
Bodenordnung und Landentwicklung B. Sc.
Wie gestalten wir unsere Lebensräume von morgen – nachhaltig, gerecht und zukunftsfähig? Genau hier setzt der Bachelorteilstudiengang „Bodenordnung und Landentwicklung“ an. Er verbindet geographisches Denken mit planerischer Praxis und eröffnet neue Perspektiven auf die Nutzung und Entwicklung der Ressource Land.
Im Mittelpunkt stehen aktuelle Herausforderungen wie Flächenknappheit, Klimaanpassung und nachhaltige Regionalentwicklung, die unter die Bereiche des Landmanagements, der Kommunalentwicklung, sowie der Umweltwissenschaften fallen. Studierende lernen, wie Boden als zentrale Ressource gesteuert, bewertet und gestaltet werden kann – von der kommunalen Planung bis hin zu komplexen Landmanagement-Prozessen. Dabei treffen theoretische Grundlagen auf reale Fragestellungen aus Praxis und Forschung.
Der Studiengang richtet sich ausschließlich an Geographie-Studierende der LMU München. Darunter ist er für alle interessant, die über den Tellerrand der klassischen Geographie hinausblicken wollen: interdisziplinär, anwendungsorientiert und mit engem Bezug zu gesellschaftlich relevanten Themen. Exkursionen, Projekte und der Austausch mit Praxispartnern ermöglichen dabei einen direkten Einblick in berufliche Handlungsfelder.
Wer verstehen möchte, wie ländliche und städtische Räume aktiv entwickelt werden, und selbst Teil dieser Entwicklung sein will, findet hier die ideale Ergänzung zum Geographiestudium.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | TUM Campus München |
| Regelstudienzeit | 5 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 15.10. – 26.10. und Sommersemester: 15.04. – 28.04. |
| Credits | 30 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch |
| Studienbeginn | Winter- / Sommersemester | Kosten | Keine, wenn die Zahlung des Semesterbeitrags an der LMU nachgewiesen wird |
| Besonderheit | Der Teilstudiengang kann nur als Nebenfach mit dem Studium Geographie an der LMU München absolviert werden. | ||
Informationen zum Studium
Das Lehrangebot in Bodenordnung und Landentwicklung stellt eine interessante fachliche Alternative für planerisch interessierte Studierende dar. Es werden weitreichende Kenntnisse vermittelt in den Bereichen
- räumliche Planung,
- ländliche und städtische Bodenpolitik und Bodenordnung,
- Kommunal- und Landentwicklung,
- Land-, Boden- und Immobilienmanagement,
- Grundbuch und Katasterwesen,
- sowie Wertermittlung.
Ziel des Teilstudiengangs ist es, Fach- und Methodenwissen in der Bodenordnung und Landentwicklung sowohl theoretisch, als auch deren konkrete Anwendungen durch den eigenständigen Umgang mit aktuellen Problemstellungen zu vermitteln.
Im Rahmen der Vorlesungen und Seminare bemühen wir uns durch Gastvorträge, Exkursionen und Kooperationen die Inhalte praxisnah zu vermitteln.
Als Absolventin oder Absolvent sind Sie in der Lage, interdisziplinäre landbezogene Fragestellungen eigenständig zu bearbeiten. Sie verstehen den Zusammenhang zwischen Umweltplanung und Bodenpolitik und können bestimmte Planungsmodelle und –methoden in Hinblick auf den Landaspekt bewerten. Die Grundprinzipien der Landnutzungsplanung sind Ihnen vertraut, und Sie sind fähig, fachliche Aufgabenstellungen in größere gesellschaftliche Zusammenhänge wie Demographie, Wirtschaftsleistung oder Strukturpolitik zu bringen.
Darüber hinaus kennen Sie die gesetzlichen Grundlagen, Hierarchien, Abläufe und Zielsetzungen von räumlichen Planungen. Sie können die Funktionsweise und Struktur öffentlicher Verwaltungen nachvollziehen und verstehen Instrumentarien des öffentlichen Rechts. Ihre Kenntnisse versetzen Sie in die Lage, strukturierte und zukunftsorientierte Entwicklungsstrategien für rurale und urbane Lebensräume entwickeln und umsetzen zu können. Durch Ihre fächerübergreifende Denkweise bearbeiten Sie eigenständig oder im Team komplexe Problemstellungen im Bereich der Bodenordnung und Landentwicklung. Sie haben Ihre Fähigkeiten in der interkulturellen Kommunikation ausgebaut und können Konflikte aktiv lösen.
Sie erhalten durch eine Vielzahl an Gastdozenten einen umfangreichen Einblick in das Arbeitsfeld der Raumplanung und in die damit verbundenen Herausforderungen. Der Studienaufbau des Nebenfachs ist so ausgerichtet, dass die angehenden Geographinnen und Geographen mit diesem Nebenfach die benötigten Kompetenzen in Raumplanung erlernen und in ein sehr spannedes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld sowohl national als auch international starten können.
Wenn Sie sich nach dem Abschluss des Bachelorstudiengangs Bodenordnung und Landentwicklung für den direkten Berufseinstieg entscheiden, eröffnen sich vielfältige Karriereperspektiven in einem gesellschaftlich hochrelevanten und zukunftsorientierten Tätigkeitsfeld. Absolventinnen und Absolventen arbeiten an der nachhaltigen Gestaltung und Entwicklung von Städten, Gemeinden und ländlichen Räumen mit und übernehmen dabei Aufgaben an der Schnittstelle von Planung, Verwaltung, Umwelt und Infrastruktur.
Berufliche Möglichkeiten bestehen insbesondere im öffentlichen Dienst, beispielsweise in Kommunen, Landratsämtern, Planungsverbänden oder Ämtern für Ländlichen Entwicklung. Dort wirken Absolventinnen und Absolventen unter anderem in der Kommunal- und Stadtplanung, der Bodenordnung, dem Flächenmanagement, der Dorf- und Regionalentwicklung sowie bei Infrastruktur- und Umweltprojekten mit. Auch Tätigkeiten im Bereich Klimaanpassung, nachhaltige Landnutzung und integrierte Raumentwicklung gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Darüber hinaus bieten private Ingenieur-, Vermessungs- und Planungsbüros attraktive und vielfältige Einsatzfelder. Hier reichen die Aufgaben von der Land- und Umlandentwicklung über Flurneuordnung, Geoinformationsmanagement und Umweltplanung bis hin zur Projektsteuerung von Planungs- und Entwicklungsprozessen. Durch die interdisziplinäre Ausrichtung des Studiums sind Absolventinnen und Absolventen zudem in der Lage, technische, rechtliche und gesellschaftliche Fragestellungen miteinander zu verbinden.
Auch in Forschung und Entwicklung eröffnen sich nationale und internationale Perspektiven, etwa an Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder in innovativen Unternehmen. Themen wie nachhaltige Raumentwicklung, Digitalisierung im Landmanagement, Ressourcenschutz oder klimaresiliente Siedlungs- und Landschaftsentwicklung bieten dabei spannende Zukunftsfelder mit hoher gesellschaftlicher Relevanz.
Aktuelle Ausschreibungen und zurückliegende Jobangebote finden Sie unter anderem in unserer Jobbörse
Studienstruktur & Inhalte
Der Bachelorteilstudiengang Bodenordnung und Landentwicklung umfasst sechs Pflichtmodule, welche jeweils aus zwei Einzelkursen bestehen aber eine Gesamtnote ergeben:
- Räumliche Planung und Verwaltungsrecht
- Verwaltung von Grund und Boden
- Stadtentwicklung
- Bodenordnung und Grundstückswertermittlung
- Kommunal- und Landentwicklung
- Angewandtes Landmanagement
Es ist vorgesehen, dass neben dem Geographie Hauptfach pro Semester ein Modul (mit Ausnahme 2. Semester mit zwei Modulen) abgelegt wird. Es müssen alle Leistungsnachweise eines Moduls in einem Semester abgelegt werden.
Studienplan im Detail:
Bewerbung und Zulassung

Bewerbung über TUMonline: Bewerben Sie sich während des Bewerbungszeitraums über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Bachelorstudiengang (Schritt-für-Schritt-Anleitung) und Infoportal Bewerbung
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO).
Immatrikulation im Bachelorstudiengang Geographie an der LMU
Die Anmeldung ist grundsätzlich zum 1. Semester vorgesehen. Abweichend davon ist auch noch eine Anmeldung zum 2. oder 3. Semester möglich. Allerdings kann es dann zu Überschneidungen von Lehrveranstaltungen kommen. Zudem kann der Umstieg mit einem höheren Arbeitsaufwand und größerem Zeitdruck für den Abschluss zum Bachelor verbunden sein. Daher wird den Studierenden nahe gelegt, bei einem späteren Studienantritt als zum 1. Semester zunächst einen Termin mit der Studiengangskoordination zu vereinbaren.
Ein späterer Wechsel zum Teilstudiengang ist nicht mehr möglich, da die Studienleistung nach FPSO § 38 nicht mehr im Rahmen der regulären Studienzeit erbracht werden könnte.
- Hochschulzugangsberechtigung
- Sprachnachweis Deutsch
- Immatrikulationsbescheinigung der LMU
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei Bewerbungen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Das bedeutet, dass es kein Auswahlverfahren gibt. Sie erhalten eine Zusage, wenn
- die Onlinebewerbung mit allen geforderten Unterlagen fristgerecht abgeschickt wurde,
- und Ihre Unterlagen geprüft wurden.
Im Detail:
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Hochschulzugangsberechtigung (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Im Studium
Einführungsveranstaltung
Der Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung organisiert jedes Jahr eine Onboarding‑Veranstaltung für alle neuen Studierenden des Bachelorteilstudiengangs Bodenordnung und Landentwicklung. In der Regel findet diese Einführungsveranstaltung in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit statt. (Datum wird bekanntgegeben)
Wo finde ich Unterstützung und Ansprechpersonen für mein Studienprogramm?
Rechtlich verbindliche Regelungen für Ihr Studienprogramm finden Sie in den Satzungen und Ordnungen der TUM.
Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen in unseren Frequently Asked Questions (FAQs) zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie jederzeit Ihre zuständigen Ansprechpersonen (Studienberatung, Prüfungsausschuss, Praktikumsbüro usw.) per E‑Mail kontaktieren und/oder einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Gespräch vereinbaren. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung.
TUMonline
TUMonline ist das Campus-Management-System der TUM. Über TUMonline bewerben Sie sich beispielsweise für Ihr Studium und verwalten Ihr Studienprogramm (Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc.).
Skripte und Vorlesungsunterlagen
Einige Dozierende stellen Skripte oder andere Vorlesungsunterlagen für ihre Kurse zur Verfügung. Häufig werden diese Materialien auch auf der Moodle‑Lernplattform bereitgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von den Dozierenden im jeweiligen Kurs.
Allgemeine Informationen
Fit for TUM – Servicemesse
Von der Studienorganisation über Wohnen bis hin zum Universitätsleben: Bei der digitalen Servicemesse „Fit for TUM“ erfahren Sie alles Wichtige über die zentralen Einrichtungen und Angebote der Universität. So gelingt Ihnen ein guter Start an der TUM.
Wohnen
Die TUM unterstützt Sie mit verschiedenen Angeboten bei der Suche nach einer Unterkunft.
Finanzierung
Die TUM berät Sie zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Studienfinanzierung.
Mobilität
Für die Wege zu den verschiedenen Standorten der TUM im Großraum München empfehlen wir die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs des MVV und der MVG. Studierende können ein vergünstigtes Deutschlandticket abonnieren.
Verbindliche Prüfungstermine für Ihr Studienprogramm finden Sie in TUMonline.
Die verbindlichen Prüfungstermine für Ihren Studiengang finden Sie ebenfalls in TUMonline.
Die Prüfungsanmeldung für Ihr Studienprogramm findet in der Regel in folgenden Zeiträumen statt:
- 15. Mai – 30. Juni für Prüfungen des Sommersemesters
- 15. November – 15. Januar für Prüfungen des Wintersemesters
Sommersemester 2025 // 01.04.2025 - 30.09.2025
- Vorlesungszeit: 23.04.2025 - 25.07.2025
- Vorlesungsfreie Zeit: 01.04.2025 - 22.04.2025 und 26.07.2025 – 30.09.2025
Wintersemester 2025/26 // 01.10.2025 - 31.03.2025
- Vorlesungszeit: 13.10.2025 – 06.02.2026
- Vorlesungsfreie Zeit: 01.10.2025 – 12.10.2025 und 07.02.2026 – 31.03.2026
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für jedes Semester können in TUMonline eingesehen werden.
Wintersemester 2025/26:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.10.2025 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Sommersemester 2026:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.04.2026 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus TUMonline für mögliche Raum- und Terminänderungen.
Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen
| Anmeldezeitraum Wintersemester 2025/26: | 17.11.2025 - 15.01.2026 |
| Anmeldezeitraum Sommersemester 2026: | 18.05.2026 - 30.06.2026 |
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich selbständig über TUMonline dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan. Anleitung zur Prüfungsanmeldung in TUMonline.
Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ebenfalls auf diesem Weg.
Bitte beachten:
- Die Prüfungsangelegenheiten ASG meldet Sie grundsätzlich nicht zu Prüfungen nach. Wenn Sie es versäumt haben sich zu einer oder mehrerer Prüfungen anzumelden, können Sie an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet eine Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
- Wiederholungsprüfungen können allerdings abgelegt werden.
Wiederholung von Prüfungen:
- Modulprüfungen sind unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle (siehe § 10 Abs. 3 bzw. Abs. 4 APSO) beliebig oft wiederholbar
- Es können nur Prüfungen wiederholt werden, die zuvor nicht bestanden wurden. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungen, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben.
Ein Nachteilsausgleich muss bei dem für Ihren Studiendiengang zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase beantragt werden. Der Antrag muss formlos schriftlich per E-Mail an die Prüfungsangelegenheiten ASG erfolgen: examination.asg@ed.tum.de.
Dem Antrag müssen zwingend aussagekräftige (fachärztliche) Atteste bzw. Gutachten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt und welche Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteiles geboten sind.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss weder an die von Ihnen im Antrag noch die im Attest oder Gutachten genannten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gebunden ist.
Es gelten folgende Fristen für die Antragstellung:
Wintersemester und Sommersemester: Bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen des Semesters.
Bitte beachten: Wird ein Antrag nach dieser Frist gestellt, gilt eine etwaige Genehmigung eines Nachteilsauslgeiches frühestens ab der Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters.
Sie finden weitere Informationen sowie Merkblätter zum Thema "Nachteilsausgleich" auf den Seiten des TUM-Center for Study & Teaching.
Ebenso finden Sie unter obigem Link ein Formblatt zur Antragstellung, das Sie nutzen können.
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei triftigen, durch die/den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Informationen der TUM zu Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall durch.
Im Fall einer Prüfungsverhinderung muss unverzüglich ein schriftlicher Rücktrittsantrag an den verantwortlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies sollte per E-Mail erfolgen an: examination.asg@ed.tum.de
Den Antrag auf Prüfungsrücktritt können Sie hier herunterladen. Neben dem Antrag muss zudem unverzüglich ein Nachweis über den Verhinderungsgrund eingereicht werden, z.B. im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Das Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Es muss von einem fachkundigen Arzt/einer fachkundigen Ärztin ausgestellt werden.
- Es muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen.
- Es muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten.
- Aus ihm muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen könnn, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z.B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Wichtig:
- Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit allein reicht nicht aus.
- Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten.
- Werden Sie am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Studienfortschritt (Härtefallantrag)
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (aussagekräftiges ärztliches Attest, ggf. sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung der Studienfortschrittskontrolle stellen (§ 10 Abs. 7 APSO).
Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten.
Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich.
Sollten die Einschränkungen fortbestehen, müssen Sie sich beim TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs.
Die unverzügliche Meldung von triftigen Gründen erfolgt formlos an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de
Wichtig:
Ärztliche Atteste müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM entsprechen. Sie finden Hinweise zu formalen und inhatlichen Kriterein für Atteste oben unter "Prüfungsrücktritt".
Erfüllt ein Attest diese Kriterien nicht, so muss ein entsprechender Härtefallantrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung stellen können, wenn Sie die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle tatsächlich nicht einhalten konnten. Sie sehen dies an dem Vermerk "EN" in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Senden Sie in diesem Fall bitte den Antrag formlos per E-Mail zusammen mit allen nötigen Belegen (siehe oben) ebenfalls an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de.
Der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss wird im Rahmen seiner Semesterabschlusssitzung über Ihren Antrag entscheiden. Die Entscheidung wird Ihnen danach so schnell wie möglich schriftlich durch die Prüfungsanlegegenheiten ASG mitgeteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen bzgl. des Status Ihres Antrages ab.
Prüfungsausschüsse Aerospace and Geodesy
Gemäß § 29 APSO sind die Prüfungsausschüsse für die Durchführung des Prüfungsverfahrens verantwortlich. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, sofern die allgemeine Prüfungsordnung der TUM dies nicht den jeweiligen Prüfenden zugewiesen hat.
Zum Entscheidungsbereich der Prüfungsausschüsse gehören insbesondere Anträge auf Prüfungsrücktritt, Anträge auf Fristaussetzung und Fristverlängerung, Anträge auf Anerkennung von Leistungen, sowie Anträge auf Nachteilsausgleich.
Im Fachbereich Aerospace and Geodesy gibt es folgende Prüfungsausschüsse (PAs) mit ihren Zuständigkeiten:
| Prüfungsausschuss | Studiengang | Schriftführung |
| Aerospace | B.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace Engineering (TUM Asia) | Ms. Pema Mauser-Sherpa Mr. Daniel Hartenstein Mr. Daniel Hartenstein |
| ESPACE | M.Sc. Earth Oriented Space Science and Technology | Mr. Daniel Hartenstein |
| Geodäsie und Geoinformation | B.Sc. Geodäsie und Geoinformation M.Sc. Geodäsie und Geoinformation B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung (Teilstudiengang) M.Sc. Land Management and Geospatial Science |
Für Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium, die/das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 86 BayHIG und § 16 APSO).
Ablauf des Anerkennungsprozesses:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anerkennungsformular bei den Prüfungsangelegenheiten ASG ein. Alle zusätzlich geforderten Unterlagen sind gemäß dem Formular (Seite 1) beizulegen und durch die/den Studierende/n auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
- Ihr Antrag mit den Unterlagen wird an die/den jeweiligen Modulverantwortliche/n / Fachprüfende/n weitergeleitet. Diese/r entscheidet über die Gleichwertigkeit der schon erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen aus Ihrem TUM-Studiengang.
Das Anerkennungsformular finden Sie auf den Wiki-Seiten Ihres Studienganges unter "Dokumente und Formulare".
Bitte beachten Sie:
- Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
- Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
- Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
- Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Über Anerkennung bzw. Ablehnung wird per E-Mail informiert. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
- Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall für jeden Anerkennungsvorgang ein eigenes Formular.
- Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft.
Umrechnung Note:
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der TUM angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der TUM nicht überein, werden die Noten der anderen Hochschule nach der sogenannten Bayerischen Formel umgerechnet. Ist eine Umrechnung so nicht möglich, legt der Prüfungsausschuss einen entsprechenden Schlüssel für die Notenumrechnung fest.
Zur Berechnung mit der Bayerischen Formel
Kontakt für Anerkennungen: examination.asg@ed.tum.de
Die Betreuung von Bachelorarbeiten ist über den Lehrstuhl möglich, dies bedarf allerdings frühzeitiger Planung und Koordinierung. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit der Studiengangskoordination direkt.
Im Bachelorteilstudiengang “Bodenordnung und Landentwicklung” ist kein Praktikum vorgesehen.
Die TUM School of Engineering and Design bietet zahlreiche Möglichkeiten für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt. Gute Gründe für ein Auslandsstudium sind die Erweiterung des Horizonts, die Persönlichkeitsentwicklung, die Verbesserung der Sprachkenntnisse sowie das Kennenlernen anderer (beruflicher) Kulturen und Lebensweisen.
Es kann sowohl im Hauptfach an der LMU München, als auch über das Nebenfach an der TU München ein Auslandssemester absolviert werden. Die Fächer können auch an der TUM nachträglich angerechnet werden, falls ein Auslandsaufenthalt über die LMU durchgeführt wird.