
Maschinenwesen B. Sc.
Sie wollen durch multidimensionale Ansätze einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen, inklusiven und zukunftsorientierten Gesellschaft leisten? Der zentrale grundständige ingenieurwissenschaftliche Studiengang ist die Vorbereitung auf die Felder Gesundheit, Ernährung, Energie und Rohstoffe, Umwelt und Klima, Information und Kommunikation sowie Mobilität und Infrastruktur.
Durch innovative Lösungen berücksichtigen Sie sowohl die ökologische Nachhaltigkeit als auch die gesellschaftlichen Anforderungen: Technologien für nachhaltige Energieerzeugung wie effizientere Windkraftanlagen, Solartechnologien, fortschrittliche Antriebssysteme für Elektrofahrzeuge, aber auch Assistenzsysteme und Roboter für die Produktion, im Bereich Service sowie in der Pflege und Medizintechnik.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | Garching |
| Regelstudienzeit | 6 Semester | Bewerbungszeitraum | 15.05. – 15.07. |
| Credits | 180 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch |
| Studienbeginn | Wintersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Im grundlagenorientierten Teil des Studiums werden die Studierenden in die Mathematik, Mechanik und die technische Elektrizitätslehre eingeführt. Die Studierenden sollen in der Lage sein, selbstständig Prozesse sowohl qualitativ als auch mathematisch-quantitativ zu beschreiben und Gesetze beziehungsweise Formeln auf definierte Problemstellungen anzuwenden.
Ausgebaut wird dies durch maschinenbauspezifische Grundlagenfächer: Die Technische Mechanik vermittelt den Studierenden die Fähigkeit, auf abstrakt mathematischem Niveau mechanische Fragestellungen selbstständig zu formulieren und zu lösen. Im Rahmen der Grundlagen Maschinenzeichnen und Maschinenelemente werden diese Kenntnisse auf komplexe technische Zeichnungen übertragen, sodass Studierende Lösungen für eine fertigungs-, belastungs- und montagegerechte Konstruktion von Bauteilen erarbeiten, passende Maschinenelemente auswählen und mittels CAD-Systemen darstellen können. Neben elementaren Grundlagen der Informationstechnik wie z. B. Rechnerarchitektur sind auch die Analyse von Echtzeitsystemen für vorgegebene Steuerungssysteme und die Programmiersprache C Teil des Studiums.
Auf Basis der Wahrscheinlichkeitsrechnung wird die Fähigkeit ausgebildet, ingenieurwissenschaftliche Probleme unter Berücksichtigung von Unsicherheiten zu modellieren. Abgeschlossen wird das Grundlagenstudium mittels der Module Werkstoffkunde, Regelungstechnik, Fluidmechanik, Thermodynamik und Wärmetransport. Mit diesen fundierten Kenntnissen bezüglich der wissenschaftlichen Prinzipien, Theorien und Methoden sind die Studierenden in der Lage, spezifizierte Probleme des Maschinenbaus mit eindeutigem Lösungsweg erfolgreich zu bearbeiten. So sind die Studierenden beispielsweise in der Lage, anhand konkreter Materialanforderungen eine Vorauswahl an geeigneten Werkstoffen zu treffen, eine Maschine als thermodynamisches System zu beschreiben sowie dynamische aktiv beeinflusster Systeme auszulegen.
Mehr Infos: Studiengangdokumentation
Nach dem Absolvieren des Grundlagenstudiums sind Sie in der Lage,
- die wesentlichen Grundkonzepte der Mathematik, Physik, Chemie und Elektrotechnik zu verstehen, Prozesse sowohl qualitativ als auch mathematisch-quantitativ zu beschreiben und Gesetze/Formeln auf definierte Problemstellungen anzuwenden,
- mit Ihrem Wissen aus maschinenbauspezifischen Grundlagenfächern wie Technischer Mechanik, Maschinenzeichnen, Maschinenelemente sowie der Informationstechnik, Fragestellungen in ingenieurwissenschaftlichen Problemen selbstständig zu formulieren und zu lösen (z. B. Bestimmung von Echtzeitsystemen für vorgegebene Steuerungssysteme, fertigungs-, belastungs- und montagegerechte Konstruktion von Bauteilen, Modellierung von Unsicherheiten).
- die Methoden und Konzepte der Werkstoffkunde, Thermodynamik, Wärmetransportphänomene, Fluidmechanik und Regelungstechnik anzuwenden (z. B. Entwicklung von Werkstoffeigenschaften, Analyse des Wärmetransports und technischer Strömungen, Auslegung dynamischer aktiv beeinflusster Systeme).
Nach dem Absolvieren der individuell ausgewählten Fächer im 5. und 6. Semester sind Sie je nach Spezialisierung in der Lage, die dort erlernten Methoden und ggf. eigenständig entwickelte Lösungsansätze in der Praxis anzuwenden (z. B. Anwendung von Mechanismen industrieller Echtzeit- Bus- und Betriebssysteme, Charakterisierung neuartiger elektrifizierte Konzepte in Kraftfahrzeugen, Entwicklung und Bewertung thermischer Solarkollektoren und Photovoltaiksystemen).
Wenn Sie sich nach dem Abschluss des Bachelorstudiengangs Maschinenwesen für die Berufstätigkeit entscheiden, dann eröffnen sich Perspektiven in vielen verschiedenen Bereichen. Dazu zählen der Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau ebenso wie die Luft- und Raumfahrt-Branche oder auch Zuliefer- und Dienstleistungsfirmen.
Studienaufbau:
Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs Maschinenwesen beträgt 6 Semester. Diese gliedern sich in ein Grundlagenstudium (1. bis 4. Semester) und das Fachstudium im 5. und 6. Semester. Im Grundlagenstudium gibt es für jedes Semester einen festen Stundenplan mit Vorlesungen und Übungen, der durch Tutorien – kleine Lerngruppen mit individueller Betreuung – erweitert werden kann.
Im 5. und 6. Semester wählen die Studierenden nach Interessen und Neigungen ihre Lehrveranstaltungen aus einem umfangreichen Katalog aus. Der Weg in die gewünschte Spezialisierung oder in eine breite ingenieurwissenschaftliche Ausbildung steht nun offen. Aus einem Fächerkatalog wählen sie nach Interessen branchenspezifische Lehrveranstaltungen oder stellen sich einem grundlagenorientierten, branchenübergreifenden Stundenplan zusammen aus:
- Energie- und Prozesstechnik
- Entwicklung und Konstruktion
- Fahrzeug- und Antriebstechnik
- Luft- und Raumfahrt
- Allgemeiner Maschinenbau
- Theoretischer Maschinenbau
- Management im Maschinenbau
- Mechatronik und Robotik
- Medizintechnik und Assistenzsysteme
- Nukleartechnik
- Produktion und Logistik
Inhalte:
Im 1. Semester wird auf schulischen Kenntnissen aufgebaut, die im Laufe des Studienjahres erweitert werden:
- Mathematik (z. B. lineare Gleichungssysteme, Vektoren und Matrizen, Differential- und Integralrechnung, Matrixfaktorisierungen, mehrdimensionale Analysis)
Parallel dazu vertiefen sich die Studierenden in die Grundlagen der
- Elektrizitätslehre (Grundlagen der Antriebstechnik sowie der Elektronik)
- Technische Mechanik (ruhende Körper in der Statik und der Elastostatik, zeitunabhängige Verformungen und Beanspruchungen)
- Werkstoffkunde (z. B. Klassifizierung von Werkstoffen, Eigenschaften von Werkstoffen)
- Informationstechnik (Verknüpfung der Grundlagen der Elektrotechnik mit denen der Informatik zur Lösung von Problemen des Maschinen- und Anlagenbaus)
- CAD und Maschinenzeichnen (Erstellung, Verständnis und Analyse von technischen Zeichnungen)
- Modellierung von Unsicherheiten und Daten im Maschinenwesen (Wahrscheinlichkeitsrechnung, Durchführung von statistischen Tests, Beschreibung ingenieurwissenschaftlicher Probleme in Präsenz von Unsicherheiten)
- Soft Skills im studentischen Umfeld (Workshops zum Einstieg ins Studium und zur zielführenden Organisation des Studienalltages
- Ethik
- Nachhaltige Produktionstechnik und Produktentstehung
Im 3. und 4. Semester werden auf Basis dieser Grundlagen folgende Kenntnisse vermittelt:
- Mathematik (Fourierreihen sowie Fourier- und Laplacetransformationen, Differentialgleichungen und Integraltransformationen)
- Technischer Mechanik (kinematischen Systeme)
- Regelungstechnik (Anwendung der mathematischen Kenntnisse auf die Beschreibung von Stabilität oder Dämpfung sowie Amplituden- und Phasenfrequenzgänge)
- Maschinenelemente (z. B. Festigkeits- und Auslegungsberechnungen, Konstruktion eines Getriebes)
- Fluidmechanik (z. B. Verhalten flüssiger und gasförmiger Medien, Erhaltungsgesetze für Masse, Impuls und Energie)
- Thermodynamik (z. B. Hauptsätze der Thermodynamik, Zustandsbeschreibungen, Kreisprozesse)
- Wärmetransportphänomene (z. B. Wärmetransportmechanismen, Berechnung von Wärmeströmen)
Während das viersemestrige Grundlagenstudium aus Pflichtmodulen besteht, sind im 5. und 6. Semester mit Ausnahme der Module "Numerische Tools (IT3)" (Übersetzung ingenieurwissenschaftlicher Fragestellungen in mathematische Probleme und deren Lösung durch anwendungsnahe Modellierung) und "Bachelor's Thesis mit wissenschaftlich Arbeiten" nur Wahlmodule im Angebot.
Mehr Infos: Studienplan
Bewerbung und Zulassung
Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Eignung nachweisen, werden zum Studium zugelassen. Kriterien für die Eignung sind:
- die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur
- fachspezifische Einzelnoten (Mathematik, Deutsch und mindestens eine bis zur Erlangung des Abiturs fortgeführte Naturwissenschaft oder Informatik)
- außerschulische Qualifikationen (z. B. Lehre, Praktika, Teilnahme an Wettbewerben)
→ Sehr gute Bewerberinnen und Bewerber werden direkt zugelassen.
→ Alle, die das Abitur mit einer Gesamtnote von ca. 2,5 bis ca. 2,8 (Richtwerte) bestanden haben, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Im Rahmen dieses Gesprächs haben die Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, ihre Gesprächspartnerinnen und -partner von ihrer Eignung für das Maschinenwesen-Studium zu überzeugen.
→ Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote über ca. 2,8 (Richtwert) werden direkt abgelehnt.
Bitte beachten Sie: Sollte eine oder mehrere fachspezifische Einzelnoten nicht im Zeugnis ausgewiesen sein, werden Sie trotz eines sehr guten Abiturs zu einem Gespräch eingeladen.
Motivationsschreiben
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf Eignungsfeststellung ist Ihre schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs und für die Wahl der Technischen Universität München als Hochschule. Dieses Motivationsschreiben soll einen Umfang von maximal zwei DINA4-Seiten haben und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Es muss - wie Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen - selbstständig und ohne Hilfe anderer angefertigt werden. Sie sollen darin unter anderem auch darlegen, auf Grund welcher Fähigkeiten, spezifischen Begabungen, Interessen und Berufsvorstellungen Sie sich für den angestrebten Studiengang an der TUM besonders geeignet halten. Dazu können auch weitere Informationen zu Ihrem persönlichen Werdegang oder speziellen Qualifikationen wie beispielsweise außerschulische Engagements beitragen (bitte Nachweise beilegen).
Auswahlgespräch
In der zweiten Stufe der Eignungsfeststellung werden Sie zu einem 20-minütigen Gespräch mit einem Professor/einer Professorin der TUM School of Engineering and Design eingeladen. Informationen zum Ablauf erhalten Sie über die Einladung. Es soll zeigen, ob Sie das Ziel des Studiengangs mit seiner forschungsorientierten Ausrichtung auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig und verantwortungsbewusst erreichen können.
Das Gespräch erstreckt sich auf
- mathematische Kenntnisse, die zur Lösung ingenieurwissenschaftlicher Problemfelder angewendet werden können
- Kenntnisse aus den Bereichen Technik und Naturwissenschaften und die Fähigkeit, gängige Konzepte und Begriffe für ingenieurwissenschaftliche Problemfelder anzuwenden
- Fähigkeit, Kenntnisse aus methodisch grundunterschiedlichen Fächerkulturen für eine interdisziplinäre Problemlösungsstrategie zu kombinieren
- studiengangrelevante außerschulische Qualifikationen
- Sprachkompetenz
Die TUM teilt den verpflichtenden Termin des Gesprächs per E-Mail mit. Es besteht kein Anspruch auf Verschiebung des festgelegten Termins.
Weitere Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie in der entsprechenden Satzung.
Das Bewerbungsverfahren im Überblick:

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Eignung nachweisen, werden zum Studium zugelassen. Kriterien für die Eignung sind:
- die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur
- fachspezifische Einzelnoten (Mathematik, Deutsch und mindestens eine bis zur Erlangung des Abiturs fortgeführte Naturwissenschaft oder Informatik)
- außerschulische Qualifikationen (z. B. Lehre, Praktika, Teilnahme an Wettbewerben)
- Hochschulzugangsberechtigung
- Sprachnachweis Deutsch
- Begründungsschreiben (Motivationsschreiben)
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. Nachweis über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Praktikum (optional)
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei Bewerbungen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf Eignungsfeststellung ist Ihre schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs und für die Wahl der Technischen Universität München als Hochschule. Dieses Motivationsschreiben soll einen Umfang von maximal zwei DINA4-Seiten haben und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Es muss - wie Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen - selbstständig und ohne Hilfe anderer angefertigt werden. Sie sollen darin unter anderem auch darlegen, auf Grund welcher Fähigkeiten, spezifischen Begabungen, Interessen und Berufsvorstellungen Sie sich für den angestrebten Studiengang an der TUM besonders geeignet halten. Dazu können auch weitere Informationen zu Ihrem persönlichen Werdegang oder speziellen Qualifikationen wie beispielsweise außerschulische Engagements beitragen (bitte Nachweise beilegen).
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Die Auswahl erfolgt mittels einem sog. "Eignungsfeststellungsverfahren". Das ist ein zweistufiger Prozess, in dem die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Bachelorstudiengangs geprüft wird.
In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber und Bewerberinnen entweder sofort zugelassen, abgelehnt, oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
- Sehr gute Bewerberinnen und Bewerber werden direkt zugelassen.
- Alle, die das Abitur mit einer Gesamtnote von ca. 2,5 bis ca. 2,8 (Richtwerte) bestanden haben, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Im Rahmen dieses Gesprächs haben die Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, ihre Gesprächspartnerinnen und -partner von ihrer Eignung für das Maschinenwesen-Studium zu überzeugen.
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote über ca. 2,8 (Richtwert) werden direkt abgelehnt.
Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Schule in einem anderen Land erworben haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen an einem Gespräch teilnehmen, um ihre fachbezogenen Sprachkenntnisse zu überprüfen.
Sollte eine oder mehrere fachspezifische Einzelnoten nicht im Zeugnis ausgewiesen sein, werden Sie trotz eines sehr guten Abiturs zu einem Gespräch eingeladen.
In der zweiten Stufe der Eignungsfeststellung werden Sie zu einem 20-minütigen Auswahlgespräch mit einem Professor/einer Professorin der TUM School of Engineering and Design eingeladen. Informationen zum Ablauf erhalten Sie über die Einladung. Es soll zeigen, ob Sie das Ziel des Studiengangs mit seiner forschungsorientierten Ausrichtung auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig und verantwortungsbewusst erreichen können.
Das Gespräch erstreckt sich auf
- mathematische Kenntnisse, die zur Lösung ingenieurwissenschaftlicher Problemfelder angewendet werden können
- Kenntnisse aus den Bereichen Technik und Naturwissenschaften und die Fähigkeit, gängige Konzepte und Begriffe für ingenieurwissenschaftliche Problemfelder anzuwenden
- die Fähigkeit, Kenntnisse aus methodisch grundunterschiedlichen Fächerkulturen für eine interdisziplinäre Problemlösungsstrategie zu kombinieren
- studiengangrelevante außerschulische Qualifikationen
- Sprachkompetenz
Die TUM teilt den verpflichtenden Termin des Gesprächs per E-Mail mit. Es besteht kein Anspruch auf Verschiebung des festgelegten Termins.

- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Hochschulzugangsberechtigung (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Aktuelle Informationen
Zu den hier genannten offenen Sprechzeiten können Sie ohne Anmeldung erscheinen bzw. anrufen. Bitte stellen Sie sich auf Wartezeiten ein. Sollten Sie ein umfangreiches Anliegen haben oder Ihre benötigte Ansprechperson hier nicht gelistet sein, schreiben Sie bitte eine E-Mail für eine individuelle Terminvereinbarung (Kontakt Studienfachberatung).
Studienfachberatung
Martina Sommer
Di 14-15 Uhr in MW0012a und Mi 14-15 Uhr telefonisch
Keine persönliche und keine telefonische Sprechzeit vom 06.02.2026 bis 08.03.2026.
Bewerbung
Monique Elvers
Mo 13-15 Uhr in MW0012
Keine persönliche und telefonische Sprechzeit vom 09.03.2026 bis 13.03.2026.
Praktikum
Monique Elvers
Mo 13-15 Uhr in MW0012 und Di 10-11 Uhr telefonisch
Keine persönliche und telefonische Sprechzeit vom 09.03.2026 bis 13.03.2026.
Prüfungsmanagement
Elisabeth Uhlig
Di 10-11 Uhr in MW0011 und Di 14-16 Uhr und Do 9.30-11 Uhr telefonisch
Schriftführung Prüfungsausschuss
Heike Kudlich
Mo 14.30-15.30 Uhr in MW0011 und Mi 14.30-15.30 Uhr telefonisch
Im Studium
Mathe-Vorkurs
Für Ihren Studiengang bietet der Dozierende der Vorlesung Höhere Mathematik 1 zusammen mit der Fachschaft einen Mathe-Vorkurs zu Studienbeginn (Ende September/Anfang Oktober, i. d. R. zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn) an. Hier haben Sie die Gelegenheit, erste Kontakte zu Kommilitoninnen und Kommilitonen zu knüpfen, den Mathe-Stoff aus der Schule zu wiederholen und erste Aspekte der Höheren Mathematik kennenzulernen. Über den Termin und die Anmeldung werden Sie per E-Mail im Lauf des Zulassungsverfahrens informiert.
Einführungsveranstaltung für Bachelor-Studierende - SET (SemesterEinführungsTage)
Die Einführungsveranstaltung SET findet i. d. R. an den ersten beiden Vorlesungstagen im Wintersemester im Hörsaal MW0001 statt. Studierende höherer Semester und Mitarbeitende des School Office erläutern Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie für Ihr Studium wissen müssen (Stundenplan, Fachprüfungs- und Studienordnung, Ansprechpersonen...).
Den Hörsaal finden Sie von der U-Bahn kommend nach dem Haupteingang links im Erdgeschoss im Fakultätsgebäude, Boltzmannstraße 15, 85748 Garching, siehe Lageplan. Informationen aus den Vorjahren finden Sie auf der Fachschaftswebsite.
POWER – Persönliche OrientierungsWoche für Erstsemester der Fachschaft
Während des Vorkurses findet für Sie die Persönliche OrientierungsWoche für ERstsemester (POWER) der Fachschaft statt. Dieses Rahmenprogramm soll Ihnen die Möglichkeit geben, vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn nette Leute, München und die Uni kennenzulernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Die Fachschaft hofft, dass sie einen großen Teil der Veranstaltungen in gewohnter Weise in München stattfinden lassen können/dürfen. Falls nicht, wird es auf jeden Fall ein Online-Ausweichprogramm geben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, den aktuellen Planungsstand finden Sie auf der Fachschaftswebseite.
Hier geht's zu den allgemeinen Terminen und Fristen an der TUM.
Verbindliche Prüfungstermine für Ihren Studiengang finden Sie in TUMonline .
Die Prüfungsanmeldung für Ihren Studiengang findet in der Regel in den folgenden Zeiträumen statt:
Mitte Mai bis 30. Juni für die Prüfungen im Anschluss an das SoSe
Mitte November bis 15. Januar für die Prüfungen im Anschluss an das WiSe
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente rund um Ihren Studiengang:
- Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (APSO)
- Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO)
- Eignungsfeststellungsverfahren
- Praktikumsrichtlinien:
- Studiengangsdokumentation: Studiengang filtern → Infos zum Studium → Studiengangsprofil
- Modulhandbuch
- Stundenplan für das 1. Fachsemester
- Stundenplan für das 2. Fachsemester
- Stundenplan für das 3. Fachsemester
- Stundenplan für das 4. Fachsemester
- Stundenplan für das 5. und 6. Fachsemester: Für diese Fachsemester gibt es keinen fixen Stundenplan mehr. Sie wählen Ihre Module nach eigenen Präfenzen aus dem aktuellen Angebot in TUMonline.
- Empfehlungen zur Auswahl der Bachelormodule
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Hier finden Sie alle relevanten Formulare rund um Ihren Studiengang:
Anerkennungen
(für Leistungen aus einem Vor- oder Auslandsstudium)
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Begründungsschreiben zur Aufnahme eines Moduls in die Säule Ingenieurswissenschaftliche Flexibilisierung
Leistungsnachträge
(für Leistungen aus einem parallelen Doppelstudium innerhalb der TUM)
Antrag auf Leistungsnachtrag von an der TUM erbrachten Leistungen
Module
Antrag zur Aufnahme von TUM-internen Modulen
Praktika
Prüfungen
Schriftliche Arbeiten
Mindestanforderung an die wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (Formatierung, Deckblatt und Selbständigkeitserklärung)
Zeugnisdokumente
Aktivitätenliste und Laufzettel (zur Erfassung von besonderen Aktivitäten im Studium zur Dokumentation im Diploma Supplement)
Prüfungsanmeldung
Alle relevanten Zeiten rund um die Prüfungsanmeldung finden Sie unter Termine und Fristen. Sie melden Sich grundsätzlich für alle Prüfungen über TUMonline an. Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie im zentralen IT-Wiki. Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen, sich nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung aus TUMonline auszudrucken. Anmeldungen nach dem offiziellen Anmeldezeitraum sind nicht möglich. Sollte es zu Problemen bei der Anmeldung, Zuordnung oder Abmeldung von Prüfungen kommen, wenden Sie sich bitte umgehend an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt
Eine Prüfungsabmeldung kann in der Regel bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin selbständig in TUMonline getätigt werden. Nach Ablauf der Wochenfrist ist eine Abmeldung von der Prüfung grundsätzlich nur noch über einen Prüfungsrücktritt möglich.
Für die Beantragung des Prüfungsrücktritts gilt folgendes:
- Es werden nur Gründe anerkannt, die der/die Studierende nicht selbst zu vertreten hat.
- Der Rücktrittsantrag muss unverzüglich eingereicht werden, z. B. durch persönliche Abgabe, Einwurf in den Briefkasten neben Raum MW0011 (Bachelorprüfungsausschuss MW) oder MW0011a (Masterprüfungsausschuss MW), per Post (Achtung: Eingang des Antrags nur durch Versand per Einschreiben sicher gewährleistet), per Email unter bpa.me@ed.tum.de (Bachelorprüfungsausschuss MW) oder mpa.me@ed.tum.de (Masterprüfungsausschuss MW).
- Die Versäumnisgründe müssen glaubhaft gemacht werden (Nachweis erforderlich).
- Bei Versäumnis wegen Krankheit muss ein Attest eingereicht werden. Das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen. Beachten Sie dazu unsere Hinweise.
- Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich ein Rücktrittsantrag mit Attest, ausgestellt am Prüfungstag, beim Bachelor-/Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen einzureichen. Wird die Prüfung regulär beendet, kann kein Prüfungsrücktritt anerkannt werden.
- Wird, obwohl ein Rücktrittsantrag eingereicht wurde, eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Nimmt ein/e Studierende/r trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines/ihres Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er/sie diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen. - Achtung: Der Rücktritt von einer Prüfung aus anerkannten Gründen ist gleichbedeutend mit der Abmeldung von einer Prüfung. Nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können während des Urlaubssemesters nur nicht bestandene Prüfungen als Wiederholungsprüfung geschrieben werden. Wenn Ihnen für eine Prüfung ein Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund verbucht wurde (genehmigter Prüfungsrücktritt), gilt diese Prüfung im nächsten Semester prüfungsrechtlich nicht als Wiederholungsprüfung und kann somit im Urlaubssemester nicht als Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Wann ist die Erklärung eines Prüfungsrücktritts sinnvoll?
An der TUM gibt es in der Regel keine Begrenzung der Prüfungsantritte bzw. der Wiederholungen einzelner Prüfungen - sofern Sie sich innerhalb des zulässigen Studienfortschrittes (Creditsgrenzen) gemäß §10 der APSO befinden. Wann ist es jedoch notwendig oder sinnvoll, einen Prüfungsrücktritt zu erklären?
- Grundlagenprüfungen HM1 und TM1 im Bachelor Maschinenwesen: Die Teilnahme für die beiden Grundlagenprüfungen Höhere Mathematik 1 und Technische Mechanik 1 ist verpflichtend. Sie haben nur jeweils einen Wiederholungsversuch. Die Prüfungen müssen spätestens am Ende des zweiten Fachsemesters bestanden sein! Eine angemeldete, aber nicht angetretene Prüfung wird als Fehlversuch gewertet. Entsprechend gilt: Sollten Sie kurzfristig an einem Prüfungstermin (z.B. wegen Krankheit oder anderen triftigen Gründen) nicht teilnehmen können, muss unverzüglich ein Prüfungsrücktritt (mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises) erklärt werden. So verhindern Sie einen Fehlversuch durch Nichterscheinen.
- Probleme mit der Studienfortschrittskontrolle im Bachelor oder Master: Falls Sie die Credithürde der Studienfortschrittskontrolle immer nur knapp erreichen, sollten Sie im Falle von Krankheit oder anderen triftigen Gründen unverzüglich einen Prüfungsrücktritt für betroffene Prüfungen beantragen, um die Unverzüglichkeit der triftigen Gründe gemäß §10 APSO zu erfüllen. Triftige Gründe können nur bei einer unverzüglichen Meldung geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle anerkannter Prüfungsrücktritte dies nicht automatisch eine Fristverlängerung auslöst. Diese müssen Sie entsprechend separat beantragen. Über die Gewährung einer Fristverlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss und es gilt §10 APSO.
Prüfungsbescheide
Sie werden von der Abteilung Graduation Office and Academic Records Garching per E-Mail informiert, dass Sie den offiziellen Prüfungsbescheid über TUMonline abrufen können. Drei Tage nach Versand gilt der Bescheid als zugestellt! Ab Datum der Zustellung läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat. Ein Widerspruch ist immer schriftlich beim TUM Center for Study and Teaching - Studium und Lehre - Recht einzulegen. Bei Fragen zum Bescheid wenden Sie sich aber bitte zuerst an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss. Die Anzahl der benötigten Versuche wird lediglich im Kontoauszug, der auch Bestandteil der Bescheide ist, aufgeführt. Im Leistungsnachweis/Transcript of Records werden die bestandenen Prüfungen ohne die Anzahl an benötigten Versuchen aufgelistet.
Prüfungsergebnisse
Sie haben die folgenden Möglichkeiten, Ihre Prüfungsergebnisse zu erfahren:
- Kontoauszug aus TUMonline: Hier sind alle Ergebnisse aufgelistet (zur eigenen Kontrolle).
- Leistungsnachweis (Transcript of Records) aus TUMonline: Hier sind nur die bestandenen Prüfungen aufgelistet.
- Offizieller Leistungsnachweis Bachelor/Master ausschließlich von:
Graduation Office and Academic Records, Campus Garching
Boltzmannstr. 17/III
85748 Garching bei München
Tel: +49 (0)89 289 - 14543
E-Mail: birgit.neurath@tum.de
www.tum.de/studium/im-studium/pruefungen-und-ergebnisse
Prüfungseinsicht
Wenn Studierende aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten haben, zum Termin der Prüfungseinsicht verhindert sind, können sie einen Ersatztermin beantragen. Hierzu muss unverzüglich ein formloser Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dem Antrag sind Kopien des Verhinderungsgrundes (z. B. Auslandsaufenthalt, Praktikum, Krankheit usw.) beizufügen. Nach Eingang der Unterlagen beim Prüfungsausschuss werden diese geprüft und bei einer Genehmigung der nachträglichen Einsicht an die zuständige Prüferin oder den zuständigen Prüfer weitergeleitet. Bitte erteilen Sie dem Prüfungsausschuss zum Zweck der Terminbestimmung mit der zuständigen Prüferin oder dem zuständigen Prüfer Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer persönlichen Daten (E-Mail-Adresse). Bitte beachten Sie hierzu: Private Gründe (z. B. Urlaubsreisen) können nicht berücksichtigt werden. Eine Prüfungseinsicht durch einen Bevollmächtigten ist (außer bei einem schwebenden Widerspruchsverfahren oder Rechtsstreit) nicht möglich. Kopien Ihrer Prüfungsunterlagen erhalten Sie während der Prüfungseinsicht.
Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen sind nicht bestandene Prüfungen, zu denen Sie angemeldet waren und nicht bestanden haben (Note 5,0) oder angemeldet waren und nicht erschienen sind (X n.e.). Der Rücktritt von einer Prüfung aus anerkannten Gründen ist gleichbedeutend mit der Abmeldung von einer Prüfung. Nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können während des Urlaubssemesters nur nicht bestandene Prüfungen als Wiederholungsprüfung geschrieben werden. Wenn Ihnen für eine Prüfung ein Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund verbucht wurde (genehmigter Prüfungsrücktritt), gilt diese Prüfung im nächsten Semester prüfungsrechtlich nicht als Wiederholungsprüfung und kann somit im Urlaubssemester nicht als Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Sie werden zu Wiederholungsprüfungen nicht automatisch angemeldet. Alle Studierenden müssen sich zu allen Prüfungen selbstständig in TUMonline über den Studienbaum anmelden.
Prüfungen können in der Regel beliebig oft bis zum Bestehen wiederholt werden, sofern dabei der geforderte Studienfortschritt gemäß APSO §10 eingehalten wird. Ausnahmen sind:
- Für Bachelorstudierende: Gemäß §38 Abs. 2 FPSO müssen die Grundlagenprüfungen HM 1 und TM 1 bis zum Ende des 2. Fachsemesters bestanden sein und dürfen innerhalb dieser Frist nur einmal wiederholt werden.
- Bachelorarbeit und Masterarbeit: Die Abschlussarbeit darf innerhalb des erforderlichen Studienfortschritts nur einmal wiederholt werden.
Studienfortschrittskontrolle
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (ärztliches Attest, sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung stellen. Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten. Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich. Sollten die Einschränkungen fortbestehen, muss der Studierende sich bei der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit der Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs. Über das notwendige Attest informieren Sie sich bitte unter Atteste.
Nachteilsausgleich
In der APSO § 19 ist definiert:
"Macht ein Studierender glaubhaft, dass er wegen lang andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann dies durch entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit oder einer anderen Gestaltung des Prüfungsverfahrens ausgeglichen werden."
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist unmittelbar zu Vorlesungsbeginn zu stellen, spätestens jedoch bis zum 15.11. im Wintersemester und bis zum 15.05. im Sommersemester. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Dem Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein fachärztliches Attest beizufügen. Informationen zum Attest finden Sie in Begleitschreiben zum Attest unter Formulare [Link einfügen!!!]. Der Prüfungsausschuss prüft nach Eingang Ihres Antrages auf Nachteilsausgleich mit entsprechendem Nachweis ob und ggf. in welcher Form der Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Sie erhalten vom Prüfungsausschuss einen Bescheid. Wenn Ihnen für die Dauer Ihres Studiums im entsprechenden Studiengang ein Nachteilsausgleich gewährt wird, sind dem Prüfungsausschuss jedes Semester bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldefrist die Prüfungen, für die Sie den Nachteilsausgleich benötigen, zu melden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Bescheid. Der Prüfungsausschuss informiert bei fristgerechter Meldung die Lehrstühle/Professuren.
Ein Nachteilsausgleich wird nicht gewährt, wenn es sich um akute, vorübergehende Erkrankungen oder Verletzungen handelt. Bitte beantragen Sie hier gegebenenfalls bei starker Einschränkung einen Prüfungsrücktritt. Weitere Informationen rund um den Nachteilsausgleich (inkl. Antragsformular) finden Sie auf der zentralen TUM-Seite zum Thema.
Prüfungsausschuss
Für Ihren Studiengang ist der Bachelorprüfungsausschuss Maschinenwesen bzw. der Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen zuständig, der sich aus Professoren der jeweiligen Studiengänge und einer Schriftführung zusammensetzt. Er tagt einmal pro Semester, behandelt Anträge und setzt diese mittels Beschlussfassung wirksam. Sie können den Prüfungsausschuss über den jeweiligen Schriftführenden kontaktieren (Kontaktdaten siehe Box am rechten Bildschirmrand).
Sollten Sie weitere Fragen haben, prüfen Sie auch unsere Frequently Asked Questions (FAQ).
Anerkennung
Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist, dass keine „wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ vorliegen (vgl. BayHIG, Art. 86, Lissabon-Konvention Art. VI.1).
Sollten Sie Studien- und Prüfungsleistungen an einer anerkannten in- oder ausländischen Hochschule erbracht haben (z.B. Vorstudium oder Auslandsaufenthalt), die Bestandteil Ihres jetzigen Studiums sind, können Sie auf Antrag prüfen lassen, ob eine Anerkennung möglich ist.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bei Aufnahme des Studiums bis einschließlich Sommersemester 2024
(für SPO-Version 20171 und SPO-Version 20201) gilt:
Es gibt in Ihrem Studiengang zwei Möglichkeiten, sich Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn die zu erbringenden Maximalcredits in den einzelnen Wahlbereichsabschnitten (innerhalb des Bereichs Wahlmodule), wie in der FPSO in der Anlage 1 definiert, noch nicht erfüllt sind.
1. Vorstudium:
Sie können einen Antrag auf 1:1-Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Anerkennungsleitfaden.
2. Auslandssemester:
Sie können einen Antrag auf 1:1-Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen oder/und max. zwei Ergänzungsfächer zur pauschalen Anerkennung beantragen. Bei der pauschalen Anerkennung von Ergänzungsfächern muss ein ingenieurwissenschaftlicher Bezug zum Studium bestehen und die im Ausland erbrachte Leistung muss je. mind. einem Umfang von 3 ECTS entsprechen. Für Ergänzungsfächer aus dem Auslandssemester werden 3 ECTS verbucht (auch wenn Sie im Ausland mehr als 3 ECTS erbracht haben).
Wichtige Hinweise:
- Es sind nur Anerkennungen für Leistungen möglich, die Bestandteil Ihres Curriculums sind (Ausnahme: Anerkennung als pauschaler Ergänzer).
- Eine Anerkennung als Zusatzfach ist nicht möglich.
Bei Aufnahme des Studiums ab Wintersemester 2024/2025
(für SPO-Version 20241) gilt:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn die zu erbringenden Maximalcredits in den einzelnen Wahlbereichsabschnitten (innerhalb des Bereichs Wahlmodule), wie in der FPSO in der Anlage 1 definiert, noch nicht erfüllt sind.
1. Vorstudium:
Sie können einen Antrag auf 1:1-Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Anerkennungsleitfaden.
Bitte beachten Sie ergänzend den Punkt 3. „Bereich Allgemeinbildende / Überfachliche Kompetenzen“.
2. Auslandssemester:
Sie können einen Antrag auf 1:1-Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen.
Bitte beachten Sie ergänzend den Punkt 3. „Bereich Allgemeinbildende / Überfachliche Kompetenzen“.
3. Bereich Allgemeinbildende / Überfachliche Kompetenzen:
Individuelle Anerkennungen sind sowohl für Module aus dem Vorstudium als auch für Module aus dem Auslandssemester möglich.
Ausnahme: Wenn Sie zuvor an einer anderen Universität den gleichen oder einen verwandten Studiengang studiert haben und Ihr Studium im Bachelorstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München fortsetzen, gilt dieses Studium nicht als Vorstudium.
Individuelle Anerkennungen und Sprachkurse (nicht Deutsch als Fremdsprache, nicht Englisch mit Niveau A1+A2) können nach entsprechender Überprüfung ab 2 ECTS anerkannt werden. Es können max. 3 ECTS für ein Modul aus dem Vorstudium/aus dem Ausland anerkannt werden.
Wichtige Hinweise:
- Es sind nur Anerkennungen für Leistungen möglich, die Bestandteil Ihres Curriculums sind (Ausnahme: Anerkennung als pauschaler Ergänzer im Bereich Individuelle Anerkennungen im Wahlbereichsabschnitt Allgemeinbildende / Überfachliche Kompetenzen).
Eine Anerkennung als Zusatzfach ist nicht möglich.
Einreichungsfristen
Vorstudium:
Gemäß APSO § 16 Abs. 4 Satz 3 kann der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studienjahres im Studiengang beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden.
Auslandssemester:
Gemäß APSO § 16 Abs. 4 Satz 4 darf der Antrag auf Anerkennung für die in Beurlaubungssemestern erbrachten Leistungen nur einmal in dem der Beurlaubung folgenden Fachsemester gestellt werden. Wenn Sie während Ihres Auslandssemesters beurlaubt sind, wird Ihr Antrag auf Anerkennung erst nach dem Ende des Beurlaubungszeitraumes bearbeitet.
Antragstellung
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" mit allen relevanten Unterlagen an den Bachelorprüfungsausschuss Maschinenwesen: bpa.me@ed.tum.de
Beachten Sie unbedingt die Informationen und die geltenden Fristen auf dem Antrag!
Nach Einreichung des Antrages auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Bachelorprüfungsausschuss Maschinenwesen überprüfen grundsätzlich die Modulverantwortlichen, ob die bereits erworbenen Kompetenzen zum beantragten Modul hinsichtlich der erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten gleichwertig sind.
Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens vom Bachelorprüfungsausschuss eine Benachrichtigung über das Ergebnis zu der/den beantragte/n Anerkennung/en und über die ggf. daraus resultierende Semestereinstufung.
Hinweis:
Vor der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang kann kein Antrag auf Anerkennung von Leistungen gestellt werden. Ebenfalls wird keine Vorabprüfung durchgeführt.
Praktikumsanerkennung
Lesen Sie dazu bitte die Infos unter Praktikum.
Höherstufung
Höherstufungen erfolgen gemäß ImmatSatzung § 4 Abs. 5 Satz 1 in der aktuell gültigen Fassung. Je erworbener 30 ECTS wird ein Semester angerechnet.
Ab 22 darüberhinausgehenden ECTS wird noch ein weiteres volles Semester angerechnet.
Zu diesen ECTS zählen nicht, wenn Sie im Urlaubssemester Wiederholungsprüfungen absolviert haben und/oder nach einem Urlaubssemester das Industriepraktikum anerkennen lassen.
Informationen
- Die Bearbeitungszeit eines Anerkennungsantrages dauert in der Regel ca. 12 Wochen.
- Im Leistungsnachweis sind bewilligte Anerkennungen mit einem *) verbucht. Im Studienbaum finden Sie Ihre bewilligten Anerkennungen an der entsprechenden Position.
Leistungsnachtrag bei Doppelstudium an der TUM
Sobald Sie zeitgleich in mehreren Bachelorstudiengängen immatrikuliert sind, gelten Leistungen, die Sie „übertragen“ möchten, als Leistungsnachtrag, nicht als Anerkennung.
- Ein Leistungsnachtrag ist nur für Leistungen möglich, die während der parallelen Immatrikulation erbracht wurden.
- Ein Leistungsnachtrag erfolgt nur, wenn das betreffende Modul in beiden Studiengängen identisch ist (gleiche Modulnummer).
Wenn die Modulnummer nicht gleich ist, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen einreichen (kein Leistungsnachtrag). - Nehmen Sie das zweite Studium erst nach Beginn des ersten auf und möchten Sie Leistungen aus dem ersten Studium im zweiten verwenden, handelt es sich um eine Anerkennung aus dem Vorstudium.
- Durch Leistungsnachträge werden Sie nicht im Fachsemester höhergestuft.
Für die Einreichung ist der „Antrag auf Leistungsnachtrag von an der TUM erbrachten Leistungen (Doppelstudium)“ zu verwenden. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an den Bachelorprüfungsausschuss Maschinenwesen: bpa.me@ed.tum.de
Sollten Sie weitere Fragen haben, prüfen Sie auch unsere Frequently Asked Questions (FAQs).
In Ihrem Studiengang ist ein sogenanntes “Industriepraktikum” vorgesehen. Es gliedert sich in zwei Teile:
1. Fertigungspraktikum
Acht Wochen sind verpflichtend als Fertigungspraktikum, idealerweise vor Studienbeginn, zu absolvieren. In begründeten Sonderfällen, wie z.B. Auslandsaufenthalten, Bundesfreiwilligendienst, ..., kann das Praktikum auf Antrag gestundet werden. Stellen Sie dazu einen formlosen Antrag beim Praktikumsamt Mechanical Engineering, in dem Sie plausibel begründen, weshalb es Ihnen nicht möglich ist, das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Bitte geben Sie dabei auch immer Ihre Matrikelnummer an.
Idealerweise sollte ein möglichst großer Teil des Praktikums vor Studienbeginn abgeleistet werden, da später die vorlesungsfreie Zeit hauptsächlich für die Prüfungsvorbereitung benötigt wird.
Ziel des Praktikums ist, Erfahrungen in der Fertigung und Produktion, in industriellen Betrieben und im Umgang mit Kolleginnen, Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sammeln:
- Geforderte Inhalte des Praktikums finden Sie in den Praktikumsrichtlinien (zu finden im Reiter Dokumente).
- Das Praktikum muss nicht komplett am Stück 8 Wochen in einer Firma absolviert werden, es kann auch aufgeteilt werden (zeitlich und hinsichtlich der Unternehmen).
- Bitte achten Sie darauf, dass wir nur komplette Arbeitswochen anerkennen.
- Die Vorpraktikumsanerkennung für alle Studienanfägerinnen und -anfänger findet ab Anfang Oktober statt
Die Unterlagen zur Anerkennung können Sie elektronisch beim Praktikumsamt Mechanical Engineering praktikumsanerkennungen.me@ed.tum.de einreichen (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer)
2. Ingenieurpraktikum oder Forschungspraktikum
Ein neunwöchiges Ingenieurpraktikum kann zusätzlich während des Studiums absolviert werden und wird mit 12 Credits honoriert. Alternativ kann anstelle des Ingenieurpraktikums im Rahmen des Wahlbereichs „Projektarbeit“ auch ein Forschungspraktikum im Umfang von 12 Credits erbracht werden.
Über die Anrechnung einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer gleichwertigen Leistung als Ingenieurpraktikum entscheidet das Praktikumsamt Mechanical Engineering der TUM School of Engineering and Design. Dort erhalten Sie auch eine Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Praktikum (Kontakt siehe Studienfachberatung).
Die ausführlichen Praktikumsrichtlinien mit allen Angaben zu Fristen, Umfang und benötigten Nachweisen entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Praktikumsrichtlinie. Diese finden Sie im Reiter “Dokumente”.
Stellungnahme für das Urlaubssemester
Sollten Sie sich sich für ein Praktikum beurlauben lassen wollen, benötigen Sie eine sog. “Stellungnahme der School”. Diese erhalten Sie wie folgt:
- Falls es sich um ein verpflichtendes Praktikum handelt, wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt Mechanical Engineering, praktikumsamt.me(at)ed.tum.de.
- Falls es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Praktikumsamt und lassen sich dort bestätigen, dass das Praktikum auf Grund seines fachlichen Bezuges zum Studium von Seiten der School befürwortet wird. Zur Überprüfung des fachlichen Bezugs leiten Sie bitte Informationen zum Unternehmen und Ihren anfallenden Tätigkeiten an das Praktikumsamt.
- Falls es sich um ein freiwilliges Praktikum im Ausland handelt, wenden Sie sich bitte an die Auslandsstudienberatung Ihres Studienganges (siehe Kontaktdetails: International Exchange).
Weitere Informationen zum Urlaubssemester finden Sie auch in unseren Frequently Asked Questions (FAQs).
Es besteht die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts an einer europäischen oder außereuropäischen Partneruniversität. Mit ausgewählten Universitäten sind Double-Degree-Programme vereinbart. Mehr Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts finden Sie auf den Webseiten des TUM Global & Alumni Office.
An der TUM School of Engineering and Design gibt es darüber hinaus eine Ansprechperson für Internationales, die Sie bei der Planung und Organisation unterstützt (Kontakt siehe Studienfachberatung > International Exchange).
Bachelorarbeit
Zulassung
Bei Aufnahme des Studiums bis einschließlich Sommersemester 2024
(gilt für SPO-Version 20171 und SPO-Version 20201)
- Voraussetzung für die Zulassung ist, dass im Studiengang mindestens 120 Credits erreicht worden sind, davon mindestens 105 Credits aus den Pflichtfächern des Grundstudiums). Für die Zulassung zur Thesis muss außerdem das Vorpraktikum (Fertigungspraktikum) erbracht und anerkannt worden sein.
- Wenn das Fertigungspraktikum erbracht ist und Prüfungsleistungen bereits veröffentlicht, aber noch nicht gültig gesetzt sind, können die Studierenden zur Abschlussarbeit zugelassen werden, sofern mit den bereits veröffentlichten Prüfungsleistungen mind. 120 ECTS erreicht worden sind, davon 105 Credits aus den Pflichtfächern des Grundstudiums (Zulassung unter Vorbehalt).
- Die Anmeldung erfolgt über das ED-Portal. Der Studierende muss im ED-Portal bestätigen, dass die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Final Theses in the ED-Portal
Bei Aufnahme des Studiums ab Wintersemester 2024/2025
(gilt für SPO-Version 20241)
- Voraussetzung für die Zulassung ist, dass im Studiengang mindestens 119 Credits erreicht worden sind, davon mindestens 99 Credits aus den Pflichtfächern des Grundstudiums). Für die Zulassung zur Thesis muss außerdem das Vorpraktikum (Fertigungspraktikum) erbracht und anerkannt worden sein.
- Wenn das Fertigungspraktikum erbracht ist und Prüfungsleistungen bereits veröffentlicht, aber noch nicht gültig gesetzt sind, können die Studierenden zur Abschlussarbeit zugelassen werden, sofern mit den bereits veröffentlichten Prüfungsleistungen mind. 119 ECTS erreicht worden sind, davon 99 Credits aus den Pflichtfächern des Grundstudiums (Zulassung unter Vorbehalt).
- Die Anmeldung erfolgt über das ED-Portal. Der Studierende muss im ED-Portal bestätigen, dass die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Final Theses in the ED-Portal
Themensteller/Themenstellerin
Die Berechtigung Themensteller/in zu sein ist in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des jeweiligen Studienganges geregelt. Für Abschlussarbeiten finden Sie die Angaben im §46.
Die dort getroffenen rechtlichen Regelungen können durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses aktualisiert werden. Im Nachfolgenden finden Sie die aktuelle Themenstellerberechtigung.
Themensteller/in für die Bachelor's Thesis sind
- fachkundige Prüfende der Departments:
der TUM School of Engineering and Design, sowie
- Prof. Dr.-Ing. Timo Oksanen (Professur für Agrarmechatronik),
- Prof. Dr.-Ing. Matthias Gaderer (Professur für Regenerative Energiesysteme),
- Prof. Dr.-Ing. Jakob Burger (Professur für Chemische und Thermische Verfahrenstechnik),
- Prof. Dr. phil. Nils Rüther (Lehrstuhl für Wasserbau),
- Prof. Dr. Allister Loder (Professur für Mobility Policy),
- Prof. Dr.-Ing. Claudius Hammann (Professur für Brandwissenschaft und Brandingenieurwesen),
- Prof. Dr. Alexander König (Lehrstuhl für Robotik und Systemintelligenz).
Zusammenarbeit mit einem Unternehmen - Darf eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen durchgeführt werden und darf diese einen Sperrvermerk enthalten?
Ein Anspruch auf die Betreuung einer Arbeit, die extern angefertigt wird, besteht nicht. Die Themenstellung erfolgt immer durch einen fachkundigen Prüfenden der TUM. Falls Sie ein interessantes Thema in einem Unternehmen bearbeiten möchten, nehmen Sie also frühzeitig Kontakt mit einem entsprechenden Lehrstuhl/Fachgebiet (= Themenstellende/r) auf, um anzufragen, ob eine Arbeit extern angefertigt werden kann.
Beachten Sie dazu zusammengefasst die prüfungsrechtlichen Vorgaben:
- Die Themenstellung erfolgt immer durch den nach APSO §18 Absatz 4, Satz 1 und Satz 3 fachkundigen Prüfenden.
- Themenstellende/r können Studierenden anbieten, das Thema extern, z. B. in Kooperation mit einem Unternehmen anzufertigen.
- Keinesfalls können Studierende mit einem vom externen Partner bereits vorgegebenen Thema bei den Prüfenden vorstellig werden und die Betreuung von Hochschulseite einfordern.
- Eine Abschlussarbeit ist eine Prüfungsleistung und daher dem regulären Prüfungsverfahren unterworfen. Prüfende müssen die Abschlussarbeiten vollumfänglich einsehen können und in der Lage sein, diese bewerten zu können.
- Die schriftliche Ausarbeitung darf keine Erklärung zur Untersagung der Veröffentlichung der Abschlussarbeit oder Teilen daraus enthalten. (Sperrvermerke sind nicht zulässig. Beschluss Fakultätsrat, gültig ab WS17/18).)
Vorgaben zum Urheberrecht/Nutzungsrecht (Ansprechpartner: Till von Feilitzsch):
- Es besteht keine Veröffentlichungspflicht für Abschlussarbeiten. Das Urheberrecht verbleibt bei der/dem Studierenden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das ED-Portal. Sie müssen im ED-Portal bestätigen, dass die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals. Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail. Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Umfang
Der Arbeitsumfang einer wissenschaftlichen Arbeit spiegelt sich in den Credits wieder. Eine Bachelor's Thesis (inkl. Seminar) umfasst
- 12 Credits = 360 Arbeitsstunden = circa 2,2 Monate Vollzeittätigkeit
- Bearbeitungszeit = 6 Monate
Bitte beachten Sie, dass im Zuge des Moduls Bachelor's Thesis das Seminar Schlüsselkompetenzen für die wissenschaftliche Praxis 1 mit Anfertigung eines Exposés verpflichtend absolviert werden muss.
Informationen zum Exposé finden Sie unter: Final Theses in the ED-Portal
Abgabe
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Den Bearbeitungszeitraum entnehmen Sie bitte dem ED-Portal. Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit muss innerhalb Ihrer Abgabefrist erfolgen.
Fällt das Fristende (Abgabefrist Abschlussarbeit) auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, dann verlängert sich das Fristende Ihrer Abschlussarbeit auf den nächsten Werktag.
Achtung:
Für die Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie aber auf jeden Fall immatrikuliert sein.
Läuft die Immatrikulation am Wochenende aus, darf die Abschlussarbeit nicht erst am nächsten Werktag abgegeben werden oder die Immatrikulation muss verlängert werden. Dies gilt auch für Austauschstudierende.
Informationen zur Immatrikulation in Bezug auf den Vortrag zur Abschlussarbeit:
Die Immatrikulation ist prinzipiell verpflichtend. Findet der Vortrag jedoch bis inklusive eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters statt, müssen Sie sich für das Folgesemester nicht immatrikulieren - sofern in Ihrem Studiengang nur noch der Vortrag zur Abschlussarbeit zu absolvieren ist.
Für weitergehende Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation, studium@tum.de.
Informationen zur Rückgabe einer bereits angemeldeten Abschlussarbeit
Das Thema einer Abschlussarbeit kann nur einmal aus triftigen Gründen und auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit (innerhalb von 2 Monaten) zurückgegeben werden, siehe: Final Theses in the ED-Portal
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Informationen zur Verlängerung der Bearbeitungszeit und zur Ruhendstellung, siehe: Final Theses in the ED-Portal
Der Antrag auf Verlängerung bzw. Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ist unverzüglich über das ED-Portal einzureichen, für Ruhendstellung siehe auch den Punkt Atteste in unseren
Frequently Asked Questions (FAQs).
Bei detaillierten Fragen zur Verlängerung der Bearbeitungszeit/Ruhendstellung wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Darf ich im Urlaubssemester Abschlussarbeiten erbringen?
Nein.
Während des Urlaubsemesters dürfen Sie keine Abschlussarbeit erbringen.
Sie müssen also die Abschlussarbeit vor Beginn des Urlaubssemesters abgeben oder dürfen Sie erst danach beginnen.
Für die Abgabe gelten die Vorgaben gem. §14 Abs. 1 Satz 4 der APSO in der aktuell gültigen Fassung, d.h. haben Sie Ihre Abschlussarbeit im vorherigen Semester angemeldet, dann können Sie diese noch bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche vom neuen Semester (=Urlaubssemester) abgeben. Bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche muss bei Abgabe der Abschlussarbeit auch der Vortrag gehalten werden.
Siehe auch unter dem Punkt Beurlaubung, siehe unsere Frequently Asked Questions (FAQs).
Ausnahme ist die Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Elternschaft (auch bei Männern).
Mindestanforderungen an die Formatierung
- Sprache: Für die Angaben auf dem Deckblatt soll die Sprache verwendet werden (deutsch oder englisch), in der die Arbeit verfasst wurde. Bei deutschen Arbeiten auch den englischen Titel mit aufführen.
Die Mindestanforderungen an die Formatierung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die englische Schreibweise in Thesis-Titeln der TUM.
Sperrvermerke
Siehe Abschlussarbeit - Teilüberschrift “Zusammenarbeit mit einem Unternehmen - Darf eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen durchgeführt werden und darf diese einen Sperrvermerk enthalten?” weiter oben.
Was ist, wenn der Lehrstuhl / die Professur andere Vorgaben erteilt als die Ausschüsse?
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Mindestanforderungen an die Formatierung erfüllen. Das Cover Ihrer Arbeit kann wie gewohnt in Zusammenarbeit mit Ihrem betreuenden Lehrstuhl / Ihrer betreuenden Professur gestaltet werden.
Fließt mein Vortrag in die Abschlussnote ein?
Der Vortrag zur Abschlussarbeit ist als Studienleistung zu betrachten und verpflichtend. Der Vortrag zur Abschlussarbeit fließt aber nicht in die Bewertung der Abschlussnote zur Abschlussarbeit mit ein.
Ist mein Vortrag für das Enddatum der Abschlussarbeit von Relevanz?
Ja.
Der nicht benotete Vortrag Ihrer Abschlussarbeit ist als Studienleistung zu betrachten. Daher ist der Vortrag für das Enddatum Ihrer Abschlussarbeit bedeutend, wenn Sie diesen nicht schon vor der Abgabe Ihrer Arbeit gehalten haben.
Korrekturzeit der Abschlussarbeit
Gemäß APSO §18 Abs. 11 ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in der Abschlussarbeit innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu bewerten.
Was ist, wenn ich meine Abschlussarbeit nicht bis zum Ende des 8. Fachsemesters fertig habe?
Normalerweise sind bis zum Ende des 8. Fachsemesters 180 ECTS zu erbringen. Eine Ausnahme der Studienfortschrittskontrolle regelt § 10 Abs. 6 Satz 1 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (APSO) in der aktuell gültigen Fassung, wonach für das letztmalige Erbringen von Prüfungsleistungen noch ein nachfolgendes Fachsemester gewährt wird, sofern bis zum Ende des 8. Fachsemesters 150 ECTS aber noch keine 180 ECTS erreicht wurden. Allerdings gelten dann hier alle noch nicht erbrachten Modulprüfungen als erstmalig abgelegt und nicht bestanden. Im nächsten Satz heißt es dann sinngemäß, wenn bis Ende des 9. Fachsemesters die 180 ECTS nicht erbracht sind, dann gelten die noch nicht erbrachten Modulprüfungen als endgültig nicht bestanden.
Wenn der Erstversuch der Abschlussarbeit bis zum Ablauf des 8. Fachsemesters nicht abgegeben wurde, gilt die Abschlussarbeit als erstmalig nicht bestanden mit der Folge, dass sich der Erstversuch der Arbeit in einen Zweitversuch umwandelt. Das Ende des Fachsemesters wird an dieser Stelle durch die APSO der TUM definiert (§14 Abs. 1 Satz 4): Sie können die Arbeit bis zum Ablauf der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn des darauffolgenden Semesters abgeben, da alle Prüfungsleistungen bis zu diesem Zeitpunkt dem Vorsemester zugeordnet werden. Zudem reicht es aus, wenn Sie die Arbeit in diesem Zeitraum abgegeben und auch Ihren Vortrag in diesem Zeitraum gehalten haben. Die Benotung darf auch später erfolgen.
Wird die fortgeführte Arbeit im 9. Fachsemester dann nicht fristgerecht abgegeben bzw. bestanden, gilt die Bachelorarbeit als endgültig nicht bestanden und somit auch die Abschlussprüfung als endgültig nicht bestanden, da es nur zwei Versuche für die Abschlussarbeit gibt.
Das zusätzliche 9. Fachsemester muss nicht beantragt werden. Es genügt, wenn Sie sich dafür einfach ganz normal rückmelden.
Wichtig zu wissen sind ggf. auch die Infos unter https://www.tum.de/studium/studienabschluss/exmatrikulation/ → „Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung“:
Für die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung müssen Sie immatrikuliert sein. Für den Vortrag müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein, wenn dieser die letzte Prüfungs-/Studienleistung ist und der Vortrag spätestens innerhalb der ersten Vorlesungswoche vom unmittelbar nachfolgenden Semester stattfindet.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen unbedingt rechtzeitig an den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. die Studienfachberatung für die Studiengänge im Maschinenwesen.
Wie beantrage ich ein Bachelorzeugnis?
Siehe bitte den Punkt Zeugnis in unseren Frequently Asked Questions (FAQs).
Sollten Sie weitere Fragen haben, prüfen Sie auch unsere Frequently Asked Questions (FAQs).
Hier finden Sie thematisch geordnet Informationen zu häufig auftauchenden Fragen rund um Ihren Studiengang.
Atteste
- Welche Infos muss ein Attest beinhalten?
Das Attest muss von einem fachkundigen Arzt (m/w/d) ausgestellt werden. Das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen. Das Attest muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten. Aus dem Attest muss klar hervorgehen, weshalb der/die Studierende nicht an der Prüfung teilnehmen kann, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob der/die Studierende am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig war (z. B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen). Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit ja/nein allein reicht nicht aus. Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten. Wird der/die Studierende am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend. Eine Hilfestellung zur Ausstellung von Attesten finden Sie unter Formulare.
Studienfortschrittskontrolle
Mein Studienfortschritt ist erfüllt, die Abschlussarbeit ist aber noch offen, kann ich ein Praktikum einplanen?
Ja. Sie werden immer nach dem Studienfortschritt gemessen. Sie müssen nach dem 8. Fachsemester im Bachelor 180 Credits und nach dem 6. Fachsemester im Master 120 Credits nachweisen.Wann kann ich eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle beantragen?
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (ärztliches Attest, sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung stellen. Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten. Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich. Sollten die Einschränkungen fortbestehen, muss der Studierende sich bei der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit der Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs. Über das notwendige Attest informieren Sie sich bitte unter Formulare.
Zeugnis
- Welche Zeugnisunterlagen erhalte ich nach meinem Abschluss?
Ihre Abschlussunterlagen bestehen aus den folgenden Dokumenten:
- Zeugnis
- Urkunde
- Diploma Supplement
- Transcript of Records (ToR)
- Grading-Tabelle
- Wann erhalte ich frühestens mein Zeugnis?
Wenn im Bachelorstudium mind. 180 Credits und im Masterstudium mind. 120 Credits gemäß der jeweiligen FPSO erbracht sind.
Bei angemeldeten Zusatzfächern wenden Sie sich bitte vor der Zeugniserstellung an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss.
- Wie beantrage ich mein Bachelor-/Master-Zeugnis?
Nach Verbuchung der letzten erforderlichen erfolgreich abgelegten Prüfungsleistung zum Bestehen des Bachelor- bzw. Masterstudienganges sendet Ihnen das Studien- und Prüfungsmanagement des Prüfungsausschusses innerhalb weniger Werktage automatisch eine E-Mail mit folgender Bitte:
1. Kontrollieren Sie Ihren Leistungsnachweis auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere die Titel der wissenschaftlichen Arbeiten.
2. Wenden Sie sich mit möglichen Korrekturwünschen wieder an den zuständigen Prüfungsausschuss. Auch wenn keine Korrektur vorgenommen werden muss, benötigen wir eine positive Rückmeldung von Ihnen.
- Wie lange dauert die Fertigstellung der Abschlussdokumente? Wann erhalte ich eine Studienabschlussbescheinigung?
Die Erstellung der Abschlussdokumente erfolgt durch die Abteilung "Graduation Office and Academic Records" in Garching und dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Der Auftrag zur Erstellung Ihrer Abschlussdokumente wird nach Ihrer positiven Rückmeldung an den Prüfungsausschuss innerhalb weniger Werktage an die Abteilung „Graduation Office and Academic Records“ übermittelt. Sie werden dazu benachrichtigt. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Werktage eine Studienabschlussbescheinigung. Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Studienabschlussbescheinigung erstellt wurde. Direkt danach können Sie das Dokument aus Ihrer Studierendenakte herunterladen.
Die Studienabschlussbescheinigung, welche mit einem fortgeschrittenen digitalen Siegel nach EU-VO 910/2014 versehen ist, steht dann in TUMonline in der Applikation „Studierendenakte“ zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der TUM Seite zu Abschlussdokumenten.
Zur Exmatrikulation: Bitte lesen Sie alle Informationen auf der TUM-Seite für Exmatrikulation nach.
- Ist auf dem Zeugnis erkennbar, wie viele Semester ich für den Abschluss benötigt habe?
Nein.
Auf dem Zeugnis steht keine Semesterzahl. Das Datum der letzten Leistung (Abgabe der Abschlussarbeit/Vortragsdatum, wenn dieser nach der sechsmonatigen Bearbeitungszeit stattfand oder letzte Prüfung) ist das Zeugnisdatum. Im Bachelorstudium kann die letzte Leistung auch die Anerkennung des Industriepraktikums sein.
- Ist auf dem Zeugnis erkennbar, wie oft ich eine Prüfung abgelegt habe?
Nein.
Im Zeugnis selbst wird ausschließlich die Note Ihrer Abschlussarbeit (mit dem Thema Ihrer Abschussarbeit), sowie die Gesamtnote aufgeführt.
- Zuordnung der Prüfungsleistung - Wie werden meine Module im Transcript of Records (ToR) zugeordnet?
TUMonline nimmt (unter Berücksichtigung der prüfungsrechtlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fachprüfungs- und Studienordnung) automatisch eine Zuordnung Ihrer am besten bewerteten Prüfungsleistungen vor. Sollten Sie dennoch andere Module bevorzugen, wenden Sie sich bitte direkt an die Schriftführung Ihres Prüfungsausschusses (Kontaktdaten siehe Box am rechten Bildschirmrand).
Module und Lehrveranstaltungen
- Fächeränderungen und Modullisten
Wo und wie erfahre ich von Änderungen des Fächerkatalogs/der Modullisten?
Schauen Sie dazu in “Mein Studium” in TUMonline. Änderungen in den Modullisten werden dort direkt übernommen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen immer erst zum Beginn des jeweiligen Folgesemesters (01.10. und 01.04.) wirksam und damit in “Mein Studium” sichtbar werden.
- Freifächer
Was sind Freifächer?
Die korrekte Bezeichnung lautet “Zusatzfächer” (siehe unten).
Lehrveranstaltungen
Was sind Lehrveranstaltungen?
Die TUM erklärt Lehrveranstaltungen.Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?
Folgen Sie der Erklärung zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. Ergänzend finden Sie hier noch weitere Informationen.Wie erfolgt die Platzvergabe für Lehrveranstaltungen?
Zum Wintersemester 2020/2021 wurde der Anmeldeprozess in TUMonline geändert. Für normale Lehrveranstaltungen, wie Vorlesungen, Übungen etc. gibt es i.d.R. keine Teilnahmebeschränkung. Jede/r die/der sich anmeldet, kann an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Achtung: Für Hochschulpraktika erfolgt die Platzvergabe über das Anmeldesystem in TUMonline nach bestimmten Kriterien.- Modulhandbuch
Wo finde ich das Modulhandbuch?
Die Anleitung zum Generieren Ihres Modulhandbuches finden Sie unter Dokumente.
Schwerpunkt-Zertifikat
(nur gültig für Studierende des Studiengangs M.Sc. Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau)
Wer kann ein Zertifikat bekommen?
Im Masterstudiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau eingeschriebene Studierende, die durch ihre Modulwahl einen bestimmten Schwerpunkt im Studiengang ausbilden, haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Masterzeugnis ein Zertifikat über ihre Schwerpunktsetzung zu erhalten. Ob Sie die Credits entsprechend der Vorgaben erbracht haben, können Sie in Ihrem Studienbaum in TUMonline sehen.Welche Schwerpunktsetzungen sind möglich?
Drei unterschiedliche Schwerpunktsetzungen sind möglich: Entwicklung und Konstruktion, Produktionstechnik und Logistik, Management im Maschinenbau
- Für ein Zertifikat im Bereich Entwicklung und Konstruktion benötigen Sie mindestens 25 Credits aus dem gleichnamigen Mastermodul-Schwerpunktbereich, davon mindestens 10 Credits aus den Kernmodulen dieses Schwerpunktbereichs sowie mindestens 5 Credits aus den übrigen Säulenmodulen dieses Schwerpunktbereichs. Die Anforderungen an die Mindestbelegungsregeln im Bereich der Mastermodule, die über die Fachprüfungs- und Studienordnung zum Studiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau definiert sind, gelten davon unberührt weiter.
- Für ein Zertifikat im Bereich Produktionstechnik und Logistik benötigen Sie mindestens 25 Credits aus dem gleichnamigen Mastermodul-Schwerpunktbereich, davon mindestens 10 Credits aus den Kernmodulen dieses Schwerpunktbereichs sowie mindestens 5 Credits aus den übrigen Säulenmodulen dieses Schwerpunktbereichs. Die Anforderungen an die Mindestbelegungsregeln im Bereich der Mastermodule, die über die Fachprüfungs- und Studienordnung zum Studiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau definiert sind, gelten davon unberührt weiter.
- Für ein Zertifikat im Bereich Management im Maschinenbau benötigen Sie mindestens 25 Credits aus dem gleichnamigen Mastermodul-Schwerpunktbereich, davon mindestens 10 Credits aus den Kernmodulen dieses Schwerpunktbereichs sowie mindestens 5 Credits aus den übrigen Säulenmodulen dieses Schwerpunktbereichs. Die Anforderungen an die Mindestbelegungsregeln im Bereich der Mastermodule, die über die Fachprüfungs- und Studienordnung zum Studiengang Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau definiert sind, gelten davon unberührt weiter.Wie beantrage ich das Zertifikat?
Wenn Sie alle Leistungen erbracht haben, die Sie für den Studienabschluss benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen auf und geben dort bekannt, dass Sie zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein Zertifikat beantragen wollen. Der Masterprüfungsausschuss nimmt dann alle nötigen Eintragungen in TUMonline vor. Danach drucken Sie sich bitte Ihr Transcript of Records aus und wenden sich an Ihre/n Studiengangsverantwortlichen, die/der sich um die Ausstellung des Zertifikats kümmert. Die Kontaktdaten der Ansprechperson erhalten Sie im Zuge der Beantragung des Abschlusszeugnisses beim Masterprüfungsausschuss Maschinenwesen.- Studiengangsfremde Module
Ich möchte ein studiengangsfremdes TUM-Modul einbringen. Geht das?
Möchten Sie ein TUM-internes Modul belegen, das nicht in Ihrem Studiengang eingebunden ist, können Sie einen Antrag zur Aufnahme eines TUM-Moduls in den Studiengang bei der Modulverwaltung unter module.studium@ed.tum.de mit dem Betreff „Modulaufnahme ME“ stellen. Bitte fügen Sie das ausgefüllte Formular an.
Die Studiengangverantwortlichen prüfen dann die inhaltliche Relevanz für den Studiengang. Stimmen diese, der zuständige Prüfungsausschuss sowie ggf. die exportierende TUM-School zu, kann das Modul in den Studiengang eingebunden werden.
Ich möchte ein Modul einer anderen in- oder ausländischen Hochschule einbringen. Geht das?
Ja, dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Siehe Anerkennung.
- TUMonline
Wo erhalte ich Hilfe bei Fragen zu TUMonline?
Lesen Sie zuerst die TUMonline-Anleitungen für Studierende. Weitere Hilfe erhalten Sie auf der Seite der TUM-IT. Beachten Sie auch die besonderen Hilfestellungen für den Bereich Prüfungsanmeldung.
Zusatzfächer
Kann ich Module belegen, die nicht in meinem Studiengang enthalten sind?
Ja, Sie können theoretisch jedes beliebige Modul belegen, das an der TUM angeboten wird und dessen individuelle Zugangsvoraussetzungen Sie erfüllen. In TUMonline wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung "Freie Anmeldung" aus. Derartige Module werden im TUMonline-Kontoauszug optisch getrennt als "Zusatzfächer" ausgewiesen. Die Bewertung und die Credits der Zusatzfächer sind für die Notenberechnung in Ihrem Studiengang nicht relevant und fließen nicht in die Gesamt-Creditzahl ein.Müssen die Zusatzfächer bestanden sein?
Nein. Nichtbestandene Zusatzfächer werden im Zeugnis nicht aufgeführt.Welche Leistungen können im Zeugnis als Zusatzfächer aufgeführt werden?
Alle an der TUM erbrachten Prüfungen, die nicht für den Studienabschluss verwendet werden.Werden die Zusatzfächer in meinen Zeugnisdokumenten aufgeführt?
Ja. Im Transcript of Records (Beilage zum Zeugnis) stehen in strukturierter Form alle erbrachten Prüfungsleistungen.
Allgemeines
Beurlaubung
Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Die Beurlaubung ist in den §§ 11 und 12 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Technischen Universität München geregelt. Folgende Informationen, das Urlaubssemester betreffend, können dort nachgelesen werden: Beurlaubungsgründe, Dauer, Antragsfristen, Verfahren. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung der Urlaubssemester je Studierenden und nicht je Studiengang erfolgt, d.h. Urlaubssemester werden auch auf künftige Studiengänge angerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf der TUM-Seite zu Beurlaubung. Der Antrag auf Beurlaubung kann auf TUMonline heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie diesen Antrag beim TUM Center for Study and Teaching Abteilung Bewerbung und Immatrikulation (Adresse steht auf dem Beurlaubungsformular) ein.
Kann ich im Urlaubssemester Erstversuche ablegen?
Nein. Ausnahme ist die Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft. Siehe auch unter dem Punkt Elternzeit/Mutterschutz (siehe unten).Kann ich im Urlaubssemester Wiederholungsprüfungen ablegen?
Ja, Sie können Wiederholungsprüfungen ablegen. Der Rücktritt von einer Prüfung aus anerkannten Gründen ist gleichbedeutend mit der Abmeldung von einer Prüfung. Nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können während des Urlaubssemesters nur nicht bestandene Prüfungen als Wiederholungsprüfung geschrieben werden. Wenn Ihnen für eine Prüfung ein Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund verbucht wurde (genehmigter Prüfungsrücktritt), gilt diese Prüfung im nächsten Semester prüfungsrechtlich nicht als Wiederholungsprüfung und kann somit im Urlaubssemester nicht als Wiederholungsprüfung abgelegt werden.Gibt es bei Wiederholungsprüfungen im Urlaubssemester eine Creditgrenze?
Nein.Ich kann mich im Urlaubssemester (oder Elternzeit) nicht über TUMonline zu Prüfungen anmelden. Was muss ich tun?
Eine Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen sollte möglich sein. Bei Problemen wenden Sie sich bitte sofort an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss.Darf ich im Urlaubssemester eine wissenschaftliche Arbeit (Forschungspraxis, Abschlussarbeit) abgeben/anfangen?
Nein. Während des Urlaubsemesters dürfen Sie keine wissenschaftliche Arbeit (Forschungspraxis, Abschlussarbeit) erbringen. Sie müssen also die wissenschaftliche Arbeit vor Beginn des Urlaubssemesters abgeben oder dürfen Sie erst danach beginnen. Für die Abgabe gelten die Vorgaben gem. §14 Abs. 1 Satz 4 der APSO in der aktuell gültigen Fassung, d.h. haben Sie Ihre Forschungspraxis/Abschlussarbeit im vorherigen Semester angemeldet, dann können Sie diese noch bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche vom neuen Semester (=Urlaubssemester) abgeben. Bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche muss bei Abgabe der Abschlussarbeit auch der Vortrag gehalten werden.
(Ausnahme Elternzeit).Kann die Bearbeitungszeit einer wissenschaftlichen Arbeit (Forschungspraxis, Abschlussarbeit) durch ein Urlaubssemester unterbrochen werden?
Nein, das ist nicht möglich. Wissenschaftliche Arbeiten müssen vor dem Urlaubssemester begonnen UND beendet werden oder nach dem Urlaubssemester begonnen UND beendet werden.Kann ich meine Leistungen während des Urlaubssemesters anerkennen lassen?
Siehe bitte unter dem Punkt Anerkennung von Prüfungsleistungen.Wird mein Fachsemester während der Beurlaubung weitergezählt?
Grundsätzlich nicht. Gemäß ImmatSatzung § 4 Abs. 5 Satz 1 in der aktuell gültigen Fassung wird je erworbener 30 Credits ein Semester angerechnet. Ab 22 darüberhinausgehenden Credits wird noch ein weiteres volles Semester angerechnet. Zu diesen Credits zählen nicht das Industriepraktikum und nicht die Wiederholungsprüfungen.Muss ich auch Studienbeiträge bezahlen, wenn ich beurlaubt bin?
Ja, auch während des Urlaubssemesters muss der Studentenwerkbeitrag, etc. gezahlt werden. Verbindliche Informationen erhalten Sie nur beim TUM Center for Study and Teaching Studienfinanzierung.Kann ich mich beurlauben lassen, wenn ich die erforderliche Anzahl an Credits im Vorsemester nicht erreicht habe?
Nein, dies ist nicht möglich. Die Studienfortschrittskontrolle gemäß der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) § 10 greift immer zum Ende des Semesters.
Hat der/die Studierende die erforderliche Anzahl von Credits nach Abschluss der Prüfungsperiode nicht erreicht, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem der Endgültig-Nicht-Bestanden-Bescheid versandt wurde (i.d.R. Folgesemester). Ein Weiterstudium oder eine Beurlaubung für das Folgesemester ist dann nicht mehr möglich; bereits gestellte Anträge auf Beurlaubung sind aufgrund der erfolgten Exmatrikulation gegenstandslos.- Corona-Semester
Was gilt ab dem Sommersemester 2022?
Seit dem Sommersemester 2022 gelten keine Sonderregeln mehr in Bezug auf Studienfortschritt, Regelstudienzeit oder andere prüfungsrechtliche Aspekte. Wenn in den „Corona-Semestern“ (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22) eine entsprechende Verlängerung der Fristen gewährt wurde, bleibt diese bestehen.
Wie verschiebt sich die Studienfortschrittskontrolle durch die Corona-Semester?
Für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021 und/oder WiSe 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, wurden die Fristen für die Erbringung der Mindestcreditsummen im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle für den weiteren Studienablauf seitens der Hochschulleitung jeweils pauschal um ein Semester verlängert, (sofern in dem/den jeweiligem/n Semester/n ein Prüfungsanspruch bestand). Diese prüfungsrechtlichen Bestimmungen (Verlängerung der Studienfortschrittskontrolle in den o.a. Corona-Semestern) wurden getroffen, um den Corona-bedingten Einschränkungen Rechnung zu tragen. Diese Regelung wurde zentral für alle Studierenden getroffen und bedurfte keiner eigenen Beantragung beim zuständigen Prüfungsausschuss.
Elternzeit/Mutterschutz
Wie lange kann ich mich wegen Elternzeit beurlauben lassen?
Gemäß der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung ist die Beurlaubung wegen Elternzeit für bis zu sechs Semester (insgesamt, nicht pro Kind) möglich. Während dieser Zeit können Leistungen an der TUM erbracht werden.Welche Regelungen gelten für Elternzeit/Mutterschutz?
Gemäß der APSO § 20 ist das Ablegen von Prüfungen trotz Beurlaubung möglich, Wiederholungsprüfungen können, müssen aber nicht abgelegt werden.- Feedback an die Fachschaft
Welche Aufgabe hat die Fachschaft und wie erreiche ich sie?
Die Fachschaft Maschinenbau vertritt alle Studierenden des Bereichs Mechanical Engineering in hochschulpolitischen Gremien und unterstützt im Studium. Für die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, Qualität und Effizienz benötigt die Fachschaft Feedback aus der Studierendenschaft.
Feedback zu den Studiengängen B.Sc. und M.Sc. Maschinenwesen
Feedback zum Studiengang M.Sc. Automotive Engineering
Feedback zum Studiengang M.Sc. Energie- und Prozesstechnik
Feedback zum Studiengang M.Sc. Entwicklung, Produktion und Management im Maschinenbau
Feedback zum Studiengang M.Sc. Mechatronics, Robotics and Biomechanical Engineering
Feedback zum Studiengang M.Sc. Medizintechnik
Immatrikulation/Exmatrikulation
Wer ist die zuständige Ansprechperson bei Immatrikulation/Exmatrikulation?
Bei allen Fragen zur Immatrikulation/Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation, Arcisstraße 21, 80333 München, studium@tum.de.Wann wird man exmatrikuliert?
Bitte lesen Sie alle Informationen auf der TUM-Seite für Exmatrikulation nach.Wann werde ich nach dem erfolgreichen Studienabschluss exmatrikuliert?
Wenn Sie keinen Antrag auf Exmatrikulation bei der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation stellen, erfolgt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des Semesters (31.3./30.9.), in dem Ihre Abschlussdokumente ausgestellt werden, weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Exmatrikulation" der TUM.Wann können Beiträge erstattet werden?
Lesen Sie dazu die allgemeinen Infos der TUM zur Rückerstattung der Beiträge.Wie lange muss ich immatrikuliert sein?
Bis zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung bzw. Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie immatrikuliert sein. Während der Korrekturzeit Ihrer letzten Prüfungsleistung ist die Immatrikulation nicht mehr erforderlich. Beachten Sie, dass der Vortrag zur Abschlussarbeit eine Studienleistung im Sinne der APSO ist. Das Vortragsdatum ist entscheidend für Ihren Studienabschluss, wenn dieser nach den 6 Monaten Bearbeitungszeit stattfindet. Für den Vortrag müssen Sie immatrikuliert sein. Ausnahme: Der Vortrag findet bis inkl. einer Woche nach dem Vorlesungsbeginn des Folgesemesters statt (§14 Abs. 1).
Was bedeutet eine taggenaue Exmatrikulation auf Antrag?
Die Exmatrikulation auf Antrag erfolgt grundsätzlich zum Ende des Semesters, es sei denn, Sie beantragen die sofortige Wirkung der Exmatrikulation (siehe allgemeine Informationen der TUM zur Exmatrikulation). Die Exmatrikulation erfolgt in diesem Fall zum Tag der Antragstellung. Das bedeutet: Die Überprüfung der Studienfortschrittskontrolle wird für diejenigen Studierenden durchgeführt, die im kompletten Vorsemester immatrikuliert waren. Stichtag ist damit der letzte Tag im Semester. Eine frühere taggenaue Exmatrikulation führt dazu, dass der Studienfortschritt bei vorzeitiger Exmatrikulation im laufenden Semester nicht überprüft wird.Spezifische Informationen zum Bachelor Maschinenwesen:
Eine taggenaue Exmatrikulation vor Semesterende schützt im Bachelor Maschinenwesen vor einem endgültigen Nicht-Bestehen auch dann, wenn HM1 und/oder TM1 im zweiten Versuch nicht bestanden wurde. (Hintergrund: HM1/TM1 sind keine Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOPs) sondern Grundlagenprüfungen, die bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erfolgreich abgelegt werden müssen.)
Bei einer taggenauen Exmatrikulation bis zum Tag vor dem Prüfungstermin zu HM1/TM1 gelten Studierende für den zu HM1/TM1 stattfindenden Prüfungstermin nicht mehr als pflichtangemeldet. (Hintergrund: Voraussetzung für eine Prüfungsanmeldung und -teilnahme ist die Immatrikulation an der TUM.)
Bitte teilen Sie dem Prüfungsausschuss mit, wenn Sie sich während des Semesters taggenau auf Antrag exmatrikulieren, damit wir Sie von den (Pflicht-)Prüfungen ggf. abmelden können.
Ein Weiterstudium im selben Studiengang kann dennoch versagt werden: siehe § 8 ImmatS der TUM: "Die Immatrikulation ist zu versagen, wenn ein Immatrikulationshindernis nach Art. 46 BayHSchG vorliegt. Sie soll versagt werden, wenn [...] die zur Aufnahme des Studiums im gewünschten Semester von einem geordneten Studienverlauf her vorgesehene Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Abschnittsprüfung nicht nachgewiesen wird." D.h.: Haben Sie im Bachelor Maschinenwesen HM1/TM1 auch im Zweitversuch nicht bestanden, Sie sich taggenau vor Ende des zweiten Semesters auf Antrag exmatrikuliert, Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut für denselben Studiengang beworben, so wird Ihnen die Immatrikulation versagt. Ein Weiterstudium im selben Studiengang ist also nicht mehr möglich.
Sollten Sie sich für einen anderen Bachelorstudiengang an der TUM interessieren (beachten Sie evtl. geänderte Bewerbungsfristen!), verschaffen Sie sich am besten hier einen Überblick in der TUM-Studiengangdatenbank und kontaktieren Sie die zuständige Studienfachberatung.
Solange der Prüfungsanspruch erhalten ist, können Sie sich erneut für denselben oder einen fachverwandten Studiengang bewerben. Bitte erkundigen Sie sich aber im Vorfeld bei der Universität über die Zulassungsvoraussetzungen.- Ranking
Was ist ein semesterbegleitendes Ranking und wo bekomme ich dieses?
Semesterbegleitende Rankings können Sie sich unter folgendem Link herunterladen https://app.srv.nat.tum.de/rnk/student. Loggen Sie sich hierzu mit Ihrer LRZ Kennung ein.
Sollte es beim Abruf des Rankings zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummern direkt per E-Mail an bpa.me@ed.tum.de bzw. mpa.me@ed.tum.de.
Bitte beachten Sie, dass- das semesterbegleitende Ranking nach dem Wintersemester frühestens ab Ende Mai / nach dem Sommersemester frühestens ab Ende November abgerufen werden kann,
- Rankings frühestens ab dem abgeschlossenen 2. Fachsemester und maximal bis zum abgeschlossenen 4. (Master-) bzw. 6. (Bachelor-) Fachsemester erstellt werden,
- die Ausstellung eines Rankings während des laufenden Fachsemesters nicht möglich ist (Auswertung nur zum abgeschlossenen Fachsemester nach Notenschluss möglich),
- bei Notenberechnungen für den Bachelor werden für das Ranking bis zum Ende des vierten Semesters ausschließlich die Prüfungsleistungen der Pflichtmodule des Studiengangs berücksichtigt,
- bei Notenberechnungen für den Master 30 ECTS pro Semester berücksichtigt werden,
- zu wenig abgelegte Credits beim Ranking mit der Note 4,1 gewichtet werden,
- nach erfolgreicher Beendigung des Studiums automatisch eine Grading-Tabelle zusammen mit dem Zeugnis von der Abteilung Graduation Office and Academic Records erstellt wird.
Soft Skills
Wo kläre ich meine Fragen zu den Soft Skills?
Beim Zentrum für Schlüsselkompetenzen.Wie funktioniert die Anerkennung von Soft Skills?
Siehe bitte unter Punkt Anerkennung.
Fünf Fragen an Maschinenwesen-Student Marius
Erhalte spannende Einblicke in das Maschinenwesen-Studium an der TUM School of Engineering and Design. Im Video "5 Fragen @TUMED" erzählt Marius von seinen Erfahrungen und den Herausforderungen während des Studiums.



