
Land Management and Geospatial Science M. Sc.
Wussten Sie, dass neunzig Prozent des Landbesitzes in Entwicklungsländern nicht dokumentiert, verwaltet oder geschützt ist? Dennoch werden die komplexen Fragen zu Land, zu urbaner Ausbreitung, unsicheren Landnutzungsrechten und Klimawandel durch Verwaltung und Praxis nicht ausreichend berücksichtigt.
Um Lösungen für diese Herausforderungen zu finden, braucht es eine Kombination aus technisch-methodischen Instrumenten und Kommunikationsfähigkeiten, um die Dokumentation von Landrechten, die Sicherheit von Landbesitz und eine nachhaltige Landnutzung zu ermöglichen. Dies erfordert eine verantwortungsvolle Verwaltung der Landrechte und geeignete Landinformationssysteme, um die Beziehungen zwischen Mensch und Land auf eine politisch, rechtlich und soziokulturell sensible Weise zu dokumentieren.
Der Studiengang Land Management and Geospatial Science kombiniert zwei wissenschaftliche Bereiche: Landmanagement und Geowissenschaften. Das Ziel des Master-Programms ist es, Fachkräfte auszubilden, die in der Lage sind, Konzepte und Werkzeuge im Zusammenhang mit Land und Raum anzuwenden, um aktuelle internationale Landfragen zu analysieren. Zudem sollen sie über die erforderlichen Soft Skills verfügen, um Verwaltungsaufgaben im Landmanagement zu übernehmen.
Was lernen Sie für Ihre Zukunft?
Die Studierenden erforschen Landmanagement aus einer multidisziplinären Perspektive. Sie wenden Methoden und Techniken aus den Geo- und Landmanagement-Wissenschaften an, um Raumentwicklung und Landpolitik verantwortungsvoll und nachhaltig zu bewerten und umzusetzen.
Absolvent:innen des Studiengangs Landmanagement und Geoinformationswissenschaften sind spezialisierte Generalist:innen mit einem breiten Überblick über Themen und Ansätze des Landmanagements und der Geoinformationswissenschaften. Sie arbeiten an der Schnittstelle von Politik und Technologie, indem sie bestehende Landwerkzeuge anwenden oder neue Richtlinien und Interventionen zur Dokumentation, Verwaltung oder zum Schutz von Landbesitz in spezifischen sozio-rechtlichen Kontexten entwerfen. Ihre Expertise ist entscheidend für die Entwicklung kreativer, innovativer und nachhaltiger Lösungen für komplexe und kontextuelle räumliche Probleme. Sie tragen auch mit ihrem technischen und methodischen Fachwissen zur Entwicklung von Land- und Geoinformationssystemen bei, die mehrdimensionale Informationen über Landnutzung, Landbesitz und natürliche Ressourcenrechte erfassen, überwachen, speichern und abfragen können. Schließlich wenden sie ihre miteinander verknüpften geospatialen, sozialen und rechtlichen Fähigkeiten an, um unterschiedliche und konkurrierende Interessen der Stakeholder im Bereich Land in Einklang zu bringen.
Weitere Informationen zum M.Sc. Land Management and Geospatial Science finden Sie in unserem TUM Land Management and Geospatial Science Wiki.
Informationen zum Studium
Art des Studiums: Vollzeit
Regelstudienzeit: 4 Semester
Credits: 120 ECTS
Hauptstandort: München
Art der Zulassung: Eignungsfeststellungsverfahren für Masterstudiengänge
Beginn des Studiums: Wintersemester
Bewerbungszeitraum: Wintersemester: 01. Januar - 31. Mai
Erforderlicher Sprachnachweis: Englisch
Studiengebühren: Für diesen Studiengang werden keine Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten erhoben. Bitte beachten Sie: Der Semesterbeitrag als Beitrag zum Studierendenwerk muss dennoch bezahlt werden.
Spezialisierungen:
In den ersten beiden Semestern erwerben die Studierenden Kenntnisse in den Bereichen Landmanagement, Geoengineering, Politik-, Verwaltungs-, Management- und Forschungswissenschaften.
Im dritten Semester wählen die Studierenden eine von drei Vertiefungsrichtungen (Systeme der Landnutzung und Landrechte/Systeme der Geospatial Engineering für Land, Wasser und Forstwirtschaft/Systeme der Planung, Politik und Governance).
Sie können Modulkombinationen je nach ihren spezifischen Interessen wählen. Das dritte Semester bietet auch eine gute Gelegenheit für internationale Mobilität.
Im vierten Semester schließen die Studierenden ihr Studium mit der Masterarbeit ab.
Der Studiengang gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule, die es den Studierenden ermöglicht, die grundlegenden Konzepte, Theorien, Methoden, Systeme und Grundlagen des Landmanagements und der Geowissenschaften zu erwerben.
Im ersten Semester müssen die Studierenden die folgenden Pflichtmodule belegen:
- Bodenmanagement
- Immobilienökonomie
- Photogrammetrie und Fernerkundung
- Geodäsie
- Internationale Berufspraxis in Bodenmanagement und Geowissenschaften
- Zwei weitere Wahlpflichtmodule
Im zweiten Semester müssen die Studierenden außerdem die folgenden Pflichtmodule belegen:
- Eigentumsrechte und Landnutzungssysteme
- Landverwaltung und Landinformationssysteme
- Geoinformatik
- Entscheidungsunterstützende Systeme
- Zwei weitere Wahlpflichtmodule
Das dritte Semester ist ein Vertiefungssemester, das die Studierenden durch die Auswahl von Modulkombinationen aus einem Katalog von Wahlmodulen frei gestalten können. Diese spiegeln in ihrer Gesamtheit das zentrale Thema eines der drei Schwerpunktbereiche wider.
Die Unterrichtssprache im Studiengang ist Englisch. Deutsch ist keine Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang. Für das alltägliche Leben in Deutschland empfehlen wir die kostenlosen Deutschkurse an der TUM.
Die TUM School of Engineering and Design bietet viele Möglichkeiten für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt. Gute Gründe für ein Auslandsstudium sind die Erweiterung des Horizonts, die persönlichkeitsbildende Wirkung, die Verbesserung der Sprachkenntnisse und das Kennenlernen anderer (Fach-)Kulturen und Lebensweisen.
Praktika sind für den Abschluss des Masterstudiums nicht zwingend erforderlich. Die Studierenden haben jedoch die Möglichkeit, im 4. Semester des Studiums ein Praktikum zu absolvieren. Die Studierenden können sich zudem dafür entscheiden, ihre Abschlussarbeit bei einem Unternehmen oder einer Organisation in Form eines Praktikums zu einem Thema zu schreiben, das für das Unternehmen von Interesse ist.
Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- von der TUM anerkannter Bachelor-Abschluss, um einen Master of Science-Studiengang studieren zu können
- von der TUM anerkanntes englisches Sprachzertifikat (oder abgeschlossenes Bachelorstudium in englischer Sprache)
- Motivationsschreiben (innerhalb des Online-Bewerbungsverfahrens einzureichen)
- Affinität zu Landesthemen
Die Bewerbungsfrist für den Beginn des akademischen Jahres (Oktober) ist der 31. Mai desselben Jahres.
Studieninteressierte, die ihre Masterzugangsberechtigung (z.B. einen Bachelorabschluss) außerhalb der EU / des EWR erworben haben, müssen in der Regel vorab Prüfungsvorleistungen bei uni-assist beantragen.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für jedes Semester können in TUMonline eingesehen werden.
Wintersemester 2025/26:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.10.2025 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Sommersemester 2026:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.04.2026 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus TUMonline für mögliche Raum- und Terminänderungen.
Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen
| Anmeldezeitraum Wintersemester 2025/26: | 17.11.2025 - 15.01.2026 |
| Anmeldezeitraum Sommersemester 2026: | 18.05.2026 - 30.06.2026 |
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich selbständig über TUMonline dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan. Anleitung zur Prüfungsanmeldung in TUMonline.
Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ebenfalls auf diesem Weg.
Bitte beachten:
- Die Prüfungsangelegenheiten ASG meldet Sie grundsätzlich nicht zu Prüfungen nach. Wenn Sie es versäumt haben sich zu einer oder mehrerer Prüfungen anzumelden, können Sie an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet eine Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
- Wiederholungsprüfungen können allerdings abgelegt werden.
Wiederholung von Prüfungen:
- Modulprüfungen sind unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle (siehe § 10 Abs. 3 bzw. Abs. 4 APSO) beliebig oft wiederholbar
- Es können nur Prüfungen wiederholt werden, die zuvor nicht bestanden wurden. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungen, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben.
Ein Nachteilsausgleich muss bei dem für Ihren Studiendiengang zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase beantragt werden. Der Antrag muss formlos schriftlich per E-Mail an die Prüfungsangelegenheiten ASG erfolgen: examination.asg(at)ed.tum.de.
Dem Antrag müssen zwingend aussagekräftige (fachärztliche) Atteste bzw. Gutachten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt und welche Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteiles geboten sind.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss weder an die von Ihnen im Antrag noch die im Attest oder Gutachten genannten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gebunden ist.
Es gelten folgende Fristen für die Antragstellung:
Wintersemester und Sommersemester: Bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen des Semesters.
Bitte beachten: Wird ein Antrag nach dieser Frist gestellt, gilt eine etwaige Genehmigung eines Nachteilsauslgeiches frühestens ab der Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters.
Sie finden weitere Informationen sowie Merkblätter zum Thema "Nachteilsausgleich" auf den Seiten des TUM-Center for Study & Teaching.
Ebenso finden Sie unter obigem Link ein Formblatt zur Antragstellung, das Sie nutzen können.
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei triftigen, durch die/den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Informationen der TUM zu Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall durch.
Im Fall einer Prüfungsverhinderung muss unverzüglich ein schriftlicher Rücktrittsantrag an den verantwortlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies sollte per E-Mail erfolgen an: examination.asg(at)ed.tum.de
Den Antrag auf Prüfungsrücktritt können Sie hier herunterladen.
Neben dem Antrag muss zudem unverzüglich ein Nachweis über den Verhinderungsgrund eingereicht werden, z.B. im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Das Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Es muss von einem fachkundigen Arzt/einer fachkundigen Ärztin ausgestellt werden.
- Es muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen.
- Es muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten.
- Aus ihm muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen könnn, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z.B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Wichtig:
- Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit allein reicht nicht aus.
- Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten.
- Werden Sie am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Studienfortschritt (Härtefallantrag)
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (aussagekräftiges ärztliches Attest, ggf. sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung der Studienfortschrittskontrolle stellen (§ 10 Abs. 7 APSO).
Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten.
Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich.
Sollten die Einschränkungen fortbestehen, müssen Sie sich beim TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs.
Die unverzügliche Meldung von triftigen Gründen erfolgt formlos an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg(at)ed.tum.de
Wichtig:
Ärztliche Atteste müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM entsprechen. Sie finden Hinweise zu formalen und inhatlichen Kriterein für Atteste oben unter "Prüfungsrücktritt".
Erfüllt ein Attest diese Kriterien nicht, so muss ein entsprechender Härtefallantrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung stellen können, wenn Sie die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle tatsächlich nicht einhalten konnten. Sie sehen dies an dem Vermerk "EN" in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Senden Sie in diesem Fall bitte den Antrag formlos per E-Mail zusammen mit allen nötigen Belegen (siehe oben) ebenfalls an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg(at)ed.tum.de.
Der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss wird im Rahmen seiner Semesterabschlusssitzung über Ihren Antrag entscheiden. Die Entscheidung wird Ihnen danach so schnell wie möglich schriftlich durch die Prüfungsanlegegenheiten ASG mitgeteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen bzgl. des Status Ihres Antrages ab.
Prüfungsausschüsse Aerospace and Geodesy
Gemäß § 29 APSO sind die Prüfungsausschüsse für die Durchführung des Prüfungsverfahrens verantwortlich. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, sofern die allgemeine Prüfungsordnung der TUM dies nicht den jeweiligen Prüfenden zugewiesen hat.
Zum Entscheidungsbereich der Prüfungsausschüsse gehören insbesondere Anträge auf Prüfungsrücktritt, Anträge auf Fristaussetzung und Fristverlängerung, Anträge auf Anerkennung von Leistungen, sowie Anträge auf Nachteilsausgleich.
Im Fachbereich Aerospace and Geodesy gibt es folgende Prüfungsausschüsse (PAs) mit ihren Zuständigkeiten:
| Prüfungsausschuss | Studiengang | Schriftführung |
| Aerospace | B.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace Engineering (TUM Asia) | Ms. Pema Mauser-Sherpa Mr. Daniel Hartenstein Mr. Daniel Hartenstein |
| ESPACE | M.Sc. Earth Oriented Space Science and Technology | Mr. Daniel Hartenstein |
| Geodäsie und Geoinformation | B.Sc. Geodäsie und Geoinformation M.Sc. Geodäsie und Geoinformation B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung (Teilstudiengang) M.Sc. Land Management and Geospatial Science | Mr. Daniel Hartenstein |
Für Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium, die/das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 86 BayHIG und § 16 APSO).
Ablauf des Anerkennungsprozesses:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anerkennungsformular bei den Prüfungsangelegenheiten ASG ein. Alle zusätzlich geforderten Unterlagen sind gemäß dem Formular (Seite 1) beizulegen und durch die/den Studierende/n auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
- Ihr Antrag mit den Unterlagen wird an die/den jeweiligen Modulverantwortliche/n / Fachprüfende/n weitergeleitet. Diese/r entscheidet über die Gleichwertigkeit der schon erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen aus Ihrem TUM-Studiengang.
Das Anerkennungsformular finden Sie auf den Wiki-Seiten Ihres Studienganges unter "Dokumente und Formulare".
Bitte beachten Sie:
- Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
- Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
- Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
- Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Über Anerkennung bzw. Ablehnung wird per E-Mail informiert. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
- Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall für jeden Anerkennungsvorgang ein eigenes Formular.
- Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft.
Umrechnung Note:
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der TUM angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der TUM nicht überein, werden die Noten der anderen Hochschule nach der sogenannten Bayerischen Formel umgerechnet. Ist eine Umrechnung so nicht möglich, legt der Prüfungsausschuss einen entsprechenden Schlüssel für die Notenumrechnung fest.
Zur Berechnung mit der Bayerischen Formel
Kontakt für Anerkennungen: examination.asg(at)ed.tum.de
Anmeldung:
Für Abschlussarbeiten (= Bachelor’s thesis und Master’s thesis) findet die Anmeldung und die gesamte Verwaltung im ED-Portal statt unter https://portal.ed.tum.de/de/Theses.
Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals.
Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail.
Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Abgabe:
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Verlängerung:
Bei triftigen, nicht durch Sie zu vertretenden Gründen (z.B. längere Wartezeit auf technisches Gerät oder Software) können Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Auch dies geschieht über das ED-Portal. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Ruhendstellung bei Krankheit:
Die Bearbeltungszeit ruht für den Dauer einer Erkrankung. Sie sind verpflichet gegenüber dem jeweiligen Prüfungsausschuss eine Erkrankung unverzüglich zu melden und mittels eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Die Meldung geschieht ebenfalls über das ED-Portal analog zur Beantragung einer Verlängerung (siehe oben).
Bitte senden Sie das ärztliche Attest als PDF an examination.asg(at)ed.tum.de. Das Attest muss dabei denselben Kriterien entsprechen wie oben unter "Prüfungsrücktritt" dargelegt.
Wichtig: Wird die Erkrankung nicht unverzüglich gemeldet - das heißt, sobald Sie merken, dass Sie erkrankt sind -, muss der jeweilige Prüfungsausschuss die Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ablehnen.
Sobald die Bewertung durch die Prüfenden final bestätigt wurde, erhalten Sie die Note per E-Mail. Anschließend wird die Note und weitere Angaben vom School Office nach TUMonline übertragen.
Gemäß § 18 Abs. 11 APSO ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in innerhalb von zwei Monaten zu bewerten.
Bitte beachten: Während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dürfen Sie nicht beurlaubt sein und müssen bis zur Abgabe der Arbeit ordentlich immatrikuliert sein.
Wichtig: Bitte lesen Sie unbedigt die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU München. Ihre Kenntnis wird bei der Anmeldung der Arbeit vorausgesetzt.