
Architektur B. A.
Architektur gestalten heißt Zukunft gestalten.
Im Bachelor-Studium Architektur an der TUM School of Engineering and Design entwickeln Sie kreative Lösungen für nachhaltige Räume – vom Tiny House bis zum Stadtquartier. Mit internationaler Perspektive, exzellenter Infrastruktur und viel Freiraum für eigene Ideen bietet das Studium ein ideales Umfeld für Gestalterinnen und Gestalter von morgen.
Eckdaten
| Art des Studiums | Vollzeit | Standort | München |
| Regelstudienzeit | 8 Semester | Bewerbungszeitraum | Wintersemester: 15.05. – 15.07. |
| Credits | 240 ECTS | Sprachnachweis | Deutsch |
| Studienbeginn | Wintersemester | Kosten | Semesterbeitrag, Studiengebühren für internationale Studierende |
Informationen zum Studium
Architektur ist mehr als das Planen von Gebäuden – sie gestaltet unsere Zukunft. Der Bachelorstudiengang Architektur (B.A.) vermittelt Ihnen die gestalterischen und technischen Kompetenzen, um komplexe Bauaufgaben verantwortungsvoll zu lösen. Themen wie Klimaanpassung, Ressourcenschonung und CO₂-Reduktion stehen dabei ebenso im Fokus wie kreative Entwurfspraxis und ein ganzheitliches Verständnis für unsere gebaute Umwelt.
Mehr Infos finden Sie in der Studiengangsdokumentation.
Im Architekturstudium an der TUM verbinden Sie kreatives Entwerfen mit technischem und theoretischem Wissen. Sie lernen, Baukonstruktionen zu planen, gestalterisch zu arbeiten und architektonische Konzepte historisch, künstlerisch und wissenschaftlich zu reflektieren. Im Zentrum steht das Entwerfen – als Werkzeug für innovative Lösungen. Sie entwickeln Prototypen, analysieren Orte und Kontexte und lernen, bauliche Eingriffe verantwortungsvoll zu gestalten. So erwerben Sie die Kompetenz, Planungsprozesse zu steuern und den Wandel zur Klimaneutralität aktiv mitzugestalten.
Mit dem Bachelorabschluss in Architektur (B.A.) sind Sie bestens vorbereitet für vielfältige Tätigkeiten in Architektur- und Planungsbüros, in der öffentlichen Verwaltung oder in interdisziplinären Projektteams. Sie verbinden gestalterische Kompetenz mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, kultureller Vielfalt und gesellschaftlichen Anforderungen.
Ihr Studium befähigt Sie, Bauaufgaben kontextsensibel zu lösen und Planungsprozesse aktiv mitzugestalten – mit Blick auf Nachhaltigkeit und Lebensqualität. Nach mindestens zweijähriger Berufspraxis können Sie die Berufsbefähigung als Architektin oder Architekt erwerben.
Sie studieren an der TUM ED einen 8-semestrigen Bachelorstudiengang in Vollzeit und erbringen bis zum Studienende 240 Credits. Ein wichtiger Teil davon ist das verpflichtende Auslandssemester - ein Alleinstellungsmerkmal, das unseren Bachelorstudiengang von allen anderen deutschlandweit unterscheidet. Im Studium kommt dem Entwerfen eine zentrale Rolle zu. Dies drückt sich vor allem durch die Projektarbeiten aus. Sie sind je Semester zentrales Element und bauen im Bachelorstudiengang aufeinander auf.
Semester 1 bis 4:
- Geprägt durch Pflichtfächer und die semesterweise Projektarbeit
- Kernfächer u.a.: Entwerfen, Tragwerkslehre, Gebäudetechnologie, Geschichte und Theorie, Darstellen und Gestalten sowie Digitale Formfindung
- Förderung des Wahrnehmungs- und Gestaltungsvermögens
- Einführung in die Methodik des architektonischen Entwerfens
- Vermittlung naturwissenschaftlich-technischer Grundlagen
- Vermittlung geistes- und sozialwissenschaftlicher Grundlagen
Semester 5 und 6:
- Ein- oder zweisemestriges Studium an einer ausländischen Partneruniversität
Semester 7 und 8:
- Vertiefung und Erweiterung der bisher vermittelten Grundlagen
- Geprägt durch Wahlfächer, um den Studierenden eine persönliche Schwerpunktbildung zu ermöglichen
- Semester 8: Bachelor's Thesis mit abschließendem Kolloquium
Während die ersten 4 Semester von Pflichtmodulen geprägt sind, zeichnen sich die Semester 5 bis 8 stark durch eine große Wahlfreiheit aus. Im Bereich der Wahlmodule sind ab Semester 5 mindestens 97 Credits zu erbringen. Der Auslandsaufenthalt mit fachlichem Bezug zu den Inhalten des Studiengangs (i.d.R. 30 Credits pro Semester) ist hier eingebunden. Der Wahlbereich setzt sich wie folgt zusammen:
- Wahlmodulkatalog „Projekt Städtebau“ sowie „Projekt Hochbau“: jeweils mindestens 12 Credits
- Wahlmodulkatalog „Methoden der Architektur“: mindestens 6 Credits
- Von den Wahlmodulkatalogen „Technologien der Architektur“, „Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur“ sowie „Theorie und Kontextwissen in Architektur“ müssen mindestens zwei mit jeweils mindestens 6 Credits abgelegt werden
- Wahlmodulkatalog „Überfachliche Angebote“ maximal 10 Credits
Mehr Informationen bieten die Studiengangsdokumentation, der derzeitig gültige Modulkatalog der Fachprüfungs- und Studienordnung 2022 sowie der folgende Studienplan:
Architektur studieren an der TUM
Sie möchten Architektur an der TUM studieren? In diesem Video erfahren Sie, wie der Studienalltag aussieht, welche Herausforderungen das Bachelorstudium Architektur mit sich bringt und welche Perspektiven sich den Absolvent:innen eröffnen.
Bewerbung und Zulassung

Bewerbung zum Wintersemester
- Juni: Sie erlangen Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
- Bis 15. Juli: Sie bewerben sich für den Studiengang.
- Mitte Juli bis Ende September: Sie nehmen am Eignungsfeststellungsverfahren teil.
- Mitte Juli bis Ende September: Sie erhalten die Zulassung.
- Spätestens bis Oktober: Sie nehmen den Studienplatz an und werden immatrikuliert.
- Anfang Oktober: Sie beginnen Ihr Studium.
Bewerbung über TUMonline: Bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal TUMonline und laden Sie dort Ihre Dokumente für die Zulassung hoch.
Hilfestellungen: Anleitung zur Bewerbung für einen Bachelorstudiengang (Schritt-für-Schritt) und Infoportal Bewerbung.
Rechtlicher Hinweis: Grundlage ist die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) und Satzung zur Eignungsfeststellung.
Bewerbung zum Sommersemester
Sie können sich nur für das Sommersemester bewerben, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule im Bachelor Architektur studieren. Im Sommersemester ist die Bewerbung nur für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger möglich. Sie starten dann mindestens im zweiten Fachsemester und müssen eine entsprechende Creditzahl aus dem ersten Semester mitbringen. Bewerbungen können bis zum 15. Januar eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Quereinstieg.
Sie können sich maximal zweimal für den Bachelorstudiengang Architektur bewerben und am Eignungsverfahren teilnehmen. Wenn Sie Ihre Bewerbung stornieren, zählt diese Bewerbung nicht mit. Eine Stornierung ist unter studium(at)tum.de unter Angabe Ihrer Bewerbernummer möglich.
Für diesen Studiengang müssen Sie über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und Sprachkenntnissen in Deutsch hinaus folgende studiengangspezifische Kompetenzen (Eignungsvoraussetzungen) erfüllen:
- Fähigkeit zu analytischem, strukturiertem Denken und Handeln im Zusammenhang mit weitgreifenden qualifiziert interdisziplinären Problemstellungen, mit der sich die Architektur und Planung befassen.
- Räumliches und visuelles Vorstellungsvermögen.
- Grundverständnis für bautechnische und formgebende Fragestellungen.
- hohe sprachliche Kompetenzen im Deutschen und Englischen.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird anhand der Durchschnittsnote der HZB und des Ergebnisses eines Tests beurteilt, ob Sie die Eignung gemäß o.g. Kompetenzen zum Studium besitzen. Weitere Informationen zum Test und Auswahlprozess.
- Hochschulzugangsberechtigung.
- Sprachnachweis Deutsch.
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf.
- Personalausweis oder Reisepass.
- ggfs. Nachweis über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Praktikum (optional).
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist bei Bewerbungen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung.
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Bewerbungsunterlagen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie bei der Onlinebewerbung über TUMonline.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Allgemeiner Ablauf
Die Auswahl erfolgt über ein Eignungsfeststellungsverfahrens. Das ist ein Prozess, in dem Ihre Eignung für die besonderen studiengangspezifischen Kompetenzen des Bachelorstudiengangs geprüft wird.
Folgende Parameter fließen in die Bewertung ein:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB; bspw. Abitur)
- Eignungstest
Im Eignungsfeststellungsverfahren zählen Ihre HZB (50%) und die Punkte, die Sie in einem für alle Bewerberinnen und Bewerber verpflichtenden Eignungstest erhalten (50%). Die HZB wird dabei auf einer Skala von 0-100 umgerechnet und der Test ebenfalls mit 0-100 bewertet. Die erreichten Punkte werden dann geteilt. Ab 70 erreichten Punkten erhalten Sie eine Zulassung. (Weitere Informationen s. Eignungsfeststellungsverfahren für Bachelorstudiengänge sowie Satzung zum Eigungsfeststellungsverfahren BA-AR)
Termine
Pro Bewerbungsphase sind zwei Termine vorgesehen. Die Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber zu einem Termin erfolgt spätestens eine Woche vorher durch das School Office der TUM School of Engineering and Design. Zu welchem Termin sie eingeladen werden, hängt maßgeblich vom Fortschritt der Prüfung Ihrer Bewerbung ab. Der zugewiesene Termin des Tests ist einzuhalten.
Die Testtermine werden immer kurz vor Start des Bewerbungszeitraums unter Aktuelle Informationen veröffentlicht.
Ablauf
Der Test findet in Präsenz statt und dauert 60 Minuten. Er umfasst etwa 30 Aufgabenstellungen. Die Aufgaben werden überwiegend auf Deutsch gestellt, maximal 10 % der Aufgaben können auf Englisch sein. Zugelassene Hilfsmittel werden Ihnen in der Einladung mitgeteilt.
Der Test deckt drei Hauptthemenbereiche ab:
- Räumliches und architektonisches Grundverständnis:
- Fähigkeit, architektonischen Raum und räumliche Zusammenhänge zeichnerisch zu erfassen und textlich zu beschreiben.
- Gestalterische Fähigkeiten und Fertigkeiten im zweidimensionalen und räumlichen Zeichnen.
- Abstraktes Denken und Reduktion auf das Wesentliche.
- Grundkenntnisse von Architektur und der gebauten Umwelt (Städtebau, Gebäude, Details).
- Konstruktives und zeichnerisches Grundverständnis:
- Fähigkeit, bestehende Geometrien und Konstruktionen zu erfassen und darzustellen.
- Verständnis und Übersetzung von zweidimensionalen und räumlichen Darstellungen.
- Erkennen und Erläutern konstruktiver Prinzipien, wie das Prinzip der vertikalen Lastabtragung.
- Baukulturelles und soziohistorisches Grundverständnis:
- Verständnis der kulturellen Dimension von Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur.
- Erkennen der gesellschaftlichen Funktionen und Aufgaben.
- Entwicklung einer Vorstellung der historischen Perspektiven und Zusammenhänge.
Es gibt folgende Aufgabenbereiche:
- Mehrfachantworten: Auswahl aus vorgegebenen Antworten, von denen jeweils nur eine korrekt ist.
- Freitextaufgaben: Schriftliche Beantwortung offener Fragen.
- Zeichenaufgaben: Zeichnerische Lösungen zu gestellten Aufgaben.
Die maximale Punktzahl beträgt 100. Die drei Kompetenzbereiche werden jeweils zu einem Drittel gewichtet.
Sie studieren bereits an einer Hochschule und möchten nun Ihr Studium an der TUM fortsetzen? Ein Wechsel zu diesem Studiengang ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie folgende Fälle beachten:
Fall 1: Sie studieren derzeit an einer TU9-Universität
- Ihr Prüfungsanspruch an Ihrer aktuellen Universität muss noch erhalten sein.
- Falls der Prüfungsanspruch an Ihrer aktuellen Universität nicht mehr gegeben ist, ist keine Immatrikulation in diesen Studiengang möglich.
Sofern der Prüfungsanspruch grundsätzlich besteht, ist ein Wechsel möglich, dabei werden Studienzeiten an Ihrer aktuellen Universität von Amts wegen angerechnet. Sie werden daher in das fortlaufende Fachsemester eingestuft (und benötigen keine Bescheinigung zur Semestereinstufung). Beachten Sie dabei die Vorgabe der TUM, wie viele Credits am Ende des jeweiligen Fachsemesters zu erbringen sind (Studienfortschrittskontrolle, APSO §10):
- Bachelor
Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
Nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits
Nach dem 7. Fachsemester mind. 150 Credits
Nach dem 8. Fachsemester mind. 180 Credits
Nach dem 9. Fachsemester mind. 210 Credits
Nach dem 10. Fachsemester mind. 240 Credits- Master
Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
Nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits- Werden Sie gleich zu Beginn des Studiums in ein höheres Fachsemester eingestuft, obwohl Sie wenige Credits anerkannt bekommen (z. B. weil einige von Ihnen belegte Module an der TUM nicht existieren oder nicht gleichwertig sind etc.), haben Sie weniger Zeit, die o.g. "Hürden" zu schaffen. Dies könnte im schlimmsten Fall zur Exmatrikulation führen.
- Eine Aussage, in welchem Umfang die von Ihnen an Ihrer aktuellen Universität erbrachten Leistungen anerkannt werden können, ist leider im Voraus nicht möglich. Das offizielle Anerkennungsverfahren beginnt erst nach erfolgter Immatrikulation.
Fall 2: Sie studieren nicht an einer TU9-Universität
Wir empfehlen Ihnen, sich für ein Studium zum Sommer- oder Wintersemester für das erste Fachsemester zu bewerben. Je nach Anzahl der anerkannten Credits werden Sie dann in der Fachsemesterzahl hochgestuft. Anträge auf Anerkennung können erst nach der Immatrikulation an der TUM gestellt werden.
Sie müssen zusätzlich zu den restlichen Bewerbungsunterlagen eine Semestereinstufungsbescheinigung (vorgelagerter Prozess) einreichen. Bitte kontaktieren Sie hierzu per E-Mail die Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) bzw. Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen). Ihrer E-Mail fügen Sie bitte folgende Angaben bei:
- Ihre Bewerbernummer,
- die voraussichtliche Creditanzahl, die sie mitbringen werden, und
- den Namen der Hochschule, an der die Credits erbracht wurden.
Falls Sie in Ihrem bisherigen Studiengang mindestens 30 Credits nachweisen können, ist ein Einstieg ins Sommersemester möglich.
- Antrag auf Einschreibung (unterschrieben).
- Hochschulzugangsberechtigung (authentisches Dokument).
- Aktuelles Passbild.
- Digitale Meldung des Versichertenstatus durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (veranlasst durch Bewerberin/Bewerber).
- Bei Quereinstieg: Semestereinstufungsbescheinigung (s. Quereinstieg Bachelor AR)
Je nach Ihrer Vorbildung und Herkunft benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen. Eine vollständige Auflistung der geforderten Unterlagen für die Immatrikulation erhalten Sie in TUMonline, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben.
Beachten Sie die besonderen Anforderungen an die Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM.
Informationen zur Studienplatzannahme.
Aktuelle Informationen
Für das Sommersemester 2026 werden die Eignungstests für den Bachelor-Sudiengang Architektur am 17.02.2026 und am 03.03.2026 durchgeführt.
Im Studium
Einführungsveranstaltung
Zum Beginn des Wintersemesters findet stets eine offizielle Einführungsveranstaltung für alle neu startenden Bachelorstudierenden der Architektur statt.
Studienplan und Stundenplan
- Allgemeiner Überblick über das Curriculum des achtsemestrigen Studiengangs: Studienplan
- Weitere Informationen zum Aufbau des Studiums
- Informationen zu den semesterweisen Stundenplänen
Bestätigungen
Bei Fragen zu Bestätigungen (z.B. Credits für den BAföG-Antrag, Waisenrente, Unterlagen den Studiengang betreffend, Regelstudienzeit etc.) wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen).
Fachschaft Architektur
Die Fachschaft Architektur vertritt die Interessen der Architektur-Studierenden der TUM. Sie ist Sprachrohr der Studierenden und vertritt die Studierendenschaft auch hochschulpolitisch in den verschiedenen Gremien und Kommissionen.
Während des Semesters organisiert die Fachschaft außerdem kleine und größere Veranstaltungen für einen starken Zusammenhalt zwischen den Studierenden unterschiedlicher Semester und ist die erste Anlaufstelle bei Wünschen, Problemen und Fragen.
Für alle Studierenden gilt verbindlich die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) der TUM, die
- den Aufbau des Studiengangs regelt
- festlegt, wie Prüfungen ablaufen
- Fristen und Abläufe bestimmt
Spezielle Informationen sind in der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Hier finden Sie die aktuelle FPSO 2022. Für ältere Versionen klicken Sie bitte hier.
Die FPSO wird durch den semesterweise aktualisierten Modulkatalog ergänzt: Aktueller Modulkatalog B.A. AR zur FPSO 2022.
Die Studienfortschrittskontrolle ist in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie für studiengangspezifische Regelungen in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Bitte beachten Sie folgende in § 38 FPSO in Verbindung mit § 10 APSO aufgeführten Fristen:
- Mindestens eine der in Anlage 1 FPSO aufgeführten Modulprüfungen aus den Pflichtmodulen muss bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich abgelegt werden.
- Die aufgeführten Mindestcreditsummen sind fristgerecht zu erbringen:
Nach dem 3. Fachsemester mind. 30 Credits
Nach dem 4. Fachsemester mind. 60 Credits
Nach dem 5. Fachsemester mind. 90 Credits
Nach dem 6. Fachsemester mind. 120 Credits
Nach dem 7. Fachsemester mind. 150 Credits
Nach dem 8. Fachsemester mind. 180 Credits
Nach dem 9. Fachsemester mind. 210 Credits
Nach dem 10. Fachsemester mind. 240 Credits
Prüfungsbescheide erhalten Studierende nach jedem Semester von der Abteilung Graduation Office and Academic Records – entweder werden Sie per E-Mail informiert, dass Ihr Prüfungsbescheid in TUMonline zum Download bereitsteht, oder Sie erhalten ihn direkt per Post.
In dem Bescheid werden Studierenden alle bisher abgelegten Prüfungen mit den jeweiligen Noten und Credits bekanntgegeben; er dient als Kontrolle. Außerdem werden Studierende auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hingewiesen. Bei Fragen zu den Prüfungsbescheiden können sie sich an Ihre Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) wenden.
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen rund um Prüfungsangelegenheiten zuständig. Ihm obliegt die Durchführung sämtlicher Prüfungsverfahren. Zudem trifft er alle erforderlichen Entscheidungen, soweit diese nicht in der APSO den Prüfenden zugewiesen sind oder während des Prüfungsvorgangs selbst notwendig werden. Auch über Anliegen wie Fristverlängerungen oder Härtefallanträge bei Problemen im Studienverlauf wird im Prüfungsausschuss beschlossen. Er tagt einmal pro Semester.
Zusammensetzung
- Prof. Dipl.-Ing. Florian Nagler (Vorsitz)
- Prof. Dipl.-Ing. Alexander von Kienlin (stv. Vorsitz)
- Prof. Dipl.-Ing. Thomas Auer
- Prof. Dr. sc. ETH Benedikt Boucsein
- Prof. Dipl.-Ing. Uta Graff
> Kontakt: Schriftführung Sabine Selzle
Nachteilsausgleich
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung kann Ihr Studium beeinflussen. Damit Sie gut unterstützt werden, beachten wir sowohl die Anforderungen Ihres Studienfachs als auch Ihre individuellen Bedürfnisse. Wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen).
Nachteilsausgleiche helfen, beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen auszugleichen.
- Sie werden individuell und situationsbezogen festgelegt, nicht pauschal.
- Die Gestaltung hängt von Ihrer Beeinträchtigung und dem Studienfach ab.
- Wichtig: Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterungen – die Leistungsziele der Prüfungs- und Studienordnung bleiben bestehen.
- Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich so früh wie möglich!
Die Stundenpläne 1. bis 4. Fachsemester (Pflichtmodule) erhalten Sie per E-Mail zu Beginn des Semesters. Bitte beachten Sie, dass sich noch Änderungen ergeben können. Alle Informationen finden Sie tagesaktuell in TUMonline.
Ab dem 5. Fachsemester stellen Sie sich Ihren Stundenplan individuell via TUMonline / Studienangebot zusammen:
- Bitte melden Sie sich zu den gewünschten Lehrveranstaltungen in TUMonline (über Ihren Studienplan) an.
- Danach gehen Sie auf den Terminkalender in TUMonline.
- Dort können Sie die Ansicht wählen (z.B. Woche, Monat).
- Sie können immer aktuell alle gewählten Lehrveranstaltungen sehen.
- Ändert sich irgendetwas in TUMonline, wird es automatisch in Ihren Kalender übernommen.
Alle wichtigen und aktuellen Informationen zur Einteilung des Semesters, der Vorlesungszeit wie auch der der vorlesungsfreien Zeit, wichtigen Fristen (z.B. Bewerbung, Beurlaubung, Immatrikulation und Rückmeldung) sowie zu Feiertagen und Fachschaftsversammlungen finden Sie unter Termine und Fristen der TUM.
- Plätze in Projektarbeiten für Studierende der Architektur werden nicht wie in anderen Lehrveranstaltungen über TUMonline zugeteilt, sondern die Zuteilung erfolgt über den Projectmarket.
- Der Projectmarket ist das Vergabesystem für die Projektarbeiten ab dem 5. Semester im Bachelor Architektur (inkl. Thesis-Projekten) sowie alle Projektarbeiten des Masters Architektur.
- Das Vergabesystem ist als Service für eine faire Zuteilung der Studierenden konzipiert. Wie in allen Wahlangeboten kann Studierenden kein Platz in einem spezifischen Projekt garantiert werden. Durch die Angabe von vier oder mehr Wünschen werden die Interessen der Studierende bestmöglich berücksichtigt.
- Alle Studierenden, die an der Projektvergabe teilnehmen wollen, müssen im Besitz einer gültigen TUM-Kennung sein! Falls Ihre Immatrikulation zum Zeitpunkt der Projektvergabe noch nicht durchgeführt ist, können Sie per Mail an studienorganisation.ad(at)ed.tum.de einen Einmal-Account anfordern.
- Wichtig für Masterstudierende: Masterstudierende können maximal zwei Projekte am gleichen Lehrstuhl belegen (Projekt und Projekt Vertiefung). Bei einem dritten Projekt am gleichen betreuenden Lehrstuhl gibt es keine Credits. Die Thesis zählt nicht dazu, d.h. sie kann an einem Lehrstuhl geschrieben werden, an dem bereits zwei Projekte abgeschlossen wurden.
Zeitlicher Ablauf
- Stets am Anfang des Semesters werden die Themen der Projektarbeiten im hybriden Format vorgestellt. Der Termin für die Projektvorstellung sowie die Projektthemen werden jeweils kurz vor Semesterstart unter Aktuelle Informationen veröffentlicht.
- Bereits im Vorfeld können Sie ab dem 1. April für das Sommersemester bzw. ab dem 1. Oktober für das Wintersemester Ihre Projektwünsche im Projectmarket eintragen. Dabei müssen mindestens vier unterschiedliche Wünsche angegeben werden.
- Am Tag der Projektvorstellung schließt um 13 Uhr der Projectmarket. Das Ergebnis wird den Lehrstühlen am selben Tag per E-Mail zugesandt und ist für die Studierenden im Projectmarket einsehbar.
- Zentrale Nachverteilung von Projektplätzen: Für Studierende, denen in der Vergabe kein Platz zugeteilt werden konnte, wird ein „Nachvergabe Projectmarket“ eingerichtet. Zwei bis drei Tage nach der ersten Vergaberunde werden die noch freien Projektplätze angegeben und die Studierenden können Ihre Projektwünsche im Nachvergabe Projectmarket eintragen. Weitere Informationen erhalten Sie via Mail.
Informieren Sie sich über vorgesehene Module Ihrer Fachprüfungsordnung. Bereits positiv abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird. Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden.
Bitte informieren Sie sich zu Ihren Prüfungen regelmäßig in TUMonline, insbesondere kurz vor den Prüfungen, ob eventuell Änderungen vorliegen.
Wichtig für Bachelorstudierende des 1. bis 4. Fachsemesters: Zu den Prüfungen der Pflichtmodule werden Sie von der Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) angemeldet.
Ausnahme:
1. Projekt Gebäudetypologie 4. Fachsemester (Anmeldung über Lehrstuhl bzw. eigenständige Anmeldung) und
2. Wiederholungsprüfungen/Nachholprüfungen (ganz gleich ob Projekt-, Pflicht- oder Wahlmodule: eigenständige Anmeldung).
Für die Bachelor‘s Thesis ist keine Prüfungsanmeldung (weder für das Projekt noch das Kolloquium) via TUMonline notwendig. Weiteres zur Anmeldung der Thesis.
Die genauen Anmeldetermine werden in TUMonline veröffentlicht und sind unbedingt einzuhalten. Sie erhalten vor Beginn sowie kurz vor Ende des Prüfungsanmeldezeitraums eine E-Mail Ihrer Studienfachberatung.
Prüfungsanmeldung
Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie im Wiki für zentrale IT-Themen sowie generell für TUMonline unter https://www.it.tum.de/it/tumonline/studieren/.
Melden Sie sich für alle Leistungen, die Sie im jeweiligen Semester belegen, zur Prüfung an. Nur wenn Sie ordnungsgemäß in TUMonline zu den Prüfungen angemeldet sind, hat der Lehrstuhl Zugriff auf Ihren Account und kann Ihre Prüfungsergebnisse eintragen.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich zeitnah (noch innerhalb der Prüfungsanmeldezeit) per E-Mail an die Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) bzw. Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen).
Prüfungsabmeldung
Prüfungsabmeldungen sind nur bis sieben Tage vor Prüfungstermin in TUMonline möglich. Werktage und Wochentage werden hier gleichbehandelt.
Wiederholungsprüfung
In der Regel finden Wiederholungsprüfungen im nächstfolgenden Semester statt. Infomieren Sie sich jedoch immer beim zuständigen Lehrstuhl.
Zu Wiederholungs-/Nachholprüfungen aller Module - sowohl für Pflichtmodule wie auch Wahlmodule aller Semester - müssen Sie sich eigenständig via TUMonline anmelden.
Beurlaubung
Sollten Sie für ein Semester beurlaubt sein, können Sie keine Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist jedoch möglich.
Ausnahme: Bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege naher Angehöriger ist eine Ablegung auch von Prüfungen im Erstversuch möglich.
Weitere Informationen zur Beurlaubung
- Wenn Sie vorhaben, Ihre Bachelor’s Thesis zu absolvieren, teilen Sie dies der Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) im vorhergehenden Semester (spätestens bis Ende Dezember für eine Thesis im Sommersemester bzw. bis Ende Juni für eine Thesis im Wintersemester) mit. Die Abfrage erfolgt jedes Semester in der Informationsmail zur Prüfungsanmeldung.
- Anschließend erhalten Sie das Formular zur Anmeldung der Thesis sowie eine Verfassererklärung.
- Das Formular ist komplett ausgefüllt und von beiden Parteien (Studierende und betreuender Lehrstuhl) unterschrieben im School Office (Raum 1321) abzugeben. Beachten Sie dabei die im Formular genannten Fristen (für das Sommersemester in der Regel im April, für das Wintersemester im Oktober). Mit Abgabe des vollständigen Anmeldeformulars erfolgt die offizielle Anmeldung der Thesis über Ihre Studienfachberatung.
- Arbeitsplätze werden über die jeweiligen Lehrstühle verteilt.
- Die ausgefüllte und unterschriebene Verfassererklärung (Eigenständigkeitserklärung) bitte bei Abgabe der Thesis am Lehrstuhl abgeben.
Wahl des Thesis-Projektes
- Die Vergabe der Thesis-Projekte erfolgt wie die regulären Projektarbeiten über den Projectmarket. Weiteres zur Projektvergabe.
- Der Termin für die Projektvorstellung sowie die Projektthemen werden jeweils kurz vor Semesterstart unter Aktuelle Informationen veröffentlicht.
Abgabe der Thesis
- Die Abgabe und Präsentation der Thesis erfolgen in der Regel ca. 15 Wochen nach Beginn der Thesis. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem betreuenden Lehrstuhl.
Leistungen können anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied in den zu erwerbenden Kompetenzen vorliegt. Eine Überprüfung findet durch den jeweiligen Modulverantwortlichen statt. Eine Anerkennung kann nur für Module bzw. Prüfungen erfolgen, für welche an der TUM noch kein Prüfungsverfahren im aktuellen Studiengang begonnen wurde (d.h. es wurde noch keine Prüfung angemeldet). Gemäß Immatrikulationssatzung § 4 Abs. 5 vom 06.02.2023 erfolgt eine Höherstufung des Fachsemesters um ein Semester je angerechneter 30 Credits, ab 22 darüber hinausgehenden Credits wird um ein weiteres Semester höhergestuft.
Anerkennung von Leistungen, die vor dem Studium an der TUM an einer Hochschule erbracht wurden
- Kontaktieren Sie nach Immatrikulation Ihre Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) und vereinbaren Sie einen Termin.
- Bitte bringen Sie zu diesem Termin die Leistungsübersicht (Transcript) des vorangegangenen Studienganges mit, aus welchem Sie sich Leistungen anerkennen lassen möchten.
- Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 63 BayHschG bzw. §16 APSO). Eine Überprüfung findet durch den jeweiligen Modulverantwortlichen statt.
- Für die anschließende Beantragung der Anerkennungen verwenden Sie bitte folgendes Formular Anerkennung
- Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die vor Beginn des aktuellen Studiums absolviert wurden, kann nur einmal, und zwar innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen.
Anerkennung aus dem Pflichtauslandsstudium
- Im Bachelorstudiengang Architektur an der TUM ist ein Auslandsaufenthalt mit der Dauer von mindestens einem Semester an einer ausländischen Universität oder an einer ausländischen Institution mit fachlichem Bezug zu den Inhalten des Bachelorstudiengangs Architektur zu absolvieren, bei dem in der Regel 30 Credits pro Semester erbracht werden.
- Die erfolgreiche Teilnahme wird von den Hochschulen und Institutionen durch die Vergabe von Credits bestätigt.
- Sie erhalten nach Ihrem Auslandsaufenthalt ein Transcript/Leistungsbestätigung der von Ihnen belegten Module. Dieses schicken Sie bitte zeitnah an Ihre Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen). Im School Office wird die Anerkennung vorgenommen. Sie benötigen kein Anerkennungsformular.
- Das Hochladen der Aftermobility-Dokumente in MoveOn ist ein unabhängiger Prozess. Das School Office hat keinen Zugriff auf MoveOn.
Allgemeines
- Für eine Beurlaubung während des Studiums müssen wichtige Gründe vorliegen. Hier finden Sie anerkannte Gründe und weitere wichtige Informationen zur Beurlaubung.
- Der Antrag auf Beurlaubung muss spätestens am ersten Vorlesungstag des entsprechenden Semesters gestellt werden, in dem Sie sich beurlauben lassen möchten. Nachweise, z.B. den Praktikumsvertrag, können Sie nachreichen.
- Eine Beurlaubung wird in der Regel für ein Semester gewährt und soll während des gesamten Studiums eine Dauer von zwei Semestern je Person nicht überschreiten.
- Während des Urlaubssemesters bleiben Studierende immatrikuliert, das Semester zählt jedoch nur als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Erstprüfungen sind nicht zulässig, dafür können Wiederholungsklausuren geschrieben werden.
- Während einer Beurlaubung dürfen keine Abschlussarbeiten angemeldet und abgegeben werden. Ausnahme ist auch hier ein Zweitversuch. Eine Unterbrechung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit durch ein Urlaubssemester ist ebenfalls nicht möglich (Ausnahme: Elternzeit).
Praktikum (freiwillig)
- Im Curriculum sowohl des Bachelor- wie auch des Masterstudiengangs Architektur ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen.
- Das Absolvieren eines freiwilligen Praktikums ist dennoch möglich.
- Um eine Beurlaubung zu erhalten, muss das Praktikum mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit beanspruchen (s. https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/beurlaubung). Die Abteilung für Bewerbung und Immatrikulation benötigt dafür zudem eine schriftliche Zustimmung des School Offices. Schicken Sie bitte Ihre Anfrage an die Studienfachberatung Bachelor (Studium & Prüfungen) bzw. Studienfachberatung Master (Studium & Prüfungen). Die Stellungnahme wird erstellt, wenn eine Kopie des Praktikumsvertrags vorliegt bzw. eine Bestätigung über die geforderte Länge des Praktikums nachweisbar ist.
Auslandsaufenthalt (Master)
Ein Studium an einer Hochschule im Ausland ist ein an der TUM anerkannter Grund für eine Beurlaubung. Wir raten Ihnen dringend, sich für ein Auslandsstudium im Master beurlauben zu lassen, um nicht in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle zu geraten.
Im Bachelorstudiengang Architektur ist für das verpflichtende Auslandsstudium eine Beurlaubung nicht notwendig.
Wir möchten Sie ermutigen, bereits während Ihres Studiums global zu denken.
Im achtsemestrigen Bachelorstudiengang Architektur ist das Auslandssemester curricular verankert und somit für alle Studierenden verpflichtend (s. Fachprüfungs- und Studienordnung).
Alle Informationen sowie Ihre Möglichkeiten rund um das Auslandsstudium finden Sie im TUM ED Wiki.
Podcast „Architektur und Daten“
Begleitend zur Ausstellung „City in the Cloud – Data on the Ground“ im Architekturmuseum der TUM hat das Kuratorenteam aus Vorbereitungsseminaren den Podcast „The Architecture of Data“ produziert. Die Serie vertieft die Themen der Ausstellung und untersucht, wie digitale Technologien die architektonische Praxis, die Ausbildung und das städtische Umfeld verändern.
AJA 2025 - Architekturjahresausstellung
Die Annual Architecture Exhibition 2025 „[not] my responsibility“ widmet sich der Frage, wer Verantwortung trägt, wie Verantwortungsbereiche definiert sind und auf welche Weise Verantwortung in unterschiedlichen Kontexten gelebt wird – ob im Büro, in der Lehre oder in der Gesellschaft. Verantwortung übernehmen, abgeben – oder gemeinsam tragen?

