
Aerospace B. Sc.
Beginnen Sie Ihre ganz persönliche "Mission Erde" mit dem Bachelor Aerospace. Das sechssemestrige und komplett englischsprachige Bachelor-Programm ist der ideale Einstieg in das globale Zukunftsthema Luft- und Raumfahrt.
Wir bieten eine innovative, umfassende und fachspezifische Grundausbildung für die Ingenieurinnen und Ingenieure der Luft- und Raumfahrt von morgen. Dabei werden alle wichtigen Disziplinen fachübergreifend abgedeckt und auch benachbarte und anwendungsorientierte Bereiche einbezogen, damit die Studierenden von Anfang an einen Blick auf das Gesamtsystem entwickeln und lernen, technisch komplexe Probleme in allen Bereichen der Luft- und Raumfahrt zu lösen.
Was lernen Sie für Ihre Zukunft?
Die Luft- und Raumfahrtbranche ist in München stark vertreten. Sie bedient einen internationalen Markt, der in vielen Zukunftsfeldern weiterhin wächst (New Space, Satelliten-Internet, Luft-Taxis, eAviation etc.). Als spezialisierte Ingenieurinnen und Ingenieure haben Sie in diesem breiten Spektrum viele Möglichkeiten, einen guten Berufseinstieg zu finden. Und natürlich sind Sie mit Ihren Kenntnissen, z.B. im Bereich Leichtbau und Materialien, Aerodynamik oder Thermodynamik, auch in anderen Branchen wie der Energiewirtschaft oder der Automobilindustrie gern gesehen.
Das Studium vermittelt solide Kenntnisse in luft- und raumfahrtspezifischen Kerndisziplinen (Mathematik und Systemtheorie, Festkörpermechanik, Fluidmechanik und Thermodynamik, Materialien und Maschinenelemente, Elektro- und Informationstechnik) und baut darauf mit praktischen strukturierten und offenen Lehrformaten sowie einer Reihe von Spezialisierungsangeboten auf.
Durch enge Partnerschaft mit den im bayerischen "Space Valley" ansässigen Firmen ist eine frühe Praxisorientierung für alle Studierenden möglich. Unsere Absolventinnen und Absolventen sind durch ihre breite und zugleich fachspezifische Ingenieursausbildung in Theorie und Praxis sehr gut auf den internationalen Arbeitsmarkt in der Forschung oder der Aerospace-Industrie vorbereitet. Sie sind unser Beitrag, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie im Bereich der Luft-, Raumfahrt und Geodäsie zu erhalten und auszubauen. Der Bachelor Aerospace ist außerdem die ideale Vorbereitung auf den Master Aerospace.
Mehr Informationen zum B.Sc. Aerospace finden Sie in unserem TUM Aerospace Wiki und in den TUM Aerospace FAQ.
Starten Sie Ihre persönliche Mission!
"Jetzt ist die richtige Zeit, um Luft- und Raumfahrt zu studieren", sagen unsere TUM -Professor:innen Sophie Armanini, Florian Holzapfel und Ulrich Walter. Im Video erhalten Sie Einblicke in die aktuellen Entwicklungen im Bereich Luft- und Raumfahrt und erfahren, wofür sich unsere Forscherinnen und Forscher begeistern.
Von Raketen bis zu Drohnen, von Hubschraubern bis zu Satelliten und von Flugzeugen bis zur Hyperloop-Technologie – mit unseren Studienprogrammen können Sie Teil der nächsten Mobilitätsrevolution werden. Starten Sie Ihre persönliche Mission mit einem Studium an der TUM School of Engineering and Design!
Impressionen
Informationen zum Studium
Art des Studiums: Vollzeit
Regelstudienzeit: 6 Semester
Credits: 180 ECTS
Hauptstandorte: Ottobrunn, Garching
Art der Zulassung: Eignungsfeststellungsverfahren für Bachelorstudiengänge
Beginn des Studiums: Wintersemester
Bewerbungszeitraum: Wintersemester: 15.05. – 15.07.
Erforderlicher Sprachnachweis: Englisch und Deutsch
Studiengebühren: für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
Das Studium besteht aus 19 Pflichtmodulen, die über die ersten vier Semester verteilt sind. Im vierten Semester kann zusätzlich aus einem Wahlmodulkatalog das "System Elective" gewählt werden.
Im fünften und sechsten Semester liegt der Fokus ganz auf der praktischen Anwendung der Theorien und Kompetenzen aus den ersten vier Semestern sowie auf der Fokussierung und Spezialisierung anhand der individuellen Interessen. Im fünften Semester sollen Studierende im Fachpraktikum, dem "Engineering Internship", und im Gruppenprojekt, dem "Engineering Project", ihre Kenntnisse praktisch erweitern. Das Hochschulpraktikum des Aerospace Lab Course I und der Wahlmodulkatalog des "Modeling Elective", weiterer optionaler "Engineering Electives" sowie ein kleinerer "Supplementary Course" erlauben den Studierenden, das persönliche Kompetenz-Profil zu schärfen.
Im sechsten Semester liegt neben weiteren Wahlmodulen und noch größerer Wahlfreiheit der Fokus auf der Bachelor-Arbeit.

Die TUM School of Engineering and Design bietet viele Möglichkeiten für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt. Gute Gründe für ein Auslandsstudium sind die Erweiterung des eigenen Horizonts, die persönlichkeitsbildende Wirkung, die Verbesserung der Kenntnisse der jeweiligen Sprache sowie das Kennenlernen anderer (Fach-)Kulturen und Lebensweisen.
Für das Studium wird ein Nachweis über ein mindestens achtwöchiges Vorpraktikum benötigt.
Informationen zur Gestaltung und zu Inhalten des Praktikums finden Sie in den Praktikumsrichtlinien.
Der Nachweis des Vorpraktikums ist möglichst bereits zum Studienbeginn (spätestens 31. Oktober) zu erbringen. Eine Bewerbung ohne Praktikumsnachweis ist möglich. Sie erhalten dann eine verpflichtende Auflage, das Praktikum innerhalb des ersten Studienjahres nachzuweisen.
Besprechen Sie bitte die Anerkennung von Berufsausbildungen, HTL- oder sonstigen Abschlüssen sowie Stundungsanträge vor der Immatrikulation mit dem Praktikumsamt.
Reichen Sie folgende Unterlagen beim Praktikumsamt des Department of Aerospace and Geodesy via E-Mail an internship.asg(at)ed.tum.de ein:
- Praktikumsbescheinigung
- Bericht gemäß Praktikumsrichtlinien
- Arbeits-/Praktikumszeugnis (Scan)
Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens. Das ist ein zweistufiger Prozess, in dem die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Bachelorstudiengangs geprüft wird. In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie fachspezifische Einzelnoten und ggf. relevante Zusatzqualifikationen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber und Bewerberinnen entweder sofort zugelassen, abgelehnt, oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für jedes Semester können in TUMonline eingesehen werden.
Wintersemester 2025/26:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.10.2025 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Sommersemester 2026:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.04.2026 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus TUMonline für mögliche Raum- und Terminänderungen.
Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen
| Anmeldezeitraum Wintersemester 2025/26: | 17.11.2025 - 15.01.2026 |
| Anmeldezeitraum Sommersemester 2026: | 18.05.2026 - 30.06.2026 |
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich selbständig über TUMonline dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan. Anleitung zur Prüfungsanmeldung in TUMonline.
Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ebenfalls auf diesem Weg.
Bitte beachten:
- Die Prüfungsangelegenheiten ASG meldet Sie grundsätzlich nicht zu Prüfungen nach. Wenn Sie es versäumt haben sich zu einer oder mehrerer Prüfungen anzumelden, können Sie an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet eine Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
- Wiederholungsprüfungen können allerdings abgelegt werden.
Wiederholung von Prüfungen:
- Modulprüfungen sind unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle (siehe § 10 Abs. 3 bzw. Abs. 4 APSO) beliebig oft wiederholbar
- Es können nur Prüfungen wiederholt werden, die zuvor nicht bestanden wurden. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungen, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben.
Ein Nachteilsausgleich muss bei dem für Ihren Studiendiengang zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase beantragt werden. Der Antrag muss formlos schriftlich per E-Mail an die Prüfungsangelegenheiten ASG erfolgen: examination.asg(at)ed.tum.de.
Dem Antrag müssen zwingend aussagekräftige (fachärztliche) Atteste bzw. Gutachten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt und welche Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteiles geboten sind.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss weder an die von Ihnen im Antrag noch die im Attest oder Gutachten genannten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gebunden ist.
Es gelten folgende Fristen für die Antragstellung:
Wintersemester und Sommersemester: Bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen des Semesters.
Bitte beachten: Wird ein Antrag nach dieser Frist gestellt, gilt eine etwaige Genehmigung eines Nachteilsauslgeiches frühestens ab der Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters.
Sie finden weitere Informationen sowie Merkblätter zum Thema "Nachteilsausgleich" auf den Seiten des TUM-Center for Study & Teaching.
Ebenso finden Sie unter obigem Link ein Formblatt zur Antragstellung, das Sie nutzen können.
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei triftigen, durch die/den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Informationen der TUM zu Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall durch.
Im Fall einer Prüfungsverhinderung muss unverzüglich ein schriftlicher Rücktrittsantrag an den verantwortlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies sollte per E-Mail erfolgen an: examination.asg(at)ed.tum.de
Den Antrag auf Prüfungsrücktritt können Sie hier herunterladen.
Neben dem Antrag muss zudem unverzüglich ein Nachweis über den Verhinderungsgrund eingereicht werden, z.B. im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Das Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Es muss von einem fachkundigen Arzt/einer fachkundigen Ärztin ausgestellt werden.
- Es muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen.
- Es muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten.
- Aus ihm muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen könnn, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z.B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Wichtig:
- Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit allein reicht nicht aus.
- Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten.
- Werden Sie am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Studienfortschritt (Härtefallantrag)
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (aussagekräftiges ärztliches Attest, ggf. sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung der Studienfortschrittskontrolle stellen (§ 10 Abs. 7 APSO).
Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten.
Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich.
Sollten die Einschränkungen fortbestehen, müssen Sie sich beim TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs.
Die unverzügliche Meldung von triftigen Gründen erfolgt formlos an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg(at)ed.tum.de
Wichtig:
Ärztliche Atteste müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM entsprechen. Sie finden Hinweise zu formalen und inhatlichen Kriterein für Atteste oben unter "Prüfungsrücktritt".
Erfüllt ein Attest diese Kriterien nicht, so muss ein entsprechender Härtefallantrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung stellen können, wenn Sie die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle tatsächlich nicht einhalten konnten. Sie sehen dies an dem Vermerk "EN" in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Senden Sie in diesem Fall bitte den Antrag formlos per E-Mail zusammen mit allen nötigen Belegen (siehe oben) ebenfalls an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg(at)ed.tum.de.
Der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss wird im Rahmen seiner Semesterabschlusssitzung über Ihren Antrag entscheiden. Die Entscheidung wird Ihnen danach so schnell wie möglich schriftlich durch die Prüfungsanlegegenheiten ASG mitgeteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen bzgl. des Status Ihres Antrages ab.
Prüfungsausschüsse Aerospace and Geodesy
Gemäß § 29 APSO sind die Prüfungsausschüsse für die Durchführung des Prüfungsverfahrens verantwortlich. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, sofern die allgemeine Prüfungsordnung der TUM dies nicht den jeweiligen Prüfenden zugewiesen hat.
Zum Entscheidungsbereich der Prüfungsausschüsse gehören insbesondere Anträge auf Prüfungsrücktritt, Anträge auf Fristaussetzung und Fristverlängerung, Anträge auf Anerkennung von Leistungen, sowie Anträge auf Nachteilsausgleich.
Im Fachbereich Aerospace and Geodesy gibt es folgende Prüfungsausschüsse (PAs) mit ihren Zuständigkeiten:
| Prüfungsausschuss | Studiengang | Schriftführung |
| Aerospace | B.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace Engineering (TUM Asia) | Ms. Pema Mauser-Sherpa Mr. Daniel Hartenstein Mr. Daniel Hartenstein |
| ESPACE | M.Sc. Earth Oriented Space Science and Technology | Mr. Daniel Hartenstein |
| Geodäsie und Geoinformation | B.Sc. Geodäsie und Geoinformation M.Sc. Geodäsie und Geoinformation B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung (Teilstudiengang) M.Sc. Land Management and Geospatial Science | Mr. Daniel Hartenstein |
Für Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium, die/das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 86 BayHIG und § 16 APSO).
Ablauf des Anerkennungsprozesses:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anerkennungsformular bei den Prüfungsangelegenheiten ASG ein. Alle zusätzlich geforderten Unterlagen sind gemäß dem Formular (Seite 1) beizulegen und durch die/den Studierende/n auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
- Ihr Antrag mit den Unterlagen wird an die/den jeweiligen Modulverantwortliche/n / Fachprüfende/n weitergeleitet. Diese/r entscheidet über die Gleichwertigkeit der schon erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen aus Ihrem TUM-Studiengang.
Das Anerkennungsformular finden Sie auf den Wiki-Seiten Ihres Studienganges unter "Dokumente und Formulare".
Bitte beachten Sie:
- Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
- Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
- Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
- Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Über Anerkennung bzw. Ablehnung wird per E-Mail informiert. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
- Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall für jeden Anerkennungsvorgang ein eigenes Formular.
- Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft.
Umrechnung Note:
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der TUM angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der TUM nicht überein, werden die Noten der anderen Hochschule nach der sogenannten Bayerischen Formel umgerechnet. Ist eine Umrechnung so nicht möglich, legt der Prüfungsausschuss einen entsprechenden Schlüssel für die Notenumrechnung fest.
Zur Berechnung mit der Bayerischen Formel
Kontakt für Anerkennungen: examination.asg(at)ed.tum.de
Anmeldung:
Für Abschlussarbeiten (= Bachelor’s thesis und Master’s thesis) findet die Anmeldung und die gesamte Verwaltung im ED-Portal statt unter https://portal.ed.tum.de/de/Theses.
Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals.
Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail.
Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Abgabe:
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Verlängerung:
Bei triftigen, nicht durch Sie zu vertretenden Gründen (z.B. längere Wartezeit auf technisches Gerät oder Software) können Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Auch dies geschieht über das ED-Portal. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Ruhendstellung bei Krankheit:
Die Bearbeltungszeit ruht für den Dauer einer Erkrankung. Sie sind verpflichet gegenüber dem jeweiligen Prüfungsausschuss eine Erkrankung unverzüglich zu melden und mittels eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Die Meldung geschieht ebenfalls über das ED-Portal analog zur Beantragung einer Verlängerung (siehe oben).
Bitte senden Sie das ärztliche Attest als PDF an examination.asg(at)ed.tum.de. Das Attest muss dabei denselben Kriterien entsprechen wie oben unter "Prüfungsrücktritt" dargelegt.
Wichtig: Wird die Erkrankung nicht unverzüglich gemeldet - das heißt, sobald Sie merken, dass Sie erkrankt sind -, muss der jeweilige Prüfungsausschuss die Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ablehnen.
Sobald die Bewertung durch die Prüfenden final bestätigt wurde, erhalten Sie die Note per E-Mail. Anschließend wird die Note und weitere Angaben vom School Office nach TUMonline übertragen.
Gemäß § 18 Abs. 11 APSO ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in innerhalb von zwei Monaten zu bewerten.
Bitte beachten: Während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dürfen Sie nicht beurlaubt sein und müssen bis zur Abgabe der Arbeit ordentlich immatrikuliert sein.
Wichtig: Bitte lesen Sie unbedigt die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU München. Ihre Kenntnis wird bei der Anmeldung der Arbeit vorausgesetzt.
B.Sc. und M.Sc. Aerospace
Bei Fragen zum Nachweis des Vor- bzw. Industriepraktikums wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt (+49 89 289 55507 für M.Sc. Aerospace, +49 89 289 15050 für B.Sc. Aerospace); internship.asg(at)ed.tum.de.
Die Abgabe der Praktikumsunterlagen (Bericht und Zeugnis des Unternehmens) erfolgt ausschließlich per E-Mail an die oben genannte Adresse.
In Ausnahmefällen ist auch eine postalische Abgabe möglich an:
B.Sc. Aerospace
Technische Universität München
Department of Aerospace and Geodesy
Praktikumsamt
Boltzmannstraße 15
85748 Garching
M.Sc. Aerospace
Technische Universität München
Department of Aerospace and Geodesy
Praktikumsamt
Lise-Meitner-Str. 9
85521 Ottobrunn
Bitte beachten Sie die geltende Richtlinie zum Industriepraktikum. Hier finden Sie zudem die Praktikumsbescheinigung, die vom Unternehmen ausgefüllt werden muss.


