
Aerospace M. Sc.
Ihr Ziel ist es, schneller, höher und weiter fliegende Flugzeuge zu designen, die ressourcenschonend und wirtschaftlich sind? Sie möchten die Grenzen des technisch Machbaren in der Raumfahrt ausloten oder mit Hilfe neuartiger Satellitensysteme die Informationstechnik voranbringen?
In unserem Hybrid-Studiengang Aerospace lernen Sie alles, was sie als Luft- und Raumfahrtingenieur oder -ingenieurin brauchen, und legen Ihre Schwerpunkte genau so, wie es Ihren Interessen entspricht.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | Garching, Ottobrunn |
| Regelstudienzeit | 4 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 01.04. – 31.05. und Sommersemester: 01.10. – 30.11. |
| Credits | 120 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch oder Englisch |
| Studienbeginn | Winter- und Sommersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Steigende Ansprüche in Sachen Umwelt- und Lärmschutz erfordern, neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen beispielsweise zu Automatisierung und Antriebssystemen ermöglichen völlig neue Flugzeugkonzepte, darunter unbemannte Flugsysteme und elektrisch betriebene Fluggeräte. Exzellent ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure, die auf Basis eines umfassenden Verständnisses des Gesamtsystems Luftfahrt in interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit neue Wege beschreiten, treiben diese Entwicklungen in Unternehmen und an den Hochschulen voran.
Studierende der Fachrichtung Raumfahrt befassen sich insbesondere mit der Konzeption und Entwicklung von Raumfahrzeugen, Satelliten sowie entsprechenden Subsystemen und Komponenten. Ihre für eine Tätigkeit in der international geprägten Luft- und Raumfahrtbranche zentrale Fachsprachkompetenz in Englisch bauen Sie aus, indem Sie aus dem umfangreichen Angebot englischsprachiger Module wählen oder Ihr Studium komplett in englischer Sprache absolvieren.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kompetenzen aus dem Bereich der fliegenden Gesamtsysteme und somit, abhängig von der individuell gewählten Ausrichtung, aus den Bereichen der Transportsysteme, der endo- und exoatmosphärischen Flugsysteme sowie aus den fachlichen Disziplinen Aerodynamik, Leichtbau, Flugsystemdynamik, Flugantriebe, Regelungstechnik, Flugzeugentwurf oder Raumfahrtechnik. Darüber hinaus sind Sie als Absolventin oder Absolvent mit den Produktionsmethoden sowie der Werkstoff- und Materialkunde von der Entwicklung bis zur Anwendung vertraut.
Ferner werden die Studierenden während ihrer Ausbildung immer wieder mit praxisnahen Problemstellungen konfrontiert, die eine Optimierung hinsichtlich ökonomischer sowie ökologischer Gesichtspunkte erfordern sowie spezifischen rechtlichen Randbedingungen bei der Entwicklung, Konstruktion, Zulassung und dem Betrieb fliegender Systeme genügen müssen.
Als Absolventin oder Absolvent eröffnen sich Ihnen Perspektiven in den Bereichen der Luft- und Raumfahrtsysteme, Antriebstechnik, Ausrüstung sowie Werkstofftechnologie oder Komponenten. Mögliche Betätigungsfelder sind die zivile Luftfahrt, Verteidigung und Sicherheit und die Raumfahrt.
Darüber hinaus bieten sich Luft- und Raumfahrtingenieurinnen und -ingenieuren attraktive berufliche Möglichkeiten in folgenden Bereichen: An Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bei Behörden, im Dienstleistungssektor.
Sie entwickeln während des Studiums eine Geschäftsidee und wollen ein Unternehmen gründen? Auch dabei unterstützen wir Sie!
Studienstruktur
Der Masterstudiengang bietet Ihnen große Flexibilität, Ihren individuellen Studienplan zu erstellen. Der Studiengang ist folgendermaßen aufgebaut:
- Mastermodule, aufgeteilt in die Säulen Gesamtsystem, Antriebssysteme, Fluiddynamik/Aerodynamik, Struktur, Dynamik und Regelungstechnik sowie in die Bereiche Studiengangspezifische Modulwahl und Ingenieurwissenschaftliche Flexibilisierung
- Ergänzungsfächer
- Hochschulpraktika
- Forschungspraxis (Semesterarbeit, Teamprojekt oder Forschungspraktikum)
- Schlüsselkompetenzen (Sprachkurse, Soft Skills Workshops, …)
- Master’s Thesis
Inhalte
Neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen, etwa zu Automatisierung und Antriebssystemen, ermöglichen völlig neue Flugzeugkonzepte, darunter unbemannte Flugsysteme und elektrisch betriebene Fluggeräte. Exzellent ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure, die auf Basis eines umfassenden Verständnisses des Gesamtsystems Luftfahrt in interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit neue Wege beschreiten, treiben diese Entwicklungen in Unternehmen und an den Hochschulen voran. Studierende der Fachrichtung Raumfahrt befassen sich insbesondere mit der Konzeption und Entwicklung von Raumfahrzeugen, Satelliten sowie entsprechenden Subsystemen und Komponenten.
Die Unterrichtssprachen in diesem Studiengang sind Deutsch und Englisch. Je nach Wahl Ihres Schwerpunkts können Sie das Studium vollständig auf Deutsch oder auf Englisch absolvieren oder Module in beiden Sprachen besuchen. Das Modulhandbuch in TUMonline kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Module in welcher Sprache unterrichtet werden.

Bewerbung und Zulassung

Bitte reichen Sie fristgerecht Ihre Bewerbungsunterlagen über das Bewerbungsportal TUMonline ein. Sobald Sie sich dort registriert haben, erhalten Sie eine detaillierte Liste von Dokumenten, die sie verpflichtend der Bewerbung beilegen müssen. Sind Ihre Unterlagen vollständig, formal richtig und fristgerecht an der TUM eingegangen, nehmen Sie am Eignungsverfahren teil.
Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, in dem die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Masterstudiengangs geprüft wird.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Masterstudiengang (Schritt-für-Schritt-Anleitung) und Infoportal Bewerbung
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO).
Ein Praktikum ist nicht erforderlich.
Aktuelle Informationen?
Hier werden ab dem Wintersemester 2026/2027 aktuelle Informationen zum Studiengang erscheinen.
Im Studium
Hier geht's zu den allgemeinen Terminen und Fristen an der TUM.
Verbindliche Prüfungstermine für Ihren Studiengang finden Sie in TUMonline .
Die Prüfungsanmeldung für Ihren Studiengang findet in der Regel in den folgenden Zeiträumen statt:
Mitte November bis 15. Januar für die Prüfungen im Anschluss an das Wintersemester
Mitte Mai bis 30. Juni für die Prüfungen im Anschluss an das Sommersemester
Satzungen und Ordnungen
Alle aktuellen und früheren Fassungen der Satzungen und Ordnungen finden Sie hier https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/satzungen-ordnungen.
Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) inkl. Eignungsverfahren:
- Für Studierende, die sich im oder nach Sommersemester 2024 immatrikuliert haben: FPSO SoSe2024
- Für Studierende, die sich vor Sommersemester 2024 immatrikuliert haben: FPSO WiSe21
Modulhandbuch ab 2024/25
Studiengangdokumentation
Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Stundenplan
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für jedes Semester können in TUMonline eingesehen werden.
Wintersemester 2025/26:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.10.2025 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Sommersemester 2026:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.04.2026 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus TUMonline für mögliche Raum- und Terminänderungen.
Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen
| Anmeldezeitraum Wintersemester 2025/26: | 17.11.2025 - 15.01.2026 |
| Anmeldezeitraum Sommersemester 2026: | 18.05.2026 - 30.06.2026 |
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich selbständig über TUMonline dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan. Anleitung zur Prüfungsanmeldung in TUMonline.
Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ebenfalls auf diesem Weg.
Bitte beachten:
- Die Prüfungsangelegenheiten ASG meldet Sie grundsätzlich nicht zu Prüfungen nach. Wenn Sie es versäumt haben sich zu einer oder mehrerer Prüfungen anzumelden, können Sie an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet eine Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
- Wiederholungsprüfungen können allerdings abgelegt werden.
Wiederholung von Prüfungen:
- Modulprüfungen sind unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle (siehe § 10 Abs. 3 bzw. Abs. 4 APSO) beliebig oft wiederholbar
- Es können nur Prüfungen wiederholt werden, die zuvor nicht bestanden wurden. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungen, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben.
Ein Nachteilsausgleich muss bei dem für Ihren Studiendiengang zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase beantragt werden. Der Antrag muss formlos schriftlich per E-Mail an die Prüfungsangelegenheiten ASG erfolgen: examination.asg@ed.tum.de.
Dem Antrag müssen zwingend aussagekräftige (fachärztliche) Atteste bzw. Gutachten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt und welche Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteiles geboten sind.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss weder an die von Ihnen im Antrag noch die im Attest oder Gutachten genannten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gebunden ist.
Es gelten folgende Fristen für die Antragstellung:
Wintersemester und Sommersemester: Bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen des Semesters.
Bitte beachten: Wird ein Antrag nach dieser Frist gestellt, gilt eine etwaige Genehmigung eines Nachteilsauslgeiches frühestens ab der Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters.
Sie finden weitere Informationen sowie Merkblätter zum Thema "Nachteilsausgleich" auf den Seiten des TUM-Center for Study & Teaching.
Ebenso finden Sie unter obigem Link ein Formblatt zur Antragstellung, das Sie nutzen können.
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei triftigen, durch die/den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Informationen der TUM zu Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall durch.
Im Fall einer Prüfungsverhinderung muss unverzüglich ein schriftlicher Rücktrittsantrag an den verantwortlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies sollte per E-Mail erfolgen an: examination.asg@ed.tum.de
Den Antrag auf Prüfungsrücktritt können Sie hier herunterladen. Neben dem Antrag muss zudem unverzüglich ein Nachweis über den Verhinderungsgrund eingereicht werden, z.B. im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Das Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Es muss von einem fachkundigen Arzt/einer fachkundigen Ärztin ausgestellt werden.
- Es muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen.
- Es muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten.
- Aus ihm muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen könnn, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z.B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Wichtig:
- Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit allein reicht nicht aus.
- Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten.
- Werden Sie am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Studienfortschritt (Härtefallantrag)
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (aussagekräftiges ärztliches Attest, ggf. sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung der Studienfortschrittskontrolle stellen (§ 10 Abs. 7 APSO).
Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten.
Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich.
Sollten die Einschränkungen fortbestehen, müssen Sie sich beim TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs.
Die unverzügliche Meldung von triftigen Gründen erfolgt formlos an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de
Wichtig:
Ärztliche Atteste müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM entsprechen. Sie finden Hinweise zu formalen und inhatlichen Kriterein für Atteste oben unter "Prüfungsrücktritt".
Erfüllt ein Attest diese Kriterien nicht, so muss ein entsprechender Härtefallantrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung stellen können, wenn Sie die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle tatsächlich nicht einhalten konnten. Sie sehen dies an dem Vermerk "EN" in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Senden Sie in diesem Fall bitte den Antrag formlos per E-Mail zusammen mit allen nötigen Belegen (siehe oben) ebenfalls an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de.
Der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss wird im Rahmen seiner Semesterabschlusssitzung über Ihren Antrag entscheiden. Die Entscheidung wird Ihnen danach so schnell wie möglich schriftlich durch die Prüfungsanlegegenheiten ASG mitgeteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen bzgl. des Status Ihres Antrages ab.
Prüfungsausschüsse Aerospace and Geodesy
Gemäß § 29 APSO sind die Prüfungsausschüsse für die Durchführung des Prüfungsverfahrens verantwortlich. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, sofern die allgemeine Prüfungsordnung der TUM dies nicht den jeweiligen Prüfenden zugewiesen hat.
Zum Entscheidungsbereich der Prüfungsausschüsse gehören insbesondere Anträge auf Prüfungsrücktritt, Anträge auf Fristaussetzung und Fristverlängerung, Anträge auf Anerkennung von Leistungen, sowie Anträge auf Nachteilsausgleich.
Im Fachbereich Aerospace and Geodesy gibt es folgende Prüfungsausschüsse (PAs) mit ihren Zuständigkeiten:
| Prüfungsausschuss | Studiengang | Schriftführung |
| Aerospace | B.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace Engineering (TUM Asia) | Ms. Pema Mauser-Sherpa Mr. Daniel Hartenstein Mr. Daniel Hartenstein |
| ESPACE | M.Sc. Earth Oriented Space Science and Technology | Mr. Daniel Hartenstein |
| Geodäsie und Geoinformation | B.Sc. Geodäsie und Geoinformation M.Sc. Geodäsie und Geoinformation B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung (Teilstudiengang) M.Sc. Land Management and Geospatial Science | Mr. Daniel Hartenstein |
Für Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium, die/das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 86 BayHIG und § 16 APSO).
Ablauf des Anerkennungsprozesses:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anerkennungsformular bei den Prüfungsangelegenheiten ASG ein. Alle zusätzlich geforderten Unterlagen sind gemäß dem Formular (Seite 1) beizulegen und durch die/den Studierende/n auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
- Ihr Antrag mit den Unterlagen wird an die/den jeweiligen Modulverantwortliche/n / Fachprüfende/n weitergeleitet. Diese/r entscheidet über die Gleichwertigkeit der schon erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen aus Ihrem TUM-Studiengang.
Das Anerkennungsformular finden Sie auf den Wiki-Seiten Ihres Studienganges unter "Dokumente und Formulare".
Bitte beachten Sie:
- Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
- Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
- Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
- Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Über Anerkennung bzw. Ablehnung wird per E-Mail informiert. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
- Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall für jeden Anerkennungsvorgang ein eigenes Formular.
- Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft.
Umrechnung Note:
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der TUM angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der TUM nicht überein, werden die Noten der anderen Hochschule nach der sogenannten Bayerischen Formel umgerechnet. Ist eine Umrechnung so nicht möglich, legt der Prüfungsausschuss einen entsprechenden Schlüssel für die Notenumrechnung fest.
Zur Berechnung mit der Bayerischen Formel
Kontakt für Anerkennungen: examination.asg@ed.tum.de
Anmeldung:
Für Abschlussarbeiten (= Bachelor’s thesis und Master’s thesis) findet die Anmeldung und die gesamte Verwaltung im ED-Portal statt unter https://portal.ed.tum.de/de/Theses.
Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals.
Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail.
Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Abgabe:
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Verlängerung:
Bei triftigen, nicht durch Sie zu vertretenden Gründen (z.B. längere Wartezeit auf technisches Gerät oder Software) können Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Auch dies geschieht über das ED-Portal. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Ruhendstellung bei Krankheit:
Die Bearbeltungszeit ruht für den Dauer einer Erkrankung. Sie sind verpflichet gegenüber dem jeweiligen Prüfungsausschuss eine Erkrankung unverzüglich zu melden und mittels eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Die Meldung geschieht ebenfalls über das ED-Portal analog zur Beantragung einer Verlängerung (siehe oben).
Bitte senden Sie das ärztliche Attest als PDF an examination.asg@ed.tum.de. Das Attest muss dabei denselben Kriterien entsprechen wie oben unter "Prüfungsrücktritt" dargelegt.
Wichtig: Wird die Erkrankung nicht unverzüglich gemeldet - das heißt, sobald Sie merken, dass Sie erkrankt sind -, muss der jeweilige Prüfungsausschuss die Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ablehnen.
Sobald die Bewertung durch die Prüfenden final bestätigt wurde, erhalten Sie die Note per E-Mail. Anschließend wird die Note und weitere Angaben vom School Office nach TUMonline übertragen.
Gemäß § 18 Abs. 11 APSO ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in innerhalb von zwei Monaten zu bewerten.
Bitte beachten: Während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dürfen Sie nicht beurlaubt sein und müssen bis zur Abgabe der Arbeit ordentlich immatrikuliert sein.
Wichtig: Bitte lesen Sie unbedigt die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU München. Ihre Kenntnis wird bei der Anmeldung der Arbeit vorausgesetzt.
Dies betrifft folgende Module aus dem Wahlbereich Forschungspraxis:
- LRG0002 Semesterarbeit
- LRG0003 Teamprojekt
- LRG0004 Forschungspraktikum
Anmeldung:
Ab 10.04.2025 werden Arbeiten aus dem Bereich Forschungspraxis über das ED-Portal angemeldet und verwaltet.
Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals.
Ihr betreuender Lehrstuhl wird Sie zur Arbeit anmelden und Sie erhalten per E-Mail eine Aufforderung, die Anmeldung zu bestätigen.
Der generelle Prozess ist analog zu dem der Verwaltung von Abschlussarbeiten. Eine ausführliche Dokumentation dazu finden Sie im Wiki unter https://collab.dvb.bayern/spaces/TUMedschooloffice/pages/885986490/Final+Theses+in+the+ED-Portal?showLanguage=de_DE
Abgabe:
Die Arbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Verlängerung:
Bei triftigen, nicht durch Sie zu vertretenden Gründen (z.B. längere Wartezeit auf technisches Gerät oder Software) können Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Auch dies geschieht über das ED-Portal. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Sobald die Bewertung durch die Prüfenden final bestätigt wurde, erhalten Sie die Note per E-Mail. Anschließend wird die Note und weitere Angaben vom School Office nach TUMonline übertragen.
Forschungspraxis in einem Unternehmen:
Sie können die Semesterarbeit (LRG0002) bei einem Unternehmen schreiben (Bitte beachten: Das ist nicht möglich bei Teamprojekt und Forschungspraktikum). Auch dafür benötigen Sie eine/n TUM-Themensteller/in, welche/r die Arbeit bei den Prüfungsangelegenheiten anmeldet (siehe oben).
In Ihrem Studiengang ist kein verpflichtendes Praktikum vorgesehen (außer dieses wurde als Auflage vergeben). Freiwillige Praktika können absolviert werden. Unter Umständen ist dann eine Beurlaubung sinnvoll.
Stellungnahme für das Urlaubssemester
Wozu benötige ich eine “Stellungnahme der School”?
Sollten Sie sich sich für ein Praktikum beurlauben lassen wollen, benötigen Sie eine sog. “Stellungnahme der School”. Diese erhalten Sie wie folgt:
- Falls es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Praktikumsamt und lassen sich dort bestätigen, dass das Praktikum auf Grund seines fachlichen Bezuges zum Studium von Seiten der School befürwortet wird. Zur Überprüfung des fachlichen Bezugs leiten Sie bitte Informationen zum Unternehmen und Ihren anfallenden Tätigkeiten an das Praktikumsamt.
- Falls es sich um ein freiwilliges Praktikum im Ausland handelt, wenden Sie sich bitte an die Auslandsstudienberatung Ihres Studienganges (siehe Kontaktdetails: International Exchange).
Es besteht die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes an einer der 15 europäischen Partneruniversitäten in acht Ländern. Zudem steht eine Vielzahl an außereuropäischen Partneruniversitäten zur Verfügung. Schließlich können sich Studierende des M.Sc. Aerospace für das Double-Degree-Programm mit der ISAE-SUPAERO in Toulouse bewerben.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes finden Sie auf den Webseite des TUM Global & Alumni Office.