
Landschaftsarchitektur M. A.
Wie gestalten wir die Landschaft der Zukunft als lebenswerte Umwelt für Mensch und Natur? Im Master Landschaftsarchitektur lernen Sie, Außenräume als ganzheitliche Systeme zu verstehen und zu entwerfen – als nachhaltige Freiräume innerhalb und außerhalb von Städten und Siedlungen, in denen ökologische, ökonomische und soziale Prozesse komplex ineinandergreifen.
Das Projektstudium verbindet künstlerisch-gestalterische, entwerferische und planerische Ansätze mit naturwissenschaftlich-technischem Fachwissen. Es qualifiziert Sie, fundierte Antworten auf die ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Anthropozäns, insbesondere auf die Folgen die Klimawandels zu entwickeln
Sie arbeiten:
- an realen Projekten zu Stadt-, Kultur- und Naturlandschaften
- mit experimentellen Methoden für komplexe Planungs- und Entwurfsaufgaben
- interdisziplinär in Teams aus Forschung und Praxis
Sie verbinden kreatives Entwerfen mit wissenschaftlicher Analyse und entwickeln tragfähige Konzepte für resiliente, lebenswerte und zukunftsfähige Räume und Raumsysteme.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | München, Weihenstephan (Freising) |
| Regelstudienzeit | 3 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 01.01. – 31.05. Sommersemester: 01.10. – 15.01. |
| Credits | 90 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch, Englisch |
| Studienbeginn | Wintersemester Sommersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Der Masterstudiengang Landschaftsarchitektur widmet sich der nachhaltigen und zukunftsfähigen Gestaltung und Entwicklung von Freiräumen und Landschaften. Im Zentrum steht der Entwurf als kreative, analytische und strategische Kernkompetenz. Entwerfen bedeutet dabei mehr als Formgebung. Es umfasst die intensive Auseinandersetzung mit den prägenden Strukturen in Stadt und Landschaft ebenso wie mit aktuellen gesellschaftlichen, ökologischen, ökonomischen und technischen Anforderungen.
Der Studiengang vermittelt vertiefte Kenntnisse in Entwurfs- und Planungstheorie auf unterschiedlichsten Maßstabsebenen. Zudem stehen Baubotanik und Pflanzenverwendung, öffentliche Räume und regionale Freiraumsysteme sowie die Transformation industrieller Landschaften im Mittelpunt des Interesses. Ein besonderer Fokus liegt grundsätzlich auf dem komplexen Zusammenspiel vom kreativen Entwurf und seinem ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Kontext. Gestaltung wird stets im Zusammenhang mit technischen und natürlichen Rahmenbedingungen gedacht.
So verbindet das Studium künstlerische Gestaltung mit wissenschaftlicher Reflexion – und qualifiziert Sie, verantwortungsvoll und innovativ an der Entwicklung unserer gebauten Umwelt mitzuwirken.
Als Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Landschaftsarchitektur übernehmen Sie Verantwortung für die Planung, Gestaltung und Entwicklung von Freiräumen im urbanen und landschaftlichen Kontext.
Sie können:
- komplexe Entwurfsaufgaben der Landschaftsarchitektur ganzheitlich analysieren und innovative Lösungen entwickeln, die sowohl praxis- als auch forschungsrelevant sind
- Gestaltungskonzepte hinsichtlich ihrer technischen und baulichen Umsetzbarkeit prüfen und umzusetzen
- soziale, ökologische und ökonomische Aspekte in integrative Planungs- und Entwurfsprozesse einbeziehen
- natur-, kultur- und historisch-wissenschaftliche Kenntnisse fundiert in der Praxis oder in der Forschung anwenden
Damit sind Sie bestens darauf vorbereitet, zukunftsfähige, kreative und nachhaltige Außenräume zu entwerfen und die gebaute Umwelt aktiv mitzugestalten.
Nach Abschluss des Masterstudiengangs Landschaftsarchitektur können Sie eigenständig als Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten arbeiten. Typische Einsatzbereiche sind:
- Landschaftsarchitektur- und Planungsbüros
- staatliche und kommunale Verwaltungen, z.B. Planungs- und Grünflächenämter
- Forschung und Beratung im Bereich Landschaftsarchitektur, Freiraum-, Stadt- und Umweltplanung
Mit Ihrem interdisziplinären Profil sind Sie gefragt für Projekte, die kreative Gestaltung mit ökologischer und sozialer Verantwortung verbinden.
Der Masterstudiengang Landschaftsarchitektur ist als 3-4 semestriges Projektstudium konzipiert. Im Mittelpunkt stehen kooperative, interdisziplinäre Entwurfsprojekte (Studios), die mindestens 50 % des Studienumfangs ausmachen.
Ihre individuellen Studienschwerpunkte können Sie in Abstimmung mit den vier Kernprofessuren der Landschaftsarchitektur festlegen.
Kernprofessuren
- Der Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur und öffentlichen Raum (LAO) befasst sich mit der Moderation und Gestaltung von Entwicklungsprozessen in Stadt und Landschaft. Im Vordergrund steht die sorgfältige Konzeption urbaner Räume, die den aktuellen Erfordernissen des gesellschaftlichen Zusammenlebens entsprechen.
- Das Fachgebiet für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume (LAREG) arbeitet an der Entwicklung größerer räumlicher Zusammenhänge, geprägt von Städten und Kulturlandschaften und damit an der Schnittstelle von Freiraumtheorie, Freiraumplanung und Landschaftsentwicklung.
- Der Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur und Transformation (LAT) setzt sich analytisch, konzeptionell und entwerferisch und mit dem Umbau komplexer Landschafts(Raum)gefüge auseinander, insbesondere mit der Nachnutzung von Brachen aller Art, sowie stillgelegte Industrie- oder Infrastrukturareale.
- Die Professur Green Technologies in Landscape Architecture (GTLA) erarbeitet innovative biologisch-technische Entwurfsansätze, um neue freiräumlich-architektonische Typologien zu entwickeln und deren räumlich-ästhetische Wirkung sowie technische Leistungsfähigkeit zu untersuchen.
Bestandteile des Studiums
- Entwurfsprojekte (15 ECTS) zu Themen wie:
- Qualifikation öffentlicher Räume, z.B. städtische Parks und Plätze
- Entwicklung regionaler Freiraumsysteme, z.B. Energielandschaften
- Transformation industrieller Landschaften, z.B. Umbau von Brachen
- Baubotanik und innovative Grünsysteme, z.B. Fassadenbegrünung
- Projektbezogene Module (Seminare, Workshops), die weiterführendes Wissen zu den oben genannten Themenschwerpunkten vermitteln.
- Fachorientierte Module wie Vorlesungen und Übungen, die Sie entsprechend Ihres Studienschwerpunkts und Ihres fachlichen Interesses frei wählen können.
Pro Semester wählen Sie eines der genannten Entwurfsprojekte. Die Aufgaben sind praxisnah und behandeln aktuelle landschaftsarchitektonische und gesellschaftliche Fragestellungen.
Studienstruktur
- Wenn zutreffend: Einstiegssemester (§35 FPSO) - je nach Vorbildung:
- ein Entwurfsprojekt (15 ECTS)
- Bachelor-Module aus Landschaftsarchitektur/-planung (15 ECTS)
- 1. und 2. Semester (regulär):
- jeweils ein Entwurfsprojekt pro Semester à 15 ECTS
- begleitende Module pro Semester à 15 ECTS
- 3. (regulär):
- Masterthesis: ein selbst zu wählendes und individuell zu bearbeitendes Entwurfs- oder Planungsprojekt oder eine schriftliche, theoretisch-wissenschaftliche Arbeit
Bewerbung und Zulassung
- Sie erlangen Ihre Masterzugangsberechtigung.
- bis 31. Mai oder bis 15. Januar: Sie bewerben sich für den Studiengang.
- Juni bis August oder Dezember bis Februar: Sie nehmen am Eignungsverfahren teil:
- Terminfenster für die Eignungsgespräche zum Wintersemester: 1. Dezember bis 28. Februar
- Terminfenster für die Eignungsgespräche zum Sommersemester: 1. Juni bis 31. August
- Mitte Juli bis September oder Februar/März: Sie erhalten die Zulassung.
- Spätestens bis Oktober oder April: Sie nehmen den Studienplatz an und werden immatrikuliert.
- Anfang Oktober oder Anfang April: Sie beginnen Ihr Studium.
Bewerbung über TUMonline: Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Masterstudiengang (Schritt-für-Schritt-Anleitung) und Infoportal Bewerbung
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO).

- Bachelorabschluss mit mindestens 180 Credits (qualifizierte Hochschulabschlüsse s. FPSO) oder
- Abschluss noch nicht vorliegend aber Nachweis von mindestens 200 Credits bei 8-semestrigem Bachelor zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Studienaufnahme sind
- 240 Credits aus einem qualifizierten Vorstudium sowie
- ein mindestens 6-monatiges Berufspraktikum im Berufsfeld Landschaftsarchitektur (das 30 Credits entspricht) oder ein Studium an einer ausländischen Hochschule in der Studienrichtung Landschaftsarchitektur (im Umfang von 30 Credits).
Wer weniger Credits und/oder kein entsprechendes Berufspraktikum bzw. keinen entsprechenden Auslandsaufenthalt aufweist, erhält mit dem Zulassungsbescheid Auflagen (§35 und §36 FPSO) ausgesprochen: fehlende Credits und/oder das Berufspraktikum bzw. Studium an einer ausländischen Hochschule sind bis spätestens zu Beginn der Masterarbeit nachzuweisen. Die Auflagen werden im Rahmen des Masterstudiums an der TUM erbracht. Je nach Auflage, verlängert sich Ihr Masterstudium um ein oder zwei Semester.
2. Sprachkenntnisse
- Sprachkenntnisse in Deutsch oder
- Sprachkenntnisse in Englisch. Hierzu ist von Studierenden, deren Ausbildungssprache nicht Englisch ist, der Nachweis durch einen anerkannten Sprachtest zu erbringen: TOEFL (mindestens 88 Punkte), IELTS (mindestens 6,5 Punkte) oder Cambridge Main Suite of English Examinations. Wurden in dem grundständigen Studiengang Prüfungen im Umfang von mindestens 20 Credits in englischsprachigen Prüfungsmodulen erbracht, wurde ein mindestens sechsmonatiges Berufspraktikum im englischsprachigen Ausland absolviert oder wurde die Bachelor’s Thesis in englischer Sprache verfasst, so sind hiermit ebenfalls adäquate Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen,
3. Studiengangspezifische Anforderungen / Eignungsvoraussetzungen
- Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise.
- Vorhandene Fachkenntnisse aus dem Erststudium in Landschaftsarchitektur oder benachbarten Studiengängen.
- Eigenständige Erfahrung und gute Kenntnisse im Entwerfen von Außenräumen und Freiraumgefügen.
Im Rahmen eines zweistufigen Eignungsverfahrens wird beurteilt, ob Sie die o.g. spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen. Weitere Informationen zum Eignungsverfahren und Auswahlprozess.
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript.
- Transcript of Records.
- Optional: wenn Ihr Zeugnis mehr als 180 Credits aufweist, listen Sie bitte die besten benoteten Module im Umfang von 180 Credits zusätzlich in einem Formular, das im Bewerbungsportal bereitgestellt wird, auf.
- Sprachnachweis Deutsch oder Sprachnachweis Englisch.
- Optional: Begründungsschreiben (Motivationsschreiben) von maximal 1 bis 2 DIN-A4-Seiten.
- Mappe mit Arbeitsproben; bestehend aus mindestens 10 Blättern im beliebigen Format mit bisherigen einschlägigen Arbeiten, davon mindestens 2 Entwurfsarbeiten (nach Empfehlung der Eignungskommission nicht mehr als 15 Seiten, Format DIN A4 oder A3). Achten Sie bei einer aussagekräftigen Mappe auf Arbeitsproben (z.B. Entwurfs- und Ausführungspläne), aus denen ihre Befähigung zu exzellenten Entwurfs- und Planungsleistungen spezifisch im Bereich Landschaftsarchitektur deutlich hervorgeht. Auch hervorragende theoretische Beiträge zur aktuellen Landschaftsarchitektur (wissenschaftliche Aufsätze, Fachartikel, Praktikumsberichte o.ä.) dürfen in der Bewerbungsmappe enthalten sein, um ihre Eignung zum Masterstudium Landschaftsarchitektur zu untermauern.
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf.
- Personalausweis oder Reisepass.
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei Bewerbungen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung.
- Versicherung, dass die Begründung für die Wahl des Studiengangs und die vorgelegten Entwurfsarbeiten selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken sowie in Gruppenarbeit erstellte Entwürfe als solche gekennzeichnet sind.
- Optional: Arbeits- und Praktikumsnachweise sowie sonstige Nachweise über fachspezifische Zusatzqualifikationen und zum erbrachten Auslandssemester.
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten Sie in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Die Auswahl erfolgt über ein Eignungsverfahren. Das ist ein zweistufiger Prozess, bei dem geprüft wird, ob Sie die spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen.
Stufe 1
In der ersten Stufe werden dabei die Bachelor-Abschlussnote (max. 30 Punkte), Ihre Fachkenntnisse durch curriculare Analyse (max. 30 Punkte) und die Mappe (max. 40 Punkte) mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerberinnen und Bewerber entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Sie können in Stufe 1 maximal 100 Punkte erreichen:
- Bis einschließlich 59 Punkten erhalten Sie eine Direktablehnung in Stufe 1.
- Wenn Sie 60 bis 79 Punkte erreichen, werden Sie zum Eignungsgespräch (Stufe 2) eingeladen.
- Ab 80 Punkten erhalten Sie eine Direktzulassung.
Stufe 2
In der zweiten Stufe werden Sie zu einem Eignungsgespräch (in Präsenz oder online) eingeladen.
- Terminfenster für die Eignungsgespräche zum Wintersemester: 1. Dezember bis 28. Februar
- Terminfenster für die Eignungsgespräche zum Sommersemester: 1. Juni bis 31. August
Eine konkrete Einladung erfolgt spätestens eine Woche vor Gesprächstermin per Mail. Bitte bestätigen Sie diesen Termin. Der Termin ist verpflichtend und kann nur in dringenden Ausnahmefällen (auf Antrag und mit Nachweis) verschoben werden. In der zweiten Stufe werden die Punkte des Eignungsgesprächs (maximal 100 Punkte) zu den Punkten aus Stufe 1 addiert. Eine Zulassung wird dann ab 120 erreichten Punkten erteilt.
Sie studieren bereits an einer Hochschule und möchten nun Ihr Studium an der TUM fortsetzen? Ein Wechsel zu diesem Studiengang ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie folgende Fälle beachten:
Fall 1: Sie studieren derzeit an einer TU9-Universität
- Ihr Prüfungsanspruch an Ihrer aktuellen Universität muss noch erhalten sein.
- Falls der Prüfungsanspruch an Ihrer aktuellen Universität nicht mehr gegeben ist, ist keine Immatrikulation in diesen Studiengang möglich.
- Sofern der Prüfungsanspruch grundsätzlich besteht, ist ein Wechsel möglich, dabei werden Studienzeiten an Ihrer aktuellen Universität von Amts wegen angerechnet. Sie werden daher in das fortlaufende Fachsemester eingestuft (und benötigen keine Bescheinigung zur Semestereinstufung). Beachten Sie dabei die Vorgabe der TUM, wie viele Credits am Ende des jeweiligen Fachsemesters zu erbringen sind (Studienfortschrittskontrolle, APSO §10):
- Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
- Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
- Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
- Nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits
- Werden Sie gleich zu Beginn des Studiums in ein höheres Fachsemester eingestuft, obwohl Sie wenige Credits anerkannt bekommen (z. B. weil einige von Ihnen belegte Module an der TUM nicht existieren oder nicht gleichwertig sind etc.), haben Sie weniger Zeit, die o.g. „Benchmarks“ (Mindest-ECTS) zu erreichen. Dies könnte im schlimmsten Fall zur Exmatrikulation führen.
- Eine Aussage, in welchem Umfang die von Ihnen an Ihrer aktuellen Universität erbrachten Leistungen anerkannt werden können, ist im Voraus nicht möglich. Das offizielle Anerkennungsverfahren beginnt erst nach erfolgter Immatrikulation.
Fall 2: Sie studieren nicht an einer TU9-Universität
Wir empfehlen Ihnen, sich für ein Studium zum Sommer- oder Wintersemester für das erste Fachsemester zu bewerben. Je nach Anzahl der anerkannten Credits werden Sie dann in der Fachsemesterzahl hochgestuft. Anträge auf Anerkennung können erst nach der Immatrikulation an der TUM gestellt werden.
Sie müssen zusätzlich zu den restlichen Bewerbungsunterlagen eine Semestereinstufungsbescheinigung (vorgelagerter Prozess) einreichen. Bitte kontaktieren Sie hierzu per E-Mail die Studienfachberatung Master (Prüfungen). Ihrer E-Mail fügen Sie bitte folgende Angaben bei:
- Ihre Bewerbernummer,
- die voraussichtliche Anzahl and Credits, die sie mitbringen werden, und
- den Namen der Hochschule, an der die Credits erbracht wurden.
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (authentisches Dokument)
- Transcript of Records (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
- Bei Quereinstieg: Semestereinstufungsbescheinigung (s. Quereinstieg)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Bitte beachten: Informationen zur Studienplatzannahme.
Aktuelle Informationen
Begrüßung der Erstsemester im Sommersemester 2026 (Master Welcome Meeting):
- Datum und Zeit: Mittwoch, 08. April 2026, 15:00 Uhr
- Ort: TUM Campus Weihenstephan in Freising, Gebäude 4219 „Landschaft“, Raum E46 (Glashaus)
- durch den Studiengangverantwortlichen (Prof. Dr. Udo Weilacher)
Im Studium
Zum Beginn eines jeden Semesters findet in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit eine Einführungsveranstaltung („Master Welcome Meeting“) für alle neu startenden Masterstudierenden der Landschaftsarchitektur statt. Informationen dazu werden unter Aktuelle Informationen veröffentlicht.
Einen allgemeinen Überblick über das Curriculum des dreisemestrigen Studiengangs bietet der Studienplan.
Weitere Informationen zum Aufbau des Studiums.
Bei Fragen zu Bestätigungen (z.B. Credits für den BAföG-Antrag, Waisenrente, Unterlagen den Studiengang betreffend, Regelstudienzeit etc.) wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung Master (Prüfungen).
Fachprüfungs- und Studienordnung
Für alle Studierenden gilt verbindlich die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) der TUM, die
- den Aufbau des Studiengangs regelt.
- festlegt, wie Prüfungen ablaufen.
- Fristen und Abläufe bestimmt.
Spezielle Informationen sind in der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Hier finden Sie die FPSO 2023. Für ältere Versionen klicken Sie bitte hier.
Die FPSO wird durch den semesterweise aktualisierten Modulkatalog ergänzt: Aktueller Modulkatalog M.A. LA zur FPSO 2023.
Studienfortschrittskontrolle
Die Studienfortschrittskontrolle ist in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie für Studiengang spezifische Regelungen in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO 2023) geregelt. Bitte beachten Sie folgende in § 38 FPSO in Verbindung mit § 10 APSO aufgeführten Fristen:
- Bis zum Ende des 2. Fachsemesters ist mindestens eine der in Anlage 1 FPSO aufgeführten Modulprüfungen aus den Projekt Wahlmodulen zu erbringen.
- Die aufgeführte Mindestanzahl an Credits (Benchmarks) sind fristgerecht zu erbringen:
- Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
- Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
- Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
Prüfungsbescheide
Sie erhalten nach jedem Semester von der Abteilung Graduation Office and Academic Records einen sogenannten Prüfungsbescheid. Entweder werden Sie per E-Mail informiert, dass Ihr Prüfungsbescheid in TUMonline zum Download bereitsteht, oder Sie erhalten ihn direkt per Post.
In dem Bescheid werden Ihnen alle Ihre bisher abgelegten Prüfungen mit den jeweiligen Noten und Credits bekanntgegeben; er dient Ihnen als Kontrolle. Außerdem werden Sie auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hingewiesen. Bitte lesen Sie den für Sie erstellten Prüfungsbescheid umgehend und sorgfältig durch. So können Sie und wir sicherstellen, dass Ihre Prüfungs- und Studienleistungen richtig in TUMonline verbucht wurden und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Bei Fragen zu den Prüfungsbescheiden können sie sich an Ihre Studienfachberatung Master (Prüfungen) wenden.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen rund um Prüfungsangelegenheiten zuständig. Ihm obliegt die Durchführung sämtlicher Prüfungsverfahren. Zudem trifft er alle erforderlichen Entscheidungen, soweit diese nicht in der APSO den Prüfenden zugewiesen sind oder während des Prüfungsvorgangs selbst notwendig werden.
Auch über Anliegen wie Fristverlängerungen/Härtefallanträge bei Problemen im Studienverlauf wird im Prüfungsausschuss beschlossen. Er tagt einmal pro Semester.
Zusammensetzung
- Prof. Dr. Udo Weilacher (Vorsitz)
- Prof. Dr. Sören Schöbel-Rutschmann (stv. Vorsitz)
- Prof. Regine Keller
- Prof. Ferdinand Ludwig
- Dr. Julian Schäfer
>> Kontakt: Schriftführung Julie Strickland
Nachteilsausgleich
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung kann Ihr Studium beeinflussen. Damit Sie gut unterstützt werden, beachten wir sowohl die Anforderungen Ihres Studienfachs als auch Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung Master (Prüfungen).
Nachteilsausgleiche helfen, beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen auszugleichen.
- Sie werden individuell und situationsbezogen festgelegt, nicht pauschal.
- Die Gestaltung hängt von Ihrer Beeinträchtigung und dem Studienfach ab.
- Wichtig: Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterungen – die Leistungsziele der Prüfungs- und Studienordnung bleiben bestehen.
- Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich so früh wie möglich!
Informationen zur Einteilung des Semesters, der Vorlesungszeit wie auch der vorlesungsfreien Zeit, zu wichtigen Fristen (z.B. Bewerbung, Beurlaubung, Immatrikulation und Rückmeldung) sowie zu Feiertagen und Fachschaftsversammlungen finden Sie unter Termine und Fristen der TUM.
Informieren Sie sich über vorgesehene Module Ihrer Fachprüfungsordnung. Bereits erfolgreich absolvierte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird. Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden.
Beachten Sie, dass Sie sich in TUMonline sowohl für die Teilnahme an einem Modul als auch für die Prüfung in diesem Modul gesondert anmelden müssen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Prüfungen regelmäßig in TUMonline, insbesondere kurz vor den Prüfungen, ob eventuell Änderungen vorliegen.
Die genauen Anmeldetermine werden in TUMonline veröffentlicht und sind unbedingt einzuhalten. Sie erhalten vor Beginn sowie kurz vor Ende des Prüfungsanmeldezeitraums eine E-Mail Ihrer Studienfachberatung.
Prüfungsanmeldung
Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie im Wiki für zentrale IT-Themen sowie generell für TUMonline unter https://www.it.tum.de/it/tumonline/studieren/.
Nur wenn Sie ordnungsgemäß in TUMonline zu den Prüfungen angemeldet sind, hat der Lehrstuhl Zugriff auf Ihren Account und kann Ihre Prüfungsergebnisse verbindlich verbuchen.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich zeitnah (noch innerhalb der Prüfungsanmeldezeit) per E-Mail an die Studienfachberatung Master (Prüfungen).
Prüfungsabmeldung
Prüfungsabmeldungen sind nur bis sieben Tage vor Prüfungstermin in TUMonline möglich. Werktage und Wochentage werden hier gleichbehandelt.
Wiederholungsprüfung
In der Regel finden Wiederholungsprüfungen im nächstfolgenden Semester statt. Infomieren Sie sich jedoch immer beim zuständigen Lehrstuhl.
Zu Wiederholungs-/Nachholprüfungen aller Module - sowohl für Pflichtmodule wie auch Wahlmodule aller Semester - müssen Sie sich eigenständig via TUMonline anmelden.
Beurlaubung
Sollten Sie für ein Semester beurlaubt sein, können Sie keine Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist jedoch möglich.
Ausnahme: Bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege naher Angehöriger ist eine Ablegung auch von Prüfungen im Erstversuch möglich.
Weitere Informationen zur Beurlaubung.
Studierende absolvieren ihre Masterthesis in der Landschaftsarchitektur in der Regel individuell in Einzelarbeit und können mit der Arbeit beginnen, sobald alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind (ggf. Auflagen §35, §36, Anzahl Credits erreicht, etc.). Bitte klären Sie alle formalen Aspekte mit Ihrer Studienfachberatung Master (Prüfungen) rechtzeitig ab. Das Thema der Masterthesis wählen die Studierenden grundsätzlich selbstständig und entwickeln es individuell in Abstimmung mit der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor. Die Studierenden sind frei, die betreuende Professorin bzw. den betreuenden Professor aus vier Kernprofessuren auszuwählen:
- Green Technologies in Landscape Architecture
- Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume
- Landschaftsarchitektur und öffentlichen Raum
- Landschaftsarchitektur und Transformation
In der Regel bearbeiten Sie in Ihrer Thesis eine aktuelle Fragestellung der Landschaftsarchitektur im Rahmen eines konkreten Entwurfsprojekts. Neben Plänen und Modellen spielt der schriftliche Projektbericht eine zentrale Rolle, in dem die theoretischen Grundlagen der Arbeit und der Entwurfsprozess wissenschaftlich reflektiert werden. Alle fachlich relevanten Frage- und Aufgabenstellungen im Bereich der Landschaftsarchitektur sind nach Absprache mit den gewählten Betreuenden als Thema für die Thesis möglich. Auch theoretische Arbeiten, wissenschaftliche Ausarbeitungen, experimentelle Untersuchungen oder Feldstudien sind möglich. Bei der Themenfindung unterstützt man Sie gerne an den Lehrstühlen der Kernprofessuren.
In der Regel läuft die Thesis in folgenden Schritten ab:
- Thema abstimmen: Kontaktieren Sie frühzeitig die betreuende Professorin bzw. den betreuenden Professor und klären Sie, ob Ihr Thema für die Thesis geeignet und eine Betreuung möglich ist.
- Formale Voraussetzungen prüfen: Für die Anmeldung der Masterthesis müssen die in der Fachprüfungsordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein (§35, §36, Anzahl Credits etc.).
- Exposé erstellen: Vor Anmeldung der Thesis verfassen Sie ein Exposé mit Fragestellung, Zielsetzung, Standortanalyse, Hypothesen, Zeitplan und Literatur. Nach Genehmigung durch den betreuenden Lehrstuhl kann die Arbeit offiziell angemeldet werden.
- Bearbeitungszeit und Abgabe: Nach der offiziellen Anmeldung haben Sie 6 Monate Zeit für die Fertigstellung Ihrer Thesis. Zum vereinbarten Zeitpunkt reichen Sie die Unterlagen beim betreuenden Lehrstuhl ein.
- Präsentation: Die Thesis umfasst in der Regel Entwurfspläne, Modelle und einen schriftlichen Bericht. Die Vorgaben dazu variieren an den verschiedenen Lehrstühlen und in Abstimmung auf das jeweilige Projektthema. Die Masterthesis wird in einer hochschulöffentlichen Präsentation vorgestellt und diskutiert.
Weitere Informationen auf den Seiten der Kernprofessuren (s. oben).
Außerhalb des Studiengangs erbrachte Leistungen (Module, Workshops, Wettbewerbserfolge u.ä.) können anerkannt werden, sofern eine Übereinstimmung mit den zu erwerbenden Kompetenzen im TUM Studiengang vorliegt. Eine Überprüfung findet durch den jeweiligen Modulverantwortlichen statt. Eine Anerkennung kann nur für Module/Prüfungen erfolgen, für welche an der TUM noch kein Prüfungsverfahren im aktuellen Studiengang begonnen wurde (d.h. es wurde noch keine Prüfung angemeldet). Gemäß Immatrikulationssatzung § 4 Abs. 5 vom 06.02.2023 erfolgt eine Höherstufung des Fachsemesters um ein Semester je angerechneter 30 Credits, ab 22 darüber hinausgehenden Credits wird um ein weiteres Semester höhergestuft.
Anerkennung von Leistungen, die vor dem Studium an der TUM an einer Hochschule erbracht wurden
- Kontaktieren Sie nach Immatrikulation Ihre Studienfachberatung Master (Prüfungen) und schicken Sie die Leistungsübersicht (Transcript) Ihres vorangegangenen Studienganges. Das Transcript wird geprüft, und Sie erhalten anschließend Hinweise dazu, wie Sie den Anerkennungsprozess abschließen können.
- Zusätzliche Module (Credits) aus dem Bachelor können nur anerkannt werden, wenn sie als Zusatzleistung in Ihrem BA-Transkript aufgeführt sind.
- Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Credits nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (§16 APSO). Eine Überprüfung findet durch den jeweiligen Modulverantwortlichen statt.
- Für die anschließende Beantragung der Anerkennungen verwenden Sie bitte folgendes Formular: Formular Anerkennung
- Wichtig: der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die vor Beginn des aktuellen Studiums absolviert wurden, kann nur einmal, und zwar innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen.
Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Studiums an der TUM während eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden
- Leistungen mit fachlichem Bezug, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbracht werden, können durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden.
- Es werden dabei ausschließlich benotete Lehrveranstaltungen anerkannt, die inhaltlich zum Fachgebiet der Landschaftsarchitektur und oder benachbarter Disziplinen gehören, auf Master-Niveau angesiedelt sind und einen fachlich sinnvollen Zusammenhang mit den Studieninhalten des Masterstudiengangs Landschaftsarchitektur an der TUM aufweisen.
- Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit Ihrer Studienfachberatung Master (Prüfungen) auf, um eine Anerkennung zu klären.
- Für die anschließende Beantragung der Anerkennungen bei Ihrer Studienfachberatung verwenden Sie bitte folgendes Formular: Formular Anerkennung. Für die Genehmigung der Anerkennung wird eine Kopie der folgenden Unterlagen benötigt: Transcript, Modulbeschreibung und Kopie Ihrer erbrachten Leistungen.
Allgemeines
- Für eine Beurlaubung während des Studiums müssen wichtige Gründe vorliegen. Hier finden Sie anerkannte Gründe und weitere wichtige Informationen zur Beurlaubung.
- Der Antrag auf Beurlaubung muss spätestens am ersten Vorlesungstag des entsprechenden Semesters gestellt werden, in dem Sie sich beurlauben lassen möchten. Nachweise, z.B. den Praktikumsvertrag, können Sie nachreichen.
- Eine Beurlaubung wird in der Regel für ein Semester gewährt und soll während des gesamten Studiums eine Dauer von zwei Semestern je Person nicht überschreiten.
- Während des Urlaubssemesters bleiben Studierende immatrikuliert, das Semester zählt jedoch nur als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Erstprüfungen sind nicht zulässig, dafür können Wiederholungsklausuren geschrieben werden.
- Während einer Beurlaubung dürfen keine Abschlussarbeiten angemeldet und abgegeben werden. Ausnahme ist auch hier ein Zweitversuch. Eine Unterbrechung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit durch ein Urlaubssemester ist ebenfalls nicht möglich (Ausnahme: Elternzeit).
Praktikum (freiwillig)
- Im Curriculum des B.A. Architektur, M.A. Architektur, M.A. Landschaftsarchitektur und M.Sc. Urbanistik ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen.
- Das Absolvieren eines freiwilligen Praktikums ist dennoch möglich.
- Um eine Beurlaubung zu erhalten, muss das Praktikum mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit beanspruchen (s. https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/beurlaubung). Die Abteilung für Bewerbung und Immatrikulation benötigt dafür zudem eine schriftliche Zustimmung des School Offices. Schicken Sie bitte Ihre Anfrage an die jeweilige Studienfachberatung (B.A. Architektur, M.A. Architektur, M.A. Landschaftsarchitektur und M.Sc. Urbanistik). Die Stellungnahme wird erstellt, wenn eine Kopie des Praktikumsvertrags vorliegt bzw. eine Bestätigung über die geforderte Länge des Praktikums nachweisbar ist.
Auslandsaufenthalt (Master)
Ein Studium an einer Hochschule im Ausland ist ein an der TUM anerkannter Grund für eine Beurlaubung. Wir raten Ihnen dringend, sich für ein Auslandsstudium im Master beurlauben zu lassen, um nicht in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle zu geraten.
Im Bachelorstudiengang Architektur ist für das verpflichtende Auslandsstudium eine Beurlaubung nicht notwendig.
Wir möchten Sie ermutigen, bereits während Ihres Studiums global zu denken. Auslandserfahrungen für Masterstudierende der Landschaftsarchitektur werden durch die School of Life Sciences und deren Netzwerke organisiert: https://www.ls.tum.de/ls/internationales/
Im Masterstudiengang Landschaftsarchitektur ist ein Auslandsstudium nicht verpflichtend. Ausnahme ist eine mögliche Zulassungsvoraussetzung (Auflage), sollten Sie in Ihrem Bachelorstudiengang weder ein Berufspraktikum noch ein 1-semestriges Studium (fachspezifisch) an einer ausländischen Hochschule erbracht haben. In diesem Falle müssen Sie dies nachholen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Studienfachberatung ‚Studium & Bewerbung‘ unter ma_landschaft.ad@ed.tum.de.



