengang „Earth Oriented Space Science and Technology (ESPACE)“ ist ein interdisziplinärer Studiengang an der Schnittstelle zwischen Weltraumtechnologie und der ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Nutzung von Satellitendaten. Er wird als zweijähriger Masterstudiengang mit der Option eines Doppelabschlusses in Zusammenarbeit mit der Wuhan-Universität in China angeboten. ESPACE verbindet die technischen Aspekte von Satelliten- und Beobachtungssystemen mit wissenschaftlichen und kommerziellen Anwendungen. Dies erfordert interdisziplinäres Wissen über die Grenzen verschiedener Ingenieurdisziplinen wie Geodäsie, Maschinenbau und Elektrotechnik sowie Physik, Informatik und Geowissenschaften hinaus.
Das Ziel des Masterstudiengangs ESPACE ist es, Studierende zu Expert:innen für die Nutzung und Entwicklung von Satelliten in den drei Hauptbereichen Erdsystemwissenschaften, Fernerkundung und Navigation auszubilden. Die Studierenden erwerben grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen in diesen drei Bereichen als allgemeine Grundlage sowie die Schnittstellen zwischen ihnen, um technologisches Know-how mit praktischer Anwendung verbinden zu können. Gleichzeitig lernen sie die notwendigen Grundlagen der Signalverarbeitung, Sensortechnik, Orbitalmechanik und Raumfahrttechnik, sodass sie in der Lage sind, bei der Planung und Entwicklung zukünftiger Missionen für die oben genannten Bereiche mitzuwirken.
Durch die Einbindung zahlreicher wissenschaftlicher Institute und der Raumfahrtindustrie in das Lehrkonzept nutzt ESPACE das Potenzial exzellenter Wissenschaftler:innen voll aus und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Projektarbeiten und Masterarbeiten in enger Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen und in vielen Fällen sogar direkt vor Ort durchzuführen. So werden die Studierenden in aktuelle Projekte, modernste Technologie und Wissenschaft sowie die tägliche Praxis eingebunden.
Ziel des Earth Oriented Space Science and Technology (ESPACE) Masterstudiengangs ist, dass Sie als Absolvierende Experten und Expertinnen in der Verwendung und Entwicklung von Satelliten in den drei Vertiefungsrichtungen: 1) Erdsystemwissenschaften, 2) Fernerkundung und 3) Navigation werden. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse und Basiskompetenzen in den drei Kernbereichen Satelliten- und Fernerkundungsdatenanalyse, Raumfahrttechnik und Satellitenanwendungstechnik sowie deren Schnittstellen, um technologisches Know-how mit der praktischen Anwendung verknüpfen zu können.
Gleichzeitig erlernen Sie die notwendigen Grundlagen der Signalverarbeitung, Sensorik, Orbitalmechanik und Raumfahrttechnik, so dass Sie in der Lage sind, die Planung und Entwicklung zukünftiger Missionen für die oben genannten Bereiche zu unterstützen. Mit den erworbenen, grundlegenden und fortgeschrittenen Kenntnissen der Kern- und Spezialgebiete können Sie in einem breiten Spektrum der Weltraumwissenschaften arbeiten.
Durch den internationalen Ansatz des Masterstudiengangs haben Sie Ihre sozialen und interkulturellen Fähigkeiten erweitert. Dies ermöglicht Ihnen die Arbeit in interkulturellen und interdisziplinären Gruppen im globalen Rahmen der Satellitentechnik und -forschung. Sie sind in der Lage, über die Grenzen der Fachgebiete hinweg gemeinsame Lösungen zu entwickeln, und diese zielgruppengerecht zu präsentieren.
Als Absolventin oder Absolvent mit einem M.Sc. in ESPACE sind Sie qualifiziert, eine Karriere bei internationalen Luft- und Raumfahrtbehörden sowie nationalen oder internationalen Forschungsinstituten oder Universitäten zu beginnen. Weitere Möglichkeiten bieten sich in der Luft- und Raumfahrtindustrie und allgemein in Unternehmen im Bereich Navigation und Logistik oder sicherheitsrelevanten Anwendungen.
Studienstruktur & Inhalte
In den ersten beiden Semestern erwerben Sie grundlegende Kompetenzen in der Raumfahrttechnik und behandeln die Planung, Konzeption und Durchführung von Satellitenmissionen sowie die wissenschaftlichen Methoden zur Auswertung, Analyse und Interpretation von Satellitendaten. Dazu gehören auch eine Einführung in die Fernerkundung, die Geowissenschaften und die Navigation sowie Fachkenntnisse in den Bereichen Raumfahrzeugtechnik, Bahnmechanik sowie Lage- und Bahnsteuerung.
Im dritten Semester vertiefen Sie Ihr Wissen in einer der drei angebotenen Vertiefungen: Erdsystemwissenschaft, Fernerkundung oder Navigation. Die drei angebotenen Spezialisierungen konzentrieren sich auf unterschiedliche Anwendungsbereiche der Satellitendatenanalyse, die jeweils auf die Beobachtung und das Verständnis unseres Planeten ausgerichtet sind:
- Erdsystemwissenschaften: Satellitendaten bilden die Grundlage für Untersuchungen zum globalen Wandel und zur Modellierung geophysikalischer Prozesse, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Klima, dem Wasserkreislauf oder der Geodynamik. Eine Spezialisierung in Erdsystemwissenschaften vermittelt Fachwissen zur Modellierung dieser komplexen Prozesse und umfasst unter anderem Vorlesungen in Ozeanographie, Atmosphärenphysik und geophysikalischer Strömungsdynamik.
- Fernerkundung: Schlüsseltechnologie zur Gewinnung von Geoinformationen. Sie umfasst die Nutzung und Interpretation von Messdaten verschiedener Sensoren, wie Radar, Laser, Wärmebild- oder optische Kameras. Fernerkundungsdaten sind entscheidend für das Verständnis und die Modellierung des komplexen Erdsystems, die Umweltüberwachung, die Aktualisierung von Geografischen Informationssystemen (GIS) sowie für die Bewältigung sicherheitsrelevanter Probleme, insbesondere in abgelegenen oder unzugänglichen Gebieten. Die Spezialisierung Fernerkundung umfasst Vorlesungen zu Bildverarbeitung, Geoinformation, Photogrammetrie und fortgeschrittener Fernerkundung.
- Navigation: Heutzutage stützen sich Verkehrssteuerung und moderne Logistik auf zuverlässige Navigationssysteme wie GPS oder das europäische GALILEO-System. Die genaue Positionsbestimmung ist dabei die zentrale Komponente dieser Systeme. Globale Navigationssatellitensysteme (GNSS) spielen zudem eine entscheidende Rolle bei der Messung geodynamischer Prozesse, darunter Plattenbewegungen, Deformationsüberwachung und die präzise Bestimmung der Umlaufbahnen von Satelliten. Der Schwerpunkt „Navigation“ vermittelt fortgeschrittene Kenntnisse über Verarbeitungstechniken und Hardware-Aspekte der präzisen Positionsbestimmung.
Das vierte Semester ist vollständig der Masterarbeit gewidmet, die anschließend in einem öffentlichen Masterkolloquium verteidigt wird.
Weitere Informationen zu den Inhalten des ESPACE-Masterstudiengangs finden Sie in der Studiendokumentation des Studiengangs.
Bewerbung und Zulassung

Bewerbung über TUMonline: Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Masterstudiengang (Schritt-für-Schritt-Anleitung) und Infoportal Bewerbung
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO).
1. Abschlusszeugnis: Ein Bachelor-Abschluss oder Diplom einer anerkannten Hochschule in Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder einem verwandten Fachgebiet sowie sehr gute bisherige Studienleistungen. Sollte Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, können Sie sich nur bewerben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 140 Credits erworben haben.
2. Englisch-Sprachnachweis: Die Unterrichtssprache ist Englisch. Studierende, deren Muttersprache oder Unterrichtssprache nicht Englisch ist, müssen ihre Sprachkenntnisse durch einen anerkannten Sprachtest nachweisen, wie z. B. Test of English as a Foreign Language (TOEFL) (mit mindestens 88 Punkten), das International English Language Testing System (IELTS) (mit mindestens 6,5 Punkten) oder die Cambridge Main Suite of English Examinations; Wenn im Bachelorstudium 30 Credits für Prüfungen in englischsprachigen Prüfungsmodulen erworben wurden oder die Abschlussarbeit in englischer Sprache verfasst wurde (mindestens 12 Credits), gilt die ausreichende Beherrschung der englischen Sprache als nachgewiesen.
3. Kompetenzen in Mathematik, Physik und Informatik: Von ESPACE-Bewerbern wird die Fähigkeit zu fundierter wissenschaftlicher Methodik erwartet. Die Zulassung setzt solide mathematische und physikalische Grundkenntnisse sowie Grundkenntnisse in der Programmierung voraus.
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript
- Fächer- und Notentranskript / Transcript of Records
- Sprachnachweis Englisch
- Begründungsschreiben (Motivationsschreiben)
- Selbstgeschriebener Aufsatz (500–700 Wörter) zu einem wissenschaftlichen Thema mit Bezug zu ESPACE. Sie können das Thema frei wählen.
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei Bewerbung mit internationaler Masterzugangsberechtigung
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Die Auswahl erfolgt über ein Eignungsverfahren. Das ist ein zweistufiger Prozess, bei dem die School nach einer offiziellen Bewerbung prüft, ob Sie die spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen.
In der ersten Stufe werden dabei die Bachelor-Abschlussnote und die eingereichten Unterlagen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerberinnen und Bewerber entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Im Detail:
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (authentisches Dokument)
- Transcript of Records (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Aktuelle Informationen
Einführungsveranstaltung im Wintersemester 2026/2027: 05.10.2026 - 09.10.2026, TUM Campus München
Im Studium
Liebe neue ESPACE-Studierende! Herzlich willkommen in München, an der Technischen Universität München (TUM) und im ESPACE-Masterstudiengang! Hier findest du nützliche Informationen für deine ersten Tage an der TUM.
Speziell für internationale Studierende hat die TUM einen Leitfaden für internationale Studierende erstellt. Bitte lies ihn aufmerksam durch, er wird dir in deinen ersten Tagen an der TUM und in Deutschland helfen!
Das Wintersemester an der TUM beginnt jedes Jahr am 1. Oktober. Die Vorlesungen starten in der Regel etwa zwei Wochen später. Weitere Informationen zu den Semesterterminen findest du online. Bitte beachte, dass während des Oktoberfestes, das jedes Jahr im September und Oktober in München stattfindet, Hostels und Hotels überbucht sind!
Orientierungswoche
- Jedes Jahr wird für neue ESPACE-Studierende eine Einführungswoche organisiert. In dieser Woche finden folgende Kurse und Veranstaltungen statt:
- Begrüßungstreffen
- Workshop zu Präsentationstechniken
- Campus- und Bibliotheksführung
- Einführungskurs in MATLAB
In der Regel findet die Orientierungswoche in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit statt.
Unterkunft und Leben
Das ESPACE-Programmkoordinationsteam kann keine Unterkunft für Studierende vermitteln. Vielmehr sind die Studierenden selbst dafür verantwortlich, vor ihrer Ankunft eine Unterkunft zu finden. Das Center of International Affairs der TUM und das Münchner Studentenwerk bieten den Studierenden dabei Unterstützung an. Leider gibt es aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Studentenwohnheime in München keine Garantie, eine Studentenwohnung zu bekommen. Das Leben in München ist nicht billig: Je nach Unterkunft können monatlich bis zu 1000 EUR oder mehr anfallen. Den Studierenden wird daher empfohlen, mit der Wohnungssuche zu beginnen, sobald sie zum Programm zugelassen sind! Die TUM bietet Tipps zur Wohnungssuche an.
Fit for TUM
Jedes Jahr Anfang Oktober findet die „Fit for TUM“-Service-Messe für Studienanfänger statt. Sie bietet umfassende Informationen zu den angebotenen Kursen und unterstützt bei den ersten Schritten auf dem Weg zum Studienbeginn in München.
Wintersemester 2025/26 // 01.10.2025 - 31.03.2025
- Vorlesungszeit: 13.10.2025 – 06.02.2026
- Vorlesungsfreie Zeit: 01.10.2025 – 12.10.2025 und 07.02.2026 – 31.03.2026
Sommersemester 2026 // 01.04.2026 - 30.09.2026
- Vorlesungszeit: 13.04.2026 - 17.07.2026
- Vorlesungsfreie Zeit: 01.04.2026 - 12.04.2026 und 18.07.2026 – 30.09.2026
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für jedes Semester können in TUMonline eingesehen werden.
Wintersemester 2025/26:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.10.2025 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Sommersemester 2026:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.04.2026 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus TUMonline für mögliche Raum- und Terminänderungen.
Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen
| Anmeldezeitraum Wintersemester 2025/26: | 17.11.2025 - 15.01.2026 |
| Anmeldezeitraum Sommersemester 2026: | 18.05.2026 - 30.06.2026 |
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich selbständig über TUMonline dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan. Anleitung zur Prüfungsanmeldung in TUMonline.
Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ebenfalls auf diesem Weg.
Bitte beachten:
- Die Prüfungsangelegenheiten ASG meldet Sie grundsätzlich nicht zu Prüfungen nach. Wenn Sie es versäumt haben sich zu einer oder mehrerer Prüfungen anzumelden, können Sie an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet eine Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
- Wiederholungsprüfungen können allerdings abgelegt werden.
Wiederholung von Prüfungen:
- Modulprüfungen sind unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle (siehe § 10 Abs. 3 bzw. Abs. 4 APSO) beliebig oft wiederholbar
- Es können nur Prüfungen wiederholt werden, die zuvor nicht bestanden wurden. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungen, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben.
Ein Nachteilsausgleich muss bei dem für Ihren Studiendiengang zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase beantragt werden. Der Antrag muss formlos schriftlich per E-Mail an die Prüfungsangelegenheiten ASG erfolgen: examination.asg@ed.tum.de.
Dem Antrag müssen zwingend aussagekräftige (fachärztliche) Atteste bzw. Gutachten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt und welche Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteiles geboten sind.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss weder an die von Ihnen im Antrag noch die im Attest oder Gutachten genannten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gebunden ist.
Es gelten folgende Fristen für die Antragstellung:
Wintersemester und Sommersemester: Bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen des Semesters.
Bitte beachten: Wird ein Antrag nach dieser Frist gestellt, gilt eine etwaige Genehmigung eines Nachteilsauslgeiches frühestens ab der Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters.
Sie finden weitere Informationen sowie Merkblätter zum Thema "Nachteilsausgleich" auf den Seiten des TUM-Center for Study & Teaching.
Ebenso finden Sie unter obigem Link ein Formblatt zur Antragstellung, das Sie nutzen können.
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei triftigen, durch die/den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Informationen der TUM zu Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall durch.
Im Fall einer Prüfungsverhinderung muss unverzüglich ein schriftlicher Rücktrittsantrag an den verantwortlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies sollte per E-Mail erfolgen an: examination.asg@ed.tum.de
Den Antrag auf Prüfungsrücktritt können Sie hier herunterladen. Neben dem Antrag muss zudem unverzüglich ein Nachweis über den Verhinderungsgrund eingereicht werden, z.B. im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Das Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Es muss von einem fachkundigen Arzt/einer fachkundigen Ärztin ausgestellt werden.
- Es muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen.
- Es muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten.
- Aus ihm muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen könnn, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z.B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Wichtig:
- Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit allein reicht nicht aus.
- Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten.
- Werden Sie am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Studienfortschritt (Härtefallantrag)
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (aussagekräftiges ärztliches Attest, ggf. sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung der Studienfortschrittskontrolle stellen (§ 10 Abs. 7 APSO).
Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten.
Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich.
Sollten die Einschränkungen fortbestehen, müssen Sie sich beim TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs.
Die unverzügliche Meldung von triftigen Gründen erfolgt formlos an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de
Wichtig:
Ärztliche Atteste müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM entsprechen. Sie finden Hinweise zu formalen und inhatlichen Kriterein für Atteste oben unter "Prüfungsrücktritt".
Erfüllt ein Attest diese Kriterien nicht, so muss ein entsprechender Härtefallantrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung stellen können, wenn Sie die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle tatsächlich nicht einhalten konnten. Sie sehen dies an dem Vermerk "EN" in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Senden Sie in diesem Fall bitte den Antrag formlos per E-Mail zusammen mit allen nötigen Belegen (siehe oben) ebenfalls an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de.
Der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss wird im Rahmen seiner Semesterabschlusssitzung über Ihren Antrag entscheiden. Die Entscheidung wird Ihnen danach so schnell wie möglich schriftlich durch die Prüfungsanlegegenheiten ASG mitgeteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen bzgl. des Status Ihres Antrages ab.
Prüfungsausschüsse Aerospace and Geodesy
Gemäß § 29 APSO sind die Prüfungsausschüsse für die Durchführung des Prüfungsverfahrens verantwortlich. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, sofern die allgemeine Prüfungsordnung der TUM dies nicht den jeweiligen Prüfenden zugewiesen hat.
Zum Entscheidungsbereich der Prüfungsausschüsse gehören insbesondere Anträge auf Prüfungsrücktritt, Anträge auf Fristaussetzung und Fristverlängerung, Anträge auf Anerkennung von Leistungen, sowie Anträge auf Nachteilsausgleich.
Im Fachbereich Aerospace and Geodesy gibt es folgende Prüfungsausschüsse (PAs) mit ihren Zuständigkeiten:
| Prüfungsausschuss | Studiengang | Schriftführung |
| Aerospace | B.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace Engineering (TUM Asia) | Ms. Pema Mauser-Sherpa Mr. Daniel Hartenstein Mr. Daniel Hartenstein |
| ESPACE | M.Sc. Earth Oriented Space Science and Technology | Mr. Daniel Hartenstein |
| Geodäsie und Geoinformation | B.Sc. Geodäsie und Geoinformation M.Sc. Geodäsie und Geoinformation B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung (Teilstudiengang) M.Sc. Land Management and Geospatial Science | Mr. Daniel Hartenstein |
Für Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium, die/das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 86 BayHIG und § 16 APSO).
Ablauf des Anerkennungsprozesses:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anerkennungsformular bei den Prüfungsangelegenheiten ASG ein. Alle zusätzlich geforderten Unterlagen sind gemäß dem Formular (Seite 1) beizulegen und durch die/den Studierende/n auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
- Ihr Antrag mit den Unterlagen wird an die/den jeweiligen Modulverantwortliche/n / Fachprüfende/n weitergeleitet. Diese/r entscheidet über die Gleichwertigkeit der schon erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen aus Ihrem TUM-Studiengang.
Das Anerkennungsformular finden Sie auf den Wiki-Seiten Ihres Studienganges unter "Dokumente und Formulare".
Bitte beachten Sie:
- Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
- Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
- Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
- Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Über Anerkennung bzw. Ablehnung wird per E-Mail informiert. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
- Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall für jeden Anerkennungsvorgang ein eigenes Formular.
- Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft.
Umrechnung Note:
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der TUM angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der TUM nicht überein, werden die Noten der anderen Hochschule nach der sogenannten Bayerischen Formel umgerechnet. Ist eine Umrechnung so nicht möglich, legt der Prüfungsausschuss einen entsprechenden Schlüssel für die Notenumrechnung fest.
Zur Berechnung mit der Bayerischen Formel
Kontakt für Anerkennungen: examination.asg@ed.tum.de
Anmeldung:
Für Abschlussarbeiten (= Bachelor’s thesis und Master’s thesis) findet die Anmeldung und die gesamte Verwaltung im ED-Portal statt unter https://portal.ed.tum.de/de/Theses.
Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals.
Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail.
Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Abgabe:
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Verlängerung:
Bei triftigen, nicht durch Sie zu vertretenden Gründen (z.B. längere Wartezeit auf technisches Gerät oder Software) können Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Auch dies geschieht über das ED-Portal. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Ruhendstellung bei Krankheit:
Die Bearbeltungszeit ruht für den Dauer einer Erkrankung. Sie sind verpflichet gegenüber dem jeweiligen Prüfungsausschuss eine Erkrankung unverzüglich zu melden und mittels eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Die Meldung geschieht ebenfalls über das ED-Portal analog zur Beantragung einer Verlängerung (siehe oben).
Bitte senden Sie das ärztliche Attest als PDF an examination.asg@ed.tum.de. Das Attest muss dabei denselben Kriterien entsprechen wie oben unter "Prüfungsrücktritt" dargelegt.
Wichtig: Wird die Erkrankung nicht unverzüglich gemeldet - das heißt, sobald Sie merken, dass Sie erkrankt sind -, muss der jeweilige Prüfungsausschuss die Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ablehnen.
Sobald die Bewertung durch die Prüfenden final bestätigt wurde, erhalten Sie die Note per E-Mail. Anschließend wird die Note und weitere Angaben vom School Office nach TUMonline übertragen.
Gemäß § 18 Abs. 11 APSO ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in innerhalb von zwei Monaten zu bewerten.
Bitte beachten: Während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dürfen Sie nicht beurlaubt sein und müssen bis zur Abgabe der Arbeit ordentlich immatrikuliert sein.
Wichtig: Bitte lesen Sie unbedigt die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU München. Ihre Kenntnis wird bei der Anmeldung der Arbeit vorausgesetzt.
Borkenkäfer früh erkennen – dank KI und Satellitendaten
Ein Studierendenteam der Technischen Universität München hat ein innovatives Machine-Learning-Modell entwickelt, das Borkenkäferbefall in Bayerns Wäldern eine Woche im Voraus mit 86 % Genauigkeit vorhersagen kann – ein Durchbruch für den Waldschutz im Klimawandel. Crop Cosmos wurde dafür mit dem 1. Platz beim internationalen ACHIEVED-Wettbewerb 2025 ausgezeichnet. Bild: Adesh Phalphale
