
Architektur M. A.
Wie wollen wir morgen leben – und bauen? Mit Holz, Hightech oder historischen Strukturen? Der Master Architektur an der TUM ED bietet Studierenden die Freiheit, ihre eigene architektonische Handschrift zu entwickeln – forschungsnah, interdisziplinär und zukunftsorientiert.
Ob nachhaltige Stadtquartiere, digitale Entwurfsprozesse oder der sensible Umgang mit dem baulichen Erbe: Im Masterstudium wählen Sie aus den Schwerpunkten Architekturtechnologien, Kulturelles Erbe oder Stadt und Landschaft. Ergänzt wird das Angebot durch Mentorenprogramme wie Holzarchitektur, Computational Methods in Architecture oder Bauen im Bestand – oder Sie gestalten Ihr Studium ganz individuell.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | München |
| Regelstudienzeit | 4 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester 01.04. – 31.05. |
| Credits | 120 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch |
| Studienbeginn | Wintersemester (Oktober) | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Der Masterstudiengang Architektur bietet neben der klassischen Entwurfstätigkeit auch die Qualifikation für ein deutlich breiter gefasstes Berufsbild an. Dank eines hohen Maßes an Wahlfreiheit können Studierende ihren individuellen Fokus setzen und sich gezielt in projektbezogenen Fachbereichen spezialisieren – je nach persönlichen Interessen und Stärken. Wählen Sie aus drei verschiedenen Schwerpunkten, nutzen Sie das Angebot individueller Mentorenprogramme oder gestalten Sie Ihren Studienverlauf selbst.
Schwerpunkte
Das erfolgreiche Absolvieren eines Schwerpunktes kann Ihnen mit Abschluss bescheinigt werden:
- Architekturtechnologie
- Stadt und Landschaft
- Kulturelles Erbe
Mentorenprogramme
Im Mentorenprogramm stellen Studierende gemeinsam mit Professorinnen und Professoren ein persönliches Studienprofil zusammen. Sie wählen gezielt Module aus verschiedenen Fachgebieten:
- Holzarchitektur (Prof. Nagler)
- Computational Methods in Architecture (Prof. Petzold / Prof. Auer / Prof. D’Acunto / Prof. Dörfler)
- Bauen im Bestand / Building in Existing Structures (Prof. Hild / Prof Putz)
Mehr Infos: Studiengangsdokumentation
Im Masterstudium Architektur an der TUM ED lernen Sie, komplexe Entwurfs- und Bauaufgaben eigenständig zu bearbeiten.
- Sie verstehen Bauprozesse und Baumethoden im Detail und kennen aktuelle Entwicklungen in der Bautechnik.
- Sie arbeiten sicher mit klassischen und digitalen Werkzeugen. Dabei berücksichtigen Sie kulturelle, soziale, funktionale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte.
- Sie erkennen, wie sich das Bauen historisch entwickelt hat und entwerfen konkrete räumliche Lösungen für die Zukunft. Ihre Entwürfe reflektieren Sie im gesellschaftlichen, technologischen und architekturtheoretischen Kontext. So lernen Sie, unterschiedliche Anforderungen verschiedener Interessensgruppen zu durchdachten Lösungen zu verbinden. Darüber hinaus entwickeln Sie eine kreative, teamorientierte und zielgerichtete Arbeitsweise. Sie übernehmen Verantwortung – allein oder im Team. Sie können Konflikte aktiv lösen und Ihre eigenen Stärken und Schwächen im Projektkontext realistisch einschätzen.
Bei Wahl eines Schwerpunktes entwickeln Sie zudem spezialisiertes Wissen:
- Architekturtechnologie: Sie verfügen über ein fundiertes ingenieurwissenschaftliches Wissen in Bereichen wie Energieeffizienz, Gebäudetechnologie, Konstruktion, Baustoffe, Digitalisierung und moderne Produktionsmethoden.
- Stadt und Landschaft: Dieser Schwerpunkt verbindet Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur. Sie entwickeln Strategien für den Wandel von Stadt, Landschaft und Infrastruktur. Der Abschluss kann auch die Eintragung in die Stadtplanerliste der Bayerischen Architektenkammer ermöglichen.
- Kulturelles Erbe: Hier steht der respektvolle Umgang mit historischer Bausubstanz im Fokus. Sie erwerben theoretisches und praktisches Wissen, um bestehende Bauwerke zu erhalten und behutsam weiterzuentwickeln.
Mit einem Mentorenprogramm verfügen Sie über hochgradig spezialisierte Qualifikationen (sehr individuell je Mentorenprogramm), mit denen sie gezielt Nischen im Arbeitsfeld von Architektinnen und Architekten abdecken.
Mit dem Masterabschluss in Architektur stehen Ihnen viele Wege offen:
- Planungsbüros: Sie arbeiten in der Projektleitung oder in der konzeptionellen und entwurflichen Planung – oft im Team mit anderen Fachleuten.
- Öffentlicher Sektor: Sie gestalten Städte und Regionen mit – zum Beispiel in Bauämtern, Stadtplanungsbehörden oder betreuten Institutionen.
- Wissenschaft und Forschung: Sie können in akademischen Einrichtungen forschen, lehren oder an innovativen Projekten mitwirken.
- Architekturferne Branchen: Auch außerhalb der klassischen Architektur finden Sie spannende Aufgaben – etwa in Unternehmen, die kreative Methoden zur Lösung komplexer Probleme einsetzen.
Sie studieren bei uns einen 4-semestrigen Masterstudiengang in Vollzeit und erbringen bis zum Studienende 120 Credits. Im Mittelpunkt des Studiums steht die Projektarbeit, die durch Wahlmodule begleitet wird. Sie haben 3 Optionen für den Studienaufbau:
- Individuelle Gestaltung des Studiums (ohne Schwerpunktbildung)
- Studium mit Schwerpunkt: Architekturtechnologie, Stadt und Landschaft oder Kulturelles Erbe
- Studium im Mentorenprogramm
Semester 1-3
- In den ersten Semestern sind drei Projektarbeiten zentrales Element. Studierende wählen dabei jeweils ein Modul aus dem Katalog “Projekt Wahlmodule”. Die Bandbreite der Projektarbeiten reicht von klassischen Entwurfsaufgaben bis hin zu wissenschaftlich-theoretischen Arbeiten zu entwurfsbezogenen Fragestellungen. Die Projektarbeit wird in großen Teilen im Selbststudium erarbeitet, in geeigneten Fällen wird sie in Gruppen organisiert, die auch interdisziplinär zusammengesetzt sein können. Begleitende Seminare, Ortsbesichtigungen oder Exkursionen vermitteln den räumlichen und thematischen Kontext der jeweiligen Aufgabenstellung.
- Neben den Projektarbeiten sieht das Curriculum in den ersten 3 Semestern in vergleichbarem Umfang Wahlmodule vor. So wird eine größtmögliche Auswahl in einzelnen Fachbereichen bzw. Schwerpunkten entlang individuellen Interessen und Begabungen gewährleistet. Sie wählen dabei frei aus dem thematsich geordneten, breiten Angebot des “Wahlmodulkatalogs” aus.
- Vervollständigt werden die ersten 3 Semester durch ein Pflichtmodul ("Methodische Entwicklung von Forschungsfragen"). Es dient der Vorbereitung auf die Masterthesis zur Identifikation einer Problem- oder Fragestellung. Das Modul ist verpflichtend, da das Erkennen und Definieren aktueller Problemstellungen als Teil der Forschungsbefähigung zu betrachten ist. Die selbstständige Vorbereitung und Erarbeitung der Fragestellung für die Thesis findet in Abstimmung mit den jeweiligen betreuenden Personen statt.
Semester 4
Das Semester 4 ist der Erstellung der Master's Thesis vorbehalten. Das Thema der Thesis wird im Rahmen eines Pflichtseminars im 3. Semester erarbeitet und vorbereitet. Die Masterarbeit kann sowohl ein klassischer architektonischer Entwurf, aber auch eine rein theoretische Arbeit sein. Neben den von Studierenden selbst identifizierten Fragestellungen wird auch ein zentrales Thema gestellt. Dieses kann von allen Studierenden belegt werden, die kein geeignetes Thema für eine Abschlussarbeit ausarbeiten oder bei einem betreuenden Lehrstuhl platzieren konnten.
Schwerpunkt
Sowohl über die gewählten Projekte als auch über die Zusammenstellung der Wahlmodule besteht die Möglichkeit, Schwerpunkte im Studium zu setzen. Ein Studienschwerpunkt gilt als belegt, wenn
- die Master’s Thesis,
- das Pflichtmodul „Methodische Entwicklung von Forschungsfragen“,
- mindestens ein Projekt und
- Wahlmodule im Umfang von mindestens 27 Credits
passend zum gewählten Schwerpunkt belegt wurden.
Mentorenprogramm
Bei Wahl eines Mentorenprogramms stellen Sie in enger Abstimmung mit einer Mentorin oder einem Mentor (Professorinnen und Professoren) Ihr individuelles Studienprogramm zusammen.
Modulübersicht
Studienplan ohne Schwerpunkt
Studienplan mit Schwerpunkt
Studiengangsdokumentation
Bewerbung und Zulassung
Bewerbung zum Wintersemester
- Sie erlangen Ihre Masterzugangsberechtigung.
- Bis 31. Mai: Sie bewerben sich für den Studiengang (optional: Angabe eines Schwerpunkts oder Mentorenprogramms).
- Juli bis September: Sie nehmen am Eignungsverfahren teil. Die Terminfenster für die Eignungsgespräche werden je Semester kurz vor Bewerbungsstart unter Aktuelle Informationen veröffentlicht.
- Mitte Juli bis September: Sie erhalten die Zulassung.
- Spätestens bis Oktober: Sie nehmen den Studienplatz an und werden immatrikuliert.
- Anfang Oktober: Sie beginnen Ihr Studium.
Bewerbung über TUMonline: Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Masterstudiengang (Schritt-für-Schritt-Anleitung) und Infoportal Bewerbung.
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO).
Bewerbung zum Sommersemester
Sie können sich nur für das Sommersemester bewerben, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule im Master Architektur studieren. Im Sommersemester ist die Bewerbung nur für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger möglich. Sie starten dann mindestens im zweiten Fachsemester und müssen eine entsprechende Creditzahl aus dem ersten Semester mitbringen. Bewerbungen können bis zum 15. Januar eingereicht werden.
Die Terminfenster für die Eignungsgespräche werden ebenfalls kurz vor Bewerbungsstart je Semester unter Aktuelle Informationen veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Quereinstieg.
Bitte beachten: Sie können sich maximal zwei Mal für den Masterstudiengang Architektur bewerben und am Eignungsverfahren teilnehmen. Wenn Sie Ihre Bewerbung stornieren, zählt diese Bewerbung nicht mit. Eine Stornierung ist unter studium(at)tum.de unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer möglich.

- Bachelorabschluss mit mindestens 180 Credits (qualifizierte Hochschulabschlüsse s. FPSO) oder
- Abschluss noch nicht vorliegend aber Nachweis von mindestens 180 Credits bei 7-semestrigem Bachelor oder von mindestens 200 Credits bei 8-semestrigem Bachelor zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Studienaufnahme sind 240 Credits aus einem qualifizierten Vorstudium sowie ein mindestens 1-semestriges Studium (fachspezifisch) an einer ausländischen Hochschule. Wer weniger Credits bzw. keinen entsprechenden Auslandsaufenthalt aufweist, erhält mit dem Zulassungsbescheid Auflagen ausgesprochen: fehlende Credits und/oder das Studium an einer ausländischen Hochschule sind bis spätestens zur Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen. Die Auflagen werden im Rahmen des Masterstudiums an der TUM erbracht. Je nach Auflage, verlängert sich Ihr Masterstudium dann um ein oder zwei Semester.
2. Sprachkenntnisse in Deutsch
3. Studiengangspezifische Anforderungen / Eignungsvoraussetzungen
- Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise
- Vorhandene Fachkenntnisse aus dem Erststudium in Architektur in Anlehnung an den Bachelorstudiengang Architektur der Technischen Universität München
- Fachsprachenkompetenz in mündlicher und schriftlicher Form, die über das Niveau üblicher anerkannter Sprachzertifikate hinausgeht
- Wissenschaftsorientiertes Interesse an architektonischen, bautechnischen Problemstellungen
Im Rahmen eines zweistufigen Eignungsverfahrens wird beurteilt, ob Sie die o.g. spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen. Weitere Informationen zum Eignungsverfahren und Auswahlprozess.
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript.
- Transcript of Records.
- Optional: wenn Ihr Zeugnis mehr als 180 Credits aufweist, listen Sie bitte die besten benoteten Module im Umfang von 180 Credits zusätzlich in einem Formular, das im Bewerbungsportal bereitgestellt wird, auf.
- Sprachnachweis Deutsch.
- Begründungsschreiben (Motivationsschreiben) mit maximal 500 Wörtern.
- Mappe mit Arbeitsproben; Hinweise hierzu s. Handreichung Mappe.
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf.
- Personalausweis oder Reisepass.
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei Bewerbungen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung.
- Versicherung, dass die Begründung für die Wahl des Studiengangs sowie die Mappe selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet sind.
- Optional: Nachweise zum erbrachten Auslandssemester.
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten Sie in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Die Auswahl erfolgt über ein Eignungsverfahren. Das ist ein zweistufiger Prozess, bei dem die School nach einer offiziellen Bewerbung prüft, ob Sie die spezifischen Anforderungen für den Masterstudiengang erfüllen.
Stufe 1
In der ersten Stufe werden dabei die Bachelor-Abschlussnote und die Mappe mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerberinnen und Bewerber entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Abschlussnote und Mappe sind dabei gleich gewichtet.
Sie können in Stufe 1 maximal 60 Punkte erreichen:
- Bis einschließlich 30 Punkten erhalten Sie eine Direktablehnung.
- Wenn Sie 31 bis 42 Punkte erreichen, werden Sie zum Eignungsgespräch (Stufe 2) eingeladen.
- Ab 43 Punkten erhalten Sie eine Direktzulassung.
Stufe 2
In der zweiten Stufe werden Sie zu einem Eignungsgespräch (in Präsenz) eingeladen. Die Terminfenster für die Eignungsgespräche werden jeweils kurz vor Bewerbungsstart je Semester unter Aktuelle Informationen veröffentlicht. Eine konkrete Einladung erfolgt spätestens eine Woche vor Gesprächstermin per Mail. Bitte bestätigen Sie diesen Termin. Der Termin ist verpflichtend und kann nur in dringenden Ausnahmefällen (auf Antrag und mit Nachweis) verschoben werden. In der zweiten Stufe werden die Punkte des Eignungsgesprächs (maximal 40 Punkte) zu den Punkten aus Stufe 1 addiert. Eine Zulassung wird dann ab 62 erreichten Punkten erteilt.
Detaillierte Informationen zum Eignungsverfahren

Sie studieren bereits an einer Hochschule und möchten nun Ihr Studium an der TUM fortsetzen? Ein Wechsel zu diesem Studiengang ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie folgende Fälle beachten:
Fall 1: Sie studieren derzeit an einer TU9-Universität
- Ihr Prüfungsanspruch an Ihrer aktuellen Universität muss noch erhalten sein.
- Falls der Prüfungsanspruch an Ihrer aktuellen Universität nicht mehr gegeben ist, ist keine Immatrikulation in diesen Studiengang möglich.
Sofern der Prüfungsanspruch grundsätzlich besteht, ist ein Wechsel möglich, dabei werden Studienzeiten an Ihrer aktuellen Universität von Amts wegen angerechnet. Sie werden daher in das fortlaufende Fachsemester eingestuft (und benötigen keine Bescheinigung zur Semestereinstufung). Beachten Sie dabei die Vorgabe der TUM, wie viele Credits am Ende des jeweiligen Fachsemesters zu erbringen sind (Studienfortschrittskontrolle, APSO §10):
- Bachelor
Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
Nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits
Nach dem 7. Fachsemester mind. 150 Credits
Nach dem 8. Fachsemester mind. 180 Credits
Nach dem 9. Fachsemester mind. 210 Credits
Nach dem 10. Fachsemester mind. 240 Credits- Master
Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
Nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits- Werden Sie gleich zu Beginn des Studiums in ein höheres Fachsemester eingestuft, obwohl Sie wenige Credits anerkannt bekommen (z. B. weil einige von Ihnen belegte Module an der TUM nicht existieren oder nicht gleichwertig sind etc.), haben Sie weniger Zeit, die o.g. "Hürden" zu schaffen. Dies könnte im schlimmsten Fall zur Exmatrikulation führen.
- Eine Aussage, in welchem Umfang die von Ihnen an Ihrer aktuellen Universität erbrachten Leistungen anerkannt werden können, ist leider im Voraus nicht möglich. Das offizielle Anerkennungsverfahren beginnt erst nach erfolgter Immatrikulation.
Fall 2: Sie studieren nicht an einer TU9-Universität
Wir empfehlen Ihnen, sich für ein Studium zum Sommer- oder Wintersemester für das erste Fachsemester zu bewerben. Je nach Anzahl der anerkannten Credits werden Sie dann in der Fachsemesterzahl hochgestuft. Anträge auf Anerkennung können erst nach der Immatrikulation an der TUM gestellt werden.
Sie müssen zusätzlich zu den restlichen Bewerbungsunterlagen eine Semestereinstufungsbescheinigung (vorgelagerter Prozess) einreichen. Bitte kontaktieren Sie hierzu per E-Mail die Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) bzw. Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen). Ihrer E-Mail fügen Sie bitte folgende Angaben bei:
- Ihre Bewerbernummer,
- die voraussichtliche Creditanzahl, die sie mitbringen werden, und
- den Namen der Hochschule, an der die Credits erbracht wurden.
Falls Sie in Ihrem bisherigen Studiengang mindestens 30 Credits nachweisen können, ist ein Einstieg ins Sommersemester möglich.
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben).
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (authentisches Dokument).
- Transcript of Records (authentisches Dokument).
- Aktuelles Passbild.
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber).
- Bei Quereinstieg: Semestereinstufungsbescheinigung (s. Quereinstieg)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Bitte beachten: Informationen zur Studienplatzannahme.
Aktuelle Informationen
Bewerbungsgespräche für das Sommersemester 2026 finden an folgenden Tagen statt:
23. - 26. Februar 2026
09. - 12. März 2026
Im Studium
Zum Beginn des Wintersemesters findet eine offizielle Einführungsveranstaltung statt für alle neu startenden Masterstudierenden der Architektur.
- Begrüßung der Erstsemester im Wintersemester 2025/2026 durch den Studiengangverantwortlichen (Prof. Stephan Birk)
- Datum und Zeit: Donnerstag, 1. Oktober 2025, 14:00 Uhr
- Ort: Karl Max von Bauernfeind Hörsaal (HS 2750 2300 - 0507.02.750)
Einen allgemeinen Überblick über das Curriculum des viersemestrigen Studiengangs bietet der Studienplan bzw. Studienplan mit Schwerpunkt.
Weitere Informationen zum Aufbau des Studiums.
Bei Fragen zu Bestätigungen (z.B. Credits für den BAföG-Antrag, Waisenrente, Unterlagen den Studiengang betreffend, Regelstudienzeit etc.) wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen).
Die Fachschaft Architektur vertritt die Interessen der Architektur-Studierenden der TUM. Sie ist Sprachrohr der Studierenden und vertritt die Studierendenschaft auch hochschulpolitisch in den verschiedenen Gremien und Kommissionen.
Während des Semesters organisiert die Fachschaft außerdem kleine und größere Veranstaltungen für einen starken Zusammenhalt zwischen den Studierenden unterschiedlicher Semester und ist die erste Anlaufstelle bei Wünschen, Problemen und Fragen.
Fachprüfungs- und Studienordnung
Für alle Studierenden gilt verbindlich die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) der TUM, die
- den Aufbau des Studiengangs regelt.
- festlegt, wie Prüfungen ablaufen.
- Fristen und Abläufe bestimmt.
Spezielle Informationen sind in der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Hier finden Sie die FPSO 2023. Für ältere Versionen klicken Sie bitte hier.
Die FPSO wird durch den semesterweise aktualisierten Modulkatalog ergänzt: Aktueller Modulkatalog M.A. AR zur FPSO 2023.
Studienfortschrittskontrolle
Die Studienfortschrittskontrolle ist in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie für Studiengang spezifische Regelungen in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Bitte beachten Sie folgende in § 38 FPSO in Verbindung mit § 10 APSO aufgeführten Fristen:
- Bis zum Ende des 2. Fachsemesters ist mindestens eine der in Anlage 1 FPSO aufgeführten Modulprüfungen aus den Projekt Wahlmodulen zu erbringen.
- Die aufgeführten Mindestcreditsummen sind fristgerecht zu erbringen:
Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
Nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits
Prüfungsbescheide
Sie erhalten nach jedem Semester von der Abteilung Graduation Office and Academic Records einen sogenannten Prüfungsbescheid – entweder werden Sie per E-Mail informiert, dass Ihr Prüfungsbescheid in TUMonline zum Download bereitsteht, oder Sie erhalten ihn direkt per Post.
In dem Bescheid werden Ihnen alle Ihre bisher abgelegten Prüfungen mit den jeweiligen Noten und Credits bekanntgegeben; er dient Ihnen als Kontrolle. Außerdem werden Sie auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hingewiesen. Bitte lesen Sie den für Sie erstellten Prüfungsbescheid umgehend und sorgfältig durch. So können Sie und wir sicherstellen, dass Ihre Prüfungs- und Studienleistungen richtig in TUMonline verbucht wurden und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Bei Fragen zu den Prüfungsbescheiden können sie sich an Ihre Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen) wenden.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen rund um Prüfungsangelegenheiten zuständig. Ihm obliegt die Durchführung sämtlicher Prüfungsverfahren. Zudem trifft er alle erforderlichen Entscheidungen, soweit diese nicht in der APSO den Prüfenden zugewiesen sind oder während des Prüfungsvorgangs selbst notwendig werden.
Auch über Anliegen wie Fristverlängerungen/Härtefallanträge bei Problemen im Studienverlauf wird im Prüfungsausschuss beschlossen. Er tagt einmal pro Semester.
Zusammensetzung
- Prof. Stephan Birk (Vorsitz)
- Prof. Andreas Putz (stv. Vorsitz)
- Prof. Dietrich Erben
- Prof. Jeanette Kuo
- Prof. Mark Michaeli
>> Kontakt: Schriftführung Julie Strickland
Nachteilsausgleich
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung kann Ihr Studium beeinflussen. Damit Sie gut unterstützt werden, beachten wir sowohl die Anforderungen Ihres Studienfachs als auch Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen).
Nachteilsausgleiche helfen, beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen auszugleichen.
- Sie werden individuell und situationsbezogen festgelegt, nicht pauschal.
- Die Gestaltung hängt von Ihrer Beeinträchtigung und dem Studienfach ab.
- Wichtig: Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterungen – die Leistungsziele der Prüfungs- und Studienordnung bleiben bestehen.
- Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich so früh wie möglich!
Alle wichtigen und aktuellen Informationen zur Einteilung des Semesters, der Vorlesungszeit wie auch der der vorlesungsfreien Zeit, wichtigen Fristen (z.B. Bewerbung, Beurlaubung, Immatrikulation und Rückmeldung) sowie zu Feiertagen und Fachschaftsversammlungen finden Sie unter Termine und Fristen der TUM.
- Plätze in Projektarbeiten für Studierende der Architektur werden nicht wie in anderen Lehrveranstaltungen über TUMonline zugeteilt, sondern die Zuteilung erfolgt über den Projectmarket.
- Der Projectmarket ist das Vergabesystem für die Projektarbeiten ab dem 5. Semester im Bachelor Architektur (inkl. Thesis-Projekten) sowie alle Projektarbeiten des Masters Architektur.
- Das Vergabesystem ist als Service für eine faire Zuteilung der Studierenden konzipiert. Wie in allen Wahlangeboten kann Studierenden kein Platz in einem spezifischen Projekt garantiert werden. Durch die Angabe von vier oder mehr Wünschen werden die Interessen der Studierende bestmöglich berücksichtigt.
- Alle Studierenden, die an der Projektvergabe teilnehmen wollen, müssen im Besitz einer gültigen TUM-Kennung sein! Falls Ihre Immatrikulation zum Zeitpunkt der Projektvergabe noch nicht durchgeführt ist, können Sie per Mail an studienorganisation.ad(at)ed.tum.de einen Einmal-Account anfordern.
- Wichtig für Masterstudierende: Masterstudierende können maximal zwei Projekte am gleichen Lehrstuhl belegen (Projekt und Projekt Vertiefung). Bei einem dritten Projekt am gleichen betreuenden Lehrstuhl gibt es keine Credits. Die Thesis zählt nicht dazu, d.h. sie kann an einem Lehrstuhl geschrieben werden, an dem bereits zwei Projekte abgeschlossen wurden.
Zeitlicher Ablauf
- Stets am Anfang des Semesters werden die Themen der Projektarbeiten im hybriden Format vorgestellt. Der Termin für die Projektvorstellung sowie die Projektthemen werden jeweils kurz vor Semesterstart unter Aktuelle Informationen veröffentlicht.
- Bereits im Vorfeld können Sie ab dem 1. April für das Sommersemester bzw. ab dem 1. Oktober für das Wintersemester Ihre Projektwünsche im Projectmarket eintragen. Dabei müssen mindestens vier unterschiedliche Wünsche angegeben werden.
- Am Tag der Projektvorstellung schließt um 13 Uhr der Projectmarket. Das Ergebnis wird den Lehrstühlen am selben Tag per E-Mail zugesandt und ist für die Studierenden im Projectmarket einsehbar.
- Zentrale Nachverteilung von Projektplätzen: Für Studierende, denen in der Vergabe kein Platz zugeteilt werden konnte, wird ein „Nachvergabe Projectmarket“ eingerichtet. Zwei bis drei Tage nach der ersten Vergaberunde werden die noch freien Projektplätze angegeben und die Studierenden können Ihre Projektwünsche im Nachvergabe Projectmarket eintragen. Weitere Informationen erhalten Sie via Mail.
Informieren Sie sich über vorgesehene Module Ihrer Fachprüfungsordnung. Bereits positiv abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird. Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden.
Bitte informieren Sie sich zu Ihren Prüfungen regelmäßig in TUMonline, insbesondere kurz vor den Prüfungen, ob eventuell Änderungen vorliegen.
Wichtig für Bachelorstudierende des 1. bis 4. Fachsemesters: Zu den Prüfungen der Pflichtmodule werden Sie von der Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) angemeldet.
Ausnahme:
1. Projekt Gebäudetypologie 4. Fachsemester (Anmeldung über Lehrstuhl bzw. eigenständige Anmeldung) und
2. Wiederholungsprüfungen/Nachholprüfungen (ganz gleich ob Projekt-, Pflicht- oder Wahlmodule: eigenständige Anmeldung).
Für die Bachelor‘s Thesis ist keine Prüfungsanmeldung (weder für das Projekt noch das Kolloquium) via TUMonline notwendig. Weiteres zur Anmeldung der Thesis.
Die genauen Anmeldetermine werden in TUMonline veröffentlicht und sind unbedingt einzuhalten. Sie erhalten vor Beginn sowie kurz vor Ende des Prüfungsanmeldezeitraums eine E-Mail Ihrer Studienfachberatung.
Prüfungsanmeldung
Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie im Wiki für zentrale IT-Themen sowie generell für TUMonline unter https://www.it.tum.de/it/tumonline/studieren/.
Melden Sie sich für alle Leistungen, die Sie im jeweiligen Semester belegen, zur Prüfung an. Nur wenn Sie ordnungsgemäß in TUMonline zu den Prüfungen angemeldet sind, hat der Lehrstuhl Zugriff auf Ihren Account und kann Ihre Prüfungsergebnisse eintragen.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich zeitnah (noch innerhalb der Prüfungsanmeldezeit) per E-Mail an die Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) bzw. Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen).
Prüfungsabmeldung
Prüfungsabmeldungen sind nur bis sieben Tage vor Prüfungstermin in TUMonline möglich. Werktage und Wochentage werden hier gleichbehandelt.
Wiederholungsprüfung
In der Regel finden Wiederholungsprüfungen im nächstfolgenden Semester statt. Infomieren Sie sich jedoch immer beim zuständigen Lehrstuhl.
Zu Wiederholungs-/Nachholprüfungen aller Module - sowohl für Pflichtmodule wie auch Wahlmodule aller Semester - müssen Sie sich eigenständig via TUMonline anmelden.
Beurlaubung
Sollten Sie für ein Semester beurlaubt sein, können Sie keine Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist jedoch möglich.
Ausnahme: Bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege naher Angehöriger ist eine Ablegung auch von Prüfungen im Erstversuch möglich.
Weitere Informationen zur Beurlaubung
Allgemeines
- Die Masterthesis ist regulär im 4. Studiensemester, bei Studierenden mit Auflage im 5. oder 6. Semester vorgesehen.
- Das Thema der Thesis wird im Rahmen des Pflichtseminars Methodische Entwicklung von Forschungsfragen erarbeitet und vorbereitet.
- Die Zeit von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master‘s Thesis darf 6 Monate nicht überschreiten.
- Die Masterarbeit soll die letzte Leistung des Studiums darstellen.
- Zur Master's Thesis ist zugelassen, wer Prüfungsleistungen im Umfang von 87 Credits erreicht hat.
- Die Master's Thesis wird mit 30 Credits gewertet.
- Über die Master's Thesis müssen Sie einen Vortrag halten.
Termine
Diese Termine sind Empfehlungen, individuelle Arbeiten können abweichende Termine haben.
- Ausgabe Master's Thesis: 1. Oktober oder 1. April
- Abgabe Master's Thesis: März oder September
- Präsentation Master's Thesis: April oder Oktober
- Verabschiedung Masterstudierende April oder Oktober
Spezifische Information zur Masters Thesis insbesondere zu Beginn, Ablauf und Abgabe, werden zu Beginn jedes Semesters via Mail bekanntgegeben.
Thema
1. Erarbeitung eines individuellen Themas
Die Vorbereitung eines eigenen Thesis-Themas wird je Lehrstuhl individuell gehandhabt. In der Regel werden die Fragestellungen für individuelle Masterarbeiten im Rahmen des Seminars Methodische Entwicklung von Forschungsfragen erarbeitet und mit den jeweiligen Betreuenden abgestimmt. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über Ablauf und Termine an den einzelnen Lehrstühlen:
- Architectural Design and Participation (Prof. Kéré)
- Architecture and Design (Prof. Fanelsa)
- Architektur und Holzbau (Prof. Birk)
- Architektur und Konstruktion (Prof. Kuo)
- Architektur urbaner Dichte (Prof. Kaestle)
- Architekturgeschichte und kuratorische Praxis (Prof. Lepik)
- Architekturinformatik (Prof. Petzold)
- Baugeschichte, Historische Bauforschung und Denkmalpflege (Prof. von Kienlin)
- Digital Fabrication (Prof. Dörfler)
- Entwerfen, Umbau und Denkmalpflege (Prof. Hild)
- Entwerfen und Gestalten (Prof. Graff)
- Entwerfen und Konstruieren (Prof. Nagler)
- Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen (Prof. Auer)
- Integrated Product Design (Prof. Thoring)
- Kunst in der Architektur (Prof. Erlund)
- Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land (Prof. Michaeli)
- Neuere Baudenkmalpflege (Prof. Putz)
- Raumplanung und Raumentwicklung (Prof. Howe)
- Restaurierung, Kunsttechnologie und Konservierungswissenschaft (Prof. Danzl)
- Städtebau und Wohnungswesen (Prof. Krucker / Prof. Bates)
- Structural Design (Prof. D'Acunto)
- Theorie und Geschichte von Architektur, Kunst und Design (Prof. Erben)
- Urban Design (Prof. Boucsein)
2. Zentrales Thema - Regelthesis
Neben den von Studierenden selbst identifizierten Fragestellungen für Masterthesen wird ein zentrales Thema gestellt. Dieses kann von allen Studierenden belegt werden, die kein geeignetes Thema für eine Abschlussarbeit ausarbeiten oder bei einer betreuenden Professur platzieren konnten. Hier finden Sie eine Übersicht, wer die zentrale Masterthesis in den nächsten Semestern betreut: Themensteller Masterthesis.
Leistungen können anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied in den zu erwerbenden Kompetenzen vorliegt. Eine Überprüfung findet durch den jeweiligen Modulverantwortlichen statt. Eine Anerkennung kann nur für Module / Prüfungen erfolgen, für welche an der TUM noch kein Prüfungsverfahren im aktuellen Studiengang begonnen wurde (d.h. es wurde noch keine Prüfung angemeldet). Gemäß Immatrikulationssatzung § 4 Abs. 5 vom 06.02.2023 erfolgt eine Höherstufung des Fachsemesters um ein Semester je angerechneter 30 Credits, ab 22 darüber hinausgehenden Credits wird um ein weiteres Semester höhergestuft.
Anerkennung von Leistungen, die vor dem Studium an der TUM an einer Hochschule erbracht wurden
(für das reguläre Mastercurriculum wie auch für Auflagen)
- Kontaktieren Sie nach Immatrikulation Ihre Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen) und schicken Sie die Leistungsübersicht (Transcript) Ihres vorangegangenen Studienganges. Das Transcript wird geprüft, und Sie erhalten anschließend Hinweise dazu, wie Sie den Anerkennungsprozess abschließen können.
- Zusätzliche Module (Credits) aus dem Bachelor können nur anerkannt werden, wenn sie als Zusatzleistung in Ihrem BA-Transkript aufgeführt sind.
- Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Credits nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (§16 APSO). Eine Überprüfung findet durch den jeweiligen Modulverantwortlichen statt.
- Für die anschließende Beantragung der Anerkennungen verwenden Sie bitte folgendes Formular: Formular Anerkennung
- Wichtig: der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die vor Beginn des aktuellen Studiums absolviert wurden, kann nur einmal, und zwar innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen.
Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Studiums an der TUM während eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden
(Master Freiwillig)
- Sie sollten die Module der TUM mit den Modulen Ihrer Gast-Universität vergleichen und ein entsprechendes TUM-Modul auswählen, für das eine Anerkennung möglich sein könnte. Prüfen Sie dazu Ihre Studienstruktur in TUMonline und identifizieren Sie den Fachbereich, in dem Sie die Anerkennungen eintragen möchten.
- Bitte senden Sie Ihr vollständig ausgefülltes Anerkennungsformular an den zuständigen Lehrstuhl. Für die Genehmigung der Anerkennung benötigt der Lehrstuhl eine Kopie der folgenden Unterlagen: Transcript, Modulbeschreibung und Kopie Ihrer erbrachten Leistungen
- Sobald Sie die Genehmigung des Lehrstuhls erhalten haben und eine Unterschrift und/oder ein Stempel vorliegt, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular sowie eine Kopie Ihres Transcripts an Ihre Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen).
Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Studiums an der TUM während eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden
(Master mit Auflage)
- Wenn Sie möchten, dass die Credits ausschließlich für Ihre BA-Auflage angerechnet werden, senden Sie das Transcript Ihrer Gast-Universität an Ihre Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen) mit der Bitte, die Credits Ihrem BA-Bereich zuzuordnen.
- Wenn Sie möchten, dass einige der Credits für Ihr Masterstudium anerkannt werden, folgen Sie bitte der o.g. Anleitung (Master Freiwillig).
Allgemeines
- Für eine Beurlaubung während des Studiums müssen wichtige Gründe vorliegen. Hier finden Sie anerkannte Gründe und weitere wichtige Informationen zur Beurlaubung.
- Der Antrag auf Beurlaubung muss spätestens am ersten Vorlesungstag des entsprechenden Semesters gestellt werden, in dem Sie sich beurlauben lassen möchten. Nachweise, z.B. den Praktikumsvertrag, können Sie nachreichen.
- Eine Beurlaubung wird in der Regel für ein Semester gewährt und soll während des gesamten Studiums eine Dauer von zwei Semestern je Person nicht überschreiten.
- Während des Urlaubssemesters bleiben Studierende immatrikuliert, das Semester zählt jedoch nur als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Erstprüfungen sind nicht zulässig, dafür können Wiederholungsklausuren geschrieben werden.
- Während einer Beurlaubung dürfen keine Abschlussarbeiten angemeldet und abgegeben werden. Ausnahme ist auch hier ein Zweitversuch. Eine Unterbrechung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit durch ein Urlaubssemester ist ebenfalls nicht möglich (Ausnahme: Elternzeit).
Praktikum (freiwillig)
- Im Curriculum sowohl des Bachelor- wie auch des Masterstudiengangs Architektur ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen.
- Das Absolvieren eines freiwilligen Praktikums ist dennoch möglich.
- Um eine Beurlaubung zu erhalten, muss das Praktikum mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit beanspruchen (s. https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/beurlaubung). Die Abteilung für Bewerbung und Immatrikulation benötigt dafür zudem eine schriftliche Zustimmung des School Offices. Schicken Sie bitte Ihre Anfrage an die Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) bzw. Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen). Die Stellungnahme wird erstellt, wenn eine Kopie des Praktikumsvertrags vorliegt bzw. eine Bestätigung über die geforderte Länge des Praktikums nachweisbar ist.
Auslandsaufenthalt (Master)
Ein Studium an einer Hochschule im Ausland ist ein an der TUM anerkannter Grund für eine Beurlaubung. Wir raten Ihnen dringend, sich für ein Auslandsstudium im Master beurlauben zu lassen, um nicht in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle zu geraten.
Im Bachelorstudiengang Architektur ist für das verpflichtende Auslandsstudium eine Beurlaubung nicht notwendig.
Wir möchten Sie ermutigen, bereits während Ihres Studiums global zu denken. Auf den Seiten des TUM ED Wiki finden Sie wichtige Informationen für die Planung Ihres Auslandsaufenthaltes.
Im Masterstudiengang Architektur ist ein Auslandsstudium nicht verpflichtend. Ausnahme ist eine mögliche Zulassungsvoraussetzung (Auflage), sollten Sie in Ihrem Bachelorstudiengang kein mindestens 1-semestriges Studium (fachspezifisch) an einer ausländischen Hochschule erbracht haben. In diesem Falle müssen Sie dieses Auslandssemester nachholen.
Alle Informationen sowie Ihre Möglichkeiten rund um einen Auslandsaufenthalt finden Sie im TUM ED Wiki.
Design-Projekt für einen Messestand
Studierende des Lehrstuhls für Architektur und Holzbau der TUM entwickelten einen innovativen Ausstellungspavillon, der die gesamte Wertschöpfungskette vom Baum zum Haus erlebbar macht.. Video: TUM ProLehre
