
Land Management and Geospatial Science M. Sc.
Wussten Sie, dass neunzig Prozent des Landbesitzes in Entwicklungsländern nicht dokumentiert, verwaltet oder geschützt ist? Dennoch werden die komplexen Fragen zu Land, zu urbaner Ausbreitung, unsicheren Landnutzungsrechten und Klimawandel durch Verwaltung und Praxis nicht ausreichend berücksichtigt.
Um Lösungen für diese Herausforderungen zu finden, braucht es eine Kombination aus technisch-methodischen Instrumenten und Kommunikationsfähigkeiten, um die Dokumentation von Landrechten, die Sicherheit von Landbesitz und eine nachhaltige Landnutzung zu ermöglichen. Dies erfordert eine verantwortungsvolle Verwaltung der Landrechte und geeignete Landinformationssysteme, um die Beziehungen zwischen Mensch und Land auf eine politisch, rechtlich und soziokulturell sensible Weise zu dokumentieren.
Der Studiengang Land Management and Geospatial Science kombiniert zwei wissenschaftliche Bereiche: Landmanagement und Geowissenschaften. Das Ziel des Master-Programms ist es, Fachkräfte auszubilden, die in der Lage sind, Konzepte und Werkzeuge im Zusammenhang mit Land und Raum anzuwenden, um aktuelle internationale Landfragen zu analysieren. Zudem sollen sie über die erforderlichen Soft Skills verfügen, um Verwaltungsaufgaben im Landmanagement zu übernehmen.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | TUM Campus München |
| Regelstudienzeit | 4 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 01.01. – 31.05. |
| Credits | 120 ECTS | Sprachnachweis | Englisch |
| Studienbeginn | Wintersemester | Kosten | Für diesen Studiengang werden keine Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten erhoben. Bitte beachten Sie: Der Semesterbeitrag als Beitrag zum Studierendenwerk muss dennoch bezahlt werden. |
Informationen zum Studium
Zunehmende Urbanisierung, wachsender Flächenbedarf der Landwirtschaft oder prekäre Besitzverhältnisse insbesondere in Entwicklungsländern verdeutlichen die dringende Notwendigkeit funktionaler Landmanagementsysteme. Studierende des englischsprachigen Masterstudiengangs Land Management and Geospatial Science (M.Sc.) lernen, konfligierende Anforderungen zu analysieren und Lösungen für eine sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Landnutzung zu entwickeln.
Der Studiengang nimmt unterschiedlichste Aspekte der Nutzung von Land, Wasser und Forsten in den Blick, insbesondere in Entwicklungsländern. Er vermittelt gleichermaßen Konzepte, Theorien und Techniken des Landmanagements wie der Geowissenschaften. Die Studierenden befassen sich mit der Analyse und Entwicklung verantwortungsbewusster Landmanagementsysteme, mit den Wechselwirkungen zwischen Stadt und Land, mit Fragen der Landbewertung, Landbesteuerung, Landvergabe und Landentwicklung zur Etablierung einer anforderungsgerechten Landverwaltung und Schaffung sicherer Landbesitzverhältnisse. Dabei können sie individuelle Schwerpunkte in den Bereichen Systems of Land Rights and Land Use, Systems of Geospatial Engineering for Land, Water and Forestry Management oder Systems of Planning, Policy and Governance setzen.
Im Masterstudiengang „Landmanagement and Geospatial Science“ erwerben die Studierenden fachlich-methodisches Know-how zur Entwicklung von Land- und Geoinformationssystemen, mit denen mehrdimensionale Informationen zu Landnutzung, Landbesitzverhältnissen und Rechten an natürlichen Ressourcen erfasst, überwacht, gespeichert und abgefragt werden können. Die Studierenden setzen sich aus einer multidisziplinären Perspektive mit Landmanagement auseinander und wenden Methoden und Techniken aus der Geoinformatik und den Landmanagementwissenschaften an, um räumliche Entwicklung und Landpolitik auf verantwortungsvolle und nachhaltige Weise zu bewerten und umzusetzen.
Absolvierende des Studiengangs „Landmanagement and Geospatial Science“ sind spezialisierte Generalist:innen mit einem breiten Überblick über Themen und Ansätze im Bereich Landmanagement und Geowissenschaften. Sie arbeiten an der Schnittstelle von Politik und Technologie und wenden dabei bestehende Instrumente zur Landverwaltung an oder entwerfen neue Strategien und Maßnahmen, um Landbesitzverhältnisse in spezifischen sozio-rechtlichen Kontexten zu dokumentieren, zu verwalten oder zu schützen. Ihr Fachwissen ist entscheidend für die Entwicklung kreativer, innovativer und nachhaltiger Lösungen für komplexe, kontextspezifische räumliche Probleme. Schließlich setzen sie ihre miteinander verknüpften geowissenschaftlichen, sozialen und rechtlichen Kompetenzen ein, um unterschiedliche und konkurrierende Interessen der Stakeholder im Bereich Land in Einklang zu bringen.
Nach Abschluss des Masterstudiengangs “Land Management and Geospatial Science” eröffnen sich Absolvierenden berufliche Möglichkeiten in vielen verschiedenen Bereichen, darunter Wissenschaft, Bodenverwaltung, Geodatenanalyse, Grundstücksbesteuerung, Bodenbewertung, Raum- und Flächennutzungsplanung, Politikberatung zu Land- und Umweltfragen, Geodatenmanagement sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung. Einige unserer Alumni arbeiten heute beispielsweise als Fachkräfte in der Bodenverwaltung, als Expert:innen für Landrechte und Landbesitzsysteme, als Beratende für Landrechte, als GIS-Spezialist:innen, Geodatenanalyst:innen, ESG- und Nachhaltigkeitsberater:innen, Umweltexpert:innen, Bodenbewerter:innen, Forschende, Mitarbeitende im Bereich Landakquise, Politikberater:innen im Landsektor oder Projektleitende in der Bodenverwaltung.
Sie sind in der Lage, boden- und raumbezogene Konzepte mit theoretischem Wissen sowie sozioökonomischer und rechtlicher Kompetenz situationsspezifisch anzuwenden, um globale Herausforderungen zu bewältigen – darunter unsichere Landnutzungsrechte, Veränderungen der Landnutzung sowie volatile soziale und ökologische Rahmenbedingungen. Dies qualifiziert sie besonders für Tätigkeiten in Ministerien, Bodenbehörden, Planungsabteilungen, Organisationen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, Nichtregierungsorganisationen sowie privatwirtschaftlichen Akteur:innen, die im Bereich Landnutzung, Umwelt und Nachhaltigkeit tätig sind.
Darüber hinaus bestehen attraktive Karrierechancen an Universitäten, Forschungsinstitutionen, staatlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Think Tanks, die sich mit Fragen der Land- und Ressourcenverwaltung befassen.
Studienstruktur
In den ersten beiden Semestern erwerben die Studierenden Kompetenzen in den Bodenmanagementwissenschaften, in den Geodäsie- und Geoinformationswissenschaften sowie in Politik, Governance, Management und Forschung.
Im dritten Semester wählen die Studierenden einen von drei Vertiefungsbereichen:
1. Kompetenzen im Landmanagement,
2. Anwendung geodatenbasierter Methoden und Techniken,
3. Politische und organisatorische Aspekte von Land- und Geodateninterventionen.
Dies ermöglicht ihnen, Modulkombinationen entsprechend ihren individuellen Interessen auszuwählen.
Im vierten Semester schließen die Studierenden ihr Studium mit der Masterarbeit ab.
Inhalte
Im ersten Semester müssen die Studierenden die folgenden Pflichtmodule belegen:
- Landmanagement
- Immobilienökonomie
- Photogrammetrie und Fernerkundung
- Geodäsie
- Internationale Berufspraxis im Landmanagement und in der Geodatenwissenschaft
- ein weiteres Wahlpflichtmodul
Im zweiten Semester müssen die Studierenden ebenfalls folgende Pflichtmodule absolvieren:
- Eigentumsrechte und Landnutzungssysteme
- Bodenverwaltung und Landinformationssysteme
- Geoinformatik
- Entscheidungsunterstützungssysteme
- zwei weitere Wahlpflichtmodule
Das dritte Semester ist ein Vertiefungssemester, in dem die Studierenden ihren gewählten Schwerpunkt frei gestalten können, indem sie Modulkombinationen aus einem Katalog von Wahlmodulen auswählen. Die gewählten Module bilden gemeinsam das zentrale Thema des jeweiligen Schwerpunktes ab.
Studienplan im Detail:
Bewerbung und Zulassung

Bewerbung über TUMonline: Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Masterstudiengang (Schritt-für-Schritt-Anleitung) und Infoportal Bewerbung
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO).
Die Qualifikation für die Zulassung zum Masterstudiengang Land Management and Geospatial Science wird nachgewiesen durch:
- einen qualifizierten Bachelorabschluss von mindestens sechs Semestern Dauer einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss in den Studienrichtungen Geodäsie und Geoinformation, Geoinformatik, Geographie, Landschaftsplanung, Raumplanung, Architektur, Immobilienmanagement, Stadtplanung, Rechtswissenschaften, Entwicklungsökonomie, Bodenökonomie, Bodenverwaltung, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaft oder vergleichbaren Studiengängen.
- den Nachweis von mindestens 120 ECTS bei einem sechssemestrigen Bachelorstudiengang, 150 ECTS bei einem siebensemestrigen Bachelorstudiengang oder 180 ECTS bei einem achtsemestrigen Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung, auch wenn der Abschluss selbst noch aussteht.
Der Nachweis über das bestandene Bachelorstudium muss innerhalb eines Jahres nach Beginn des Masterstudiums nachgereicht werden. ausreichende Englischkenntnisse; Studierende, deren Unterrichtssprache nicht Englisch war, müssen diese durch einen anerkannten Sprachtest nachweisen, z. B.
- TOEFL (mindestens 88 Punkte),
- IELTS (mindestens 6,5 Punkte) oder
- ein Zertifikat aus der „Cambridge Main Suite of English Examinations“.
Alternativ kann der Nachweis durch eine C1-Sprachqualifikation im Umfang von mindestens 3 Credits erbracht werden.
Wurden im Erststudium mindestens 12 Credits in englischsprachigen Modulen absolviert, gilt dies ebenfalls als Nachweis ausreichender Englischkenntnisse.Falls die Unterrichtssprache des Bachelorstudiums Englisch war, genügt es, das Transcript of Records oder das Abschlusszeugnis sowie ein Schreiben der Hochschule vorzulegen, das bestätigt, dass das Studium vollständig auf Englisch absolviert wurde.
- das Bestehen des Eignungstests.
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde oder Fächer- und Notentranskript
- Transcript of Records
- Begründungsschreiben (Motivationsschreiben)
- Sprachnachweis Englisch
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei Bewerbung mit internationaler Masterzugangsberechtigung
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Das Programm richtet sich an Bewerber:innen, die in der Lage sind, komplexe landbezogene Problemstellungen zu bearbeiten, die häufig maßgeschneiderte und kontextbezogene Lösungen erfordern. Sie sollten eine Affinität zu Boden- und Raumfragen besitzen und räumlich denken können. Zudem sollten sie sehr gute Englischkenntnisse und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten mitbringen. Daher durchlaufen alle Bewerber:innen ein Eignungsfeststellungsverfahren.
Nachdem die erforderlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht wurden, erfolgt eine Bewerbungsprüfung. Zunächst werden die Unterlagen vom Immatrikulationsamt der TUM formal auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Nur vollständige und korrekte Bewerbungen werden anschließend anhand eines Punktesystems für die Eignungsfeststellung berücksichtigt. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber kann maximal 100 Punkte erreichen (100 = bestmögliche Punktzahl). Bewertet werden:
- Kompetenzen in Ingenieurwissenschaften (bis zu 40 ECTS), Naturwissenschaften (bis zu 40 ECTS) und Sozialwissenschaften (bis zu 40 ECTS).
Die Punktezahl wird wie folgt berechnet: no_of_points = sum_of_ECTS – 60, wobei sum_of_ECTS die Summe der ECTS ist, die im Erststudium in den genannten Bereichen erworben wurden und für Land Management und Geospatial Science relevant sind. Noten werden dabei nicht berücksichtigt – ausschließlich die Credits. In diesem Teil können maximal 60 Punkte erreicht werden. - Die Durchschnittsnote des Transcript of Records.
Die Originalnote der Heimathochschule wird vom TUM Admission Office auf das deutsche Notensystem übertragen (1,0 = sehr gut, 4,0 = ausreichend). Danach wird die Note in ein spezifisches Punkteschema des Masterprogramms überführt. Maximal können 30 Punkte erreicht werden.
Die Punktberechnung lautet im Detail:
- 0 Punkte bei Note 3,0
- 30 Punkte bei Note 1,0
- Punkte = (3 – Note) × 15 - Motivationsschreiben (bis zu 10 Punkte) und Essay.
Auf Basis der Gesamtpunktzahl aus 1, 2 und 3 gilt:
- Direkte Zulassung: ab 70 Punkten
- Ablehnung: unter 50 Punkten
- Einladung zum Interview: zwischen 50 und 69 Punkten
Im Interview können die Bewerber:innen bis zu 190 Punkte erreichen.
- Zulassung: ab 120 Punkten
- Ablehnung: unter 120 Punkten
Das Interview bildet die zweite Stufe des Auswahlverfahrens und dient dazu festzustellen, ob die Bewerber:innen in der Lage sind, den Studiengang erfolgreich zu absolvieren. Grundkenntnisse in Geospatial Engineering sowie Vertrautheit mit GIS‑Software und räumlicher Datenerfassung, -analyse und -interpretation werden für die erfolgreiche Teilnahme am Programm empfohlen.
Die Interviews werden einzeln durchgeführt – persönlich, telefonisch oder via Microsoft Teams.
Die Ergebnisse aus Vorprüfung und Interview führen zu einer Rangliste, die einem Auswahlgremium vorgelegt wird. Dieses besteht aus der Studiendekanin/dem Studiendekan, der Programmleitung und der Programmkoordination. Das Gremium entscheidet abschließend über Zulassung oder Ablehnung.
Die Zielkapazität des Masterprogramms Land Management and Geospatial Science liegt bei 20–30 Studierenden pro Jahr.
Im Detail:
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben)
- Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (authentisches Dokument)
- Transcript of Records (authentisches Dokument)
- Aktuelles Passbild
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Aktuelle Informationen
Hier könnten wichtige aktuelle spezifische Informationen zum Studiengang erscheinen.
Im Studium
Programmspezifische Informationen
Einführungsveranstaltung
Der Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung organisiert jedes Jahr eine Onboarding‑Veranstaltung für alle neuen Studierenden des Masterstudiengangs Land Management and Geospatial Science. In der Regel findet diese Einführungsveranstaltung in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit statt.
Zusätzlich organisieren wir eine gemeinsame Willkommensveranstaltung für alle neuen Studierenden des Professional Profile Geodesy (einschließlich der LMGS‑Studierenden). Die Termine für das Onboarding und die Willkommensveranstaltung werden rechtzeitig per E‑Mail bekannt gegeben.
Das Professional Profile Geodesy umfasst folgende Studiengänge:
- M.Sc. Land Management and Geospatial Science
- B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung
- B.Sc. Geodesy and Earth Observation
- M.Sc. Geodäsie und Geoinformation
- M.Sc. Earth-Oriented Space Science and Technology
- M.Sc. Cartography
Wo finde ich Unterstützung und Ansprechpersonen für mein Studienprogramm?
Rechtlich verbindliche Regelungen für Ihr Studienprogramm finden Sie in den Satzungen und Ordnungen der TUM.
Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen in unseren Frequently Asked Questions (FAQs) zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie jederzeit Ihre zuständigen Ansprechpersonen (Studienberatung, Prüfungsausschuss, Praktikumsbüro usw.) per E‑Mail kontaktieren und/oder einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Gespräch vereinbaren. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung.
TUMonline
TUMonline ist das Campus-Management-System der TUM. Über TUMonline bewerben Sie sich beispielsweise für Ihr Studium und verwalten Ihr Studienprogramm (Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc.).
Skripte und Vorlesungsunterlagen
Einige Dozierende stellen Skripte oder andere Vorlesungsunterlagen für ihre Kurse zur Verfügung. Häufig werden diese Materialien auch auf der Moodle‑Lernplattform bereitgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von den Dozierenden im jeweiligen Kurs.
Von Anfang an wichtig: Die Studienfortschrittskontrolle!
Bitte machen Sie sich bereits zu Studienbeginn mit der Studienfortschrittskontrolle vertraut, die in § 10, Abs. 2 und 4 der APSO der TUM geregelt ist:
„[…] (2) In Bachelor‑ und Masterstudiengängen ist bis zum Ende des zweiten Semesters eine in der FPSO festzulegende Anzahl an Modulprüfungen aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs abzulegen.
(4) In Masterstudiengängen mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern müssen die in der jeweiligen FPSO definierten Module wie folgt erbracht werden:
1. mindestens 30 Credits bis zum Ende des dritten Semesters,
2. mindestens 60 Credits bis zum Ende des vierten Semesters,
3. mindestens 90 Credits bis zum Ende des fünften Semesters,
4. mindestens 120 Credits bis zum Ende des sechsten Semesters. […]“
Wenn diese Vorgaben nicht erfüllt werden, gelten die noch nicht erbrachten Leistungen als endgültig nicht bestanden. Dies führt zur Exmatrikulation.
Zudem dürfen verwandte Studiengänge, insbesondere Masterprogramme in einem vergleichbaren Fachbereich, nach einer Exmatrikulation aufgrund eines endgültigen Nichtbestehens in Deutschland nicht weitergeführt oder erneut aufgenommen werden. Sorgen, die erforderlichen Credits nicht zu erreichen? Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Ansprechpersonen der Studienberatung oder des Prüfungsausschusses.
Wir unterstützen Sie gerne und suchen gemeinsam nach Lösungen, wo immer es möglich ist!
Allgemeine Informationen
Fit for TUM – Servicemesse
Von der Studienorganisation über Wohnen bis hin zum Universitätsleben: Bei der digitalen Servicemesse „Fit for TUM“ erfahren Sie alles Wichtige über die zentralen Einrichtungen und Angebote der Universität. So gelingt Ihnen ein guter Start an der TUM.
Wohnen
Die TUM unterstützt Sie mit verschiedenen Angeboten bei der Suche nach einer Unterkunft.
Finanzierung
Die TUM berät Sie zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Studienfinanzierung.
Mobilität
Für die Wege zu den verschiedenen Standorten der TUM im Großraum München empfehlen wir die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs des MVV und der MVG. Studierende können ein vergünstigtes Deutschlandticket abonnieren.
Verbindliche Prüfungstermine für Ihr Studienprogramm finden Sie in TUMonline.
Die verbindlichen Prüfungstermine für Ihren Studiengang finden Sie ebenfalls in TUMonline.
Die Prüfungsanmeldung für Ihr Studienprogramm findet in der Regel in folgenden Zeiträumen statt:
- 15. Mai – 30. Juni für Prüfungen des Sommersemesters
- 15. November – 15. Januar für Prüfungen des Wintersemesters
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für jedes Semester können in TUMonline eingesehen werden.
Wintersemester 2025/26:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.10.2025 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Sommersemester 2026:
Die Termine für die einzelnen Prüfungen werden bis zum 24.04.2026 in TUMonline veröffentlicht. Dort können Sie diese dann einsehen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus TUMonline für mögliche Raum- und Terminänderungen.
Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen
| Anmeldezeitraum Wintersemester 2025/26: | 17.11.2025 - 15.01.2026 |
| Anmeldezeitraum Sommersemester 2026: | 18.05.2026 - 30.06.2026 |
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis eine Woche vor der Prüfung möglich.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich selbständig über TUMonline dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan. Anleitung zur Prüfungsanmeldung in TUMonline.
Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ebenfalls auf diesem Weg.
Bitte beachten:
- Die Prüfungsangelegenheiten ASG meldet Sie grundsätzlich nicht zu Prüfungen nach. Wenn Sie es versäumt haben sich zu einer oder mehrerer Prüfungen anzumelden, können Sie an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet eine Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger.
- Wiederholungsprüfungen können allerdings abgelegt werden.
Wiederholung von Prüfungen:
- Modulprüfungen sind unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle (siehe § 10 Abs. 3 bzw. Abs. 4 APSO) beliebig oft wiederholbar
- Es können nur Prüfungen wiederholt werden, die zuvor nicht bestanden wurden. Eine Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungen, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben.
Ein Nachteilsausgleich muss bei dem für Ihren Studiendiengang zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase beantragt werden. Der Antrag muss formlos schriftlich per E-Mail an die Prüfungsangelegenheiten ASG erfolgen: examination.asg@ed.tum.de.
Dem Antrag müssen zwingend aussagekräftige (fachärztliche) Atteste bzw. Gutachten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt und welche Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteiles geboten sind.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss weder an die von Ihnen im Antrag noch die im Attest oder Gutachten genannten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gebunden ist.
Es gelten folgende Fristen für die Antragstellung:
Wintersemester und Sommersemester: Bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen des Semesters.
Bitte beachten: Wird ein Antrag nach dieser Frist gestellt, gilt eine etwaige Genehmigung eines Nachteilsauslgeiches frühestens ab der Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters.
Sie finden weitere Informationen sowie Merkblätter zum Thema "Nachteilsausgleich" auf den Seiten des TUM-Center for Study & Teaching.
Ebenso finden Sie unter obigem Link ein Formblatt zur Antragstellung, das Sie nutzen können.
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei triftigen, durch die/den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen möglich. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Informationen der TUM zu Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall durch.
Im Fall einer Prüfungsverhinderung muss unverzüglich ein schriftlicher Rücktrittsantrag an den verantwortlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies sollte per E-Mail erfolgen an: examination.asg@ed.tum.de
Den Antrag auf Prüfungsrücktritt können Sie hier herunterladen. Neben dem Antrag muss zudem unverzüglich ein Nachweis über den Verhinderungsgrund eingereicht werden, z.B. im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Das Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Es muss von einem fachkundigen Arzt/einer fachkundigen Ärztin ausgestellt werden.
- Es muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen.
- Es muss Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten.
- Aus ihm muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen könnn, sodass der Prüfungsausschuss erkennen kann, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z.B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Wichtig:
- Eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit allein reicht nicht aus.
- Das Attest muss keine medizinische Diagnose enthalten.
- Werden Sie am Prüfungstag stationär in einem Krankenhaus behandelt, muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Studienfortschritt (Härtefallantrag)
Wenn Sie über einen langen Zeitraum (evtl. sogar ein ganzes Semester) nachweislich (aussagekräftiges ärztliches Attest, ggf. sonstige Belege) aus Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben (Krankheit etc.), Ihrem Studium nicht ordnungsgemäß nachkommen konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung der Studienfortschrittskontrolle stellen (§ 10 Abs. 7 APSO).
Die Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich gemeldet werden. Beim Scheitern an der Studienfortschrittskontrolle können Sie sich nicht rückwirkend auf lange Erkrankungen oder sonstige Gründe berufen, wenn Sie diese Ihrem Prüfungsausschuss nicht unverzüglich gemeldet hatten.
Eine Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle ist im Regelfall nur 1x möglich.
Sollten die Einschränkungen fortbestehen, müssen Sie sich beim TUM Center for Study and Teaching - Abteilung Bewerbung und Immatrikulation über die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Unterbrechung des Studiums erkundigen. Nutzen Sie auch die Beratung bei der Studienberatung oder der Schriftführung Ihres Studiengangs.
Die unverzügliche Meldung von triftigen Gründen erfolgt formlos an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de
Wichtig:
Ärztliche Atteste müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM entsprechen. Sie finden Hinweise zu formalen und inhatlichen Kriterein für Atteste oben unter "Prüfungsrücktritt".
Erfüllt ein Attest diese Kriterien nicht, so muss ein entsprechender Härtefallantrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung stellen können, wenn Sie die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle tatsächlich nicht einhalten konnten. Sie sehen dies an dem Vermerk "EN" in Ihrem Studienbaum in TUMonline.
Senden Sie in diesem Fall bitte den Antrag formlos per E-Mail zusammen mit allen nötigen Belegen (siehe oben) ebenfalls an die Prüfungsanlegegenheiten ASG: examination.asg@ed.tum.de.
Der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss wird im Rahmen seiner Semesterabschlusssitzung über Ihren Antrag entscheiden. Die Entscheidung wird Ihnen danach so schnell wie möglich schriftlich durch die Prüfungsanlegegenheiten ASG mitgeteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen bzgl. des Status Ihres Antrages ab.
Prüfungsausschüsse Aerospace and Geodesy
Gemäß § 29 APSO sind die Prüfungsausschüsse für die Durchführung des Prüfungsverfahrens verantwortlich. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, sofern die allgemeine Prüfungsordnung der TUM dies nicht den jeweiligen Prüfenden zugewiesen hat.
Zum Entscheidungsbereich der Prüfungsausschüsse gehören insbesondere Anträge auf Prüfungsrücktritt, Anträge auf Fristaussetzung und Fristverlängerung, Anträge auf Anerkennung von Leistungen, sowie Anträge auf Nachteilsausgleich.
Im Fachbereich Aerospace and Geodesy gibt es folgende Prüfungsausschüsse (PAs) mit ihren Zuständigkeiten:
| Prüfungsausschuss | Studiengang | Schriftführung |
| Aerospace | B.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace M.Sc. Aerospace Engineering (TUM Asia) | Ms. Pema Mauser-Sherpa Mr. Daniel Hartenstein Mr. Daniel Hartenstein |
| ESPACE | M.Sc. Earth Oriented Space Science and Technology | Mr. Daniel Hartenstein |
| Geodäsie und Geoinformation | B.Sc. Geodäsie und Geoinformation M.Sc. Geodäsie und Geoinformation B.Sc. Bodenordnung und Landentwicklung (Teilstudiengang) M.Sc. Land Management and Geospatial Science | Mr. Daniel Hartenstein |
Für Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium, die/das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 86 BayHIG und § 16 APSO).
Ablauf des Anerkennungsprozesses:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Anerkennungsformular bei den Prüfungsangelegenheiten ASG ein. Alle zusätzlich geforderten Unterlagen sind gemäß dem Formular (Seite 1) beizulegen und durch die/den Studierende/n auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden.
- Ihr Antrag mit den Unterlagen wird an die/den jeweiligen Modulverantwortliche/n / Fachprüfende/n weitergeleitet. Diese/r entscheidet über die Gleichwertigkeit der schon erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen aus Ihrem TUM-Studiengang.
Das Anerkennungsformular finden Sie auf den Wiki-Seiten Ihres Studienganges unter "Dokumente und Formulare".
Bitte beachten Sie:
- Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
- Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
- Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
- Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Über Anerkennung bzw. Ablehnung wird per E-Mail informiert. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
- Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall für jeden Anerkennungsvorgang ein eigenes Formular.
- Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft.
Umrechnung Note:
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der TUM angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der TUM nicht überein, werden die Noten der anderen Hochschule nach der sogenannten Bayerischen Formel umgerechnet. Ist eine Umrechnung so nicht möglich, legt der Prüfungsausschuss einen entsprechenden Schlüssel für die Notenumrechnung fest.
Zur Berechnung mit der Bayerischen Formel
Kontakt für Anerkennungen: examination.asg@ed.tum.de
Anmeldung:
Für Abschlussarbeiten (= Bachelor’s thesis und Master’s thesis) findet die Anmeldung und die gesamte Verwaltung im ED-Portal statt unter https://portal.ed.tum.de/de/Theses.
Sie finden alle wichtigen Informationen dazu im Wiki des ED-Portals.
Der betreuende Lehrstuhl meldet Sie zur Abschlussarbeit an. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Meldung der Abschlussarbeit und die angegebenen Daten im Portal zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten im Anschluss die Genehmigung oder Ablehnung des Themas per E-Mail.
Alle E-Mails des Portals werden an Ihre TUM-Mailadresse geschickt.
Abgabe:
Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit wird digital über das ED-Portal eingereicht. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Verlängerung:
Bei triftigen, nicht durch Sie zu vertretenden Gründen (z.B. längere Wartezeit auf technisches Gerät oder Software) können Sie beim jeweiligen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Auch dies geschieht über das ED-Portal. Für weitere Informationen siehe Wiki des ED-Portals.
Ruhendstellung bei Krankheit:
Die Bearbeltungszeit ruht für den Dauer einer Erkrankung. Sie sind verpflichet gegenüber dem jeweiligen Prüfungsausschuss eine Erkrankung unverzüglich zu melden und mittels eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Die Meldung geschieht ebenfalls über das ED-Portal analog zur Beantragung einer Verlängerung (siehe oben).
Bitte senden Sie das ärztliche Attest als PDF an examination.asg@ed.tum.de. Das Attest muss dabei denselben Kriterien entsprechen wie oben unter "Prüfungsrücktritt" dargelegt.
Wichtig: Wird die Erkrankung nicht unverzüglich gemeldet - das heißt, sobald Sie merken, dass Sie erkrankt sind -, muss der jeweilige Prüfungsausschuss die Ruhendstellung der Bearbeitungszeit ablehnen.
Sobald die Bewertung durch die Prüfenden final bestätigt wurde, erhalten Sie die Note per E-Mail. Anschließend wird die Note und weitere Angaben vom School Office nach TUMonline übertragen.
Gemäß § 18 Abs. 11 APSO ist die Abschlussarbeit in der Regel durch den/die Themensteller/in innerhalb von zwei Monaten zu bewerten.
Bitte beachten: Während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dürfen Sie nicht beurlaubt sein und müssen bis zur Abgabe der Arbeit ordentlich immatrikuliert sein.
Wichtig: Bitte lesen Sie unbedigt die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU München. Ihre Kenntnis wird bei der Anmeldung der Arbeit vorausgesetzt.
Voraussetzung:
Eine Voraussetzung für die Zulassung zum Masterarbeitsmodul ist, dass mindestens 90 Credits im Studienprogramm erbracht wurden. In begründeten Ausnahmefällen können Studierende auch mit weniger als 90 Credits zur Masterarbeit zugelassen werden – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Prüfungsausschusses erforderlich.
Generell empfehlen wir nicht, die Masterarbeit zu beginnen, wenn noch mehr als 5 Credits aus Lehrveranstaltungen fehlen.
Wichtig: Bevor Sie mit der Suche nach einem Thema beginnen, lesen Sie bitte die Richtlinien und Formalitäten zur Masterarbeit des Masterprogramms Land Management and Geospatial Science. Nutzen Sie außerdem die vorgegebenen Vorlagen für Deckblatt und Eigenständigkeitserklärung.
Zusätzliche Anforderungen für die Masterarbeit (für Studierende, die zwischen dem WS2020 und dem SS2025 immatrikuliert wurden – FPSO 2020):
Das Modul Masterarbeit umfasst:
- die wissenschaftliche Ausarbeitung der Masterarbeit (24 Credits) und
- ein Masterkolloquium (6 Credits).
Zusätzlich zur Registrierung der Masterarbeit im ED-Portal müssen sich Studierende verpflichtend auch für das Masterkolloquium in TUMonline anmelden – unabhängig davon, an welchem Lehrstuhl sie schreiben.
Das Masterkolloquium wird jedes Semester, wie reguläre Prüfungen an der TUM, angeboten.
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme am Kolloquium des Lehrstuhls für Bodenordnung und Landentwicklung, entweder durch:
- eine Präsentation Ihres Forschungsvorhabens oder
- Ihrer vorläufigen Ergebnisse,
oder durch den Nachweis (mit Bewertung), dass Sie an einem vergleichbaren Kolloquium Ihres betreuenden Lehrstuhls teilgenommen haben.
Diese Präsentation ist nicht mit der Verteidigung der Masterarbeit identisch. Die Verteidigung betrifft alle Studierenden des Masterprogramms Land Management and Geospatial Science.
Die zusätzliche Verpflichtung, sich für das Masterkolloquium anzumelden, entfällt für Studierende, die ihr Studium ab dem WS2025/26 begonnen haben oder in die neue Studienordnung (FPSO 2025) gewechselt sind.
Umfang:
Der Arbeitsaufwand einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit spiegelt sich in der Anzahl der ECTS-Credits wider. Die Masterarbeit (inklusive Masterkolloquium) im Studiengang Land Management and Geospatial Science umfasst:
- 30 Credits = 900 Arbeitsstunden = 6 Monate Vollzeit
Eine Masterarbeit kann frühestens vier Monate nach der offiziellen Registrierung der Arbeit eingereicht werden.
Im Masterstudiengang „Land Management and Geospatial Science“ ist kein Praktikum vorgeschrieben. Es können jedoch freiwillige Praktika absolviert werden. Unter bestimmten Umständen kann eine Beurlaubung erforderlich sein, um das Praktikum zu absolvieren, ohne die maximale Studiendauer auszuschöpfen.
Die TUM School of Engineering and Design bietet zahlreiche Möglichkeiten für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt. Gute Gründe für ein Auslandsstudium sind die Erweiterung des Horizonts, die Persönlichkeitsentwicklung, die Verbesserung der Sprachkenntnisse sowie das Kennenlernen anderer (beruflicher) Kulturen und Lebensweisen.

