
Medizintechnik M. Sc.
Sie wollen Geräte für neuartige medizinische Behandlungsmethoden entwickeln und damit die Lebensqualität bis ins hohe Alter verbessern? Medizintechnik bildet die Schnittstelle zwischen Maschinenbau, Elektrotechnik, Informationstechnik, Medizin und Physik.
Ingenieurinnen und Ingenieure der Medizintechnik entwickeln und betreuen Geräte für die Prävention, Diagnose und Rehabilitation - egal ob minimalinvasive Chirurgie, neue Werkstoffe, 3D-Druck von Implantaten, Systeme und Exoskelette zur Rehabilitation oder zur körperlichen Unterstützung von Pflegekräften und -bedürftigen.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | TUM Campus Garching |
| Regelstudienzeit | 4 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 01.04. – 31.05. und Sommersemester: 01.10. – 30.11. |
| Credits | 120 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch |
| Studienbeginn | Winter- und Sommersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Der Masterstudiengang Medizintechnik gewährleistet Ihnen eine fundierte interdisziplinäre Bildung zur Entwicklung zukünftiger Lösungen im Bereich der Medizintechnik.
Sie tauchen ein in die Bereiche
- der navigierten Chirurgie,
- der Biokompatibilität,
- des Tissue Engineering sowie
- der Resorbierbarkeit und Sterilisierbarkeit von neuen Werkstoffen, mit denen Implantate aus dem 3D-Drucker gefertigt werden können.
Sie lernen, wie
- Systeme und Exoskelette zur Rehabilitation oder zur körperlichen Unterstützung von Pflegekräften und älteren Menschen entwickelt werden und
- welche regulatorischen Anforderungen existieren, um medizintechnische Produkte in den Einsatz bringen zu können.
Die Absolventinnen und Absolventinnen
- verstehen die Wirkungsweise der Geräte und kennen die grundlegenden Algorithmen zu deren Programmierung und können sie problemorientiert anwenden,
- entwickeln Lösungen im Bereich der Kunststofftechnik, können werkstofftechnische Fragestellungen kritisch bewerten sowie zulassungsrelevante und rechtliche Voraussetzungen bei der Herstellung von Medizinprodukten einschätzen,
- sind in der Lage, softwaregestützt kinematische Prozesse für Getriebe und Roboter mittels Matlab-Berechnungsbibliotheken und Catia-Konstruktionsmethoden auszulegen,
- sind in der Lage, Medizinprodukte selbstständig zuzulassen oder zumindest geeignete Stellen zu Rate zu ziehen.
Als Absolventin oder Absolvent eröffnen sich Ihnen Perspektiven in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Medizintechnikunternehmen.
Darüber hinaus bieten sich Ihnen attraktive berufliche Möglichkeiten in folgenden Bereichen: An Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bei Behörden, im Dienstleistungssektor.
Sie entwickeln während des Studiums eine Geschäftsidee und wollen ein Unternehmen gründen? Auch dabei unterstützen wir Sie!
Studienstruktur
Der Masterstudiengang bietet Ihnen große Flexibilität, Ihren individuellen Studienplan zu erstellen. Der Studiengang ist folgendermaßen aufgebaut:
- Wählen Sie Ihre Wahlmodule Mastermodule aus folgenden Bereichen:
- Schwerpunktbereiche: „Mechatronik und Gerätetechnik“; „Medical Technology“; „Regularien und Studiendesign“ und den
- Profilbereiche: „Kinematik und Robotik“; „Elektronik und Regelung“; „Informationstechnik“; „Additive Fertigung und Design“; „Medizintechnische Querschnittfächer“;
- „Ingenieurwissenschaftliche Flexibilisierung"
- Hochschulpraktika
- International Experience/Interdisziplinäre Ergänzungsmodule
- Forschungspraxis (Semesterarbeit, Teamprojekt oder Forschungspraktikum)
- Überfachliche Ergänzung
- Schlüsselkompetenzen (Sprachkurse, Soft Skills Workshops, …)
- Master’s Thesis
Inhalte
Der Studiengang umfasst Module zu
- Mechatronik und Gerätetechnik - z.B. Mechatronische Gerätetechnik; Bioprinting: Fundamentals and Applications;
- Medical Technology - z.B. Tissue Engineering and Regenerative Medicine; Automatisierungstechnik in der Medizin
- Regularien und Studiendesign - z.B. Zulassung von Medizingeräten; Versuchsplanung und Statistik
- Kinematik und Robotik - z.B. Roboterdynamik; Bewegungssteuerung durch geregelte elektrische Antriebe
- Elektronik und Regelung - z.B. Moderne Methoden der Regelungstechnik 1; Modeling and Reduction of Complex Systems
- Informationstechnik - z.B. Physikbasiertes Machine Learning; Robotische Fabrikation in der Architektur
- Additive Fertigung und Design - z.B. Additive Fertigung mit Kunststoffen; Methods of Product Development
- Medizintechnische Querschnittfächer - z.B. Biofluid Mechanics; Menschliche Zuverlässigkeit
- Ingenieurwissenschaftliche Flexibilisierung -z.B. fachübergreifende Lehrangebote der TUM School of Engineering and Design sowie anderer Schools der TUM
Im Detail:
Bewerbung und Zulassung

Bitte reichen Sie fristgerecht Ihre Bewerbungsunterlagen auf unserem Bewerbungsportal TUMonline ein. Die Bewerbungsfristen finden Sie unten auf dieser Seite. Sind Ihre Unterlagen vollständig, formal richtig und fristgerecht an der TUM eingegangen, nehmen Sie am Eignungsverfahren teil.
- Detaillierte Information zur Bewerbung und Immatrikulation (Schritt für Schritt-Anleitung der TUM) erhalten Sie unter Infoportal Bewerbung und Anleitung zur Bewerbung für einen Masterstudiengang.
- Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Bitte informieren Sie sich über den benötigten Nachweis deutscher/englischer Sprachkenntnisse..
- Vor der Zulassung zum Studium findet ein Eignungsverfahren an der TUM School of Engineering and Design statt.
- Reichen Sie dazu u. a. das dem Hochschulabschluss zugrunde liegende Curriculum ein, aus dem die jeweiligen Modulinhalte und die vermittelten Kompetenzen hervorgehen (z. B. Modulhandbuch, Modulbeschreibungen).
Sie bewerben sich mit Ihrer Masterzugangsberechtigung.
Liegt Ihr Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, können Sie sich nur bewerben, wenn Sie aus Ihrem Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von
- 6 Semestern mindestens 140 Credits,
- 7 Semestern mindestens 170 Credits,
- 8 Semestern mindestens 200 Credits
nachweisen können.
Der Nachweis der erforderlichen Credits erfolgt über ein von Ihrem Studiensekretariat/Prüfungsamt bestätigtes Notentranskript (gestempelt und unterschrieben). Bitte legen Sie Ihr Bachelorzeugnis unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber ein Jahr nach Aufnahme des Masterstudiums, der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation des TUM Center for Study and Teaching vor.
Haben Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (z. B. Bachelorabschluss) allerdings nicht in Deutschland erworben, müssen Sie Ihre Bewerbungsdokumente vorab von der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studierende (uni-assist e.V.) vorprüfen lassen. Sie erhalten dann eine Vorprüfungsdokumentation.
Sprachnachweis
Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Bitte informieren Sie sich über den benötigten Nachweis deutscher/englischer Sprachkenntnisse.
GRE und GATE
Bewerber*innen, die ihr Erststudium in Bangladesch, China, indien, Iran und Pakistan abgeschlossen haben, benötigen zur Vervollständigung ihrer Bewerbungsunterlagen einen GRE (General) mit Mindestpunktezahlen in den unten genannten Bereichen. Die nötigen Mindestpunktzahlen sind:
- Verbal Reasoning: keine Mindestpunktzahl
- Quantitative Reasoning: 164
- Analytical Writing: 4,0
- Institution Code: 7806, Department code: 5199 ("all other departments")
Alternativ kann auch ein GATE-Test eingereicht werden. Die Untergrenze ist hier der "minimal qualifying score of the respective year".
Modulhandbuch
Oft stellen Hochschulen ein sogenanntes Modulhandbuch, in dem alle Module im Studiengang beschrieben sind, zur Verfügung. Auch die Bezeichnung „Curriculum“ ist hierfür gebräuchlich. Aus den einzelnen Beschreibungen müssen die jeweiligen Modulinhalte und die vermittelten Kompetenzen hervorgehen. Dies ist für die Durchführung der fachlichen Qualifikationsüberprüfung im Rahmen des Eignungsverfahrens von großer Bedeutung. Ein Studienplan allein genügt nicht!
Sollte Ihre Hochschule kein Modulhandbuch zur Verfügung stellen, lassen Sie sich das bitte schriftlich bestätigen. In diesem Fall sind Sie gefordert: Tragen Sie bitte die Studieninhalte der relevanten Fächer zusammen.
Formular zur Leistungsübersicht
Der Link zu "Master-EV" zur Erstellung des Formular wird Ihnen bei der Online-Bewerbung zur Verfügung gestellt.
Füllen Sie das Formular nach bestem Wissen und Gewissen selbstständig aus. Vergleichen Sie ggf. dazu die Modulbeschreibungen der Pflichtfächer des Bachelorstudiengangs Maschinenwesen der TUM mit den Modulbeschreibungen Ihrer Fächer.
Fragen zur Zuordnung werden nicht beantwortet.
Wir trauen Ihnen, als Master-Bewerberin oder -Bewerber zu, dass Sie selbst am besten wissen, welches Ihrer belegten Fächer in welche Fächergruppe gehört. Bei der Entscheidung, ob ein von Ihnen erbrachtes Modul "angerechnet" wird, kommt es nicht auf die Benennung des Moduls an Ihrer Hochschule an, sondern auf die Äquivalenz der erworbenen Kompetenzen im Vergleich zu den vermittelten Kompetenzen des entsprechenden Moduls an der TUM. Auch Inhalt, Umfang und Tiefe des behandelten Stoffes werden herangezogen.
Geben Sie an:
- genaue Bezeichnung der Leistung (entspricht dem Modultitel)
- Note (verwenden Sie ggf. die angegebene Formel oder den TUM-Rechner Bayerische Formel),
- ECTS (geben Sie die ECTS an, die Sie an Ihrer Hochschule bei erfolgreichem Bestehen des Moduls erhalten haben oder rechnen die erhaltenen Credits, Leistungspunkte etc. in das europäische System ECTS um),
- SWS ("Semesterwochenstunden", an der TUM entspricht 1 SWS einer Unterrichtsstunde von 45 min pro Woche; eine Vorlesung mit 2 SWS entspricht also einer wöchentlich im Semester stattfindenden 90-minütigen Lehrveranstaltung); rechnen Sie ggf. Ihre Unterrichtsstunden im Semester pro Lehrveranstaltung entsprechend um,
Nach Absenden der eingetragenen Module erhalten Sie über Master-EV eine PDF-Datei, die Sie im Bewerberportal hochladen.
Praktikumsnachweis
Der Nachweis über ein mindestens 8-wöchiges Industriepraktikum oder eine abgeschlossene fachlich einschlägige Berufsausbildung kann optional bei der Bewerbung eingereicht werden. Wie die Berücksichtigung dieser Tätigkeit im Zuge des Eignungsverfahrens aussieht, finden Sie in der Anlage 2 der Fachprüfungs- und Studienordnung.
Im Details
- Masterzugangsberechtigung
- uni-assist e.V.
- Nachweis deutscher/englischer Sprachkenntnisse
- Bayerische Formel
- Modulliste
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript
- Transcript of Records
- Sprachnachweis Deutsch
- Curriculum (z.B. Modulhandbuch)
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. Nachweis über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Praktikum (optional)
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei Bewerbung mit internationaler Masterzugangsberechtigung
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium ist ein erfolgreich durchlaufenes Eignungsverfahren auf Basis einer vollständigen Bewerbung. Alle Studieninteressierten, die im Zuge des Verfahrens ihre Eignung nachweisen, werden zum Studium zugelassen. Eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen gibt es nicht. Das Eignungsverfahren ist zweistufig. Details zum Verfahren entnehmen Sie bitte der “Anlage 2 der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO)”.
Bevor Ihre Bewerbung in Stufe 1 beurteilt wird, erfolgt gemäß Abs. 4.1. und 4.2 der Satzung zum Eignungsverfahren eine Überprüfung der vorhandenen Fachkenntnisse aus dem Erststudium.
In der ersten Stufe des Verfahrens wird eine Bewertung anhand
- Ihrer Fachkenntnisse
- der Durchschnittsnote relevanter Module zum Zeitpunkt der Bewerbung und
- Ihrer eingereichten studiengangspezifischen Berufsausbildungen oder Praktika
Je nach erreichter Punktezahl werden Sie zugelassen, abgelehnt oder in Stufe 2 zu fachlichen Einzeltest eingeladen. Die dort erzielten Punkte werden zu den Punkten aus Stufe 1 hinzugerechnet. Erreichen Sie nach der Stufe 2 die erforderlichen Punkte werden Sie zugelassen.
Die relevanten Module für die Überprüfung der fachlichen Qualifikation orientieren sich an den (Pflicht-)Modulen des Bachelorstudienganges Maschinenwesen der TUM. Die spezifischen Inhalte finden Sie in der Modulliste zum Studiengang.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei der Vielzahl an Bewerbungen keinerlei Vorabprüfung durchführen können.
Informationen zu den schriftlichen Einzeltests
Die Tests dauern jeweils 60 Minuten und finden an drei aufeinanderfolgenden Tagen am TUM-Campus Garching statt. Sie sind pro Bewerbungsphase nicht wiederholbar und werden einmalig pro Bewerbungsphase durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass es weder möglich ist alternative Termine für die Tests zu vereinbaren, noch die Tests online oder an einem anderen Ort abzuhalten.
In den Tests müssen Sie Aufgaben zu nachfolgend aufgeführten Grundlagenfächern bearbeiten (siehe Anlage 2 der FPSO, 4.2 Fächergruppen.
Um die Vorbereitung auf die Tests zu erleichtern, finden Sie hier zudem Erwartungshorizonte mit Literaturangaben sowie Mustertests:
- Höhere Mathematik - Erwartungshorizont / Mustertest
- Technische Mechanik - Erwartungshorizont / Mustertest TM 1 + 2
- Informationstechnik -Erwartungshorizont /Mustertest
- Regelungstechnik -Erwartungshorizont / Mustertest
- Elektrotechnik -Erwartungshorizont / Mustertest
- Werkstoffkunde -Erwartungshorizont / Mustertest
Für die Tests sind die folgenden Hilfsmittel erlaubt:
- Höhere Mathematik: Nicht-programmierbarer Taschenrechner
- Technische Mechanik 1 und 2: Nicht-programmierbarer Taschenrechner, Lineal
- Informationstechnik: keine Hilfsmittel erlaubt
- Regelungstechnik: keine Hilfsmittel erlaubt
- Elektrotechnik: Nicht-programmierbarer Taschenrechner
- Werkstoffkunde: Nicht-programmierbarer Taschenrechner
Weitere wichtige Hinweise zur Testteilnahme:
- In allen Tests müssen dokumentenechte Stifte mit schwarzer oder blauer Tinte verwendet werden (insbesondere KEINE rote und grüne Farbe, welche nur von Korrektoren eingesetzt werden)
- Bitte erscheinen Sie 15 Minuten vor Testbeginn.
- Bitte halten Sie einen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) zur Identifizierung bereit.
- Bitte schreiben Sie anstatt Ihres Namens Ihre Antragsnummer (1-XXXXXX) auf jedes Blatt des Tests.
Räume und Zeiten der schriftlichen Tests
| 03. März/March 2026 Schriftlicher Test/Written Test Hörsaal/Lecture Hall |
|---|
| 13:00-14:00 | Elektrotechnik / Basics to Technical Electricity Science | MW0050 CIP Pool des Lehrstuhls AIS |
14:30-15:30
16:00-17:00 |
Informationstechnik / Basics of Modern Information Technology (Gruppe1) Informationstechnik /Basics of Modern Information Technology (Gruppe2) (Gruppenaufteilung erfolgt in separater E-Mail) | MW0050 CIP Pool des Lehrstuhls AIS |
| 04. März/March 2026 Schriftlicher Test/Written Test Hörsaal/Lecture Hall |
|---|
| 08:00 - 09:00 | Technische Mechanik 1 und 2 / Engineering Mechanics 1 and 2 | Interims II / HS2 |
| 12:00 - 13:00 | Regelungstechnik / Automatic Control | Interims II / HS1 |
| 14:00 - 15:00 | Höhere Mathematik 1 bis 3 / Higher Mathematics 1 to 3 | Interims II / HS2 |
| 05. März/March 2026 Schriftlicher Test/Written Test Hörsaal/Lecture Hall |
|---|
| 14:00 - 15:00 | Werkstoffkunde / Material Science | Interims I / HS1 |
Im Detail:

- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (authentisches Dokument)
- Transcript of Records (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Aktuelle Informationen
Sprechzeiten
Zu den hier genannten offenen Sprechzeiten können Sie ohne Anmeldung erscheinen bzw. anrufen. Bitte stellen Sie sich auf Wartezeiten ein. Sollten Sie ein umfangreiches Anliegen haben oder Ihre benötigte Ansprechperson hier nicht gelistet sein, schreiben Sie bitte eine E-Mail für eine individuelle Terminvereinbarung (Kontakt Studienfachberatung).
Studienfachberatung
Martina Sommer
Di 14-15 Uhr in MW0012a und Mi 14-15 Uhr telefonisch
Keine persönliche und keine telefonische Sprechzeit vom 06.02.2026 bis 08.03.2026.
Bewerbung
Monique Elvers
Mo 13-15 Uhr in MW0012
Praktikum
Monique Elvers
Mo 13-15 Uhr in MW0012 und Di 10-11 Uhr telefonisch
Prüfungsmanagement
Maria Schocher und Yvonne Felsch
Di 9-10.30 Uhr in MW0011a
Schriftführung Prüfungsausschuss
Thomas Lambert Schöberl
Di 9-10.30 Uhr in MW0026m
Im Studium
Studiengangsspezifische Informationen
Einführungsveranstaltung
Die Einführungsveranstaltung für Erstsemesterstudierende Ihres Masterstudiengangs findet in der Regel in der letzten Woche vor Vorlesungsbeginnstatt. Termin und Ort werden allen Erstsemesterstudierenden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Einen ersten Eindruck vorab gibt die Kurzpräsentation zur letzten Einführungsveranstaltung.
Wo finde ich Hilfe und Ansprechpersonen rund um meinen Studiengang?
Rechtsverbindliche Regelungen zu Ihrem Studiengang finden Sie in den Satzungen und Ordnungen der TUM.
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in unseren Frequently Asked Questions (FAQs).
Gerne können Sie auch jederzeit Ihre zuständigen Ansprechpersonen (Studienfachberatung, Prüfungsausschuss, Praktikumsamt, etc.) per E-Mail kontaktieren und/oder einen persönlichen oder telefonischen Termin wahrnehmen. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Sprechstundenzeiten ohne Terminvereinbarung.
TUMonline
TUMonline ist das Campus-Management-System der TUM. Über TUMonline erfolgt z. B. die Bewerbung sowie die Verwaltung Ihres Studienganges (Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen, etc.). In den FAQs finden Sie dazu weiterführende Links.
Stundenplan
Für Ihren Masterstudiengang gibt es keine vorgegebenen Stundenpläne. Anhand der Modullisten oder in Ihrem Studienbaum in TUMonline und der Belegungsregeln, die Sie in der FPSO Ihres Studienganges finden, können Sie Ihren persönlichen individuellen Stundenplan zusammenstellen. Als Orientierung, wie viele Module in einem Semester absolviert werden sollten, dient der allgemein gültige Studienplan für Ihren Masterstudiengang, den Sie in der Studiengangsdokumentation finden. Hilfestellung zur Erstellung Ihres persönlichen Stundenplanes in TUMonline bietet der IT-Service der TUM.
Skripten und Vorlesungsunterlagen
Einige Dozierende bieten für ihre Lehrveranstaltungen Skripte oder andere Vorlesungsunterlagen an, die von der Druckerei der Fachschaft professionell gedruckt und an eingeschriebene Studierende verkauft werden. Informationen über das Angebot und die Öffnungszeiten des Skriptenverkaufes finden Sie hier. Oft werden Vorlesungsunterlagen auch auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen erhalten Sie von den Dozierenden direkt in der Lehrveranstaltung.
Anerkennung von Leistungen aus einem Vorstudium
Informationen zu einer etwaigen Anerkennung von Credits aus einem anderen Studiengang finden Sie in den FAQs im Bereich “Anerkennung von Leistungen”.
Wichtig von Anfang an: Die Studienfortschrittskontrolle!
Bitte machen Sie sich bereits zu Studienbeginn mit der Studienfortschrittskontrolle vertraut, die in §10, Abs. 2 und 4 der APSO der TUM geregelt ist:
"[…] (2) In Bachelor- und Masterstudiengängen ist bis zum Ende des zweiten Semesters eine in der FPSO zu bestimmende Anzahl von Modulprüfungen aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs zu erbringen.
(4) In viersemestrigen Masterstudiengängen sind darüber hinaus in den in der jeweiligen FPSO festgelegten Modulen
1. bis zum Ende des dritten Fachsemesters mindestens 30 Credits,
2. bis zum Ende des vierten Fachsemesters mindestens 60 Credits,
3. bis zum Ende des fünften Fachsemesters mindestens 90 Credits,
4. bis zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens 120 Credits zu erbringen. […]"
Halten Sie diese Vorgaben nicht ein, gelten die noch nicht erbrachten Leistungen als endgültig nicht bestanden, was zu einer Exmatrikulationführt. Verwandte universitäre Studiengänge, insbesondere Masterstudiengänge in einem vergleichbaren Themengebiet, können nach einer Exmatrikulation aufgrund endgültig nicht bestandener Leistungen zumindest im Inland nicht mehr studiert werden. Sie befürchten, die notwendigen Credits nicht zu erreichen? Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Ansprechpersonen aus der Studienfachberatung oder dem Prüfungsausschuss! Wir unterstützen Sie gerne!
Fachliteratur
Fachbücher, -zeitschriften und -materialien können Sie direkt über die Teilbibliothek Maschinenwesen oder per Fernleihe beziehen.
Allgemeine Informationen
Fit for TUM Servicemesse
Von der Studienorganisation über Wohnen bis zum Unileben: Erfahren Sie bei der digitalen Servicemesse „Fit for TUM“ alles über allgemeine Einrichtungen und Angebote der Universität, die Sie kennen sollten. So kommen Sie gut an der TUM an.
Wohnen
Die TUM unterstützt Sie bei der Wohnungssuche mit unterschiedlichen Angeboten.
Finanzierung
Die TUM berät Sie über unterschiedliche Möglichkeiten der Studienfinanzierung.
Mobilität
Um die unterschiedlichen Standorte der TUM im Umkreis von München zu erreichen, empfehlen wir den öffentlichen Nahverkehr des MVV und der MVG. Sie können ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende abonnieren.
Hier geht's zu den allgemeinen Terminen und Fristen an der TUM.
Verbindliche Prüfungstermine für Ihren Studiengang finden Sie in TUMonline.
Die Prüfungsanmeldung für Ihren Studiengang findet in der Regel in den folgenden Zeiträumen statt:
- Mitte Mai bis 30. Juni für die Prüfungen im Anschluss an das Sommersemester
- Mitte November bis 15. Januar für die Prüfungen im Anschluss an das Wintersemester
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente rund um Ihren Studiengang:
- Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (APSO)
- Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO)
- Eignungsverfahren: Siehe Anlage 2 der FPSO
- Studiengangsdokumentation: Studiengang filtern → Infos zum Studium → Studiengangsprofil
- Modulhandbuch
- Stundenplan: Ihr Studiengang hat keinen fixen Stundenplan. Sie wählen Ihre Module nach eigenen Präfenzen aus dem aktuellen Angebot in TUMonline.
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Hier finden Sie alle relevanten Formulare rund um Ihren Studiengang:
Anerkennungen
(für Leistungen aus einem Vor- oder Auslandsstudium)
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Begründungsschreiben zur Aufnahme eines Moduls in die Säule Ingenieurswissenschaftliche Flexibilisierung
Leistungsnachträge
(für Leistungen aus einem parallelen Doppelstudium innerhalb der TUM)
Antrag auf Leistungsnachtrag von an der TUM erbrachten Leistungen
Module
Antrag zur Aufnahme von TUM-internen Modulen
Praktika
Prüfungen
Schriftliche Arbeiten
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
(Wichtig: Gilt ausschließlich für Forschungspraxis; Verlängerungsanträge für Abschlussarbeiten müssen unverzüglich über das ED-Portal gestellt werden!)
Mindestanforderung an die wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (Formatierung, Deckblatt und Selbständigkeitserklärung)
Zeugnisdokumente
Aktivitätenliste und Laufzettel (zur Erfassung von besonderen Aktivitäten im Studium zur Dokumentation im Diploma Supplement)
Prüfungsanmeldung
Alle relevanten Zeiten rund um die Prüfungsanmeldung finden Sie unter Termine und Fristen. Sie melden Sich grundsätzlich für alle Prüfungen über TUMonline an. Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie im zentralen IT-Wiki. Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen, sich nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung aus TUMonline auszudrucken. Anmeldungen nach dem offiziellen Anmeldezeitraum sind nicht möglich. Sollte es zu Problemen bei der Anmeldung, Zuordnung oder Abmeldung von Prüfungen kommen, wenden Sie sich bitte umgehend an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt
Eine Prüfungsabmeldung kann in der Regel bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin selbständig in TUMonline getätigt werden. Nach Ablauf der Wochenfrist ist eine Abmeldung von der Prüfung grundsätzlich nur noch über einen Prüfungsrücktritt möglich.
Für die Beantragung des Prüfungsrücktritts gilt folgendes:
- Es werden nur Gründe anerkannt, die der/die Studierende nicht selbst zu vertreten hat.
- Der Rücktrittsantrag muss unverzüglich eingereicht werden, z. B. durch persönliche Abgabe, Einwurf in den Briefkasten neben Raum MW0011 (Bachelorprüfungsausschuss MW) oder MW0011a (Masterprüfungsausschuss MW), per Post (Achtung: Eingang des Antrags nur durch Versand per Einschreiben sicher gewährleistet), per Email unter bpa.me(at)ed.tum.de (Bachelorprüfungsausschuss MW) oder mpa.me(at)ed.tum.de (Masterprüfungsausschuss MW).
- Die Versäumnisgründe müssen glaubhaft gemacht werden (Nachweis erforderlich).
- Bei Versäumnis wegen Krankheit muss ein Attest eingereicht werden. Das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen. Beachten Sie dazu unsere Hinweise.
- Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich ein Rücktrittsantrag mit Attest, ausgestellt am Prüfungstag, beim Bachelor-/Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen einzureichen. Wird die Prüfung regulär beendet, kann kein Prüfungsrücktritt anerkannt werden.
- Wird, obwohl ein Rücktrittsantrag eingereicht wurde, eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Nimmt ein/e Studierende/r trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines/ihres Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er/sie diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen. - Achtung: Der Rücktritt von einer Prüfung aus anerkannten Gründen ist gleichbedeutend mit der Abmeldung von einer Prüfung. Nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können während des Urlaubssemesters nur nicht bestandene Prüfungen als Wiederholungsprüfung geschrieben werden. Wenn Ihnen für eine Prüfung ein Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund verbucht wurde (genehmigter Prüfungsrücktritt), gilt diese Prüfung im nächsten Semester prüfungsrechtlich nicht als Wiederholungsprüfung und kann somit im Urlaubssemester nicht als Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Wann ist die Erklärung eines Prüfungsrücktritts sinnvoll?
An der TUM gibt es in der Regel keine Begrenzung der Prüfungsantritte bzw. der Wiederholungen einzelner Prüfungen - sofern Sie sich innerhalb des zulässigen Studienfortschrittes (Creditsgrenzen) gemäß §10 der APSO befinden. Wann ist es jedoch notwendig oder sinnvoll, einen Prüfungsrücktritt zu erklären?
- Grundlagenprüfungen HM1 und TM1 im Bachelor Maschinenwesen: Die Teilnahme für die beiden Grundlagenprüfungen Höhere Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 ist verpflichtend. Sie haben nur jeweils einen Wiederholungsversuch. Die Prüfungen müssen spätestens am Ende des zweiten Fachsemesters bestanden sein! Eine angemeldete, aber nicht angetretene Prüfung wird als Fehlversuch gewertet. Entsprechend gilt: Sollten Sie kurzfristig an einem Prüfungstermin (z.B. wegen Krankheit oder anderen triftigen Gründen) nicht teilnehmen können, muss unverzüglich ein Prüfungsrücktritt (mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises) erklärt werden. So verhindern Sie einen Fehlversuch durch Nichterscheinen.
- Probleme mit der Studienfortschrittskontrolle im Bachelor oder Master: Falls Sie die Credithürde der Studienfortschrittskontrolle immer nur knapp erreichen, sollten Sie im Falle von Krankheit oder anderen triftigen Gründen unverzüglich einen Prüfungsrücktritt für betroffene Prüfungen beantragen, um die Unverzüglichkeit der triftigen Gründe gemäß §10 APSO zu erfüllen. Triftige Gründe können nur bei einer unverzüglichen Meldung geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle anerkannter Prüfungsrücktritte dies nicht automatisch eine Fristverlängerung auslöst. Diese müssen Sie entsprechend separat beantragen. Über die Gewährung einer Fristverlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss und es gilt §10 APSO.
Prüfungsbescheide
Sie werden von der Abteilung Graduation Office and Academic Records Garching per E-Mail informiert, dass Sie den offiziellen Prüfungsbescheid über TUMonline abrufen können. Drei Tage nach Versand gilt der Bescheid als zugestellt! Ab Datum der Zustellung läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat. Ein Widerspruch ist immer schriftlich beim TUM Center for Study and Teaching - Studium und Lehre - Recht einzulegen. Bei Fragen zum Bescheid wenden Sie sich aber bitte zuerst an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss. Die Anzahl der benötigten Versuche wird lediglich im Kontoauszug, der auch Bestandteil der Bescheide ist, aufgeführt. Im Leistungsnachweis/Transcript of Records werden die bestandenen Prüfungen ohne die Anzahl an benötigten Versuchen aufgelistet.
Prüfungsergebnisse
Sie haben die folgenden Möglichkeiten, Ihre Prüfungsergebnisse zu erfahren:
- Kontoauszug aus TUMonline: Hier sind alle Ergebnisse aufgelistet (zur eigenen Kontrolle).
- Leistungsnachweis (Transcript of Records) aus TUMonline: Hier sind nur die bestandenen Prüfungen aufgelistet.
- Offizieller Leistungsnachweis Bachelor/Master ausschließlich von:
Graduation Office and Academic Records, Campus Garching
Boltzmannstr. 17/III
85748 Garching bei München
Tel: +49 (0)89 289 - 14543
E-Mail: birgit.neurath@tum.de
www.tum.de/studium/im-studium/pruefungen-und-ergebnisse
Prüfungseinsicht
Wenn Studierende aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten haben, zum Termin der Prüfungseinsicht verhindert sind, können sie einen Ersatztermin beantragen. Hierzu muss unverzüglich ein formloser Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dem Antrag sind Kopien des Verhinderungsgrundes (z. B. Auslandsaufenthalt, Praktikum, Krankheit usw.) beizufügen. Nach Eingang der Unterlagen beim Prüfungsausschuss werden diese geprüft und bei einer Genehmigung der nachträglichen Einsicht an die zuständige Prüferin oder den zuständigen Prüfer weitergeleitet. Bitte erteilen Sie dem Prüfungsausschuss zum Zweck der Terminbestimmung mit der zuständigen Prüferin oder dem zuständigen Prüfer Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer persönlichen Daten (E-Mail-Adresse). Bitte beachten Sie hierzu: Private Gründe (z. B. Urlaubsreisen) können nicht berücksichtigt werden. Eine Prüfungseinsicht durch einen Bevollmächtigten ist (außer bei einem schwebenden Widerspruchsverfahren oder Rechtsstreit) nicht möglich. Kopien Ihrer Prüfungsunterlagen erhalten Sie während der Prüfungseinsicht.
Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen sind nicht bestandene Prüfungen, zu denen Sie angemeldet waren und nicht bestanden haben (Note 5,0) oder angemeldet waren und nicht erschienen sind (X n.e.). Der Rücktritt von einer Prüfung aus anerkannten Gründen ist gleichbedeutend mit der Abmeldung von einer Prüfung. Nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können während des Urlaubssemesters nur nicht bestandene Prüfungen als Wiederholungsprüfung geschrieben werden. Wenn Ihnen für eine Prüfung ein Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund verbucht wurde (genehmigter Prüfungsrücktritt), gilt diese Prüfung im nächsten Semester prüfungsrechtlich nicht als Wiederholungsprüfung und kann somit im Urlaubssemester nicht als Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Sie werden zu Wiederholungsprüfungen nicht automatisch angemeldet. Alle Studierenden müssen sich zu allen Prüfungen selbstständig in TUMonline über den Studienbaum anmelden.
Prüfungen können in der Regel beliebig oft bis zum Bestehen wiederholt werden, sofern dabei der geforderte Studienfortschritt gemäß APSO §10 eingehalten wird. Ausnahmen sind:
- Für Bachelorstudierende: Gemäß §38 Abs. 2 FPSO müssen die Grundlagenprüfungen HM 1 und TM 1 bis zum Ende des 2. Fachsemesters bestanden sein und dürfen innerhalb dieser Frist nur einmal wiederholt werden.
- Bachelorarbeit und Masterarbeit: Die Abschlussarbeit darf innerhalb des erforderlichen Studienfortschritts nur einmal wiederholt werden.
Studienfortschrittskontrolle
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (ärztliches Attest, sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung stellen. Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten. Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich. Sollten die Einschränkungen fortbestehen, muss der Studierende sich bei der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit der Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs. Über das notwendige Attest informieren Sie sich bitte unter Atteste.
Nachteilsausgleich
In der APSO § 19 ist definiert:
"Macht ein Studierender glaubhaft, dass er wegen lang andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann dies durch entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit oder einer anderen Gestaltung des Prüfungsverfahrens ausgeglichen werden."
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist unmittelbar zu Vorlesungsbeginn zu stellen, spätestens jedoch bis zum 15.11. im Wintersemester und bis zum 15.05. im Sommersemester. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Dem Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein fachärztliches Attest beizufügen. Informationen zum Attest finden Sie in Begleitschreiben zum Attest unter Formulare [Link einfügen!!!]. Der Prüfungsausschuss prüft nach Eingang Ihres Antrages auf Nachteilsausgleich mit entsprechendem Nachweis ob und ggf. in welcher Form der Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Sie erhalten vom Prüfungsausschuss einen Bescheid. Wenn Ihnen für die Dauer Ihres Studiums im entsprechenden Studiengang ein Nachteilsausgleich gewährt wird, sind dem Prüfungsausschuss jedes Semester bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldefrist die Prüfungen, für die Sie den Nachteilsausgleich benötigen, zu melden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Bescheid. Der Prüfungsausschuss informiert bei fristgerechter Meldung die Lehrstühle/Professuren.
Ein Nachteilsausgleich wird nicht gewährt, wenn es sich um akute, vorübergehende Erkrankungen oder Verletzungen handelt. Bitte beantragen Sie hier gegebenenfalls bei starker Einschränkung einen Prüfungsrücktritt. Weitere Informationen rund um den Nachteilsausgleich (inkl. Antragsformular) finden Sie auf der zentralen TUM-Seite zum Thema.
Prüfungsausschuss
Für Ihren Studiengang ist der Bachelorprüfungsausschuss Maschinenwesen bzw. der Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen zuständig, der sich aus Professoren der jeweiligen Studiengänge und einer Schriftführung zusammensetzt. Er tagt einmal pro Semester, behandelt Anträge und setzt diese mittels Beschlussfassung wirksam. Sie können den Prüfungsausschuss über den jeweiligen Schriftführenden kontaktieren (Kontaktdaten siehe Box am rechten Bildschirmrand).
Sollten Sie weitere Fragen haben, prüfen Sie auch unsere Frequently Asked Questions (FAQ).
Sollten Sie Studien- und Prüfungsleistungen an einer anerkannten in- oder ausländischen Hochschule erbracht haben (z.B. Vorstudium oder Auslandsaufenthalt), die gleichwertig zu Leistungen Ihres jetzigen Studiums sind, können Sie prüfen lassen, ob eine Anerkennung möglich ist. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist, dass keine „wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ vorliegen (vgl. BayHSchG, Art. 63, Lissabon-Konvention Art. V1).
Es gibt drei Möglichkeiten sich Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn die zu erbringenden Maximalcredits in den einzelnen Wahlbereichsabschnitten, wie in der FPSO in der Anlage 1 definiert, noch nicht erfüllt sind.
1. Äquivalenzanerkennung:
Die Anerkennungsprüfung der inhaltlichen Gleichwertigkeit für ein Modul in Ihrem Studienbaum wird vom Modulverantwortlichen anhand der vom Studierenden eingereichten Modulbeschreibung durchgeführt.
Es obliegt dem Studierenden anhand des Modulhandbuches selbst vorab einzuschätzen, ob das Modul, das anerkannt werden soll, inhaltlich dem TUM-Modul, für das Sie die Anerkennung beantragen, entsprechen könnte.
2. Anerkennung als „Individuelles Mastermodul“:
Die Prüfung auf inhaltliche Relevanz (kein äquivalentes Modul erforderlich) erfolgt durch den Studiengangsbeauftragten anhand der vom Studierenden eingereichten Modulbeschreibung und eines Begründungsschreibens.
Für ein Individuelles Mastermodul werden 5 ECTS verbucht, auch wenn an der externen Hochschule mehr ECTS erbracht wurden.
3. Anerkennung als „Anerkanntes Ergänzungsfach aus Auslandsemester" bzw. „Anerkanntes externes Ergänzungsfach“:
Sie können einen Antrag auf pauschale Anerkennung für max. zwei (alte Studienordnung drei) Ergänzungsfächer stellen. Bei der pauschalen Anerkennung von Ergänzungsfächern muss ein ingenieurwissenschaftlicher Bezug zum Studium bestehen und die im Ausland/TUM-externe erbrachte Leistung muss je mindestens einem Umfang von 3 ECTS entsprechen.
Für Ergänzungsfächer aus dem Ausland/TUMextern werden 3 ECTS verbucht, auch wenn Sie im Ausland/TUM-extern mehr als 3 ECTS erbracht haben. Dabei ist zusätzlich nachzuweisen, dass die im Ausland/TUM-extern erbrachte Leistung dem Niveau eines Masterstudiums entspricht.
Der Masterprüfungsausschuss kann Ihnen zu der inhaltlichen Relevanz/inhaltlichen Gleichwertigkeit der Module keine Auskunft geben. Die Prüfung erfolgt erst, wenn ein Antrag auf Anerkennung beim Masterprüfungsausschuss eingereicht wurde.
Antragstellung
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" mit allen relevanten Unterlagen an den Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen: mpa.me(at)ed.tum.de
Beachten Sie unbedingt die Informationen auf dem Antrag und die geltenden Fristen!
Anerkennung aus dem Vorstudium
Leistungen auf Masterniveau aus einem Vorstudium können anerkannt werden.
Zu den Leistungen, die aus dem Vorstudium anerkannt werden können, gehören auch Leistungen, die Sie während Ihres vorangegangenen Bachelorstudiums als freiwillige Zusatzleistungen erbracht haben. Voraussetzung ist, dass die Note und ECTS dieser Leistung nicht in den Bachelorabschluss eingegangen sind und das Modul auch Bestandteil in Ihrem Masterstudiengang ist.
Gemäß APSO §16 Abs. 4 kann ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus früheren Studien (= Vorleistung), nur einmal innerhalb des ersten Studienjahres beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Mit dem ersten Jahr ist das erste Studienjahr Ihres aktuellen Studiengangs gemeint, für welchen Sie die Anerkennung beantragen. Für die Einhaltung der Fristen ist das Abgabedatum Ihres Antrags ausschlaggebend.
Vor der Immatrikulation in den Masterstudiengang kann kein Antrag auf Anerkennung von Leistungen gestellt werden. Ebenfalls ist keine Vorabprüfung möglich.
Bei der Anerkennung von Zusatzleistungen aus dem TUM-Bachelorstudium kann der Anerkennungsantrag erst gestellt werden, wenn das Bachelorzeugnis ausgestellt wurde.
Anerkennung aus Auslandssemester
Leistungen auf Masterniveau aus einem Auslandsaufenthalt können anerkannt werden.
Beachten Sie bitte, dass gemäß der APSO § 16 Abs. 4 Satz 4 der Antrag auf Anerkennung für die in Beurlaubungssemestern erbrachten Leistungen nur einmal in dem der Beurlaubung folgenden Fachsemester gestellt werden darf.
Wenn Sie während Ihres Auslandssemesters beurlaubt sind, kann Ihr Antrag auf Anerkennung erst nach dem Ende des Beurlaubungszeitraumes bearbeitet werden.
ACHTUNG: Wissenschaftliche Arbeiten, die während eines Urlaubssemesters, z. B. während eines Auslandsaufenthalts geschrieben wurden, können nur anerkannt werden, wenn das Urlaubssemester zurückgenommen wird.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen
- Höherstufungen erfolgen gemäß ImmatSatzung § 4 Abs. 5 Satz 1 in der aktuell gültigen Fassung. Je erworbener 30 ECTS wird ein Semester angerechnet. Ab 22 darüberhinausgehenden ECTS wird noch ein weiteres volles Semester angerechnet.
- Die Bearbeitungszeit eines Anerkennungsantrages kann mehrere Wochen betragen. Während dieser Zeit bitten wir von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist und Ihre Anerkennungen verbucht wurden, sehen Sie diese in Ihrem TUMonline Leistungsnachweis.
- Im Leistungsnachweis sind Anerkennungen mit einem *) verbucht. Im Studienbaum finden Sie Ihre Anerkennungen an der von Ihnen gewählten Stelle.
- Es sind nur Anerkennungen für Leistungen möglich, die in Ihren Studienabschluss eingehen. Eine Anerkennung als Zusatzfach ist nicht möglich.
- Eine Anerkennung von einem TUM-Modul, das nicht Bestandteil im Studiengang ist, ist nicht möglich. Anerkennungen sind nur möglich, wenn im Studiengang ein äquivalentes Modul eingebunden ist. (Ausnahme: Anerkennung als pauschaler Ergänzer) Sie können jedoch die Aufnahme des Moduls bei der Modulverwaltung unter module.studium(at)ed.tum.de mit dem Betreff „Modulaufnahme ME“ in den Studiengang beantragen. Unter Formulare finden Sie den “Antrag zur Aufnahme von TUM-internen Modulen”. Siehe hierzu auch unter den FAQ´s: Studiengangsfremde Module
Leistungsnachtrag im Zuge eines Doppelstudiums
Sobald Sie zeitgleich in mehreren Masterstudiengängen immatrikuliert sind, gelten Leistungen, die Sie „übertragen“ möchten, als Leistungsnachtrag, nicht als Anerkennung.
- Ein Leistungsnachtrag ist nur für Leistungen möglich, die während der parallelen Immatrikulation erbracht wurden.
- Ein Leistungsnachtrag erfolgt nur, wenn das betreffende Modul in beiden Studiengängen identisch ist (gleiche Modulnummer).
- Nehmen Sie das zweite Studium erst nach Beginn des ersten auf und möchten Sie Leistungen aus dem ersten Studium im zweiten verwenden, handelt es sich um eine Anerkennung aus dem Vorstudium.
- Durch Leistungsnachträge werden Sie nicht im Fachsemester höhergestuft.
Für die Einreichung ist der „Antrag auf Leistungsnachtrag von an der TUM erbrachten Leistungen (Doppelstudium)“ zu verwenden. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an den Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen: mpa.me(at)ed.tum.de
Bitte behalten Sie Ihren Studienfortschritt regelmäßig im Blick. Im Doppelstudium werden nur diejenigen Leistungen für die Studienfortschrittskontrolle berücksichtigt, die fristgerecht per „Antrag auf Leistungsnachtrag von an der TUM erbrachten Leistungen (Doppelstudium)“ eingereicht und verbucht wurden. Die Verantwortung für die rechtzeitige Antragstellung liegt bei Ihnen. Versäumte oder verspätet eingereichte Anträge auf Leistungsnachtrag können dazu führen, dass die erforderlichen ECTS zum Stichtag nicht erreicht werden. Ein nachträgliches Einreichen nach Fristablauf ist nicht möglich. In diesem Fall gilt die Studienfortschrittskontrolle als nicht bestanden, was zur Exmatrikulation führt.
In Ihrem Studiengang ist kein verpflichtendes Praktikum vorgesehen. Freiwillige Praktika können absolviert werden. Unter Umständen ist dann eine Beurlaubung sinnvoll. Beratung dazu erhalten Sie im Praktikumsamt (Kontaktdaten siehe Box am rechten Bildschirmrand).
Sollten Sie weitere Fragen haben, prüfen Sie auch unsere Frequently Asked Questions (FAQs).
Es besteht die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts an einer europäischen oder außereuropäischen Partneruniversität. Mit ausgewählten Universitäten sind Double-Degree-Programme vereinbart. Mehr Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts finden Sie auf den Webseite des TUM Global & Alumni Office.
An der TUM School of Engineering and Design gibt es darüber hinaus eine Ansprechperson für Internationales, die Sie bei der Planung und Organisation unterstützt (Kontakt siehe Studienfachberatung).
Was ist die Forschungspraxis und wo finde ich Themen?
Die Voraussetzung für eine Anmeldung der Forschungspraxis ist eine Immatrikulation in einem Masterstudiengang.
In den Masterstudiengängen (Immatrikulation im WisSe2019/2020 oder später) können Sie im Bereich Forschungspraxis zwischen
- einer Semesterarbeit
- einem Teamprojekt und
- einem Forschungspraktikum
wählen. Für Infos zum Inhalt etc. schauen Sie bitte in die jeweiligen Modulbeschreibungen. Auf den Homepages der Lehrstühle und der Datenbank der Fachschaft Maschinenbau können Sie beispielsweise nach Themen recherchieren. Bitte beachten Sie bei der Themenauswahl, wer in Ihrem Studiengang berechtigt ist, Themensteller/in zu sein.
Bei wem kann ich die Forschungspraxis schreiben?
Die Berechtigung Themensteller/in zu sein ist in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO §37a) des jeweiligen Studienganges geregelt. Im Nachfolgenden finden Sie die aktuelle Themenstellendenberechtigung (Stand Oktober 2021).
In den Masterstudiengängen im Maschinenwesen:
- Fachkundige Prüfende, die Mastermodule im Studiengang anbieten (ausgenommen sind Mastermodule der Säule "Ingenieurwissenschaftliche Flexibilisierung"),
- Fachkundige Prüfende der Departments
- Fachkundige Prüfende der TUM School of Engineering and Design.
- Prof. Dr.-Ing. Timo Oksanen (Professur für Agrarmechatronik),
- Prof. Dr.-Ing. Matthias Gaderer (Professur für Regenerative Energiesysteme),
- Prof. Dr.-Ing. Jakob Burger (Professur für Chemische und Thermische Verfahrenstechnik),
- Prof. Dr. Allister Loder (Professur für Mobility Policy).
Welchen Umfang hat meine Forschungspraxis?
Der Arbeitsumfang einer wissenschaftlichen Arbeit spiegelt sich in den Credits wider. Sie können entweder eine Semesterarbeit, ein Forschungspraktikum oder eine Teamprojekt belegen. Alle drei Möglichkeiten umfassen jeweils 11 Credits = 330 Arbeitsstunden (entspricht 2 Monate Vollzeittätigkeit).
Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils 6 Monate.
Kann ich eine bereits angemeldete Forschungspraxis wieder zurückgeben?
Nein.
Eine Themenrückgabe ist nur bei der Abschlussarbeit möglich.
Kann ich die Bearbeitungszeit verlängern?
Ja. Auf Antrag ist eine Verlängerung um maximal einen Monat möglich. Der Antrag wird über das ED-Portal gestellt.
Bei Erkrankungen kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verlängert werden. Den Antrag hierzu reichen Sie über das ED-Portal ein (ärztliches Attest ist vorzulegen).
Bitte informieren Sie sich unter Final Thesis.
Darf die Forschungspraxis außerhalb der TUM geschrieben werden?
Ja, aber die Ausgabe und Erstbetreuung muss durch eine/n Themensteller/in der TUM erfolgen.
Ein Anspruch auf die Betreuung einer Arbeit, die extern angefertigt wird, besteht nicht. Die Themenstellung erfolgt immer durch einen fachkundigen Prüfenden der TUM. Falls Sie ein interessantes Thema in einem Unternehmen bearbeiten möchten, nehmen Sie also frühzeitig Kontakt mit einem entsprechenden Lehrstuhl/Fachgebiet (= Themenstellende/r) auf, um anzufragen, ob eine Arbeit extern angefertigt werden kann. Beachten Sie dazu zusammengefasst die prüfungsrechtlichen Vorgaben:
Die Themenstellung erfolgt immer durch den nach APSO §18 Absatz 4, Satz 1 und Satz 3 fachkundigen Prüfenden.
Themenstellende/r können Studierenden anbieten, das Thema extern, z. B. in Kooperation mit einem Unternehmen anzufertigen.
Keinesfalls können Studierende mit einem vom externen Partner bereits vorgegebenen Thema bei den Prüfenden vorstellig werden und die Betreuung von Hochschulseite einfordern.
Eine Studienarbeiten ist eine Prüfungsleistung und daher dem regulären Prüfungsverfahren unterworfen. Prüfende müssen die Studienarbeit vollumfänglich einsehen können und in der Lage sein, diese bewerten zu können.
Die schriftliche Ausarbeitung darf keine Erklärung zur Untersagung der Veröffentlichung der Studienarbeit oder Teilen daraus enthalten. (Sperrvermerke sind nicht zulässig. Beschluss Fakultätsrat, gültig ab WS17/18).)
Vorgaben zum Urheberrecht/Nutzungsrecht (Ansprechpartner: Till von Feilitzsch): Es besteht keine Veröffentlichungspflicht für Studienarbeiten. Das Urheberrecht verbleibt bei der/dem Studierenden.
Darf ich im Urlaubssemester die Forschungspraxis einbringen?
Nein. Während des Urlaubsemesters dürfen Sie keine wissenschaftliche Arbeit (Forschungspraxis, Abschlussarbeit) erbringen. Sie müssen also die wissenschaftliche Arbeit vor Beginn des Urlaubssemesters abgeben oder dürfen Sie erst danach beginnen. Für die Abgabe gelten die Vorgaben gem. §14 Abs. 1 Satz 4 der APSO in der aktuell gültigen Fassung, d.h. haben Sie Ihre Forschungspraxis/Abschlussarbeit im vorherigen Semester angemeldet, dann können Sie diese noch bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des neuen Semesters (=Urlaubssemester) abgeben. Siehe auch “Beurlaubung”. Ausnahme ist die Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Elternschaft (auch bei Männern).
Wie erfolgt die Anmeldung meiner Forschungspraxis?
Alle Forschungspraxen (Im ED-Portal unter dem Menüpunkt Projektarbeiten) mit Beginn ab dem 15. April 2025 werden über das ED-Portal angemeldet.
Der Ablauf ist analog zur Anmeldung von Abschlussarbeiten. Für eine detaillierte Anleitung informieren Sie sich bitte unter Final Thesis.
Der generelle Ablauf ist wie folgt:
- Der Lehrstuhl meldet die Projektarbeit im ED-Portal an
- Die Studierenden bestätigen die Anmeldung im ED-Portal
- Das School Office genehmigt die Anmeldung
- Die Studierenden laden den Projektbericht hoch
- Der Lehrstuhl meldet die Note im Portal
- Die Daten der Projektarbeit werden nach TUMonline übertragen.
Wie erfolgt die Abgabe meiner Forschungspraxis?
Die Abgabe erfolgt direkt über das ED-Portal. Für eine detaillierte Anleitung informieren Sie sich bitte unter Final Thesis.
Wann findet die nächste Vergaberunde statt?
Ab dem 14.12.25 beginnt die Vergaberunde für die Hochschulpraktika der zweiten Semesterhälfte des Wintersemesters 2025. Der Beginn der Präferenz-Abgabe ist am 01.12.25.
Für wen sind Hochschulpraktika relevant?
Für einige Studiengänge an der School of Engineering and Design stellen Hochschulpraktika einen verpflichtenden Teil des Studiums dar. Wenn dies für Ihren Studiengang der Fall ist, finden Sie hierfür einen separaten Eintrag in Ihrem Studienplan. Hier entnehmen Sie auch, wie viele ECTS-Credits Sie durch Hochschulpraktika in Ihr Studium einbringen müssen. In einigen Studiengängen wie beispielsweise dem M. Sc. Bauingenieurwesen können bestimmte Hochschulpraktika als Ergänzungsfächer anerkannt werden, stellen jedoch keinen verpflichtenden Beitrag des Studiums dar.
Was sind Hochschulpraktika?
Hochschulpraktika sind Lehrveranstaltungen, die als Einführung in das praktische ingenieurwissenschaftliche Arbeiten dienen. Studierende machen sich hier mit den typischen Problemstellungen, Methoden und (Software-)Werkzeugen des Ingenieuralltags vertraut. In Anlehnung an den Studienschwerpunkt erfolgt hiermit eine weitere, praktisch geprägte, grundlagen- oder anwendungsorientierte Schwerpunktsetzung.
Die Hochschulpraktika finden üblicherweise in Kleingruppen statt. Studierende entwickeln hier selbstständig in Einzel- und/oder Gruppenarbeit Lösungen zu konkreten realitätsnahen Aufgaben und können in individuellen Besprechungseinheiten mit den Betreuenden Fragen klären und weiterführende Themen erörtern. So wird in den Hochschulpraktika im Masterstudium der Ansatz des forschenden Lernens, der bereits für das Projektseminar des Bachelorstudiums prägend war, erneut aufgegriffen und weiter vertieft.
Welchen Umfang haben Hochschulpraktika?
Die Veranstaltungen haben in der Regel eine Modulumfang von je 4 Credits. Der typische Arbeitsaufwand setzt sich aus 4 Semesterwochenstunden (entspricht 60 Präsenzstunden bzw. 2 Credits) und 60 Eigenstudiumsstunden (bzw. 2 Credits) zusammen.
Welche Hochschulpraktika kann ich wählen?
Sie wählen Ihre Hochschulpraktika aus einem Modulkatalog, der je nach Studiengang aktuell rund 150 Module umfasst. Den für Sie gültigen Modulkatalog finden Sie direkt in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht alle Veranstaltungen jedes Semester angeboten werden. Wenn ein Hochschulpraktikum in Ihrem Studienbaum angezeigt wird, heißt es also noch nicht, dass es auch im aktuellen Semester stattfindet.
Wann muss ich die Hochschulpraktika absolvieren?
Sie können die Hochschulpraktika in einem Semester Ihrer Wahl absolvieren. Es gibt keine zwingenden Festlegung seitens des Studienplans. Auch gibt es keine Vorgaben, ob die Praktika semesterbegleitend oder im Block absolviert werden müssen.
Kann ich ein Hochschulpraktikum anstelle meines Industriepraktikums absolvieren?
Nein, Hochschulpraktika sind Module, die die individuelle Schwerpunktsetzung eines Masterstudiums praktisch ergänzen. Sie stellen kein Ersatz für ein Fertigungs- oder Ingenieurpraktikum im Bachelorstudium dar.
Wie melde ich mich für ein Hochschulpraktikum an?
Die Praktikumsplätze werden in TUMonline semesterweise über zentrale Anmeldeverfahren vergeben.
Um zu einem Anmeldeverfahren zu gelangen, suchen Sie am besten in TUMonline im Feld „Lehrveranstaltungen“ nach "Zentrale Hochschulpraktika". Hier wird Ihnen dann eine Dummy-Lehrveranstaltung angezeigt, die die Verknüpfungen zu den Anmeldeverfahren des ausgewählten Semesters enthält.
In der folgenden Ansicht können können Sie dann zwischen drei Anmeldeverfahren auswählen. Einem Verfahren für die semesterbegleitenden Praktika und jeweils einem Verfahren für die Blockpraktika der ersten und zweiten Semesterhälfte. Da diese unterschiedliche Anmeldezeiträume haben, ist die Anmeldung nicht zu jeder Zeit für alle drei Verfahren geöffnet. Wird Ihnen der Button "Weiter" angezeigt, ist die Anmeldung zur Zeit generell möglich. Enthält der Button "Details anzeigen", hat das Verfahren derzeit kein aktives Anmeldefenster.
Wenn Sie ein Verfahren mit aktivem Anmeldefenster auswählen, gelangen Sie zu einer Auflistung aller enthaltenden Praktika. Hier können Sie dann Ihre Belegwünsche für das Verfahren mit der gewünschten Priorität eintragen. Achten Sie hierbei darauf, am Ende Ihre Auswahl am Fuß der Seite zu bestätigen.
Wie läuft die zentrale Vergabe von Plätzen ab?
Generell finden zwei Anmelderunden pro Semester statt. In der ersten Runde werden die semesterbegleitenden Praktika und Blockpraktika der ersten Semesterhälfte vergeben. In der zweiten Runde dann die Blockpraktika der zweiten Semesterhälfte. Beide Vergaberunden laufen prinzipiell gleich ab:
Zuerst erhalten alle Studierenden in einem zweiwöchigen Zeitfenster die Gelegenheit, ihre initialen Belegwünsche für die aktuellen Verfahren abzugeben. Am Ende dieser Zeit werden dann erstmalig Fixplätze nach den unten aufgelisteten Kriterien vergeben. Hierbei wird erfahrungsgemäß bereits ein Großteil der Plätze verteilt. Ab dann beginnt die Restplatzvergabe.
Studierende die noch keinen Fixplatz in einem Verfahren erhalten haben, können hier weiterhin ihre Belegwünsche anpassen und auf freie Plätze nachrücken. Hierbei wird täglich um 22 Uhr eine neue Verteilung der noch verfügbaren oder über den Tag freigeworden Plätze angestoßen. Die Restplatzvergabe endet, wenn alle Veranstaltungen des Verfahrens begonnen haben.
Über die Fristen der aktuellen Anmeldeverfahren werden Sie rechtzeitig vor Beginn jeder Vergaberunde per E-Mail informiert.
Nach welchen Kriterien werden die Plätze in den zentralen Anmeldeverfahren vergeben?
Die Vergabekriterien der Verfahren finden Sie im Kopf der Verfahrensansicht aufgelistet. Sie lauten für alle Verfahren gleich:
- Master vor Bachelor
- Absolvierte Fachsemester im Studium
- Los
Wie lauten die Fristen der aktuellen oder kommenden Anmeldeverfahren?
Eine verbindliche Aussage hierüber erhalten Sie von uns immer rechtzeitig vor Beginn einer Vergaberunde per Mail.
Die voraussichtlichen Zeiträume für die Praktika des Wintersemesters lauten:
Semesterbegleitende Praktika
Abgabe der Präferenzen: Ende August - September
Fixplatzerhalt und Nachmeldung: September
Blockpraktika (Beginn vom 01.10. bis 31.12.)
Abgabe der Präferenzen: Ende August - September
Fixplatzerhalt und Nachmeldung: September
Blockpraktika (Beginn vom 01.01. bis 31.03.)
Abgabe der Präferenzen: Ende November - Dezember
Fixplatzerhalt und Nachmeldung: Dezember
Die voraussichtlichen Zeiträume für die Praktika des Sommersemesters lauten:
Semesterbegleitende Praktika
Abgabe der Präferenzen: Ende Februar - März
Fixplatzerhalt und Nachmeldung: März
Blockpraktika (Beginn vom 01.04. - 30.06.)
Abgabe der Präferenzen: Ende Februar - März
Fixplatzerhalt und Nachmeldung: März
Blockpraktika (Beginn vom 01.07. bis 30.09.)
Abgabe der Präferenzen: Ende Mai - Juni
Fixplatzerhalt und Nachmeldung: Juni
Habe ich bessere Chancen auf einen Praktikumsplatz, wenn ich mich möglichst früh anmelde?
Nein, der Anmeldezeitpunkt ist für die Platzvergabe irrelevant. Die Plätze werden zum Vergabezeitpunkt allein nach den bereits bekannten Anmeldekriterien vergeben.
Während der Restplatzvergabe werden die Neuanmeldungen des Tages ebenfalls nach den gleichen Kriterien verteilt.
Wie stelle ich sicher, dass meine Belegwünsche richtig erfasst sind?
Wenn Sie in TUMonline unter dem Punkt "Lehrveranstaltungen" oben den Reiter "Meine Lehrveranstaltungen" wählen, gelangen Sie zu einer Übersicht über Ihre Belegwünsche und Fixplätze. Hier sollte jede von Ihnen gewählte Praktikumsgruppe mindestens mit dem Status "Check Voraussetzungen" aufgeführt sein. Dies bedeutet, dass Sie die Voraussetzungsprüfung durchlaufen sind und nun auf die Zuteilung eines Fixplatzes warten.
Kann ich mich selbständig wieder von einem Praktikum abmelden?
Sofern Sie in einem Anmeldeverfahren nur einen Fixplatz zugeteilt bekommen haben, können Sie sich einfach vom gesamten Verfahren abmelden und anschließend alle gewollten Belegwünsche erneut vergeben. Dies geht ganz unten in der Gruppenansicht des jeweiligen Verfahrens. Wenn Sie mehrere Fixplätze in einem Verfahren erhalten haben, aber nur einen davon abmelden möchten, wenden Sie sich bitte an die Betreuenden des jeweiligen Praktikums oder an hochschulpraktika(at)ed.tum.de .
Wie erhalte ich das favorisierte Praktikum? Ist es von Vorteil, sich nur für ein Praktikum anzumelden?
Unser Anmeldeverfahren versucht Ihnen das Praktikum mit der für Sie höchsten Priorität zuzuweisen. Leider können wir jedoch nicht garantieren, dass Sie einen Platz für Ihr Wunschpraktikum erhalten, da es an der School einige Praktika gibt, deren Kapazität bei weitem von der üblichen Nachfrage überstiegen wird.
Wenn Sie nur einen Belegwunsch in einem Verfahren abgeben, erhöht dies nicht Ihre Chancen der Teilnahme, sondern sorgt dafür, dass Sie eventuell komplett ohne Platzzuteilung enden.
Die Anzahl der Belegwünsche hat keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Zuteilung. Dies geschieht über die von Ihnen abgegebene Priorität.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Melden Sie sich gerne unter hochschulpraktika(at)ed.tum.de.
Masterarbeit
Zulassung
Bei Aufnahme des Studiums bis einschließlich Sommersemester 2024
(gilt für SPO-Version 20171 und SPO-Version 20201)
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass mindestens 80 Credits und die Auflagen erbracht sind. Wenn die Auflagen erbracht sind und Prüfungsleistungen bereits veröffentlicht, aber noch nicht gültig gesetzt sind, können die Studierenden zur Abschlussarbeit zugelassen werden, sofern mit den bereits veröffentlichten Prüfungsleistungen mind. 80 ECTS erreicht worden sind (Zulassung unter Vorbehalt).
Themensteller/Themenstellerin
Die Berechtigung Themensteller/in zu sein ist in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des jeweiligen Studienganges geregelt. Für Abschlussarbeiten finden Sie die Angaben im §46.
Die dort getroffenen rechtlichen Regelungen können durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses aktualisiert werden. Im Nachfolgenden finden Sie die aktuelle Themenstellerberechtigung.
Themensteller/in für die Master's Thesis sind
- fachkundige Prüfende, die Mastermodule im Studiengang anbieten (ausgenommen sind Mastermodule der Säule "Ingenieurwissenschaftliche Flexibilisierung"),
- fachkundige Prüfende der Departments:
der TUM School of Engineering and Design, sowie
- Prof. Dr.-Ing. Timo Oksanen (Professur für Agrarmechatronik),
- Prof. Dr.-Ing. Matthias Gaderer (Professur für Regenerative Energiesysteme),
- Prof. Dr.-Ing. Jakob Burger (Professur für Chemische und Thermische Verfahrenstechnik),
- Prof. Dr. Allister Loder (Professur für Mobility Policy).
Zusammenarbeit mit einem Unternehmen - Darf eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen durchgeführt werden und darf diese einen Sperrvermerk enthalten?
Ein Anspruch auf die Betreuung einer Arbeit, die extern angefertigt wird, besteht nicht. Die Themenstellung erfolgt immer durch einen fachkundigen Prüfenden der TUM. Falls Sie ein interessantes Thema in einem Unternehmen bearbeiten möchten, nehmen Sie also frühzeitig Kontakt mit einem entsprechenden Lehrstuhl/Fachgebiet (= Themenstellende/r) auf, um anzufragen, ob eine Arbeit extern angefertigt werden kann.
Beachten Sie dazu zusammengefasst die prüfungsrechtlichen Vorgaben:
- Die Themenstellung erfolgt immer durch den nach APSO §18 Absatz 4, Satz 1 und Satz 3 fachkundigen Prüfenden.
- Themenstellende/r können Studierenden anbieten, das Thema extern, z. B. in Kooperation mit einem Unternehmen anzufertigen.
- Keinesfalls können Studierende mit einem vom externen Partner bereits vorgegebenen Thema bei den Prüfenden vorstellig werden und die Betreuung von Hochschulseite einfordern.
- Eine Abschlussarbeit ist eine Prüfungsleistung und daher dem regulären Prüfungsverfahren unterworfen. Prüfende müssen die Abschlussarbeiten vollumfänglich einsehen können und in der Lage sein, diese bewerten zu können.
- Die schriftliche Ausarbeitung darf keine Erklärung zur Untersagung der Veröffentlichung der Abschlussarbeit oder Teilen daraus enthalten. (Sperrvermerke sind nicht zulässig. Beschluss Fakultätsrat, gültig ab WS17/18).)
Vorgaben zum Urheberrecht/Nutzungsrecht (Ansprechpartner: Till von Feilitzsch):
- Es besteht keine Veröffentlichungspflicht für Abschlussarbeiten. Das Urheberrecht verbleibt bei der/dem Studierenden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das ED-Portal. Sie müssen im ED-Portal bestätigen, dass die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals. Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail. Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Umfang
Der Arbeitsumfang einer wissenschaftlichen Arbeit spiegelt sich in den Credits wieder. Eine Master's Thesis (inkl. Seminar) umfasst
- 30 Credits = 900 Arbeitsstunden = 6 Monate Vollzeittätigkeit
- Bearbeitungszeit = 6 Monate
- Eine Master's Thesis darf frühestens nach 4 Monaten Bearbeitungszeit abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge des Moduls Master's Thesis das Seminar Schlüsselkompetenzen für die wissenschaftliche Praxis 2 mit Anfertigung eines Exposés verpflichtend absolviert werden muss.
Informationen zum Exposé finden Sie unter: Final Theses in the ED-Portal
Abgabe
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Den Bearbeitungszeitraum entnehmen Sie bitte dem ED-Portal. Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit muss innerhalb Ihrer Abgabefrist erfolgen.
Fällt das Fristende (Abgabefrist Abschlussarbeit) auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, dann verlängert sich das Fristende Ihrer Abschlussarbeit auf den nächsten Werktag.
Achtung:
Für die Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie aber auf jeden Fall immatrikuliert sein.
Läuft die Immatrikulation am Wochenende aus, darf die Abschlussarbeit nicht erst am nächsten Werktag abgegeben werden oder die Immatrikulation muss verlängert werden. Dies gilt auch für Austauschstudierende.
Informationen zur Immatrikulation in Bezug auf den Vortrag zur Abschlussarbeit:
Die Immatrikulation ist prinzipiell verpflichtend. Findet der Vortrag jedoch bis inklusive eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters statt, müssen Sie sich für das Folgesemester nicht immatrikulieren - sofern in Ihrem Studiengang nur noch der Vortrag zur Abschlussarbeit zu absolvieren ist.
Für weitergehende Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation, studium(at)tum.de.
Informationen zur Rückgabe einer bereits angemeldeten Abschlussarbeit
Das Thema einer Abschlussarbeit kann nur einmal aus triftigen Gründen und auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit (innerhalb von 2 Monaten) zurückgegeben werden, siehe: Final Theses in the ED-Portal
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Informationen zur Verlängerung der Bearbeitungszeit und zur Ruhendstellung, siehe: Final Theses in the ED-Portal
Der Antrag auf Verlängerung bzw. Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ist unverzüglich über das ED-Portal einzureichen, für Ruhendstellung siehe auch den Punkt Atteste in unseren
Frequently Asked Questions (FAQs).
Bei detaillierten Fragen zur Verlängerung der Bearbeitungszeit/Ruhendstellung wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Darf ich im Urlaubssemester Abschlussarbeiten erbringen?
Nein.
Während des Urlaubsemesters dürfen Sie keine Abschlussarbeit erbringen.
Sie müssen also die Abschlussarbeit vor Beginn des Urlaubssemesters abgeben oder dürfen Sie erst danach beginnen.
Für die Abgabe gelten die Vorgaben gem. §14 Abs. 1 Satz 4 der APSO in der aktuell gültigen Fassung, d.h. haben Sie Ihre Abschlussarbeit im vorherigen Semester angemeldet, dann können Sie diese noch bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche vom neuen Semester (=Urlaubssemester) abgeben. Bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche muss bei Abgabe der Abschlussarbeit auch der Vortrag gehalten werden.
Siehe auch unter dem Punkt Beurlaubung, siehe unsere Frequently Asked Questions (FAQs).
Ausnahme ist die Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Elternschaft (auch bei Männern).
Mindestanforderungen an die Formatierung
- Sprache: Für die Angaben auf dem Deckblatt soll die Sprache verwendet werden (deutsch oder englisch), in der die Arbeit verfasst wurde. Bei deutschen Arbeiten auch den englischen Titel mit aufführen.
Die Mindestanforderungen an die Formatierung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die englische Schreibweise in Thesis-Titeln der TUM.
Sperrvermerke
Siehe Abschlussarbeit - Teilüberschrift “Zusammenarbeit mit einem Unternehmen - Darf eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen durchgeführt werden und darf diese einen Sperrvermerk enthalten?” weiter oben.
Was ist, wenn der Lehrstuhl / die Professur andere Vorgaben erteilt als die Ausschüsse?
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Mindestanforderungen an die Formatierung erfüllen. Das Cover Ihrer Arbeit kann wie gewohnt in Zusammenarbeit mit Ihrem betreuenden Lehrstuhl / Ihrer betreuenden Professur gestaltet werden.
Fließt mein Vortrag in die Abschlussnote ein?
Der Vortrag zur Abschlussarbeit ist als Studienleistung zu betrachten und verpflichtend. Der Vortrag zur Abschlussarbeit fließt aber nicht in die Bewertung der Abschlussnote zur Abschlussarbeit mit ein.
Ist mein Vortrag für das Enddatum der Abschlussarbeit von Relevanz?
Ja.
Der nicht benotete Vortrag Ihrer Abschlussarbeit ist als Studienleistung zu betrachten. Daher ist der Vortrag für das Enddatum Ihrer Abschlussarbeit bedeutend, wenn Sie diesen nicht schon vor der Abgabe Ihrer Arbeit gehalten haben.
Korrekturzeit der Abschlussarbeit:
Gemäß APSO §18 Abs. 11 ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in der Abschlussarbeit innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu bewerten.
Was ist, wenn ich meine Abschlussarbeit nicht bis zum Ende des 6. Fachsemesters fertig habe?
Normalerweise sind bis zum Ende des 6. Fachsemesters 120 ECTS zu erbringen. Eine Ausnahme der Studienfortschrittskontrolle regelt § 10 Abs. 6 Satz 1 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (APSO) in der aktuell gültigen Fassung, wonach für das letztmalige Erbringen von Prüfungsleistungen noch ein nachfolgendes Fachsemester gewährt wird, sofern bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 90 ECTS aber noch keine 120 ECTS erreicht wurden. Allerdings gelten dann hier alle noch nicht erbrachten Modulprüfungen als erstmalig abgelegt und nicht bestanden. Im nächsten Satz heißt es dann sinngemäß, wenn bis Ende des 7. Fachsemesters die 120 ECTS nicht erbracht sind, dann gelten die noch nicht erbrachten Modulprüfungen als endgültig nicht bestanden.
Wenn der Erstversuch der Abschlussarbeit bis zum Ablauf des 6. Fachsemesters nicht abgegeben wurde, gilt die Abschlussarbeit als erstmalig nicht bestanden mit der Folge, dass sich der Erstversuch der Arbeit in einen Zweitversuch umwandelt. Das Ende des Fachsemesters wird an dieser Stelle durch die APSO der TUM definiert (§14 Abs. 1 Satz 4): Sie können die Arbeit bis zum Ablauf der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn des darauffolgenden Semesters abgeben, da alle Prüfungsleistungen bis zu diesem Zeitpunkt dem Vorsemester zugeordnet werden. Zudem reicht es aus, wenn Sie die Arbeit in diesem Zeitraum abgegeben und auch Ihren Vortrag in diesem Zeitraum gehalten haben. Die Benotung darf auch später erfolgen.
Wird die fortgeführte Arbeit im Zweitversuch im 7. Fachsemester dann nicht fristgerecht abgegeben bzw. bestanden, gilt die Masterarbeit als endgültig nicht bestanden und somit auch die Abschlussprüfung als endgültig nicht bestanden, da es nur zwei Versuche für die Abschlussarbeit gibt.
Das zusätzliche 7. Fachsemester muss nicht beantragt werden. Es genügt, wenn Sie sich dafür einfach ganz normal rückmelden.
Wichtig zu wissen sind ggf. auch die Infos unter https://www.tum.de/studium/studienabschluss/exmatrikulation/ → „Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung“:
Für die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung müssen Sie immatrikuliert sein. Für den Vortrag müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein, wenn dieser die letzte Prüfungs-/Studienleistung ist und der Vortrag spätestens innerhalb der ersten Vorlesungswoche vom unmittelbar nachfolgenden Semester stattfindet.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen unbedingt rechtzeitig an den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. die Studienfachberatung für die Studiengänge im Maschinenwesen.
Wie beantrage ich ein Masterzeugnis?
Siehe bitte den Punkt Zeugnis in unseren Frequently Asked Questions (FAQs).
Sollten Sie weitere Fragen haben, prüfen Sie auch unsere Frequently Asked Questions (FAQs).
Hier finden Sie thematisch geordnet Informationen zu häufig auftauchenden Fragen rund um Ihren Studiengang.
Atteste
- Welche Infos muss ein Attest beinhalten?
Das Attest muss von einem fachkundigen Arzt (m/w/d) ausgestellt werden. Das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen. Das Attest muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten. Aus dem Attest muss klar hervorgehen, weshalb der/die Studierende nicht an der Prüfung teilnehmen kann, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob der/die Studierende am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig war (z. B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen). Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit ja/nein allein reicht nicht aus. Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten. Wird der/die Studierende am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend. Eine Hilfestellung zur Ausstellung von Attesten finden Sie unter Formulare.
Studienfortschrittskontrolle
Mein Studienfortschritt ist erfüllt, die Abschlussarbeit ist aber noch offen, kann ich ein Praktikum einplanen?
Ja. Sie werden immer nach dem Studienfortschritt gemessen. Sie müssen nach dem 8. Fachsemester im Bachelor 180 Credits und nach dem 6. Fachsemester im Master 120 Credits nachweisen.Wann kann ich eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle beantragen?
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (ärztliches Attest, sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung stellen. Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten. Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich. Sollten die Einschränkungen fortbestehen, muss der Studierende sich bei der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit der Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs. Über das notwendige Attest informieren Sie sich bitte unter Formulare.
Zeugnis
- Welche Zeugnisunterlagen erhalte ich nach meinem Abschluss?
Ihre Abschlussunterlagen bestehen aus den folgenden Dokumenten:
Zeugnis = Certificate
Urkunde = Diploma
Diploma Supplement
Transcript of Records
Grading Tabelle
- Wann erhalte ich frühestens mein Zeugnis?
Wenn im Bachelorstudium mind. 180 Credits und im Masterstudium mind. 120 Credits gemäß der jeweiligen FPSO erbracht sind. Bei angemeldeten Zusatzfächern wenden Sie sich bitte vor der Zeugniserstellung an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss.
- Wie beantrage ich mein Bachelor-/Master-Zeugnis?
Nach Verbuchung der letzten erforderlichen erfolgreich abgelegten Prüfungsleistung zum Bestehen des Bachelor- bzw. Masterstudienganges sendet Ihnen das Studien- und Prüfungsmanagement des Prüfungsausschusses innerhalb weniger Werktage eine E-Mail mit folgender Bitte:
1. Kontrollieren Sie Ihren Leistungsnachweis auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere die Titel der wissenschaftlichen Arbeiten.
2. Wenden Sie sich mit möglichen Korrekturwünschen wieder an den zuständigen Prüfungsausschuss. Auch wenn keine Korrektur vorgenommen werden muss, benötigen wir eine positive Rückmeldung von Ihnen.
- Wie lange dauert die Fertigstellung der Abschlussdokumente? Wann erhalte ich eine Studienabschlussbescheinigung?
Die Erstellung der Abschlussdokumente erfolgt durch die Abteilung "Graduation Office and Academic Records" in Garching und dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Der Auftrag zur Erstellung Ihrer Abschlussdokumente wird nach Ihrer positiven Rückmeldung an den Prüfungsausschuss innerhalb weniger Werktage an die Abteilung „Graduation Office and Academic Records“ übermittelt. Sie werden dazu benachrichtigt. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Werktage eine Studienabschlussbescheinigung. Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Studienabschlussbescheinigung erstellt wurde. Direkt danach können Sie das Dokument aus Ihrer Studierendenakte herunterladen.
Die Studienabschlussbescheinigung, welche mit einem fortgeschrittenen digitalen Siegel nach EU-VO 910/2014 versehen ist, steht dann in TUMonline in der Applikation „Studierendenakte“ zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der TUM Seite zu Abschlussdokumenten.
Zur Exmatrikulation: Bitte lesen Sie alle Informationen auf der TUM-Seite für Exmatrikulation nach.
- Ist auf dem Zeugnis erkennbar, wie viele Semester ich für den Abschluss benötigt habe?
Nein. Auf dem Zeugnis steht keine Semesterzahl. Das Datum der letzten Leistung (Abgabe der Abschlussarbeit/Vortragsdatum, wenn dieser nach der sechsmonatigen Bearbeitungszeit stattfand oder letzte Prüfung) ist das Zeugnisdatum. Im Bachelorstudium kann die letzte Leistung auch die Anerkennung des Industriepraktikums sein.
- Ist auf dem Zeugnis erkennbar, wie oft ich eine Prüfung abgelegt habe?
Nein. Im Zeugnis selbst wird ausschließlich die Note Ihrer Abschlussarbeit (mit dem Thema Ihrer Abschussarbeit), sowie die Gesamtnote aufgeführt.
- Zuordnung der Prüfungsleistung - Wie werden meine Module im Zeugnis zugeordnet?
TUMonline nimmt (unter Berücksichtigung der prüfungsrechtlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fachprüfungs- und Studienordnung) automatisch eine Zuordnung Ihrer am besten bewerteten Prüfungsleistungen vor. Sollten Sie dennoch andere Module bevorzugen, wenden Sie sich bitte direkt an die Schriftführung Ihres Prüfungsausschusses (Kontaktdaten siehe Box am rechten Bildschirmrand).
Module und Lehrveranstaltungen
- Fächeränderungen und Modullisten
Wo und wie erfahre ich von Änderungen des Fächerkatalogs/der Modullisten?
Schauen Sie dazu in “Mein Studium” in TUMonline. Änderungen in den Modullisten werden dort direkt übernommen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen immer erst zum Beginn des jeweiligen Folgesemesters (01.10. und 01.04.) wirksam und damit in “Mein Studium” sichtbar werden.
- Freifächer
Was sind Freifächer?
Die korrekte Bezeichnung lautet “Zusatzfächer” (siehe unten).
Lehrveranstaltungen
Was sind Lehrveranstaltungen?
Die TUM erklärt Lehrveranstaltungen.Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?
Folgen Sie der Erklärung zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. Ergänzend finden Sie hier noch weitere Informationen.Wie erfolgt die Platzvergabe für Lehrveranstaltungen?
Zum Wintersemester 2020/2021 wurde der Anmeldeprozess in TUMonline geändert. Für normale Lehrveranstaltungen, wie Vorlesungen, Übungen etc. gibt es i.d.R. keine Teilnahmebeschränkung. Jede/r die/der sich anmeldet, kann an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Achtung: Für Hochschulpraktika erfolgt die Platzvergabe über das Anmeldesystem in TUMonline nach bestimmten Kriterien.- Modulhandbuch
Wo finde ich das Modulhandbuch?
Die Anleitung zum Generieren Ihres Modulhandbuches finden Sie unter Dokumente.
Schwerpunkt-Zertifikat
(nur gültig für Studierende des Studiengangs M.Sc. Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau)
Wer kann ein Zertifikat bekommen?
Im Masterstudiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau eingeschriebene Studierende, die durch ihre Modulwahl einen bestimmten Schwerpunkt im Studiengang ausbilden, haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Masterzeugnis ein Zertifikat über ihre Schwerpunktsetzung zu erhalten. Ob Sie die Credits entsprechend der Vorgaben erbracht haben, können Sie in Ihrem Studienbaum in TUMonline sehen.Welche Schwerpunktsetzungen sind möglich?
Drei unterschiedliche Schwerpunktsetzungen sind möglich: Entwicklung und Konstruktion, Produktionstechnik und Logistik, Management im Maschinenbau
- Für ein Zertifikat im Bereich Entwicklung und Konstruktion benötigen Sie mindestens 25 Credits aus dem gleichnamigen Mastermodul-Schwerpunktbereich, davon mindestens 10 Credits aus den Kernmodulen dieses Schwerpunktbereichs sowie mindestens 5 Credits aus den übrigen Säulenmodulen dieses Schwerpunktbereichs. Die Anforderungen an die Mindestbelegungsregeln im Bereich der Mastermodule, die über die Fachprüfungs- und Studienordnung zum Studiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau definiert sind, gelten davon unberührt weiter.
- Für ein Zertifikat im Bereich Produktionstechnik und Logistik benötigen Sie mindestens 25 Credits aus dem gleichnamigen Mastermodul-Schwerpunktbereich, davon mindestens 10 Credits aus den Kernmodulen dieses Schwerpunktbereichs sowie mindestens 5 Credits aus den übrigen Säulenmodulen dieses Schwerpunktbereichs. Die Anforderungen an die Mindestbelegungsregeln im Bereich der Mastermodule, die über die Fachprüfungs- und Studienordnung zum Studiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau definiert sind, gelten davon unberührt weiter.
- Für ein Zertifikat im Bereich Management im Maschinenbau benötigen Sie mindestens 25 Credits aus dem gleichnamigen Mastermodul-Schwerpunktbereich, davon mindestens 10 Credits aus den Kernmodulen dieses Schwerpunktbereichs sowie mindestens 5 Credits aus den übrigen Säulenmodulen dieses Schwerpunktbereichs. Die Anforderungen an die Mindestbelegungsregeln im Bereich der Mastermodule, die über die Fachprüfungs- und Studienordnung zum Studiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau definiert sind, gelten davon unberührt weiter.Wie beantrage ich das Zertifikat?
Wenn Sie alle Leistungen erbracht haben, die Sie für den Studienabschluss benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen auf und geben dort bekannt, dass Sie zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein Zertifikat beantragen wollen. Der Masterprüfungsausschuss nimmt dann alle nötigen Eintragungen in TUMonline vor. Danach drucken Sie sich bitte Ihr Transcript of Records aus und wenden sich an Ihre/n Studiengangsverantwortlichen, die/der sich um die Ausstellung des Zertifikats kümmert. Die Kontaktdaten der Ansprechperson erhalten Sie im Zuge der Beantragung des Abschlusszeugnisses beim Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen.- Studiengangsfremde Module
Ich möchte ein studiengangsfremdes TUM-Modul einbringen. Geht das?
Möchten Sie ein TUM-internes Modul belegen, das nicht in Ihrem Studiengang eingebunden ist, können Sie einen Antrag zur Aufnahme eines TUM-Moduls in den Studiengang bei der Modulverwaltung unter module.studium(at)ed.tum.de mit dem Betreff „Modulaufnahme ME“ stellen. Bitte fügen Sie das ausgefüllte Formular an.
Die Studiengangverantwortlichen prüfen dann die inhaltliche Relevanz für den Studiengang. Stimmen diese, der zuständige Prüfungsausschuss sowie ggf. die exportierende TUM-School zu, kann das Modul in den Studiengang eingebunden werden.
Ich möchte ein Modul einer anderen in- oder ausländischen Hochschule einbringen. Geht das?
Ja, dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Siehe Anerkennung.
- TUMonline
Wo erhalte ich Hilfe bei Fragen zu TUMonline?
Lesen Sie zuerst die TUMonline-Anleitungen für Studierende. Weitere Hilfe erhalten Sie auf der Seite der TUM-IT. Beachten Sie auch die besonderen Hilfestellungen für den Bereich Prüfungsanmeldung.
Zusatzfächer
Kann ich Module belegen, die nicht in meinem Studiengang enthalten sind?
Ja, Sie können theoretisch jedes beliebige Modul belegen, das an der TUM angeboten wird und dessen individuelle Zugangsvoraussetzungen Sie erfüllen. In TUMonline wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung "Freie Anmeldung" aus. Derartige Module werden im TUMonline-Kontoauszug optisch getrennt als "Zusatzfächer" ausgewiesen. Die Bewertung und die Credits der Zusatzfächer sind für die Notenberechnung in Ihrem Studiengang nicht relevant und fließen nicht in die Gesamt-Creditzahl ein.Müssen die Zusatzfächer bestanden sein?
Nein. Nichtbestandene Zusatzfächer werden im Zeugnis nicht aufgeführt.Welche Leistungen können im Zeugnis als Zusatzfächer aufgeführt werden?
Alle an der TUM erbrachten Prüfungen, die nicht für den Studienabschluss verwendet werden.Werden die Zusatzfächer in meinen Zeugnisdokumenten aufgeführt?
Ja. Im Transcript of Records (Beilage zum Zeugnis) stehen in strukturierter Form alle erbrachten Prüfungsleistungen.
Praktikum
- Wozu benötige ich eine “Stellungnahme der School”?
Sollten Sie sich sich für ein Praktikum beurlauben lassen wollen, benötigen Sie eine sog. “Stellungnahme der School”. Diese erhalten Sie wie folgt:- Falls es sich um ein Praktikum im Wahlbereich Projektarbeit (Bachelorstudium) oder der Sonderauflage Industriepraktikum (Masterstudium) handelt, wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt Mechanical Engineering, praktikumsamt.me(at)ed.tum.de.
- Falls es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Praktikumsamt und lassen sich dort bestätigen, dass das Praktikum auf Grund seines fachlichen Bezuges zum Studium von Seiten der School befürwortet wird. Zur Überprüfung des fachlichen Bezugs leiten Sie bitte gegebenenfalls den Praktikumsvertrag oder Informationen zum Unternehmen und Ihren anfallenden Tätigkeiten an das Praktikumsamt.
- Falls es sich um ein freiwilliges Praktikum im Ausland handelt, wenden Sie sich bitte an die Auslandsstudienberatung Ihres Studienganges (Kontakt Studienfachberatung → “Internationales”).
Allgemeines
Beurlaubung
Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Die Beurlaubung ist in den §§ 11 und 12 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Technischen Universität München geregelt. Folgende Informationen, das Urlaubssemester betreffend, können dort nachgelesen werden: Beurlaubungsgründe, Dauer, Antragsfristen, Verfahren. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung der Urlaubssemester je Studierenden und nicht je Studiengang erfolgt, d.h. Urlaubssemester werden auch auf künftige Studiengänge angerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf der TUM-Seite zu Beurlaubung. Der Antrag auf Beurlaubung kann auf TUMonline heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie diesen Antrag beim TUM Center for Study and Teaching Abteilung Bewerbung und Immatrikulation (Adresse steht auf dem Beurlaubungsformular) ein.
Kann ich im Urlaubssemester Erstversuche ablegen?
Nein. Ausnahme ist die Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft. Siehe auch unter dem Punkt Elternzeit/Mutterschutz (siehe unten).Kann ich im Urlaubssemester Wiederholungsprüfungen ablegen?
Ja, Sie können Wiederholungsprüfungen ablegen. Der Rücktritt von einer Prüfung aus anerkannten Gründen ist gleichbedeutend mit der Abmeldung von einer Prüfung. Nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können während des Urlaubssemesters nur nicht bestandene Prüfungen als Wiederholungsprüfung geschrieben werden. Wenn Ihnen für eine Prüfung ein Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund verbucht wurde (genehmigter Prüfungsrücktritt), gilt diese Prüfung im nächsten Semester prüfungsrechtlich nicht als Wiederholungsprüfung und kann somit im Urlaubssemester nicht als Wiederholungsprüfung abgelegt werden.Gibt es bei Wiederholungsprüfungen im Urlaubssemester eine Creditgrenze?
Nein.Ich kann mich im Urlaubssemester (oder Elternzeit) nicht über TUMonline zu Prüfungen anmelden. Was muss ich tun?
Eine Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen sollte möglich sein. Bei Problemen wenden Sie sich bitte sofort an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss.Darf ich im Urlaubssemester eine wissenschaftliche Arbeit (Forschungspraxis, Abschlussarbeit) abgeben/anfangen?
Nein. Während des Urlaubsemesters dürfen Sie keine wissenschaftliche Arbeit (Forschungspraxis, Abschlussarbeit) erbringen. Sie müssen also die wissenschaftliche Arbeit vor Beginn des Urlaubssemesters abgeben oder dürfen Sie erst danach beginnen. Für die Abgabe gelten die Vorgaben gem. §14 Abs. 1 Satz 4 der APSO in der aktuell gültigen Fassung, d.h. haben Sie Ihre Forschungspraxis/Abschlussarbeit im vorherigen Semester angemeldet, dann können Sie diese noch bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche vom neuen Semester (=Urlaubssemester) abgeben. Bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche muss bei Abgabe der Abschlussarbeit auch der Vortrag gehalten werden.
(Ausnahme Elternzeit).Kann die Bearbeitungszeit einer wissenschaftlichen Arbeit (Forschungspraxis, Abschlussarbeit) durch ein Urlaubssemester unterbrochen werden?
Nein, das ist nicht möglich. Wissenschaftliche Arbeiten müssen vor dem Urlaubssemester begonnen UND beendet werden oder nach dem Urlaubssemester begonnen UND beendet werden.Kann ich meine Leistungen während des Urlaubssemesters anerkennen lassen?
Siehe bitte unter dem Punkt Anerkennung von Prüfungsleistungen.Wird mein Fachsemester während der Beurlaubung weitergezählt?
Grundsätzlich nicht. Gemäß ImmatSatzung § 4 Abs. 5 Satz 1 in der aktuell gültigen Fassung wird je erworbener 30 Credits ein Semester angerechnet. Ab 22 darüberhinausgehenden Credits wird noch ein weiteres volles Semester angerechnet. Zu diesen Credits zählen nicht das Industriepraktikum und nicht die Wiederholungsprüfungen.Muss ich auch Studienbeiträge bezahlen, wenn ich beurlaubt bin?
Ja, auch während des Urlaubssemesters muss der Studentenwerkbeitrag, etc. gezahlt werden. Verbindliche Informationen erhalten Sie nur beim TUM Center for Study and Teaching Studienfinanzierung.Kann ich mich beurlauben lassen, wenn ich die erforderliche Anzahl an Credits im Vorsemester nicht erreicht habe?
Nein, dies ist nicht möglich. Die Studienfortschrittskontrolle gemäß der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) § 10 greift immer zum Ende des Semesters.
Hat der/die Studierende die erforderliche Anzahl von Credits nach Abschluss der Prüfungsperiode nicht erreicht, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem der Endgültig-Nicht-Bestanden-Bescheid versandt wurde (i.d.R. Folgesemester). Ein Weiterstudium oder eine Beurlaubung für das Folgesemester ist dann nicht mehr möglich; bereits gestellte Anträge auf Beurlaubung sind aufgrund der erfolgten Exmatrikulation gegenstandslos.- Corona-Semester
Was gilt ab dem Sommersemester 2022?
Seit dem Sommersemester 2022 gelten keine Sonderregeln mehr in Bezug auf Studienfortschritt, Regelstudienzeit oder andere prüfungsrechtliche Aspekte. Wenn in den „Corona-Semestern“ (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22) eine entsprechende Verlängerung der Fristen gewährt wurde, bleibt diese bestehen.
Wie verschiebt sich die Studienfortschrittskontrolle durch die Corona-Semester?
Für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021 und/oder WiSe 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, wurden die Fristen für die Erbringung der Mindestcreditsummen im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle für den weiteren Studienablauf seitens der Hochschulleitung jeweils pauschal um ein Semester verlängert, (sofern in dem/den jeweiligem/n Semester/n ein Prüfungsanspruch bestand). Diese prüfungsrechtlichen Bestimmungen (Verlängerung der Studienfortschrittskontrolle in den o.a. Corona-Semestern) wurden getroffen, um den Corona-bedingten Einschränkungen Rechnung zu tragen. Diese Regelung wurde zentral für alle Studierenden getroffen und bedurfte keiner eigenen Beantragung beim zuständigen Prüfungsausschuss.
Elternzeit/Mutterschutz
Wie lange kann ich mich wegen Elternzeit beurlauben lassen?
Gemäß der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung ist die Beurlaubung wegen Elternzeit für bis zu sechs Semester (insgesamt, nicht pro Kind) möglich. Während dieser Zeit können Leistungen an der TUM erbracht werden.Welche Regelungen gelten für Elternzeit/Mutterschutz?
Gemäß der APSO § 20 ist das Ablegen von Prüfungen trotz Beurlaubung möglich, Wiederholungsprüfungen können, müssen aber nicht abgelegt werden.- Feedback an die Fachschaft
Welche Aufgabe hat die Fachschaft und wie erreiche ich sie?
Die Fachschaft Maschinenbau vertritt alle Studierenden des Bereichs Mechanical Engineering in hochschulpolitischen Gremien und unterstützt im Studium. Für die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, Qualität und Effizienz benötigt die Fachschaft Feedback aus der Studierendenschaft.
Feedback zu den Studiengängen B.Sc. und M.Sc. Maschinenwesen
Feedback zum Studiengang M.Sc. Automotive Engineering
Feedback zum Studiengang M.Sc. Energie- und Prozesstechnik
Feedback zum Studiengang M.Sc. Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau
Feedback zum Studiengang M.Sc. Mechatronics, Robotics and Biomechanical Engineering
Feedback zum Studiengang M.Sc. Medizintechnik
Immatrikulation/Exmatrikulation
Wer ist die zuständige Ansprechperson bei Immatrikulation/Exmatrikulation?
Bei allen Fragen zur Immatrikulation/Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation, Arcisstraße 21, 80333 München, studium(at)tum.de.Wann wird man exmatrikuliert?
Bitte lesen Sie alle Informationen auf der TUM-Seite für Exmatrikulation nach.Wann werde ich nach dem erfolgreichen Studienabschluss exmatrikuliert?
Wenn Sie keinen Antrag auf Exmatrikulation bei der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation stellen, erfolgt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des Semesters (31.3./30.9.), in dem Ihre Abschlussdokumente ausgestellt werden, weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Exmatrikulation" der TUM.Wann können Beiträge erstattet werden?
Lesen Sie dazu die allgemeinen Infos der TUM zur Rückerstattung der Beiträge.Wie lange muss ich immatrikuliert sein?
Bis zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung bzw. Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie immatrikuliert sein. Während der Korrekturzeit Ihrer letzten Prüfungsleistung ist die Immatrikulation nicht mehr erforderlich. Beachten Sie, dass der Vortrag zur Abschlussarbeit eine Studienleistung im Sinne der APSO ist. Das Vortragsdatum ist entscheidend für Ihren Studienabschluss, wenn dieser nach den 6 Monaten Bearbeitungszeit stattfindet. Für den Vortrag müssen Sie immatrikuliert sein. Ausnahme: Der Vortrag findet bis inkl. einer Woche nach dem Vorlesungsbeginn des Folgesemesters statt (§14 Abs. 1).
Was bedeutet eine taggenaue Exmatrikulation auf Antrag?
Die Exmatrikulation auf Antrag erfolgt grundsätzlich zum Ende des Semesters, es sei denn, Sie beantragen die sofortige Wirkung der Exmatrikulation (siehe allgemeine Informationen der TUM zur Exmatrikulation). Die Exmatrikulation erfolgt in diesem Fall zum Tag der Antragstellung. Das bedeutet: Die Überprüfung der Studienfortschrittskontrolle wird für diejenigen Studierenden durchgeführt, die im kompletten Vorsemester immatrikuliert waren. Stichtag ist damit der letzte Tag im Semester. Eine frühere taggenaue Exmatrikulation führt dazu, dass der Studienfortschritt bei vorzeitiger Exmatrikulation im laufenden Semester nicht überprüft wird.Spezifische Informationen zum Bachelor Maschinenwesen:
Eine taggenaue Exmatrikulation vor Semesterende schützt im Bachelor Maschinenwesen vor einem endgültigen Nicht-Bestehen auch dann, wenn HM1 und/oder TM1 im zweiten Versuch nicht bestanden wurde. (Hintergrund: HM1/TM1 sind keine Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOPs) sondern Grundlagenprüfungen, die bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erfolgreich abgelegt werden müssen.)
Bei einer taggenauen Exmatrikulation bis zum Tag vor dem Prüfungstermin zu HM1/TM1 gelten Studierende für den zu HM1/TM1 stattfindenden Prüfungstermin nicht mehr als pflichtangemeldet. (Hintergrund: Voraussetzung für eine Prüfungsanmeldung und -teilnahme ist die Immatrikulation an der TUM.)
Bitte teilen Sie dem Prüfungsausschuss mit, wenn Sie sich während des Semesters taggenau auf Antrag exmatrikulieren, damit wir Sie von den (Pflicht-)Prüfungen ggf. abmelden können.
Ein Weiterstudium im selben Studiengang kann dennoch versagt werden: siehe § 8 ImmatS der TUM: "Die Immatrikulation ist zu versagen, wenn ein Immatrikulationshindernis nach Art. 46 BayHSchG vorliegt. Sie soll versagt werden, wenn [...] die zur Aufnahme des Studiums im gewünschten Semester von einem geordneten Studienverlauf her vorgesehene Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Abschnittsprüfung nicht nachgewiesen wird." D.h.: Haben Sie im Bachelor Maschinenwesen HM1/TM1 auch im Zweitversuch nicht bestanden, Sie sich taggenau vor Ende des zweiten Semesters auf Antrag exmatrikuliert, Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut für denselben Studiengang beworben, so wird Ihnen die Immatrikulation versagt. Ein Weiterstudium im selben Studiengang ist also nicht mehr möglich.
Sollten Sie sich für einen anderen Bachelorstudiengang an der TUM interessieren (beachten Sie evtl. geänderte Bewerbungsfristen!), verschaffen Sie sich am besten hier einen Überblick in der TUM-Studiengangdatenbank und kontaktieren Sie die zuständige Studienfachberatung.
Solange der Prüfungsanspruch erhalten ist, können Sie sich erneut für denselben oder einen fachverwandten Studiengang bewerben. Bitte erkundigen Sie sich aber im Vorfeld bei der Universität über die Zulassungsvoraussetzungen.- Ranking
Was ist ein semesterbegleitendes Ranking und wo bekomme ich dieses?
Semesterbegleitende Rankings können Sie sich unter folgendem Link herunterladen https://app.srv.nat.tum.de/rnk/student. Loggen Sie sich hierzu mit Ihrer LRZ Kennung ein.
Sollte es beim Abruf des Rankings zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummern direkt per E-Mail an bpa.me(at)ed.tum.de bzw. mpa.me(at)ed.tum.de.
Bitte beachten Sie, dass- das semesterbegleitende Ranking nach dem Wintersemester frühestens ab Ende Mai / nach dem Sommersemester frühestens ab Ende November abgerufen werden kann,
- Rankings frühestens ab dem abgeschlossenen 2. Fachsemester und maximal bis zum abgeschlossenen 4. (Master-) bzw. 6. (Bachelor-) Fachsemester erstellt werden,
- die Ausstellung eines Rankings während des laufenden Fachsemesters nicht möglich ist (Auswertung nur zum abgeschlossenen Fachsemester nach Notenschluss möglich),
- bei Notenberechnungen für den Bachelor werden für das Ranking bis zum Ende des vierten Semesters ausschließlich die Prüfungsleistungen der Pflichtmodule des Studiengangs berücksichtigt,
- bei Notenberechnungen für den Master 30 ECTS pro Semester berücksichtigt werden,
- zu wenig abgelegte Credits beim Ranking mit der Note 4,1 gewichtet werden,
- nach erfolgreicher Beendigung des Studiums automatisch eine Grading-Tabelle zusammen mit dem Zeugnis von der Abteilung Graduation Office and Academic Records erstellt wird.
Soft Skills
Wo kläre ich meine Fragen zu den Soft Skills?
Beim Zentrum für Schlüsselkompetenzen.Wie funktioniert die Anerkennung von Soft Skills?
Siehe bitte unter Punkt Anerkennung.- Stundung
(betrifft nur Bachelorstudierende)
Was ist ein Antrag auf Stundung?
Mindestens acht Wochen des Industriepraktikums sind indealerweise vor Studienbeginn zu absolvieren (Vorpraktikum = Fertigungspraktikum). In begründeten Sonderfällen, wie z.B. Auslandsaufenthalten, Bundesfreiwilligendienst, ..., kann das Praktikum auf Antrag gestundet werden. Stellen Sie dazu einen Antrag beim Praktikumsamt Mechanical Engineering, in dem Sie plausibel begründen, weshalb es Ihnen nicht möglich ist, das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Idealerweise sollte ein möglichst großer Teil des Praktikums vor Studienbeginn abgeleistet werden, da später die vorlesungsfreie Zeit hauptsächlich für die Prüfungsvorbereitung benötigt wird. (weiter Informationen unter Praktikum)
Studenteninitiative engagiert sich für den medizintechnologischen Fortschritt in Emerging Markets
Die Studenteninitiative "MedTech OneWorld Students" arbeitet mit Leidenschaft daran, medizinische Versorgungslücken durch innovative Medizintechnik in Schwellenländern und Drittweltländern zu verbessern.
