
Aerospace B. Sc.
Beginnen Sie Ihre ganz persönliche "Mission Erde" mit dem Bachelor Aerospace. Das sechssemestrige und komplett englischsprachige Bachelor-Programm ist der ideale Einstieg in das globale Zukunftsthema Luft- und Raumfahrt.
Wir bieten eine innovative, umfassende und fachspezifische Grundausbildung für die Ingenieurinnen und Ingenieure der Luft- und Raumfahrt von morgen. Dabei werden alle wichtigen Disziplinen fachübergreifend abgedeckt und auch benachbarte und anwendungsorientierte Bereiche einbezogen, damit die Studierenden von Anfang an einen Blick auf das Gesamtsystem entwickeln und lernen, technisch komplexe Probleme in allen Bereichen der Luft- und Raumfahrt zu lösen.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | Ottobrunn, Garching |
| Regelstudienzeit | 6 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester 15.05. – 15.07. |
| Credits | 180 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch, Englisch |
| Studienbeginn | Wintersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Die Luft- und Raumfahrtbranche ist in München stark vertreten. Sie bedient einen internationalen Markt, der in vielen Zukunftsfeldern weiterhin wächst (New Space, Satelliten-Internet, Luft-Taxis, eAviation etc.). Als spezialisierte Ingenieurinnen und Ingenieure haben Sie in diesem breiten Spektrum viele Möglichkeiten, einen guten Berufseinstieg zu finden. Und natürlich sind Sie mit Ihren Kenntnissen, z.B. im Bereich Leichtbau und Materialien, Aerodynamik oder Thermodynamik, auch in anderen Branchen wie der Energiewirtschaft oder der Automobilindustrie gern gesehen.
Das Studium vermittelt solide Kenntnisse in luft- und raumfahrtspezifischen Kerndisziplinen (Mathematik und Systemtheorie, Festkörpermechanik, Fluidmechanik und Thermodynamik, Materialien und Maschinenelemente, Elektro- und Informationstechnik) und baut darauf mit praktischen strukturierten und offenen Lehrformaten sowie einer Reihe von Spezialisierungsangeboten auf.
Durch enge Partnerschaft mit den im bayerischen "Space Valley" ansässigen Firmen ist eine frühe Praxisorientierung für alle Studierenden möglich. Unsere Absolventinnen und Absolventen sind durch ihre breite und zugleich fachspezifische Ingenieursausbildung in Theorie und Praxis sehr gut auf den internationalen Arbeitsmarkt in der Forschung oder der Aerospace-Industrie vorbereitet. Sie sind unser Beitrag, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie im Bereich der Luft-, Raumfahrt und Geodäsie zu erhalten und auszubauen. Der Bachelor Aerospace ist außerdem die ideale Vorbereitung auf den Master Aerospace.
Mehr Infos:
Studiengangdokumentation
Das Studium vermittelt solide Kenntnisse in Luft- und Raumfahrtspezifischen Kerndisziplinen (Mathematik und Systemtheorie, Festkörpermechanik, Fluidmechanik und Thermodynamik, Materialien und Maschinenelemente, Elektro- und Informationstechnik) und baut darauf mit praktischen strukturierten und offenen Lehrformaten sowie einer Reihe von Spezialisierungsangeboten auf. Dabei wird insbesondere auch internationale Teamarbeit in interkulturell diversen Teams geübt und an praktischen Aufgaben angewendet.
Der Studiengang bildet Ingenieur:innen mit soliden Grundkenntnissen von Mathematik über Werkstoffe bis zu Fluidphysik und Informatik aus. Die starke fachliche Spezialisierung im Aerospace-Bereich prädestiniert Absolvent:innen für ein weiteres Studium im ingenieurwissenschaftlichen Bereich (z.B. konsekutiv im Master Aerospace) oder zu einer ingenieurwissenschaftlichen Tätigkeit (z.B. in Branchen wie Aerospace, Automotive, Design etc.).
Studienstruktur & Inhalte
Das Studium besteht aus 19 Pflichtmodulen, die über die ersten vier Semester verteilt sind. Im vierten Semester kann zusätzlich aus einem Wahlmodulkatalog das "System Elective" gewählt werden.
Im fünften und sechsten Semester liegt der Fokus ganz auf der praktischen Anwendung der Theorien und Kompetenzen aus den ersten vier Semestern sowie auf der Fokussierung und Spezialisierung anhand der individuellen Interessen. Im fünften Semester sollen Studierende im Fachpraktikum, dem "Engineering Internship", und im Gruppenprojekt, dem "Engineering Project", ihre Kenntnisse praktisch erweitern. Das Hochschulpraktikum des Aerospace Lab Course I und der Wahlmodulkatalog des "Modeling Elective", weiterer optionaler "Engineering Electives" sowie ein kleinerer "Supplementary Course" erlauben den Studierenden, das persönliche Kompetenz-Profil zu schärfen.
Im sechsten Semester liegt neben weiteren Wahlmodulen und noch größerer Wahlfreiheit der Fokus auf der Bachelor-Arbeit.
Modulübersicht siehe TUMonline
Bewerbung und Zulassung
Die Bewerbung für den Bachelor Aerospace erfolgt online über das Bewerbungsportal der TUM. Sobald Sie sich dort registriert haben, erhalten Sie eine detaillierte Liste von Dokumenten, die sie verpflichtend der Bewerbung beilegen müssen. Detaillierte Informationen zu einer Bewerbung und Immatrikulation an der TUM finden Sie hier: Bewerbung und Immatrikulation und Infoportal Bewerbung (sowie eine Liste von FAQs)
Für das Bewerbungsportal sollten Sie möglichst die folgenden Dokumente bereithalten:
- Antrag auf Zulassung (auszufüllen im Portal)
- Englischsprachiges Anschreiben zur Bewerbung (Motivation, Begründung)
- Englischsprachiger, lückenloser und aktueller Lebenslauf (CV)
- Personalausweis oder Reisepass
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- Bei Bewerbungen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung: Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
- Sprachnachweis Deutsch (z.B. Goethe-Zertifikat - Niveau A2, telc - Niveau A2, DSH-Test - DSH-1)*
- Ggf. Nachweise über relevantes außerschulisches Engagement (z.B. Teilnahme bei "Jugend forscht", Mathematikolympiade o.ä.)
*Der Studiengang wird auf Englisch gelehrt, aber Deutschkenntnisse sind für das Bachelor-Studium an der TUM und das Leben in München erforderlich. Ihre Englischkenntnisse werden im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens in Stufe 2 überprüft, sofern Sie keine (ausreichende) Note in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Informationen zu Sprachnachweisen stellt die TUM zentral auf dieser Seite zur Verfügung: anerkannte Sprachnachweise an der TUM.
Für Erläuterungen zu den oben genannten und weiteren wichtigen Dokumenten im Studium besuchen Sie bitte das Dokumentenglossar der TUM.
Der Nachweis über das Vorpraktikum muss erst nach Immatrikulation direkt beim Praktikumsamt eingereicht werden (internship.asg@ed.tum.de). Sie können sich also ohne den Vorpraktikumsnachweis bewerben, müssen diesen aber spätestens zum Ende des ersten Studienjahres erbringen.
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) und Satzung zur Eignungsfeststellung, siehe Dokumente.

Die formalen Voraussetzungen für eine Zulassung zu diesem Bachelorstudiengang sind
- eine Hochschulzugangsberechtigung
- englische (B2) und deutsche (A2) Sprachkenntnisse
- erfolgreiches Durchlaufen des Eignungsfeststellungsverfahrens
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Eignung nachweisen, werden zum Studium zugelassen. Kriterien für die Eignung sind:
- Überdurchschnittliche Kompetenzen in Fächern aus dem MINT-Spektrum (Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Technik und Ingenieurswissenschaft), insbesondere die Fähigkeit, abstrakt, logisch und systemorientiert zu denken.
- Besonderes Verständnis für technisch-komplexe Fragestellungen sowie die Kompetenz, Lösungsansätze durch die Verknüpfung methodisch unterschiedlich arbeitender Fächerkulturen, wie die Ingenieur- und Naturwissenschaften, zielführend zu erarbeiten.
- Kreativität und Einfallsreichtum, um technisch-naturwissenschaftliche Fragestellungen selbstständig und zielorientiert zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.
- Aufgrund der Durchführung des Studiums auf Englisch ein gutes Verständnis sowie klare und präzise Argumentationsfähigkeit in englischer Sprache, insbesondere bei der Darstellung ingenieurwissenschaftlich-technischer Sachverhalte.
- Hochschulzugangsberechtigung
- Sprachnachweis Deutsch und Englisch
- Begründungsschreiben (Motivationsschreiben)
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. Nachweis über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Praktikum (optional)
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei Bewerbungen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium ist ein erfolgreiches Durchlaufen des Eignungsfeststellungsverfahrens in englischer Sprache auf Basis einer vollständigen Bewerbung. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Zuge dieses Verfahrens ihre Eignung nachweisen, werden zum Studium zugelassen.
Es wird eine Bewertung durchgeführt anhand
- der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur),
- fachspezifischer Einzelnoten (Mathematik, Englisch, mindestens eine bis zur Erlangung des Abiturs fortgeführte Naturwissenschaft oder Informatik) und
- außerschulischer Qualifikationen (z. B. Lehre, Praktika, Teilnahme an Wettbewerben, ...).
Der zeitliche Ablauf dieses Verfahrens ist in zwei Stufen geteilt (siehe Abbildung):
Stufe 1 umfasst dabei die Beurteilung der oben genannten Kriterien und deren Umrechnung auf eine Punkteskala. Je nach erreichtem Punktwert erhalten Bewerbende entweder
- eine direkte Zulassung (bei sehr guter Qualifikation)
- eine direkte Ablehnung (bei mangelnder Qualifikation).
Bewerbende, die weder eine Direktzulassung noch eine Direktablehnung erhalten, werden zur Teilnahme in Stufe 2 des Verfahrens weitergegeben. Bitte beachten Sie: Falls eine oder mehrere fachspezifische Einzelnoten im Zeugnis nicht explizit ausgewiesen sind, müssen Sie trotz eines sehr guten Schulabschlusses an Stufe 2 teilnehmen.
Die Teilnehmenden an Stufe 2 des Auswahlverfahrens werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Im Rahmen dieses Gesprächs haben die Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, ihre Interviewer von ihrer Eignung für das Aerospace-Studium zu überzeugen.
Details zum Verfahren (auch für Bewerberinnen und Bewerber mit anderen Hochschulzugangsberechtigungen) entnehmen Sie bitte der Satzung zum Eignungsfeststellungsverfahrens.
Mehr Informationen:
Rechenbeispiele zum Eignungsfeststellungsverfahren
Wer in Stufe 1 einen Punktwert von 80 oder mehr erreicht wird direkt zugelassen, sofern alle fachspezifischen Einzelnoten (Mathematik, Englisch, weitere Naturwissenschaft bzw. Informatik) in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewiesen wurden. Bei 70 oder weniger Punkten erfolgt eine direkte Ablehnung. Alle Bewerber und Bewerberinnen, deren Punktwert zwischen 71 und 79 fällt, oder die einen höheren Punktwert bei fehlenden fachspezischen Einzelnote erreicht haben, werden zu Stufe 2 des Verfahrens (Eignungsfeststellungsgespräch) eingeladen.
Die folgenden Rechenbeispiele sollen beispielhaft zeigen, welche Kombinationen rein rechnerisch zu Grenzwerten für Zulassung oder Ablehnung nach Stufe 1 führen (alle Noten sind nach deutschem Standard von 1 bis 6 dargestellt, wobei 1 die beste Note ist; die TUM bietet ein Notenumrechnungs-Tool international erworbener Noten an):
| Ablehnung (70 Punkte): | Zulassung (80 Punkte) |
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
| Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
|
Für das Studium wird ein Nachweis über ein mindestens achtwöchiges Vorpraktikum benötigt.
Informationen zur Gestaltung und zu Inhalten des Praktikums finden Sie in den Praktikumsrichtlinien.
Das Vorpraktikum ist vor Studienbeginn abzuleisten. Mit dem Nachweis soll bestätigt werden, dass im Arbeitsumfeld eines Industriebetriebs erste technische Kenntnisse aus dem Bereich der Fertigung (oder alternativ der Entwicklung oder dem Service-/Operations-Bereich) erworben wurden. Reichen Sie dazu die unten genannten Unterlagen beim Praktikumsamt ein (per E-Mail an internship.asg@ed.tum.de):
- Praktikumsbescheinigung
- Bericht gemäß Praktikumsrichtlinien
- Qualifiziertes Arbeits-/Praktikumszeugnis (Scan)
Beachten Sie, dass eine positive Verbuchung der erfüllten Auflage in TUMonline erst nach vollständiger Immatrikulation erfolgen kann. Eine Bewerbung ohne Praktikumsnachweis ist möglich. Das Praktikum muss innerhalb des ersten Studienjahres nachgewiesen werden. Diese Frist kann auf Anfrage beim Praktikumsamt verlängert werden.
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Hochschulzugangsberechtigung (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Aktuelle Informationen
Hier werden ab dem Wintersemester 2026/2027 aktuelle Informationen zum Studiengang erscheinen.
Im Studium
Mathe-Vorkurs
Das Department of Aerospace and Geodesy bietet in Kooperation mit dem Department of Mathematics der CIT School einen optionalen Mathe-Vorkurs zum Studienbeginn an (Ende September/Anfang Oktober, i. d. R. zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn). Die Teilnahme am Mathe-Vorkurs wird sehr empfohlen, da Sie hier nicht nur die Gelegenheit haben, erste Kontakte zu Kommilitoninnen und Kommilitonen zu knüpfen, sondern auch erste Konzepte der Höheren Mathematik lernen, die Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern. Über den Termin und die Anmeldung werden Sie per E-Mail im Laufe des Zulassungsverfahrens informiert.
Die Anmeldung zum Vorkurs kann optional auch über den folgenden Link erfolgen: Mathe-Vorkurs Aerospace.
Einführungsveranstaltung für Bachelor Aerospace - SET (SemesterEinführungsTage)
Kurz vor dem Start in Ihr allererstes Semester an der TUM findet am Campus Garching am letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn (Status: WiSe 2025/26) der Studieneinführungstag für alle BSc Aerospace Studierende in Präsenz statt. Begrüßt werden Sie vom Studiengangsverantwortlichen Professor, Mitarbeitenden des Teams Academic and Student Affairs und der Fachschaft. Sie bekommen in kompakten Vorträgen wichtige Informationen rund ums Studium, um den Studienstart angenehmer zu gestalten (Stundenplan, Fachprüfungs- und Studienordnung, Ansprechpersonen, ...). Dazu kommen noch wichtige Inputs durch die Fachschaft. Weitere Informationen folgen dann direkt per E-Mail an Ihre Studierenden-Mail. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Folien vom Vortrag Wintersemester 2025/26: SET WiSe 2025
Hardware-Anforderungen für Computer im Studium
Im Rahmen des Grundstudiums müssen Studierende mit Software arbeiten, die ausschließlich auf Windows-Betriebssystemen unterstützt wird. Ein Betrieb in virtuellen Umgebungen auf anderen Betriebssystemen ist möglich, kann jedoch nicht garantiert werden! Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Wahl eines Computers für Ihr Studium.
Die Nutzung eines eigenen Laptops wird dringend empfohlen. Alternativ stehen auch Desktop-Computer in den Computerräumen (CIP-Pools) auf dem Campus Ottobrunn und dem Campus Garching zur Verfügung.
Die hauptsächlich genutzte Software umfasst “Solidworks”, Altair “Hypermesh“ und Altair “Optistruct". Die jeweiligen Hardware-Anforderungen und -Empfehlungen finden Sie hier: https://collab.dvb.bayern/display/TUMsoftware sowie auf den Unternehmenswebseiten.
Empfehlungen:
- Prozessor: 3.3 GHz oder höher, Intel® Core i5, i7, i9, oder äquivalenter AMD® Prozessor
- Arbeitsspeicher: Minimum 8 GB; höher ist empfohlen
- Grafikkarte: Zertifizierte OpenGL-Workstation-Grafikkarte, AMD oder NVIDIA, mit 2 GB oder mehr zugehöriger RAM
Deutschkurse
Wir empfehlen unseren internationalen Studierenden wärmstens, während ihres Studiums an der TUM Deutsch zu lernen. Dies wird nicht nur Ihr Leben im Alltag erleichtern und Ihre Chancen auf einen Job in Deutschland nach dem Studium erhöhen, sondern auch die Möglichkeit bieten, Menschen außerhalb des Studiengangs kennenzulernen.
Eine Liste der Sprachkurse gibt es hier: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/en/international/international-students-in-munich/in-preparation/german-language-skills/language-courses/
So bietet beispielsweise die DKFA Sprachkurse für Studierende in englischsprachigen Studiengängen an, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen und diese verbessern möchten:
Hier geht's zu den allgemeinen Terminen und Fristen an der TUM.
Verbindliche Prüfungstermine für Ihren Studiengang finden Sie in TUMonline .
Die Prüfungsanmeldung für Ihren Studiengang findet in der Regel in den folgenden Zeiträumen statt:
Mitte November bis 15. Januar für die Prüfungen im Anschluss an das Wintersemester
Mitte Mai bis 30. Juni für die Prüfungen im Anschluss an das Sommersemester
Satzungen und Ordnungen
Alle aktuellen und früheren Fassungen der Satzungen und Ordnungen finden Sie hier https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/satzungen-ordnungen.
Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) inkl. Praktikumsrichtlinien:
- Für Studierende, die sich im oder nach Wintersemester 2025/26 immatrikuliert haben: FPSO WiSe2025
- Für Studierende, die sich im Wintersemester 2024/25 immatrikuliert haben: FPSO WiSe24
- Für Studierende, die sich vor Wintersemester 2024/25 immatrikuliert haben: FPSO WiSe21
Satzung über die Eignungsfeststellung:
Modulhandbuch
- Modulhandbuch, Stand Wintersemester 2025/26: MHB 2025/26
- Modulhandbuch als Studienbaum in TUMonline
Stundenplan
- Sommersemester 2026, 2. Fachsemester
- Sommersemester 2026, 4. Fachsemester
- Sommersemester 2026, 6. Fachsemester
Weitere Dokumente:
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für jedes Semester können in TUMonline eingesehen werden.
Wintersemester 2025/26:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.10.2025 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Sommersemester 2026:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.04.2026 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus TUMonline für mögliche Raum- und Terminänderungen.
Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen
| Anmeldezeitraum Wintersemester 2025/26: | 17.11.2025 - 15.01.2026 |
| Anmeldezeitraum Sommersemester 2026: | 18.05.2026 - 30.06.2026 |
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich selbständig über TUMonline dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan. Anleitung zur Prüfungsanmeldung in TUMonline.
Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ebenfalls auf diesem Weg.
Bitte beachten:
- Die Prüfungsangelegenheiten ASG meldet Sie grundsätzlich nicht zu Prüfungen nach. Wenn Sie es versäumt haben sich zu einer oder mehrerer Prüfungen anzumelden, können Sie an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet eine Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
- Wiederholungsprüfungen können allerdings abgelegt werden.
Wiederholung von Prüfungen:
- Modulprüfungen sind unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle (siehe § 10 Abs. 3 bzw. Abs. 4 APSO) beliebig oft wiederholbar
- Es können nur Prüfungen wiederholt werden, die zuvor nicht bestanden wurden. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungen, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben.
Ein Nachteilsausgleich muss bei dem für Ihren Studiendiengang zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase beantragt werden. Der Antrag muss formlos schriftlich per E-Mail an die Prüfungsangelegenheiten ASG erfolgen: examination.asg@ed.tum.de.
Dem Antrag müssen zwingend aussagekräftige (fachärztliche) Atteste bzw. Gutachten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt und welche Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteiles geboten sind.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss weder an die von Ihnen im Antrag noch die im Attest oder Gutachten genannten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gebunden ist.
Es gelten folgende Fristen für die Antragstellung:
Wintersemester und Sommersemester: Bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen des Semesters.
Bitte beachten: Wird ein Antrag nach dieser Frist gestellt, gilt eine etwaige Genehmigung eines Nachteilsauslgeiches frühestens ab der Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters.
Sie finden weitere Informationen sowie Merkblätter zum Thema "Nachteilsausgleich" auf den Seiten des TUM-Center for Study & Teaching.
Ebenso finden Sie unter obigem Link ein Formblatt zur Antragstellung, das Sie nutzen können.
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei triftigen, durch die/den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Informationen der TUM zu Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall durch.
Im Fall einer Prüfungsverhinderung muss unverzüglich ein schriftlicher Rücktrittsantrag an den verantwortlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies sollte per E-Mail erfolgen an: examination.asg@ed.tum.de
Den Antrag auf Prüfungsrücktritt können Sie hier herunterladen. Neben dem Antrag muss zudem unverzüglich ein Nachweis über den Verhinderungsgrund eingereicht werden, z.B. im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Das Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Es muss von einem fachkundigen Arzt/einer fachkundigen Ärztin ausgestellt werden.
- Es muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen.
- Es muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten.
- Aus ihm muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen könnn, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z.B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Wichtig:
- Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit allein reicht nicht aus.
- Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten.
- Werden Sie am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Studienfortschritt (Härtefallantrag)
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (aussagekräftiges ärztliches Attest, ggf. sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung der Studienfortschrittskontrolle stellen (§ 10 Abs. 7 APSO).
Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten.
Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich.
Sollten die Einschränkungen fortbestehen, müssen Sie sich beim TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs.
Die unverzügliche Meldung von triftigen Gründen erfolgt formlos an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de
Wichtig:
Ärztliche Atteste müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM entsprechen. Sie finden Hinweise zu formalen und inhatlichen Kriterein für Atteste oben unter "Prüfungsrücktritt".
Erfüllt ein Attest diese Kriterien nicht, so muss ein entsprechender Härtefallantrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung stellen können, wenn Sie die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle tatsächlich nicht einhalten konnten. Sie sehen dies an dem Vermerk "EN" in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Senden Sie in diesem Fall bitte den Antrag formlos per E-Mail zusammen mit allen nötigen Belegen (siehe oben) ebenfalls an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de.
Der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss wird im Rahmen seiner Semesterabschlusssitzung über Ihren Antrag entscheiden. Die Entscheidung wird Ihnen danach so schnell wie möglich schriftlich durch die Prüfungsanlegegenheiten ASG mitgeteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen bzgl. des Status Ihres Antrages ab.
Prüfungsausschüsse Aerospace and Geodesy
Gemäß § 29 APSO sind die Prüfungsausschüsse für die Durchführung des Prüfungsverfahrens verantwortlich. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, sofern die allgemeine Prüfungsordnung der TUM dies nicht den jeweiligen Prüfenden zugewiesen hat.
Zum Entscheidungsbereich der Prüfungsausschüsse gehören insbesondere Anträge auf Prüfungsrücktritt, Anträge auf Fristaussetzung und Fristverlängerung, Anträge auf Anerkennung von Leistungen, sowie Anträge auf Nachteilsausgleich.
Im Fachbereich Aerospace and Geodesy gibt es folgende Prüfungsausschüsse (PAs) mit ihren Zuständigkeiten:
| Prüfungsausschuss | Studiengang | Schriftführung |
| Aerospace | B.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace Engineering (TUM Asia) | Ms. Pema Mauser-Sherpa Mr. Daniel Hartenstein Mr. Daniel Hartenstein |
| ESPACE | M.Sc. Earth Oriented Space Science and Technology | Mr. Daniel Hartenstein |
| Geodäsie und Geoinformation | B.Sc. Geodäsie und Geoinformation M.Sc. Geodäsie und Geoinformation B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung (Teilstudiengang) M.Sc. Land Management and Geospatial Science | Mr. Daniel Hartenstein |
Für Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium, die/das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 86 BayHIG und § 16 APSO).
Ablauf des Anerkennungsprozesses:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anerkennungsformular bei den Prüfungsangelegenheiten ASG ein. Alle zusätzlich geforderten Unterlagen sind gemäß dem Formular (Seite 1) beizulegen und durch die/den Studierende/n auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
- Ihr Antrag mit den Unterlagen wird an die/den jeweiligen Modulverantwortliche/n / Fachprüfende/n weitergeleitet. Diese/r entscheidet über die Gleichwertigkeit der schon erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen aus Ihrem TUM-Studiengang.
Das Anerkennungsformular finden Sie auf den Wiki-Seiten Ihres Studienganges unter "Dokumente und Formulare".
Bitte beachten Sie:
- Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
- Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
- Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
- Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Über Anerkennung bzw. Ablehnung wird per E-Mail informiert. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
- Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall für jeden Anerkennungsvorgang ein eigenes Formular.
- Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft.
Umrechnung Note:
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der TUM angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der TUM nicht überein, werden die Noten der anderen Hochschule nach der sogenannten Bayerischen Formel umgerechnet. Ist eine Umrechnung so nicht möglich, legt der Prüfungsausschuss einen entsprechenden Schlüssel für die Notenumrechnung fest.
Zur Berechnung mit der Bayerischen Formel
Kontakt für Anerkennungen: examination.asg@ed.tum.de
Anmeldung:
Für Abschlussarbeiten (= Bachelor’s thesis und Master’s thesis) findet die Anmeldung und die gesamte Verwaltung im ED-Portal statt unter https://portal.ed.tum.de/de/Theses.
Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals.
Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail.
Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Abgabe:
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Verlängerung:
Bei triftigen, nicht durch Sie zu vertretenden Gründen (z.B. längere Wartezeit auf technisches Gerät oder Software) können Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Auch dies geschieht über das ED-Portal. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Ruhendstellung bei Krankheit:
Die Bearbeltungszeit ruht für den Dauer einer Erkrankung. Sie sind verpflichet gegenüber dem jeweiligen Prüfungsausschuss eine Erkrankung unverzüglich zu melden und mittels eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Die Meldung geschieht ebenfalls über das ED-Portal analog zur Beantragung einer Verlängerung (siehe oben).
Bitte senden Sie das ärztliche Attest als PDF an examination.asg@ed.tum.de. Das Attest muss dabei denselben Kriterien entsprechen wie oben unter "Prüfungsrücktritt" dargelegt.
Wichtig: Wird die Erkrankung nicht unverzüglich gemeldet - das heißt, sobald Sie merken, dass Sie erkrankt sind -, muss der jeweilige Prüfungsausschuss die Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ablehnen.
Sobald die Bewertung durch die Prüfenden final bestätigt wurde, erhalten Sie die Note per E-Mail. Anschließend wird die Note und weitere Angaben vom School Office nach TUMonline übertragen.
Gemäß § 18 Abs. 11 APSO ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in innerhalb von zwei Monaten zu bewerten.
Bitte beachten: Während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dürfen Sie nicht beurlaubt sein und müssen bis zur Abgabe der Arbeit ordentlich immatrikuliert sein.
Wichtig: Bitte lesen Sie unbedigt die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU München. Ihre Kenntnis wird bei der Anmeldung der Arbeit vorausgesetzt.
In Ihrem Studiengang ist ein sogenanntes “Industriepraktikum“ vorgesehen. Es gliedert sich in zwei Teile: Vorpraktikum und Fachpraktikum. Alle wichtigen Informationen zu beiden Teilen finden Sie in den Praktikumsrichtlinien.
Das Fachpraktikum soll generelle Einblicke in das spätere Berufsleben, in technisch-wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenhänge sowie in die Bedeutung von Technik und Ingenieurwesen in unserer Gesellschaft geben. Das Fachpraktikum muss mindestens 6 Wochen dauern und wird mit 8 ECTS honoriert.

